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(Bern, 10.9.97). Im Zusammenhang mit der NEAT-Finanzierung wurde wiederholt die Befürchtung geäussert, dass dieses notwendige Grossprojekt auf Kosten des ebenfalls förderungswürdigen Regionalverkehrs gehen werde. Der Bundesrat hat dies wiederholt dementiert und erklärt, dass er seine eingegangenen Verpflichtungen wahrnehmen wolle.
Jetzt sollen im Rahmen der Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes gemäss den Vorstellungen des Bundesrates den SBB für 1999 100 Millionen Franken und für 2001 200 Millionen Franken gestrichen werden. Ebenso sollen im Rahmen des Sparprogrammes 98 Lasten vom Bund auf die Kantone verschoben werden, wie heute bekanntgegeben wurde. Die Kantone sollen dabei massiv und ohne direkte und zeitgleiche Kompensation mit einem um 400 auf 800 Millionen Franken erhöhten Anteil bei der Finanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs belastet werden (Reduktion des Beitragssatzes des Bundes auf 50 Prozent).
Die SBB müssten mit der bundesrätlichen Streichung auf viele geplante, ausführungsreife Investitionen verzichten. Anders können sie das Sparziel 1998 nicht erreichen. Auch die geplante Verschiebung von Lasten auf die Kantone wäre nicht geeignet, die Befürchtung, dass sich der Bund aus seiner Verantwortung für den öffentlichen Regionalverkehr entlassen will, zu widerlegen. Im Gegenteil: Die Kantone könnten sich gezwungen sehen, zum Nachteil der Kunden und der einheimischen Wirtschaft auf Investitionen zu verzichten oder das bestehende Angebot zu reduzieren. Regionale Angebotsverbesserungen im öffentlichen Verkehr würden damit erschwert oder gar verunmöglicht. Die einheimische Zulieferindustrie und das Baugewerbe müssen wegen ausbleibender Aufträge noch mehr Arbeitsplätze abbauen. Dies geschieht in einer Zeit, wo der gleiche Bund zur Belebung der Wirtschaft ein Investitionsförderungsprogramm beschliesst. Hat somit der öffentliche Verkehr für den Bund keinen Stellenwert mehr?
Der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA erwartet vom Bund, dass er seine Versprechungen einhält. Das Sparpaket 1998 und die nachfolgenden Haushaltssanierungen dürfen das attraktive und leistungsfähige, allen Einwohnern der Schweiz dienende öffentliche Verkehrssystem nicht demontieren. Eine Zick-Zack-Politik des Bundes könnte die bevorstehende Abstimmung über die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und damit auch die für die internationalen Verpflichtungen der Schweiz notwendige NEAT gefährden.
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