Zur Volksabstimmung vom 8. Februar 2004 – NFA und Infrastrukturfonds ergänzen sich
litra. Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative Avanti ist eine Chance für den öffentlichen Verkehr, der insbesondere in den Agglomerationen einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der anstehenden Verkehrsprobleme leisten muss. Die am 8. Februar zur Abstimmung gelangende Vorlage schafft dazu eine ausreichende und verlässliche Finanzierung, die den öffentlichen Spardruck etwas abzufedern vermag. Der Gegenvorschlag wird deshalb auch von der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV), den Verbänden des öffentlichen Verkehrs (VöV und LITRA) und vom Schweizer Städteverband unterstützt. Die drängenden Verkehrsprobleme in den Agglomerationen sind unbestritten und hinreichend bekannt. Ohne rasches Gegensteuer droht den Städten und Agglomerationen in den nächsten Jahren der tägliche Verkehrskollaps. Zu einem Teil sind die täglichen Verkehrszusammenbrüche schon heute Wirklichkeit. Sie haben negative Auswirkungen auf das gesamte Strassennetz sowie die wirtschaftlichen Entwicklungschancen und den Wohlstand des ganzen Landes. Jede Transportkette ist so stark, wie ihr schwächstes Glied. Zentrale Bedeutung des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen Unsere Städte und Agglomerationen sind gebaut. Die grossen Verkehrsprobleme der Agglomerationen lassen sich auch nicht allein mit einem Ausbau der Nationalstrassen lösen. In diesen dicht besiedelten Ballungsräumen kommt dem öffentlichen Verkehr als Massenverkehrssystem mit entsprechenden ökologischen und wirtschaftlichen Vorteilen eine entscheidende Rolle zu. In vielen Städten und Agglomerationen sind grosse Infrastrukturinvestitionen in den Ausbau und die Erneuerung des öffentlichen Verkehrs vorgesehen. Es handelt sich um Projekte auf Strasse und Schiene. Dazu zählen beispielsweise separate Bus-Spuren, neue Tramlinien, und der Ausbau von S-Bahnen. Eine Liste wichtiger Projekte findet sich im Anhang zu diesem Mediendienst. Ungenügende Bundesmittel für wichtige Projekte Bei vielen dieser Vorhaben handelt es sich für die betroffenen Städte und Gemeinden um Jahrhundertinvestitionen, welche die Kantone und Agglomerationen allein nicht tragen können. Der Bund hat in der Vergangenheit den Agglomerationsverkehr kaum unterstützt. Wegen dem Spardruck droht der Agglomerationsverkehr künftig noch viel stärker unter die Räder zu kommen. So müssen beispielsweise bei den Leistungsvereinbarungen mit der SBB aufgrund des ersten Entlastungsprogramms des Bundes wichtige S-Bahnvorhaben auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden. Auch die heutigen Bundesbeiträge an einzelne Infrastrukturprojekte für den öffentlichen Ortsverkehr (Tram Bern-West, Metro Lausanne und Glattalbahn) sind nach 2006 nicht mehr gesichert. Überhaupt keine Unterstützung hat der Bund bis heute für den öffentlichen Agglomerationsverkehr auf der Strasse geleistet. Der Avanti-Gegenvorschlag als wegweisende Lösung Mit dem Avanti-Gegenvorschlag würde sich diese schwierige Lage ändern. Erstmals erhielte der Bund einen verfassungsmässigen Auftrag, sich beim Agglomerationsverkehr zu engagieren. Gleichzeitig würden mit dem Infrastrukturfonds ausreichende und verlässliche Mittel zur Verfügung gestellt, nämlich rund 7 Milliarden Franken über 20 Jahre. Diese Bundesmittel stammen aus zweckgebundenen Treibstoffzollgeldern, welche somit auch die Bundesmittel für den regionalen Personenverkehr nicht konkurrenzieren können. Weil die Kantone und Agglomerationen selbst mindestens ebensoviel Geld wie der Bund beisteuern müssen, stellt der Gegenvorschlag für den Agglomerationsverkehr insgesamt 14 Milliarden Franken zur Verfügung. Sie dienen der Strasse und der Schiene und werden zu einem grossen Teil in den öffentlichen Verkehr fliessen. Der Gegenvorschlag ermöglicht somit die Bewältigung der dringendsten Verkehrsprobleme in den Agglomerationen. Neuer Finanzausgleich (NFA) ersetzt Avanti-Gegenvorschlag nicht Sowohl der Gegenentwurf von Parlament und Bundesrat zur Volksinitiative Avanti als auch der Neue Finanzausgleich (NFA) enthalten eine Verfassungsgrundlage für die künftige Mitfinanzierung des öffentlichen und privaten Agglomerationsverkehrs durch Mineralölsteuergelder des Bundes. Ihre finanziellen Auswirkungen für den Agglomerationsverkehr sind indessen nicht gleichwertig. Im Gegenentwurf zur Avanti-Initiative wird in Artikel 197 BV Ziff. 2 und 3, Abs. 2 Übergangsbestimmungen zu Art. 81 BV, Abs. 2, sowie Abs. 3. Übergangsbestimmung zu Art. 86 BV die Schaffung des rechtlich unselbständigen Fonds mit eigener Rechnung festgelegt. Diese Bestimmung schafft eine ausreichende Verfassungsgrundlage für die Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs im Rahmen des Infrastrukturfonds. Sie ist alllerdings befristet auf die Laufzeit des Fonds. Die Bundesversammlung erlässt das Fondsreglement in Form einer Verordnung. Sobald diese Verordnung und die erforderlichen Gesetzesanpassungen zur Agglomerationsverkehrsfinanzierung geschaffen sind, kann der Infrastrukturfonds auch ohne NFA-Artikel in Kraft treten und den Agglomerationsverkehr mit Hilfe von Mineralölsteuergeldern finanzieren. Bei positivem Ausgang der Volksabstimmung vom 8. Februar sollte die Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs ab 2006 möglich werden. Der Avanti-Gegenentwurf mit dem Infrastrukturfonds kann also auch ohne NFA funktionieren. Gegenvorschlag bringt mehr Geld als Neuer Finanzausgleich (NFA) Braucht es deshalb den NFA mit dem Artikel 86 BV Abs. 3 Bst. b, bbis («Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen») überhaupt noch, wenn der Avanti-Gegenentwurf am 8. Februar angenommen wird? Im Unterschied zum Gegenentwurf mit dem Infrastrukturfonds ist der NFA-Agglomerationsartikel unbefristet. Es braucht also dereinst auch den NFA-Agglomerationsartikel, um die Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund auf lange Sicht sicherzustellen. Entscheidend ist aber, dass der Gegenentwurf zur avanti-Initiative dem Agglomerationsverkehr deutlich mehr Geld bringt als der NFA-Verfassungsartikel ohne Infrastrukturfonds. Der Gegenentwurf schafft mit dem Infrastrukturfonds die verfassungsmässige und verlässliche Grundlage, damit der Bund sich jährlich mit rund 300 bis 350 Millionen Franken (gemäss Bundesrat) an der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs beteiligen kann. Dazu kommen wie erwähnt in etwa gleich viele Finanzmittel seitens der Kantone und Gemeinden dazu, sodass jährlich rund 600 bis 700 Millionen Franken für die Entwicklung und Förderung des Agglomerationsverkehrs zur Verfügung stehen. Dabei soll gemäss Bundesrat insbesondere auch der öffentliche Verkehr (Trambahnen, Stadtbahnen, Bussysteme, S-Bahn-Systeme) entsprechend seinen ökologischen und ökonomischen Vorteilen in Ballungsräumen von diesen Geldern profitieren. Der Bundesrat hat wiederholt festgehalten, dass der öffentliche Verkehr wegen seinen Vorteilen zur Lösung der Verkehrsprobleme Vorrang haben soll. Eine wichtige Rolle bei der Verteilung der Gelder auf die verschiedenen Projekte spielen dabei die Kantone. Sie sind angehalten, ihre Agglomerationsprogramme bzw. Mobilitätskonzepte einzureichen. Diese zeigen auf, für welche Verkehrsströme, in welchem Umfange, Massnahmen und Projekte des privaten und/oder des öffentlichen Verkehrs zur Lösung der Verkehrsprobleme getroffen bzw. realisiert werden sollen. Ohne Infrastrukturfonds zu wenig Bundesmittel Mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA) wird somit auch eine verfassungsmässige Grundlage für die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund geschaffen. Es fehlt aber die konkrete und verlässliche Finanzierung über eine Finanzierungsquelle wie im Avanti-Gegenentwurf mit dem Infrastrukturfonds. Ohne eine solche Finanzierungsquelle ist zu befürchten, dass beim NFA allein wesentlich weniger Mittel (Grössenordnung jährlich nur 30 – 40 Millionen Franken) für den Agglomerationsverkehr zur Verfügung stehen würden. Infrastrukturfonds und NFA-Artikel zusammen ergänzen sich somit. Der NFA-Artikel allein, d.h. ohne die vorgängige Schaffung des Infrastrukturfonds gemäss Gegenentwurf zur avanti-Initiative am 8. Februar, würde demgegenüber dem Agglomerationsverkehr das notwendige finanzielle Fundament kurz- und mittelfristig nicht ausreichend schaffen. Breite Unterstützung des Gegenvorschlags durch den öffentlichen Verkehr Wer also für eine gezielte Förderung des öffentlichen Verkehrs in unseren Städten und Agglomerationen ist, muss am 8. Februar 2004 konsequenterweise Ja sagen zum Gegenentwurf zur avanti-Initiative. Der Gegenentwurf bringt dem Agglomerationsverkehr ein Mehrfaches mehr an finanzieller Unterstützung durch den Bund als der Neue Finanzausgleich allein. Nach einer Ablehnung des Avanti-Gegenvorschlages am 8. Februar 2004 hätte der Bund zu wenig Geld für den Agglomerationsverkehr zur Verfügung. Die wichtigen Projekte des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen liessen sich nicht realisieren und auch die grossen Verkehrsprobleme blieben ungelöst. Um dies zu vermeiden, unterstützen die Kreise des öffentlichen Verkehrs den Gegenvorschlag von Parlament und Bundesrat. Namentlich stehen hinter dem Gegenvorschlag der Verband öffentlicher Verkehr (VöV), die kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs, der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr (LITRA) und der Schweizerische Städteverband.
