81 % der gefährlichsten Bahnübergänge sind saniert
litra.(30.12.2008) Die Sanierung von gefährlichen Niveauübergängen kommt gut voran. Bis Ende 2007 waren bereits 81 Prozent der gefährlichsten Bahnübergänge mit einer Sichtzeit von weniger als sechs Sekunden saniert. Allein in den letzten drei Jahren hat die Zahl der unbewachten Bahnübergänge um 225 abgenommen. Die Zahl der Strassenverkehrsunfällen auf Bahn- und Tramübergängen reduzierte sich im Zeitraum 1992 bis 2007 von 368 auf 238 oder 35 Prozent.
Der erstmals vom Bundesamt für Verkehr BAV publizierte Bericht über die Sicherheit im öffentlichen Verkehr geht speziell auf die Sanierung von Bahnübergängen ein. Der Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Bundesrat Moritz Leuenberger, hat im Herbst 2004 eine Task Force für die Sanierung der 190 gefährlichsten Bahnübergänge gebildet, bei denen ein Zug weniger als sechs Sekunden vor dem Eintreffen zu sehen ist. Auf Ende 2007 sind 154 dieser gefährlichsten Bahnübergänge saniert worden, das sind 81 %. Bei weiteren 23 Übergängen standen die Massnahmen zur Sanierung kurz vor der Ausführung oder waren bereits im Gang. Die verbleibenden 13 Bahnübergänge befanden sich im Plangenehmigungsverfahren.
Wie sich die Zahl aller Bahnübergänge auf dem schweizerischen Schienennetz in den letzten drei Jahren entwickelt hat, zeigt die folgende Tabelle:
Bahnübergang-Typ
2005
2006
2007
Unbewachte Bahnübergänge
3380
3310
3155
Bahnübergänge mit Blinklicht, ohne Schranken
405
405
410
Bahnübergänge mit Schranken oder Halbschranken
1935
1955
1954
Total
5720
5670
5519
Quelle: Bericht über die Sicherheit im öffentlichen Verkehr 2007, Bundesamt für Verkehr, Bern 2008
Parallel zur zielstrebigen Aufhebung der gefährlichsten Bahnübergänge sind für 2317 Bahnübergänge im Rahmen der Mittelfristplanung der Transportunternehmungen eingehende Untersuchungen durchgeführt worden. Bis im Jahr 2014 sind dabei folgende Massnamen vorgesehen:
Bahnübergänge aufheben
840
Bahnübergänge mit Andreaskreuz oder Signaltafeln ausrüsten
614
Bahnübergänge mit Blinklichtanlage ausrüsten
288
Bahnübergänge mit Schrankenanlagen ausrüsten
396
Bedarfsschranken, Absperrungen, Hindernisse
179
Quelle: Bericht über die Sicherheit im öffentlichen Verkehr 2007, Bundesamt für Verkehr, Bern 2008
Auch die Schweizerischen Bundesbahnen heben Niveauübergänge auf Auch die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sind bestrebt, den Ersatz von Niveauübergängen durch Unter- und Überführungen tatkräftig weiterzuführen. 1961 existierten auf dem ganzen SBB-Netz noch rund 4000 Niveauübergänge, heute ist es nur noch ein Viertel. Die Zahl der Niveauübergänge entwickelte sich in den vergangenen Jahren wie folgt:
Niveauübergänge
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Total
1503
1447
1388
1395
1311
1137
1103
1047
technisch gesichert
766
762
754
834
811
814
856
857
Privat
533
494
464
431
402
291
246
223
nur für Fussgänger (ab 2006 ohne Seetal-Linie)
233
220
208
201
165
105
99
82
Quelle: Statistisches Vademecum. Die SBB in Zahlen
Die Zahl der 1047 verbleibenden Kreuzungspunkte mit der Strasse soll aber noch weiter sinken, denn nach der Eisenbahnverordnung von 2003 sind bis spätestes 2014 alle unbewachten Übergänge auf dem SBB-Netz zu sanieren oder ganz aufzuheben. Oft können durch den Bau von rückwärtigen Verbindungswegen gleich mehrere unbewachte Niveauübergänge aufgehoben werden, doch sind dabei manchmal von den Fussgängern und Fahrzeugführern gewisse Umwege in Kauf zu nehmen.
Übrigens sind gemäss Artikel 37a der Eisenbahnverordnung von 2003 auf Streckenabschnitten und in Stationen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 160 km/h keine Bahnübergänge zugelassen.
Wer bezahlt die Sanierung? Am sichersten sind jene Kreuzungspunkte zwischen Schiene und Strasse, die in Form einer Unter- oder Überführung ein gefahrloses Passieren ermöglichen. Die zum Teil massiven Kosten für die Aufhebung eines Niveauübergangs lassen die Frage aufkommen, wer eine solche Sanierung bezahlt. Die Federführung für die Sanierung liegt jeweils bei der Bahn; allerdings sind die jeweiligen Strasseneigentümer (Kantone, Gemeinden oder Private) ebenfalls mitbeteiligt.
