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3.12.07 Nach jahrzehntelanger Planung ist es so weit: Zum Bau des Ostastes der A5-Umfahrung Biel fahren bald die Bagger auf. Stadtpräsident Hans Stöckli und die kantonale Baudirektorin Barbara Egger tätigten heute den symbolischen Spatenstich. Die Stadt Biel erhalte mit der Umfahrung ein lange erkämpftes Stück Lebensqualität, sagte Stöckli laut Redetext vor den Medien. Bielerinnen und Bieler freuten sich auf eine Stadt ohne Transitverkehr und eine bessere Erschliessung, von der künftig auch mehrere grosse städtebauliche Projekte profitieren würden. Auf der grössten Baustelle, die die Stadt je gesehen hat, werden bald die schweren Baumaschinen auffahren, wie es in einer Mitteilung des kantonalen Amts für Information heisst. Bereits im Bau ist die Unterquerung der Bahnlinie. Anfang April 2008 wird die Tunnelbohrmaschine die erste Röhre des Büttenbergtunnels in Angriff nehmen. Der 4,9 Kilometer lange Ost-Ast der vierspurigen A5-Umfahrung Biel schliesst im Bözingenfeld an die A5 aus Richtung Solothurn und an die Transjurane A16 an. Die Strasse verschwindet nach wenigen hundert Metern im 1,5 Kilometer langen Büttenbergtunnel. Die Baukosten belaufen sich auf rund 1,2 Milliarden Franken. Eröffnet werden soll der Ostast der Umfahrung im Jahr 2016. Mit dem Ostast ist erst die Hälfte der Umfahrung von Biel gebaut. Das geplante Verzweigungsbauwerk Brüggmoos ist noch nicht genehmigt und wird erst ab 2009 in Angriff genommen. Der anschliessende West-Ast der Umfahrung befindet sich noch im Planungsstadium.
4.12.07 Bis Ende Jahr nimmt PostAuto 122 neue Fahrzeuge in Betrieb – vom Minibus bis zum Doppelstock-Postauto. Bei den Neubeschaffungen standen ein grösseres Fassungsvermögen und neuste Motorentechnologie im Vordergrund. Nächstes Jahr verkehren mehr als die Hälfte der Postautos mit einem Russpartikelfilter. Auf den PostAuto-Linien ab Chur besteht ab Fahrplanwechsel fast die ganze Flotte aus neuen Fahrzeugen. Die PostAuto Schweiz AG ist mit ihren rund 2'000 Fahrzeugen die grösste Busunternehmung im regionalen Personenverkehr und ist im ganzen Land präsent. Jährlich ergänzt sie ihre Flotte mit 120 bis150 Neubeschaffungen. Alle Postautos, die 2007 in Betrieb kommen, erfüllen die Euro-4-Norm. Die Mehrheit dieser Fahrzeuge übertrifft dank Russpartikelfiltern und neuster Motoren die anspruchsvollste europäische Abgasnorm für Busse, die EEV-Norm (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle). Damit leistet PostAuto einen nachhaltigen Beitrag zu sauberer Luft. Im Rahmen eines Aktionsplans hat die PostAuto Schweiz AG innerhalb der letzten 14 Monate bei rund 340 Fahrzeugen einen Russpartikelfilter einbauen lassen. Die dafür nötigen Investitionen in der Höhe von rund 5 Millionen Franken werden durch das Unternehmen selber getragen. Damit sollen einerseits die Feinstaubemissionen gesenkt und andererseits die Auswirkungen der Sanktionen für Unternehmen, die von Nachrüstungen der Fahrzeuge absehen, begrenzt werden. Ab 1. Januar 2008 kürzt der Bund die Rückerstattung der Mineralölsteuer für eingesetzte Busse ohne Russpartikelfilter. Über 50 Prozent aller Postautos – das sind gut 1'000 Fahrzeuge – fahren ab Anfang nächstes Jahr mit einem Russpartikelfilter.
