Entlastungsprogramm 2004 gefährdet auch die Schifffahrt
litra. Wenn der Bund wie geplant die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Autobus- und Schifffahrts-Unternehmungen aufhebt, müssten allein die Schweizer Schifffahrtsunternehmungen jährlich auf 5,4 Millionen Franken verzichten. In Vorbereitung sind überdies neue Auflagen des Bundes im Bereich Schiffsbau und –ausrüstung, vor allem der Rettungsmittel, welche zu weiteren Kostensteigerungen und damit höchstwahrscheinlich zu einem Angebots- und Personalabbau auf Schweizer Seen führen werden. Bereits im Entlastungsprogramm 2003 des Bundes (EP 03) sollen in den Jahren 2004 bis 2006 im Bereich des öffentlichen Verkehrs insgesamt 628 Millionen Franken eingespart werden. Gestrichen wurde bei der Finanzierung der Infrastrukturprojekte des öffentlichen Verkehrs, also beim FinöV-Fonds (325 Millionen Franken) und bei den Beiträgen des Bundes im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit den SBB (303 Millionen Franken). Die Kürzungen betreffen unter anderem die weitere Realisierung von Grossprojekten, die flächendeckende Modernisierung von Stellwerken und Regionalbahnhöfen, die Einführung des automatischen Zugsteuerungssystems ETCS, etc. Im neuen Entlastungsprogramm 2004 (EP 04), das der Bundesrat Ende Juni 2004 vorgelegt hat, sind in den Jahren 2005 bis 2007 im Bereich Verkehr weitere 359 Millionen Franken an Sparmassnahmen vorgesehen. Zusätzlich soll auch die Rückerstattung der Mineralölsteuer an öffentliche Transportunternehmungen aufgehoben werden («Einsparungen» von 50 Millionen Franken). Diese Massnahme trifft die Bus- und vor allem die Schifffahrtsbetriebe an ihrem Lebensnerv. Verschärfend kommt bei den Schiffen hinzu, dass neue Auflagen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) im Bereich Bau- und Ausrüstung von Schiffen, insbesondere bezüglich der Rettungsmittel, zu erfüllen sind und massive Kostensteigerungen verursachen. Damit drohen Angebots- und Personalabbau auf den Schweizer Seen und das sehr konkret. Nun sollen auch die Schiffspassagiere an den Strassenbau bezahlen Im vergangenen Jahr hat der Bund aus dem Reinertrag der Mineralölsteuer 2896 Millionen Franken eingenommen; dazu kamen weitere 1961 Millionen Franken aus dem Mineralölsteuer-Zuschlag auf Treibstoffen und 273 Millionen Franken aus dem Verkauf von Autobahnvignetten. Während 50 Prozent des Reinertrags aus der Mineralölsteuer zu den allgemeinen Bundesmitteln fliesst, wird der Rest der erwähnten Einnahmen für den Strassenbau eingesetzt. Bisher profitierten die Autobus- und Schifffahrtsunternehmungen für ihre Leistungen des fahrplanmässigen Kursverkehrs von der Rückerstattung der Mineralölsteuer. Allerdings entrichten die Schiffsbetriebe bereits heute Mineralölsteuer für ihre Ausflugs- und Extrafahrten. Das Entlastungsprogramm 2004 sieht nun vor, diese sinnvolle Rückerstattung nicht mehr zu gewähren. Mit anderen Worten werden nun neu die Fahrgäste für ihre Schiffsreise (!) ebenfalls einen Beitrag an den Strassenbau zu leisten haben – eine nicht gerade nachvollziehbare Logik, auch wenn beispielsweise der Rhein oft als «Wasserstrasse» bezeichnet wird... Gemäss Erhebungen des Verbands Schweizerischer Schiffffahrtsunternehmungen (VSSU) führt der Wegfall der Rückerstattung der Mineralölsteuer zu jährlichen Ausfällen in der Höhe von rund 5,4 Millionen Franken (siehe Tabelle). Übrigens: Betroffen von der Abschaffung der Rückerstattung der Mineralölsteuer ist auch die Landwirtschaft mit weiteren 70 Millionen Franken. Bei der Landwirtschaft wird der überwiegende Teil des Treibstoffes für die Bearbeitung der Aecker und Wiesen