Im Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 heisst es in Artikel 26, alle Kosten seien dann von der Bahnunternehmung zu tragen, «wenn die Änderung vorwiegend durch die Bedürfnisse des Bahnverkehrs bedingt ist». Die Verkehrstrennungsverordnung vom 6. November 1991 geht einen Schritt weiter; der Bund soll aus Mitteln der Mineralölsteuer Beiträge «an die Aufhebung oder Sicherung von höhengleichen Kreuzungen von Bahngleisen auf unabhängigem Bahnkörper mit öffentlichen oder privaten Strassen und Wegen, die dem allgemeinen motorisierten Verkehr dienen (Niveauübergänge)» leisten.
Rückläufiges Unfallgeschehen an Bahn- und Tramübergängen Erfreulicherweise ist die bisherige zielstrebige Aufhebung der Niveauübergänge nicht ohne positive Auswirkungen auf die Zahl der Unfälle auf Bahnübergängen geblieben. Wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu in einer Statistik zeigt, konnte seit 1992 ein kontinuierlicher Rückgang bei den Unfällen an Bahn- und Tramübergängen beobachtet werden. Dies ist ohne Zweifel auf die gezielte Aufhebung von Niveauübergängen zurückzuführen.
Strassenverkehrsunfälle auf Bahn- und Tramübergängen
Jahr
Unfälle
Schwerverletzte
Getötete
1992
368
34
17
1993
437
49
12
1994
453
50
12
1995
474
40
11
1996
409
48
16
1997
413
50
23
1998
351
36
10
1999
344
53
16
2000
262
40
9
2001
296
39
13
2002
250
32
9
2003
266
24
14
2004
236
18
17
2005
213
21
7
2006
221
18
6
2007
238
31
9
Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung
Kästen Schon 1847 ein Problem der Verkehrssicherheit litra. Bereits zur Zeit der 1847 eröffneten «Spanisch-Brötli-Bahn» zwischen Zürich und Baden bestanden niveaugleiche Kreuzungspunkte zwischen der Eisenbahn und der Strasse. Die damals erlassene «Instruktion für die Bahnwärter der Schweizerischen Nordbahn» regelte in § 23 das «Absperren und Öffnen der Barrieren». Danach waren die damals als «Wegübersetzungen» bezeichneten Niveauübergänge wenigstens fünf und je nach Umständen bis höchstens zehn Minuten vor der Durchfahrt des Zuges zu schliessen und nach der Vorüberfahrt «mit möglichster Beförderung» wieder zu öffnen. Eine derart lange Schliessungszeit kann der heutige Strassenverkehr natürlich nicht mehr tolerieren; er ist daran interessiert, nur eine kurze Zeit auf die Durchfahrt des Zuges warten zu müssen. Wo bleibt der Lokpfiff? litra. Warum verschwindet mit den neuen Fahrzeugen der SBB immer mehr der charakteristische Pfiff der Lokomotiven und wird dieser durch ein oft als unsympathisch und heiser empfundenes Geräusch ersetzt? Der Rätsels Lösung: Mit der Erhöhung der Zugsgeschwindigkeiten müssen die Warnsignale (z.B. vor unbewachten Bahnübergängen) so abgegeben werden, dass sie ihren Zweck der Warnung noch erfüllen und auch von Automobilisten mit geschlossenen Fenstern wahrgenommen werden. Aus diesem Grund hat der Internationale Eisenbahnverband (UIC, Union Internationale des Chemins de Fer) beschlossen, dass alle im internationalen Verkehr eingesetzten Triebfahrzeuge ein zweistufiges Signalhorn aufzuweisen haben. Die Frequenz des tiefen Tons beträgt dabei ungefähr 370 Hertz, jene des hohen Tons 660 Hertz. Und: Die Klangfarbe der hervorgebrachten Töne muss möglichst reich an Obertönen sein. Neue Fahrzeuge der SBB werden gemäss dieser UIC-Vorschrift mit einem zweistufigen Signalhorn ausgerüstet. Neue Fahrzeuge von Privatbahnen besitzen aber weiterhin eine Pfeife, so dass die «Musik» dennoch abwechslungsreich ausfällt. Widersprüchliche Bedeutung der Farbe orange? litra. Im Strassenverkehr bedeutet das orange Blinklicht Gefahr und Vorsicht. In der Stadt Bern gilt bei versenkbaren Pollern im Strassenbereich das orange Blinklicht als Zeichen für die Weiterfahrt. Das gleiche optische Signal hat somit nicht überall die gleiche Bedeutung für die Strassenverkehrsteilnehmer. Kostengünstige Lösungen für sehr schwach benützte Bahnübergänge litra. Bei sehr schwach benützten Bahnübergängen auf einspurigen Strecken ist eine Installation von Blinklichtsignal- oder Schrankenanlagen verhältnismässig sehr teuer. Der Verband öffentlicher Verkehr VöV hat daher mit Unterstützung des Bundesamtes für Strassen ASTRA und des Bundesamtes für Verkehr BAV das Forschungsprojekt «MICRO» durchgeführt. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts konnten vier Pilotanlagen geplant, betrieben und deren Wirkung auf die Übergangsbenützer untersucht werden. Sowohl vom Bundesamt für Strassen und wie auch vom Bundesamt für Verkehr ist nun Mitte 2008 die Zustimmung zum Konzept «MICRO» eingetroffen; die Anpassung der entsprechenden Verordnungen kann mit der nächsten Revision vorgenommen werden.