4.12.07 Die BLS AlpTransit AG hat beim Bau des Lötschberg-Basistunnels nicht gegen die Umweltgesetzgebung verstossen. Ein Einzelrichter in Wimmis hat drei Angeschuldigte freigesprochen und eine millionenschwere Ersatzforderung vom Tisch gewischt. Den drei Verantwortlichen der BLS AlpTransit war vorgeworfen worden, Schlamm aus dem NEAT-Vortrieb am Lötschberg in die Aufschüttungen über dem nahen Lawinenschutztunnel Mitholz eingearbeitet zu haben, obschon dieser Schlamm allenfalls als Sonderabfall hätte entsorgt werden müssen. 2006 waren die drei AlpTransit-Verantwortlichen vom Untersuchungsrichter zu bedingten Freiheitsstrafen und Bussen zwischen 3'000 und 5'000 Franken verurteilt worden. Der BLS AlpTransit brummte er eine Ersatzforderung von 7,1 Millionen Franken zu Gunsten des Kantons Bern auf. Dagegen setzte sich AlpTransit bereits bei der ersten Einvernahme vor dem Gericht in Wimmis Anfang Jahr vehement zur Wehr. AlpTransit-Chef Peter Teuscher, einer der drei Angeklagten, sagte schon damals, man habe nie Schlamm in die Aufschüttung eingearbeitet. Dieser sei vielmehr zu sogenannten Filterkuchen ausgepresst und so in den Hügel eingearbeitet worden. Bei diesem Vorgehen bleibe ein Grossteil der Schadstoffe im ausgepressten Wasser. Das mit Sprengstoffrückständen belastete Wasser habe man zur Herstellung von Beton verwendet und so die Schadstoffe gebunden. Teuscher bestritt nicht, dass sich das kantonale Gewässerschutzamt diesem Vorgehen widersetzt und die Bewilligung verweigert hatte. Zuständig für die Erteilung der Bewilligung sei aber nicht der Kanton, sondern einzig der Bund, hielt der zuständige Richter, Jürg Staudenmann, auf Anfrage fest. Und der Bund habe das Vorgehen der AlpTransit gebilligt. In der Plangenehmigung des Bundes seien weitere Aspekte, wie Gewässerschutz enthalten. Der Kanton könne keine weiteren Auflagen machen. Der 640 Meter lange Lawinenschutztunnel zwischen Frutigen und Kandersteg wurde 2002 in Betrieb genommen. Schon zwei Jahre später musste er wegen akuter Einsturzgefahr geschlossen werden. Die Tunnelröhre wurde mit Ausbruchmaterial aus der nahen Baustelle des NEAT-Basistunnels überdeckt. Ein Gutachten kam zum Schluss, dass der Erddruck durch die Aufschüttungen über dem Tunnel von den Projektierenden unterschätzt worden war. Der abgelagerte Schlamm hatte allerdings keinen Einfluss auf die Höhe des Aufschüttungshügels. Dieser war nicht höher als im bewilligten Projekt vorgesehen. Der gesperrte Lawinenschutztunnel soll nun bis 2009 saniert werden.
4.12.07 Die Mineure haben in Erstfeld mit dem maschinellen Tunnelvortrieb für den Abschnitt Erstfeld- Amsteg begonnen. Damit läuft nun auch im letzten Abschnitt des Gotthard-Basistunnels der Ausbruch. Die Andrehfeier der Tunnelbohrmaschine (TBM) Gabi 1 fiel auf den 4. Dezember, den Tag der heiligen Barbara, der Schutzpatronin der Mineure. Vor dem Andrehen wurde in der Kirche Erstfeld die Barbarafeier abgehalten. Auch auf den andern Baustellen am Gotthard ruhte die Arbeit. Als Vorbereitung hatten die Mineure seit Ende August 2007 die ersten 20 Meter der Tunnelröhre im Sprengvortrieb ausgebrochen. Die TBM benötigen diese Startröhren, um sich mit den sogenannten Grippern im Berg zu verspannen. Der eigentliche Leistungsvortrieb in der Oströhre beginnt im April 2008. Der Durchschlag ist für Dezember 2009 vorgesehen. Die zweite TBM - Gabi 2 - wird den Leistungsvortrieb in der Weströhre im Mai 2008 aufnehmen. Der Durchschlag ist für Februar 2010 geplant. Anfang Dezember waren von den insgesamt 153,5 Kilometern Tunnel, Schächten und Stollen des Gotthard-Basistunnels 106,3 Kilometer oder 69,3 Prozent ausgebrochen.
4.12.07 Das Konsortium von Alstom und Bombardier Transportation hat von den Verkehrsbetrieben Zürich (VBZ) den Auftrag für weitere 14 Cobra-Trams erhalten, wie Alstom mitteilte. Der Auftrag hat ein Gesamtvolumen von 60 Millionen Franken. Die Alstom Schienenfahrzeuge AG liefert die Drehgestelle für die Fahrzeuge, die Bombardier Transportation AG ist für den Rest zuständig. Der Bombardier-Anteil am Auftrag beträgt laut Bombardier-Geschäftsführer Alfred Ruckstuhl 50 Millionen Franken. In einer ersten Serie hatten die VBZ beim Konsortium bereits 74 Niederflur-Trams des Typs Cobra bestellt. 44 davon sind bereits auf den Schienen der Stadt Zürich unterwegs. Das 45ste werde etwa in einer Woche den Betrieb aufnehmen, sagte VBZ-Sprecherin Daniela Tobler auf Anfrage. Die zusätzlich bestellten 14 Fahrzeuge würden für die neuen Linien der Glattalbahn und des Trams Zürich-West benötigt, heisst es in der Alstom-Mitteilung. Geliefert werden sie zwischen Juni 2009 und März 2010.
