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35 Prozent weniger Strassenverkehrsunfälle

81 % der gefährlichsten Bahnübergänge sind saniert

litra.(30.12.2008) Die Sanierung von gefährlichen Niveauübergängen kommt gut voran. Bis Ende 2007 waren bereits 81 Prozent der gefährlichsten Bahnübergänge mit einer Sichtzeit von weniger als sechs Sekunden saniert. Allein in den letzten drei Jahren hat die Zahl der unbewachten Bahnübergänge um 225 abgenommen. Die Zahl der Strassenverkehrsunfällen auf Bahn- und Tramübergängen reduzierte sich im Zeitraum 1992 bis 2007 von 368 auf 238 oder 35 Prozent.

Der erstmals vom Bundesamt für Verkehr BAV publizierte Bericht über die Sicherheit im öffentlichen Verkehr geht speziell auf die Sanierung von Bahnübergängen ein. Der Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Bundesrat Moritz Leuenberger, hat im Herbst 2004 eine Task Force für die Sanierung der 190 gefährlichsten Bahnübergänge gebildet, bei denen ein Zug weniger als sechs Sekunden vor dem Eintreffen zu sehen ist. Auf Ende 2007 sind 154 dieser gefährlichsten Bahnübergänge saniert worden, das sind 81 %. Bei weiteren 23 Übergängen standen die Massnahmen zur Sanierung kurz vor der Ausführung oder waren bereits im Gang. Die verbleibenden 13 Bahnübergänge befanden sich im Plangenehmigungsverfahren.

Wie sich die Zahl aller Bahnübergänge auf dem schweizerischen Schienennetz in den letzten drei Jahren entwickelt hat, zeigt die folgende Tabelle:

Bahnübergang-Typ

2005

2006

2007

Unbewachte Bahnübergänge

3380

3310

3155

Bahnübergänge mit Blinklicht, ohne Schranken

405

405

410

Bahnübergänge mit Schranken oder Halbschranken

1935

1955

1954

Total

5720

5670

5519


Quelle: Bericht über die Sicherheit im öffentlichen Verkehr 2007, Bundesamt für Verkehr, Bern 2008

Parallel zur zielstrebigen Aufhebung der gefährlichsten Bahnübergänge sind für 2317 Bahnübergänge im Rahmen der Mittelfristplanung der Transportunternehmungen eingehende Untersuchungen durchgeführt worden. Bis im Jahr 2014 sind dabei folgende Massnamen vorgesehen:

Bahnübergänge aufheben

840

Bahnübergänge mit Andreaskreuz oder Signaltafeln ausrüsten

614

Bahnübergänge mit Blinklichtanlage ausrüsten

288

Bahnübergänge mit Schrankenanlagen ausrüsten

396

Bedarfsschranken, Absperrungen, Hindernisse

179


Quelle: Bericht über die Sicherheit im öffentlichen Verkehr 2007, Bundesamt für Verkehr, Bern 2008

Auch die Schweizerischen Bundesbahnen heben Niveauübergänge auf
Auch die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sind bestrebt, den Ersatz von Niveauübergängen durch Unter- und Überführungen tatkräftig weiterzuführen. 1961 existierten auf dem ganzen SBB-Netz noch rund 4000 Niveauübergänge, heute ist es nur noch ein Viertel. Die Zahl der Niveauübergänge entwickelte sich in den vergangenen Jahren wie folgt:

Niveauübergänge

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Total

1503

1447

1388

1395

1311

1137

1103

1047

technisch gesichert

766

762

754

834

811

814

856

857

Privat

533

494

464

431

402

291

246

223

nur für Fussgänger
(ab 2006 ohne Seetal-Linie)

233

220

208

201

165

105

99

82


Quelle: Statistisches Vademecum. Die SBB in Zahlen

Die Zahl der 1047 verbleibenden Kreuzungspunkte mit der Strasse soll aber noch weiter sinken, denn nach der Eisenbahnverordnung von 2003 sind bis spätestes 2014 alle unbewachten Übergänge auf dem SBB-Netz zu sanieren oder ganz aufzuheben. Oft können durch den Bau von rückwärtigen Verbindungswegen gleich mehrere unbewachte Niveauübergänge aufgehoben werden, doch sind dabei manchmal von den Fussgängern und Fahrzeugführern gewisse Umwege in Kauf zu nehmen.

Übrigens sind gemäss Artikel 37a der Eisenbahnverordnung von 2003 auf Streckenabschnitten und in Stationen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 160 km/h keine Bahnübergänge zugelassen.

Wer bezahlt die Sanierung?
Am sichersten sind jene Kreuzungspunkte zwischen Schiene und Strasse, die in Form einer Unter- oder Überführung ein gefahrloses Passieren ermöglichen. Die zum Teil massiven Kosten für die Aufhebung eines Niveauübergangs lassen die Frage aufkommen, wer eine solche Sanierung bezahlt. Die Federführung für die Sanierung liegt jeweils bei der Bahn; allerdings sind die jeweiligen Strasseneigentümer (Kantone, Gemeinden oder Private) ebenfalls mitbeteiligt.