eingesetzt. Auch hier ist die Streichung der Rückerstattung nicht nachvollziehbar. Neue Auflagen des Bundes bei den Rettungsmitteln Zu den Ausfällen des Entlastungsprogramms EP 04 werden mit grosser Wahrscheinlichkeit für die Schifffahrtsunternehmungen neue kostensteigernde Auflagen des Bundes hinzu kommen. So sehen die neuen Ausführungsbestimmungen zur Schiffsbauverordnung (AB-SBV) vor, dass für die im Fahrzeugausweise vermerkte zulässige Anzahl Passagiere (Tragkraft des Schiffes) Rettungsmittel vorhanden sein müssen. Da in den vergangenen hundert Jahren auf den Schweizer Gewässern (Seen und Flüsse) nie Personen von Fahrgast-Schiffen in den See springen mussten, um sich infolge eines sich anbahnenden Unglücksfalls in Sicherheit zu bringen, wurden bisher genügend Rettungsmittel für jene Anzahl Passagiere mitgeführt, die sich nach langjähriger Beobachtung maximal auf den Schiffen aufhalten. Für diese Aufstockung der Rettungsmittel rechnen die VSSU-Mitglieder mit einmaligen Investitionskosten von rund 1,8 Millionen Franken; dazu kommen jährliche Kosten für Kontrolle und Wartung. Doch damit nicht genug: Winterschifffahrt in Gefahr? In der Schweiz betreiben zur Zeit elf Schiffahrtsbetriebe eine fahrplanmässige Winterschifffahrt (siehe Kasten). Gerade an trüben und kalten Tagen zeigt sich, wie abwechslungsreich eine Fahrt auf dem See sein kann. Nicht nur Ausflügler werden mit diesen Angeboten angesprochen; auf vielen Seen gehört die Winterschifffahrt zum alltäglichen Verkehrsmittel für Pendler. Vergessen wir auch alle die Skifahrer nicht, welche zur Winterszeit auf dem Vierwaldstättersee attraktive Verbindungen auf dem Weg zur Skipiste nutzen können.
Der Winterfahrplan auf einen Blick
| | Gewässer | Tägliche Kursfahrten | Fahrplanfeld | | CGN | Genfersee | Lausanne-Ouchy–Evian-les-Bains | 3152 | | FHM | Zürichsee-Fähre | Horgen–Meilen | 3735 | | LNM | Neuenburger- und | Neuchâtel–Portalban | 3210 | | | Murtensee | Murtensee: Flexi-Boat | 1) | | NLM | Langensee | Locarno–Magadino | 3630.2 | | SBS | Bodenseefähre | Romanshorn–Friedrichshafen | 3810 | | SGG | Greifensee | Maur–Uster | 3740 | | SGV | Vierwaldstättersee | Luzern–Brunnen–Rütli | 3600 | | SMGN | Mouettes Genevoises | Linien M1, M2, M3 und M4 | 2) | | SNL | Luganersee | Lugano–Morcote–Porto Ceresio | 3606 | | SW | Walensee | Murg–Quinten | 3901 | | | | Zürich–Küsnacht–Erlenbach– | 3730 | | ZSG | Zürichsee | Thalwil–Kilchberg-Bendlikon–Zürich | 3732 | | | | Männedorf–Stäfa–Wädenswil | 3733 | | 1) Reservation Telefon 079/408 66 35 2) Auskunft Telefon 022/732 29 44 | Kasten
| Verwendung der im Jahre 2003 für Strassenaufgaben zweckgebundenen Einnahmen | Mio Fr. | | 50 Prozent des Reinertrags aus der Mineralölsteuer (die übrigen 50 Prozent fliessen in die allgemeinen Bundesmittel) | 1448 | | Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen | 1961 | | Autobahnvignette | 273 | | Total Einnahmen | 3682 | | abzüglich: | | | Verwaltungsaufwendungen Bund | 25 | | Strassenbau-Forschung | 10 | | Verfügbare Mittel für den Strassenbau | 3647 | | Nationalstrassen | 2071 | | Hauptstrassen | 201 | | Übrige werkgebundene Beiträge (Niveauübergänge, Verkehrstrennung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Schutz vor Naturgewalten, Kombinierter Verkehr und NEAT) | 785 | | Nicht werkgebundene Beiträge (allgemeine Strassenbeiträge und Finanzausgleich, Beiträge an Kantone mit internationalen Alpen- und ohne Nationalstrassen) | 480 | | Spezialfinanzierung Strassenverkehr | 110 | | Total Ausgaben | 3647 | | Quelle: ASTRA Portrait 2004, Bundesamt für Strassen, Bern 2004 |
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