5.12.07 Die Schweizer Hochseeflotte soll erneuert und ergänzt werden. Mit 28 zu 0 Stimmen hat der Ständerat als erste Kammer den laufenden Bürgschafts-Rahmenkredit um 500 Millionen Franken aufgestockt und um fünf Jahre verlängert. Unter Schweizer Flagge fahren zurzeit weltweit 32 Handelsschiffe von sechs Reedereien. Die 27 Trockengutfrachter und 5 Produktetanker mit einer Tragfähigkeit von knapp 900'000 Tonnen können im Krisenfall in den Dienst der Landesversorgung gestellt werden. Um die Schweizer Reeder zur Registrierung von Schiffen zu animieren und einen ausreichenden Flottenbestand zu sichern, bewilligten die Räte Mitte 2002 einen Bürgschafts-Rahmenkredit von 600 Millionen Franken für zehn Jahre. Ziel ist es, die Flotte zu erneuern und um einige Produktetanker zu ergänzen. Laut Bundesrat hat es sich gezeigt, dass die 600 Millionen und die Laufzeit von zehn Jahren dazu nicht ausreichen. Im Übrigen ist der Risikoverlauf bei den Schiffsbürgschaften einmalig günstig: Seit Beginn seines Engagements im Jahre 1959 hat der Bund noch nie einen Verlust hinnehmen müssen.
5.12.07 Das Parlament belebt das Weihnachtsgeschäft. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat mit 23 gegen 9 linke Stimmen beschlossen, dass die Kantone künftig bis zu vier Sonntagsverkäufe im Jahr ohne Bedürfnisnachweis vorsehen können. Die Änderung des Arbeitsgesetzes geht auf eine parlamentarische Initiative des inzwischen verstorbenen Berner FDP-Nationalrats Kurt Wasserfallen zurück. Sie soll Sonntagsverkäufe insbesondere in der Adventszeit ermöglichen. Die Arbeitnehmer müssen einverstanden sein, und der Lohnzuschlag bleibt erhalten. Heute sind Sonntagsverkäufe nur beim Nachweis eines dringlichen Bedürfnisses zulässig. Dies führe zu Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlungen, sagte Kommissionspräsident Hannes Germann (SVP/SH). Mit unterschiedlichen Reglementierungen ermöglichten bereits heute 19 Kantone Sonntagsverkäufe. Der Gewerkschafter Ernst Leuenberger (SP/SO) bezähmte nur aus Realitätssinn seine Lust auf einen Nichteintretensantrag. Der Rat behandle hier nicht eine kantonale Ladenschlussverordnung, sondern eine Änderung des Arbeitsgesetzes, sagte er. Dieses Gesetz habe den Hauptzweck, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen. Bruno Frick (CVP/SZ) unterstütze als Präsident der Swiss Retail Federation der Waren- und Kaufhäuser die «freiheitliche» Vorlage. Die Konsumenten müssten selber bestimmen können, wann sie einkaufen wollten. Der Staat habe nur für die Rahmenbedingungen und insbesondere für einen ausreichenden Schutz des Verkaufspersonals zu sorgen. Mit der Bahnhof- und Flughafenvorlage habe der Bundesrat seine Arbeiten eingestellt, sagte Volkswirtschaftministerin Doris Leuthard. Er begrüsse aber die Initiative des Parlaments, weil sie für eine klarere Rechtsordnung und einen einheitlicheren Vollzug sorge. Wichtig sei, dass sich der Bund nicht in die Autonomie der Kantone einmische. Laut Leuthard können die Kantone bei der Festlegung der maximal vier Sonntagsverkäufe auf ihre Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Auch ein gänzlicher Verzicht, wie ihn etwa Genf angekündigt habe, sei möglich. Im Übrigen hielt der Rat zuhanden der Materialien fest, dass die Kantone den Entscheid an Gemeinden und Amtsbezirke, nicht aber an Unternehmen, delegieren können.
5.12.07 Bauern werden künftig auch für Datentransfers über Stromleitungen auf ihrem Kulturland entschädigt. Der Verband der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE) und der Bauernverband haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Gemäss einer Vereinbarung aus dem Jahr 1991 erhielten Landwirte bisher eine Abgeltung für Stromleitungen, die über ihr Kulturland führen. Ab kommendem Januar werden sie auch für den Datentransfer über Stromleitungen entschädigt, wie der VSE mitteilte. Dass es dazu kam, ist dem Willen eines einzelnen Bauern zu verdanken. Dieser setzte sich gerichtlich zur Wehr, als über seinen Grund und Boden Stromleitungen gezogen werden sollten. Er vertrat dabei die Ansicht, dass das Recht auf Datentransfer nicht im Durchleitungsrecht für eine Stromleitung enthalten sei. Vor Bundesgericht erhielt er schliesslich Recht. Pro Meter Kabel leisten die Netzbetreiber künftig einen indexierten Entschädigungsansatz von 1,75 Franken. Zusätzlich wird eine einmalige Umtriebsentschädigung von 100 Franken je Vertrag bezahlt. Die neue Vereinbarung gilt für sämtliche Kabel- und Freileitungen im Boden und in der Luft ausserhalb von Bauzonen und unabhängig von Kabelart und Anzahl benutzter Fasern. Jede Entschädigung ist für eine Dauer von 25 Jahren gültig. Zudem wird die in der Vergangenheit erfolgte Drittnutzung mit 5 Prozent verzinst.