Anhang Liste ausgewählter Projekte des öffentlichen Verkehrs in Agglomerationen (im Sinne von Beispielen, nicht vollständig)
| Agglomeration | Projekte für den öffentlichen Verkehr (Strasse und Schiene) | | Aarau | WSB-Verlegung (Aarau – Suhr), Umgestaltung Busbahnhof | | Basel | Verlängerung von Tramlinien (nach Weil am Rhein und nach Bourgfelden/St. Louis), Tramverbindungen (Wettsteinplatz – Claragraben, Bahnhof St. Johann, Dreispitz-Areal), Regio S-Bahn (Gleisumbau Badischer Bahnhof, neue Haltepunkte Dreispitz und Riehen-Dorf, Innenstadttunnel) | | Bellinzona | Modernisierung Infrastruktur Stadtbuslinien, Neue SBB-Haltestelle | | Bern | Neue Tramlinien (Bümpliz-Bethlehem, Ostermundigen), Tramverlängerungen (Linie 3 Morillon und Linie 9 bis Wankdorf), Tramumstellung (Linie 20), Ausbau Tiefbahnhof RBS, S-Bahnlinie RBS-Tiefbahnhof Bern – Köniz | | Chur | Chur Nord RhB-Haltestelle | | Frauenfeld | Anpassung S-Bahnhaltestellen, neue S-Bahn Haltestellen im Osten und Westen | | Genf | Bau einer neuen Tramlinie vom Bahnhof Cornavin nach Meyrin, Ausbau der S-Bahn La Praille – Eaux-Vives | | Lausanne | Bau der neuen Metrolinie M2 (Ouchy – Croisettes) | | Lugano | Ausbau Ferrovia Lugano-Ponte Tresa, Ausbau und Leistungssteigerungen Bahnhof Lugano | | Luzern | Buspriorisierung/Leistungssteigerungen öV, Bau von S-Bahnstationen, Tieferlegung Brünigbahn, Schienenanschluss Kriens | | Neuenburg | ¼ Stunden Takt Tram Neuenburg – Boudry, S-Bahn Neuenburg- La Chaux de Fonds – Le Locle | | St. Gallen | Appenzeller Bahnen/Trogenerbahn (Durchmesserlinie im Gebiet Stadt), S-Bahn Ostwind (Neubau/Ausbau), Bahnhofplatz (Umbau/Reorganisation Busbahnhof) | | Winterthur | Buskonzept 2020, Winti-Thur-Bahn | | Zug | Stadtbahn Zug | | Zürich | S-Bahn Tiefbahnhof Löwenstrasse, Stadtbahn Glattal, Tramprojekte wie Tram Zürich West, Bahnhof-Oerlikon | (Quelle: Erhebung Schweiz. Städteverband) Zusätzliche Detailinformationen sind bei den zuständigen Stadt- und Gemeindebehörden erhältlich
Anmerkung: Es gibt vor allem in den mittleren und kleineren Agglomerationen und Städten Kombiprojekte, bei denen mittels Strassenprojekten eine Entlastung der Innenstädte und der Wohnquartiere erfolgen würde, was wiederum einen Ausbau und eine Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs mit sich bringen würde, mit entsprechender Lärmreduktion für die Anwohner. In etlichen Städten und grossen Gemeinden ist es so, dass der öffentliche Verkehr durch den privaten Verkehr behindert wird. Erst mit der gezielten Realisierung von strassenseitigen Projekten könnten im Gesamtinteresse Kernzonen und Quartiere vom Durchgangsverkehr entlastet und der öffentliche Verkehr entsprechend ausgebaut und verflüssigt werden. Beispiele für solche Kombiprojekte sind: - Aarquerung mit Entlastung Innenstadt in Thun - Verkehrssanierung in Freiburg - Tunnel Seedamm in Rapperswil - Staffelegg-Zubringer und Umgestaltung Bahnhofplatz mit Busbahnhof in Aarau - Citybahn Baden – Wettingen - Spange Nord-Süd und Entlastung Innenstadt in Luzern - usw.
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