|
(Bern, 29.4.04). Bezüglich der künftigen Bahnlandschaft Schweiz ist die LITRA in ihrer Vernehmlassungsantwort der Meinung, dass sich der öffentliche Verkehr dem Trend zu grösseren und leistungsstarken Einheiten nicht entziehen kann. Die vom Bundesrat bevorzugte Variante SBB +X (SBB plus eine bestimmte Anzahl weiterer Transportunternehmungen) darf aber nicht dazu führen, dass der Markteintritt internationaler Grosskonzerne zuungunsten der im internationalen Vergleich kleinen SBB erleichtert wird. Die künftige Bahnlandschaft Schweiz sollte nicht vom Bund dekretiert werden, sondern aus dem Wettbewerb der Geschäftsmodelle hervorgehen. Die LITRA bemängelt aber, dass die Bahnreform 2-Vorlage nur die Gleichbehandlung der Bahnen (SBB, Privatbahnen) regelt. Nicht behandelt wird die Gleichstellung mit den Strassentransportunternehmungen oder die Infrastrukturinvestitionen im Strassenbereich (Bussspuren, Verkehrsleitsysteme, Fahrgastinformationssysteme). Die LITRA bedauert insbesondere, dass der Postautodienst als mit Abstand bedeutendstes Unternehmen im strassengebundenen öffentlichen Verkehr bei der Gleichstellung weitgehend vergessen wurde und beantragt dessen Einbezug. In ihrer Stellungnahme zur Bahnreform 2 erachtet die LITRA ferner die vorgeschlagene Aufteilung des Schienennetzes in ein grosses Grundnetz, welches vom Bund finanziert wird, und ein kleines Ergänzungsnetz, welches von den Kantonen zu tragen ist, als akzeptable Lösung. Weitergehende Reformen wie die rechtliche Trennung von Verkehr und Infrastruktur, die Auslagerung der Trassenvergabestellen oder die Privatisierung des Schienennetzes lehnt die LITRA ab. Ausländische Erfahrungen haben zu genüge gezeigt, wie schnell ein funktionierendes öV-System ruiniert werden kann.
Mit allen konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) soll der Bundesrat sodann für die Finanzierung der Infrastruktur eine 4-jährige Leistungsvereinbarung und einen entsprechenden Zahlungsrahmen abschliessen können. Im Gegensatz zu den KTU sollte dagegen die Leistungsvereinbarung der SBB nicht auf die Infrastuktur begrenzt werden. Vielmehr soll das Parlament auch künftig «seiner» Bahn insbesondere hinsichtlich den beiden nationalen Verkehren (Fernverkehr und Wagenladungsverkehr) Vorgaben machen dürfen.
|