6.12.07 Der französische Konzern Alstom steigt aus der geplanten Übernahme des Bieler SBB-Industriewerks aus. Vorerst führt SBB Cargo das Werk mit seinen 150 Mitarbeitenden allein weiter und prüft andere Zusammenarbeitsformen. Noch im Februar hatten Alstom und SBB verkündet, die 150 Arbeitsplätze im Bieler Industriewerk seien gesichert. Mitte 2007 übernehme Alstom 51 Prozent der Aktien, SBB Cargo behalte 49 Prozent. Angeboten würden in Biel Revisionen und Reparaturen für Rangierlokomotiven, Dienstfahrzeuge und Kesselwagen. Mitte Jahr dann gaben die Unternehmen Verzögerungen bei der Übernahme bekannt und nun ist diese gescheitert. SBB Cargo und Alstom wollen laut Mitteilung aber zunächst noch weitere Zusammenarbeitsmöglichkeiten prüfen. SBB Cargo machte aber auch klar, dass man sich im Rahmen einer Gesamtanalyse des Unternehmens Gedanken mache, wie es mit dem Industriewerk weitergehe. SBB Cargo fuhr im ersten Halbjahr 2007 einen Verlust von 35,5 Millionen ein Franken und überprüft nun die Strukturen. Alstom hätte mit der Übernahme seine Dienstleistungsaktivitäten in der Schweiz ausbauen wollen. Der Businessplan habe sich aber mit fortschreitender Dauer der Vorbereitungsarbeiten als nicht tragfähig erwiesen. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere das Geschäft mit Drittkunden für den Unterhalt von Dieselfahrzeugen langfristig nicht genug Potenzial aufweist, um das Werk auf längere Sicht auszulasten.
6.12.07 Künftig sollen Steuern, die auf Kerosin erhoben werden, dem Flugverkehr zugute kommen. Der Nationalrat trat auf eine umstrittene Vorlage mit 106 zu 76 Stimmen ein. Eine Minderheit will aber mehr Geld für den Lärmschutz. Die Kerosinsteuer wird auf allen Flügen im Inland und zu privaten Zwecken erhoben. Kommerzielle Flüge ins Ausland sind gestützt auf internationale Verträge davon befreit. Heute geht die eine Hälfte der Kerosinsteuer in die Bundeskasse, die andere in den Strassenverkehr. Neu sollen die Steuereinnahmen aus dem Flugverkehr auch diesem zugute kommen. Für die Vorlage stimmten SVP, CVP und Teile der FDP. Im Namen der FDP-Fraktion sprach sich Filippo Leutenegger unter anderem für mehr Geld gegen Lärm aus. Dabei ging es ihm vor allem um Massnahmen zugunsten von Hauseigentümern. Im Namen der Verkehrskommission, die Nichteintreten beschlossen hatte, sagte Georges Theiler (FDP/LU): «Von den 44 Millionen Franken Einnahmen pro Jahr sind nur rund 7 Millionen für den Lärmschutz vorgesehen – das sei ein kleiner Tropfen. Der grosse Rest fliesse in die Sicherheit an Flughäfen und im Flugverkehr.» Franziska Teuscher (Grüne/BE) machte sich für ein umfassendes Verursacherprinzip in der Luftfahrt stark: Die externen Kosten - Gesundheits- und Umweltschäden inklusive - würden sich auf 1,2 Milliarden Franken belaufen. Die Vorlage verteidigend, machte Max Binder (SVP/ZH) geltend, dass über die genaue Verteilung des Geldes in der Detailberatung debattiert werden könne. Die Vorlage stammt vom Bundesrat und sieht eine Verfassungsänderung vor. Die Verkehrskommission des Nationalrates nimmt nun die Detailberatung auf.
6.12.07 Geht es um technische Vorrichtungen zur Verringerung des Feinstaub- und Stickoxid-Ausstosses von Dieselmotoren, will das Parlament die besten Filtersysteme. Im Gegensatz zum Ständerat fordert der Nationalrat jedoch EU-kompatible Techniken. Der Nationalrat nahm eine abgeänderte Motion aus dem Ständerat gegen den Willen der Mehrheit der SVP an. Die vom Ständerat vorgeschlagene Übergangsfrist bis 2010 will der Nationalrat aber bis 2013 verlängern. Vom Stichjahr an sollen nur noch die besten verfügbaren Abgastechnologien zugelassen werden. Der Bundesrat hatte sich ebenfalls für die Motion ausgesprochen und angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Minderung der Emissionen voll auszuschöpfen. Neben bereits getroffenen Massnahmen für bessere Luft brauche es weitere Schritte zur Reduktion der Russ- und Feinstaubemissionen. Für Baumaschinen sollen zudem schrittweise strengere Russgrenzwerte eingeführt werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schickte Ende November 2007 eine Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bis Mitte Februar in eine Anhörung.
