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Alle Kombinationsformen des Schienengüterverkehrs berücksichtigen

Pressemitteilung/Stellungnahme zu den Verordnungen zur Güterverkehrsvorlage


(Bern, 08.06.2009). Die verladende Wirtschaft mit ihren Investitionen in Anschlussgleise, Güterwagen, Rangierfahrzeuge, Umschlagseinrichtungen etc. entscheidet mit ihrer Transportmittelwahl (Schiene oder Strasse) über Erfolg und Misserfolg der politischen Bestrebungen zur Erhöhung des Bahnanteils im Güterverkehr. Je kundennaher, markt- und praxisgerechter deshalb die vorliegenden Verordnungen ausgestaltet werden, desto eher erfüllen sie die in sie gesteckten Erwartungen und die verkehrspolitischen Ziele des Gesetzgebers. In ihrer Vernehmlassungsantwort fordert die LITRA, der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr, denn auch, dass die Förderung des Schienenverkehrs neben dem unbegleiteten kombinierten Verkehr allen anderen Schienenverkehrsarten ebenfalls zugute kommen müsse, d.h. die Förderung betreffe sowohl den alpenquerenden Transit- wie auch den Binnen-, Import- und Exportverkehr gleichsam. Dies sei zwar in den geltenden Gesetzen vorgesehen, komme jedoch in den zur Anhörung vorgelegten Verordnungen nicht zum Ausdruck. Dem Grundsatz des Vorrangs von nachhaltigen Investitionsbeiträgen vor Betriebsbeiträgen werde in den Verordnungen ebenfalls nicht durchgehend nachgelebt.

So würden langfristige Wirkungen in erster Linie durch innovative Massnahmen zur Verbesserung der Betriebsabläufe wie Automatisierungen, Kapazitätsausweitungen usw., lärmarmes Rollmaterial (z.B. mit Leila-Drehgestell) mit günstigen Lebenszykluskosten oder die Beseitigung von Zugangsbarrieren wie fehlende Bahnstromversorgung erreicht. Schliesslich böten auch neue Betriebskonzepte wie der Einsatz von Cargosprintern ohne Rangierungen die Chance für die Erschliessung neuer Kundensegmente. Solche Massnahmen seien in der Regel wiederum mit erheblichen Investitionen verbunden, welche dank der neuen gesetzlichen Grundlagen sowie der zur Verfügung stehenden Fördermittel nun in Partnerschaft zwischen Bund und Bahnkunden sowie Güterbahnen realisiert werden müssten. Teilweise wird in den Verordnungen der Gesetzestext nicht befolgt, was nicht opportun sei und den Bedürfnissen der Praxis in den Anschlussgleisen nicht gerecht werde. Es müssten in den Verordnungen in allen Bereichen streng darauf geachtet werden, dass alle Kombinationsformen von Bahntransport und Strassen- oder Rheintransport in einer durchgehenden Beförderungskette von Haus zu Haus sowie der Einzelwagenladungsverkehr und der Transport begleiteter Motorfahrzeuge berücksichtigt werden.

 

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