Im Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 heisst es in Artikel 26, alle Kosten seien dann von der Bahnunternehmung zu tragen, «wenn die Änderung vorwiegend durch die Bedürfnisse des Bahnverkehrs bedingt ist». Die Verkehrstrennungsverordnung vom 6. November 1991 geht einen Schritt weiter; der Bund soll aus Mitteln der Mineralölsteuer Beiträge «an die Aufhebung oder Sicherung von höhengleichen Kreuzungen von Bahngleisen auf unabhängigem Bahnkörper mit öffentlichen oder privaten Strassen und Wegen, die dem allgemeinen motorisierten Verkehr dienen (Niveauübergänge)» leisten.


Rückläufiges Unfallgeschehen an Bahn- und Tramübergängen
Erfreulicherweise ist die bisherige zielstrebige Aufhebung der Niveauübergänge nicht ohne positive Auswirkungen auf die Zahl der Unfälle auf Bahnübergängen geblieben. Wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu in einer Statistik zeigt, konnte seit 1992 ein kontinuierlicher Rückgang bei den Unfällen an Bahn- und Tramübergängen beobachtet werden. Dies ist ohne Zweifel auf die gezielte Aufhebung von Niveauübergängen zurückzuführen.

Strassenverkehrsunfälle auf Bahn- und Tramübergängen

Jahr

Unfälle

Schwerverletzte

Getötete

1992

368

34

17

1993

437

49

12

1994

453

50

12

1995

474

40

11

1996

409

48

16

1997

413

50

23

1998

351

36

10

1999

344

53

16

2000

262

40

9

2001

296

39

13

2002

250

32

9

2003

266

24

14

2004

236

18

17

2005

213

21

7

2006

221

18

6

2007

238

31

9


Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung 


Kästen



Schon 1847 ein Problem der Verkehrssicherheit
litra. Bereits zur Zeit der 1847 eröffneten «Spanisch-Brötli-Bahn» zwischen Zürich und Baden bestanden niveaugleiche Kreuzungspunkte zwischen der Eisenbahn und der Strasse. Die damals erlassene «Instruktion für die Bahnwärter der Schweizerischen Nordbahn» regelte in § 23 das «Absperren und Öffnen der Barrieren». Danach waren die damals als «Wegübersetzungen» bezeichneten Niveauübergänge wenigstens fünf und je nach Umständen bis höchstens zehn Minuten vor der Durchfahrt des Zuges zu schliessen und nach der Vorüberfahrt «mit möglichster Beförderung» wieder zu öffnen. Eine derart lange Schliessungszeit kann der heutige Strassenverkehr natürlich nicht mehr tolerieren; er ist daran interessiert, nur eine kurze Zeit auf die Durchfahrt des Zuges warten zu müssen.


Wo bleibt der Lokpfiff?
litra. Warum verschwindet mit den neuen Fahrzeugen der SBB immer mehr der charakteristische Pfiff der Lokomotiven und wird dieser durch ein oft als unsympathisch und heiser empfundenes Geräusch ersetzt? Der Rätsels Lösung: Mit der Erhöhung der Zugsgeschwindigkeiten müssen die Warnsignale (z.B. vor unbewachten Bahnübergängen) so abgegeben werden, dass sie ihren Zweck der Warnung noch erfüllen und auch von Automobilisten mit geschlossenen Fenstern wahrgenommen werden. Aus diesem Grund hat der Internationale Eisenbahnverband (UIC, Union Internationale des Chemins de Fer) beschlossen, dass alle im internationalen Verkehr eingesetzten Triebfahrzeuge ein zweistufiges Signalhorn aufzuweisen haben. Die Frequenz des tiefen Tons beträgt dabei ungefähr 370 Hertz, jene des hohen Tons 660 Hertz. Und: Die Klangfarbe der hervorgebrachten Töne muss möglichst reich an Obertönen sein. Neue Fahrzeuge der SBB werden gemäss dieser UIC-Vorschrift mit einem zweistufigen Signalhorn ausgerüstet. Neue Fahrzeuge von Privatbahnen besitzen aber weiterhin eine Pfeife, so dass die «Musik» dennoch abwechslungsreich ausfällt.


Widersprüchliche Bedeutung der Farbe orange?
litra. Im Strassenverkehr bedeutet das orange Blinklicht Gefahr und Vorsicht. In der Stadt Bern gilt bei versenkbaren Pollern im Strassenbereich das orange Blinklicht als Zeichen für die Weiterfahrt. Das gleiche optische Signal hat somit nicht überall die gleiche Bedeutung für die Strassenverkehrsteilnehmer.


Kostengünstige Lösungen für sehr schwach benützte Bahnübergänge
litra. Bei sehr schwach benützten Bahnübergängen auf einspurigen Strecken ist eine Installation von Blinklichtsignal- oder Schrankenanlagen verhältnismässig sehr teuer. Der Verband öffentlicher Verkehr VöV hat daher mit Unterstützung des Bundesamtes für Strassen ASTRA und des Bundesamtes für Verkehr BAV das Forschungsprojekt «MICRO» durchgeführt. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts konnten vier Pilotanlagen geplant, betrieben und deren Wirkung auf die Übergangsbenützer untersucht werden.
Sowohl vom Bundesamt für Strassen und wie auch vom Bundesamt für Verkehr ist nun Mitte 2008 die Zustimmung zum Konzept «MICRO» eingetroffen; die Anpassung der entsprechenden Verordnungen kann mit der nächsten Revision vorgenommen werden.

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