7.12.07 In der Diskussion um die Drogentests der SBB hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) Alkohol- und Drogengrenzwerte vorgeschlagen. Demnach soll die Limite für die SBB-Mitarbeitenden beim Alkoholkonsum 0,2 Promille, bei den Drogen 1,5 Mikrogramm betragen. «Wir sind sehr erfreut, dass in dieser Sache eine klare Regelung eingeführt werden soll», sagte Datenschützer Hanspeter Thür in einem Beitrag von Schweizer Radio DRS. Thür hatte für die Drogentests der SBB die Festlegung von Grenzwerten gefordert. Doch die SBB wollte diese nicht selbst bestimmen. «Die Limite beim Alkohol liege deutlich unter der Limite im Strassenverkehr», sagte der Datenschützer weiter. «Wer darüber liege, dürfe keine Lokomotive führen. Das scheint mir aus Sicherheitsgründen vertretbar und auch richtig. Bei den Drogen entspreche der Wert demjenigen, der im Strassenverkehr die Fahruntauglichkeit herstelle».
7.12.07 Im öffentlichen Verkehr im Aargau-Ost rücken die PostAuto Schweiz AG und die Regionalen Verkehrsbetriebe Baden-Wettingen AG (RVWB) näher zusammen. Die Unternehmen schlossen mit dem Kanton Aargau eine Ziel- und Leistungsvereinbarung ab. Die Transportunternehmen verpflichteten sich, ein einheitliches und attraktives Angebot zu erstellen. Sie würden am Markt gemeinsam auftreten, teilte der Kommunikationsdienst des Regierungsrates mit. Die Unternehmen blieben eigenständig. Mit der Vereinbarung wolle der Aargau den Wettbewerb im öffentlichen Verkehr fördern. Der Kanton könne mit Vorgaben auf die Leistungen der Transportunternehmen Einfluss nehmen, ohne die Konzession auszuschreiben. Die Vereinbarung zwischen der PostAuto Schweiz AG und den Regionalen Verkehrsbetrieben hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Vorgesehen ist, die beiden Kundenzentren beim Bahnhof Baden zusammenzulegen. Das Marketing soll gemeinsam gemacht werden.
7.12.07 Der Kanton Aargau will 594 Millionen Franken aus dem Infrastrukturfonds des Bundes für Verkehr und Siedlung abholen. Der Regierungsrat verabschiedete die Agglomerationsprogramme Aargau-Ost und Aareland. Sie würden noch in diesem Jahr beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht, teilte der Regierungsrat mit. In der Vernehmlassung seien die Programme auf Zustimmung gestossen und viele Anliegen der Regionen hätten berücksichtigt werden können. Die Kosten für alle Projekte des Agglomerationsprogramms Aargau-Ost belaufen sich auf 799 Millionen Franken, wie Paul Pfister, Leiter Abteilung Raumentwicklung im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), auf Anfrage sagte. Im Vergleich zum Entwurf des Programms stieg die Summe um 132 Millionen. Der Regierungsrat will aus dem Infrastrukturfonds des Bundes in den Jahren 2011 bis 2018 rund 399 Millionen abrufen. Der Kanton würde für die Projekte des Programms Aargau-Ost 289 Millionen aufwenden. Die Gemeinden würden 107 Millionen und Dritte wie die SBB 29 Millionen Franken übernehmen. Die Investitionen kämen immer allen Verkehrsträgern zugute, heisst es im Programm. Die Investitionen in das Verkehrsmanagement dienten nicht primär dem motorisierten Individualverkehr, sondern vor allem dem strassengebundenen öffentlichen Verkehr. Am meisten Geld soll in den Raum Baden-Wettingen fliessen, gefolgt von den Regionen Brugg-Windisch und Lenzburg/Unteres Bünztal. Das Agglomerationsprogramm Aargau-Ost fasst bereits in den Regionen diskutierte Projekte zusammen. Für das Agglomerationsprogramm AareLand, die sogenannte Netzstadt AarauOltenZofingen, sind in den Jahren 2011 bis 2018 Investitionen von 390 Millionen Franken vorgesehen. Der Kanton Aargau will aus dem Infrastrukturfonds des Bundes 195 Millionen beanspruchen, wie Pfister sagte. Wenn der Bund das Geld spricht, ist der Aargau bereit, 108 Millionen zu übernehmen. Die Aargauer Gemeinden sollen 34 Millionen beisteuern. Der Kanton Solothurn soll 38 Millionen übernehmen und die Solothurner Gemeinden 3 Millionen Franken.
