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Transitgebühren: Bundesrat darf nicht nachgeben

(Bern, 18.3.98). Die vom Bundesrat der EU offerierten 330 Franken Transitgebühr sind für den Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA bereits das absolute Minimum, zu dem ein bilateraler Vertrag abgeschlossen werden kann. Der Bundesrat muss jetzt hart bleiben und darf nicht noch weiter nachgeben. Eine Transitgebühr unter 330 Franken bringt das ganze verkehrspolitische Haus der Schweiz zum Einsturz bzw. gefährdet eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sowie den Bau Neuer Eisenbahn-Alpentransversalen am Gotthard und am Lötschberg, welche die Strassen entlasten, gefährdet den Bau der Bahn 2000 sowie die Anschlüsse an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz und die Lärmsanierung und verringert die Chancen auf Annahme des bilateralen Vertrages durch das Schweizer Volk auf Null.

Die Alternative zu einem gescheiterten bilateralen Vertrag kann dann nur noch der Alleingang der Schweiz sein, mit autonomer Festsetzung der LSVA und Beibehaltung der 28-Tonnen-Limite. Denn über einen Vollbeitritt zur EU könnte kein besseres Verhandlungsergebnis erzielt werden.

 

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