7.12.07 Wer mit dem Auto in eine Schweizer Stadt fährt, muss vielleicht schon bald dafür bezahlen. Der Bundesrat will Versuche mit Road Pricing zulassen. Dazu braucht er aber die Zustimmung des Parlaments und eventuell des Volks. «Road Pricing kann eine geeignete Lösung sein, Staus zu verhindern», sagte Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Bundeshausmedien. Das zeigten Studien und die Erfahrung. Der Bundesrat beschloss folgendes Vorgehen: Zunächst sollen Städte und Agglomerationen Versuche mit Road Pricing durchführen dürfen. In einem auf zehn Jahre befristeten Gesetz wird das Parlament die Bedingungen festlegen. Im Falle eines Referendums müsste das Volk entscheiden. Nach den Vorstellungen von Verkehrsminister Leuenberger sollen die Städte frei sein, wie sie die Einnahmen aus dem Road Pricing verwenden. Möglich seien etwa Investitionen in den öffentlichen Verkehr oder die Aufhebung der Parkplatzgebühren. «Es liegt im Ermessen der Städte, was für eine Fantasie sie entwickeln wollen.» Im Gesetz konkret formuliert werden soll hingegen die Art und Weise, wie die Gebühren erhoben werden. Leuenberger will technische Lösungen, die kompatibel sind. Es soll in der Schweiz ein einziges System geben. Weiter muss die maximale Höhe der Gebühren festgeschrieben sein. Städte, die einen Versuch mit Road Pricing starten wollen, müssen dies beim Bundesrat beantragen. Interesse angemeldet haben bereits Bern, Zürich, Basel und Genf. Verlaufen die Versuche mit Road Pricing positiv, soll ein definitives Gesetz geschaffen und die Verfassung angepasst werden. Dann werden nochmals das Parlament und - bei einer Verfassungsänderung zwingend - Volk und Stände ihren Segen geben müssen.
7.12.07 Der Strassenverkehrsverband strasseschweiz und der Automobil Club der Schweiz (ACS) lehnen Road Pricing kategorisch ab. Daran ändere auch nichts, dass vorerst nur Versuche laufen sollen, schreibt strasseschweiz. Beim Road Pricing in Städten und Agglomerationen gehe es um eine Reduktion der Verkehrsnachfrage, Verkehrsverzicht und -verhinderung, teilte der Strassenverband mit. Wer nicht zahlen wolle, müsse umsteigen, anderswohin fahren oder die Fahrt unterlassen. Die Stadt sei indessen die Mitte einer Region und ihre Erreichbarkeit für die Wirtschaft zentral. Werde die Strassenbenützung zahlungspflichtig, gehe die Zentrumsfunktion verloren. Falls die Innenstädte mit Road Pricing entlastet werden sollten, müssten zuerst leistungsfähige Stadtumfahrungen vorhanden sein. Der ACS reagiert mit Unverständnis auf das «Testen» der Abgabe. Andernorts durchgeführte Versuche zeigten, wie teuer die nötige Infrastruktur sei. Entweder wolle der Bundesrat riesige Summen Steuergeld «in den Sand setzen» oder er greife bewusst zur «Salamitaktik». Ehrlicher wäre eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung.
7.12.07 Road Pricing dürfte im Parlament höchstens mit den Stimmen der CVP eine Chance haben. Im Nationalrat könnte eine entsprechende Vorlage mit 101 zu 99 Stimmen hauchdünn durchkommen - aber nur bei geschlossener CVP. Klar für ein Road Pricing sind SP, Grüne und Grünliberale. Die EVP-Vertreter in der grossen Kammer zeigen sich für gewöhnlich Umweltanliegen gegenüber aufgeschlossen. Hinzu kommen der PdA-Vertreter und jener der Christlich-Sozialen Partei (CSP), der sich der Grünen Fraktion angeschlossen hat. Diese Road Pricing-freundliche Ratslinke bringt es auf 70 Stimmen. Sie stimmt auch den jetzt vorgeschlagenen Versuchen zu. Würde die 31-köpfige CVP-Nationalratsdeputation geschlossen dazu stossen, könnte eine hauchdünne Mehrheit von 101 Stimmen resultieren. Die Geschlossenheit ist allerdings wenig wahrscheinlich. Im Vorfeld nämlich zeigten sich die Christlichdemokraten zwar vorsichtig positiv, aber skeptisch: Eigentlich wäre eine Befreiung der grossen Städte vom Verkehr wünschenswert. Dabei sei aber zu vermeiden, dass die Innenstädte wirtschaftlich leiden müssten. CVP-Sprecherin Marianne Binder sagte auf Anfrage, dass die Partei nichts gegen die Versuche habe. Die Rahmenbedingungen müssten aber klar sein. Der Vorlage abgeneigt sind SVP und FDP. Sie bringen es gemeinsam auf 99 Stimmen. Für die SVP käme ein Road Pricing in Frage, wenn es keine anderen Verkehrsabgaben geben würde. Im Ständerat sieht die Situation für die Befürworter komfortabler aus, allerdings nur auf den ersten Blick. SP, Grüne und Grünliberale verfügen über 12 Sitze. Würde die starke CVP-Deputation mit ihren 15 Sitzen zur Linken stossen, stünde es 27 zu 19 Stimmen gegen die geschlossene SVP-FDP-Phalanx. Dass in der traditionell konservativer ausgerichteten kleinen Kammer aber alle Christlichdemokraten hinter dem Road Pricing stehen würden, ist unwahrscheinlich.
7.12.07 Verschiedene Städte der Welt haben bereits ein Road Pricing («City Maut») für bestimmte Quartiere oder Strassen eingeführt. Damit wollen sie den Innenstadt-Verkehr reduzieren, die Umwelt entlasten, oder zusätzliche Einnahmen generieren. Als erste Stadt der Welt erhob laut Wikipedia Singapur 1965 eine City-Maut. Die Preise variieren je nach Fahrzeug, Strecke und Tageszeit. In Europa waren die Skandinavier Pioniere in Sachen Road Pricing: Die norwegische Küstenstadt Bergen führte 1985 eine Gebühr für die Einfahrt in die Innenstadt von rund 5 Franken ein. Ziel war die Finanzierung des Strassenbaus in der schwierigen geografischen Lage. Weitere norwegische Städte wie Oslo, Stavanger und Trondheim (1990-2005) folgten. In Stockholm wurde nach einem Versuch 2006 ein Referendum über eine Innenstadt-Maut abgehalten. Nach dem Ja der Stimmberechtigten wurde 2007 die «Stau-Steuer» (von 1,8 bis 3,6 Franken) definitiv eingeführt. In England war Durham 2002 die Pionierstadt bezüglich Innenstadt-Road Pricing. 2003 folgte London mit einer «London Congestion Charge» für ein - inzwischen ausgeweitetes - Gebiet im Stadtzentrum. Verlangt werden etwa 18 Franken pro Tag. In Italien erhebt seit Mai 2006 Bologna eine Innenstadt-Maut. Mailand will eine solche Gebühr Anfang nächsten Jahres probeweise einführen. Im historischen Zentrum Roms gilt für Private ein komplettes Fahrverbot. Sondergebühren für bestimmte Strassenabschnitte respektive Tunnels kennen in Europa unter anderem die Städte Marseille, Lyon und Barcelona, in den USA die Städte New York und San Diego und in Südkorea die Hauptstadt Seoul. In den mit einer Sonder-Maut belegten Quartieren nahm der Verkehr in der Regel um 20 bis 25 Prozent ab. In London reduzierten sich die Staus um 30 Prozent, der CO2-Ausstoss um 10 Prozent.
7.12.07 Neben der SBB gibt es mit der BLS und der Südostbahn (SOB) zwei weitere wettbewerbsfähige Bahnen auf dem Normalspurnetz. Der Bundesrat ist zufrieden, dass sich die Bahnlandschaft Schweiz in diesem Sinne konsolidiert hat. Ende 2003 hatte sich der Bundesrat für das Konzept SBB+X mit einigen wenigen starken Privatbahnen neben der SBB ausgesprochen, um die Effizienz des Bahnverkehrs in der Schweiz und die Konkurrenzfähigkeit der beteiligten Bahnunternehmen europaweit zu erhöhen. Nun konnte er vom Abschluss dieses Prozesses Kenntnis nehmen. Auf dem Normalspurnetz werden die BLS und die SOB laut Bundesrat eine wichtige Rolle spielen. Die 2006 aus der Fusion der BLS Lötschbergbahn mit dem Regionalverkehr Mittelland hervorgegangene heutige BLS betreibt insbesondere die Berner S-Bahn. Die SOB soll vom Ausbau der St. Galler S-Bahn überproportional profitieren und sich so erfolgreich im Regionalverkehr positionieren können. Seit 1996 ist die Zahl der Normalspur-Bahnunternehmen von 30 auf 20 zurückgegangen. Von 36 auf 22 vermindert haben sich die Schmalspurbahnen. Weil sie kein zusammenhängendes Netz bilden, steht hier eine engere Kooperation im Vordergrund. Grosse Bedeutung kommt dabei dem von 9 Bahnen gegründeten Gemeinschaftsunternehmen RAILplus für Ausbildung, Infrastruktur, Rollmaterial, Informatik und Marketing zu.
7.12.07 Die Bauherrin AlpTransit Gotthard AG (ATG) und das Schweizerische Bahntechnik Konsortium Gotthard (SBK) haben sich über einen Rückzug der Beschwerde gegen die Vergabe des Auftrages zum Einbau der Bahntechnik in den Gotthard-Basistunnel geeinigt. Damit ist der Weg definitiv frei für den Start der Bahntechnikarbeiten beim Jahrhundertprojekt Gotthard-Basistunnel. Um das für den schweizerischen und europäischen Bahnverkehr zentrale Projekt Gotthard-Basistunnel nicht durch einen jahrelangen Rechtsstreit über die Vergabe des Auftrages zum Einbau der Bahntechnik zu verzögern, haben sich die Bauherrin ATG und das SBK (Implenia Bau AG), Sersa Group Management AG, Rhomberg Bahntechnik AG, Siemens Schweiz AG, Murer-Strabag AG und Walo Bertschinger AG) aussergerichtlich geeinigt. Das SBK hat die Beschwerde gegen die Vergabe des 1,69 Milliarden Franken-Auftrages zurückgezogen. Damit kann die ATG unverzüglich die Bereinigung und die Unterzeichnung des Werkvertrages in die Wege leiten. So entfallen für die ATG sämtliche Prozessrisiken. Sie bezahlt deshalb dem SBK einen einmaligen Betrag von 1 Million Franken an die Aufwendungen für die Offertstellung. Renzo Simoni, Vorsitzender der Geschäftsleitung der ATG freut sich über die getroffene Einigung: «Angesichts der drohenden mehrjährigen Verzögerung und der daraus resultierenden Kosten von rund 10 Millionen Franken pro Monat ist dies die günstigste Lösung mit dem grössten Nutzen für unser Projekt. Die Arbeiten an unserem Jahrhundertbauwerk können nun zügig fortgesetzt werden.» Luzi R. Gruber als Vertreter des SBK betont, dass die sechs Mitglieder seines Konsortiums mit dieser Lösung die Interessen der Schweiz ins Zentrum gestellt hätten: «Wir haben zum Wohle der Schweiz Hand zu einem Kompromiss geboten, der für alle Beteiligten schnell klare Verhältnisse schafft und die Aufnahme der Arbeiten ermöglicht.» Das SBK informierte im Weiteren die ATG darüber, dass das Konsortium mit der Arbeitsgemeinschaft Transtec Gotthard eine Vereinbarung abgeschlossen hat. Der Verwaltungsrat der ATG hatte an seiner Sitzung vom 4. Mai 2007 die Bahntechnikarbeiten für den Gotthard-Basistunnel an die Arbeitsgemeinschaft Transtec Gotthard vergeben. Diese Arbeitsgemeinschaft setzt sich zusammen aus den Unternehmungen Atel Installationstechnik AG, Alcatel-Lucent Schweiz AG und TRSS Thales Rail Signaling Solutions AG, Alpine-Bau GmbH und Balfour Beatty Rail GmbH. Das Auftragsvolumen für das letzte grosse Baulos am Gotthard beträgt rund 1,69 Milliarden Franken. Die vergebenen Arbeiten beinhalten den Einbau der bahntechnischen Anlagen für den Gotthard-Basistunnel und umfassen die Ausrüstung der beiden einspurigen Tunnelröhren von je 57 Kilometer Länge sowie die anschliessenden offenen Strecken Nord und Süd von total rund 11 Kilometer Länge bis zur Anbindung an das bestehende Bahnnetz.
7.12.07 Im Aargau sollen in den nächsten Jahren mehr als 1'000 neue Park+Ride-Parkplätze (P+R) entstehen. Der Regierungsrat will das entsprechende Konzept im kommenden Jahr vorlegen. Derzeit bestehen im Aargau 2'800 P+R-Parkplätze an rund 80 Standorten. Die Anlagen sind teilweise stark frequentiert, wie der Regierungsrat in einer Stellungnahme festhält. Die SBB errichtete in den vergangenen Jahren flächendeckend an allen ihren Bahnstationen P+R-Anlagen. Auch die Privatbahnen und die Gemeinden bauten verschiedene Anlagen. Mit dem revidierten Gesetz über den öffentlichen Verkehr kann der Kanton Beiträge an Anlagen leisten, die Autofahrern das Umsteigen auf den öV erleichtert. Bei sieben Autobahnanschlüssen bestehen zudem Park+Pool-Anlagen, damit Autofahrer Fahrgemeinschaften bilden können. An fünf Standorten liegt die Auslastung der Anlagen zwischen 87 bis 100 Prozent. Der Regierungsrat erklärte sich bereit, einen Auftrag der SVP-Grossrätin Sylvia Flückiger entgegenzunehmen. Sie hatte gefordert, das Angebot an Parkplätzen bei Bahnhöfen und Autobahnauffahrten zu erweitern.
7.12.07 Die Erhebung von Strassengebühren ist in der Schweiz verboten. Das legt die Bundesverfassung seit dem Jahr 1958 fest. Doch das Parlament kann Ausnahmen bewilligen. Zu diesen Ausnahmen gehören die Autobahnvignette (seit 1985) und die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Auch für die Fahrt durch Tunnels oder über Brücken kann das Parlament Gebühren erlauben. Eine solche gibt es heute für den Strassentunnel durch den Grossen St. Bernhard, der vom Wallis nach Italien führt. In den vergangenen Jahren gab es verschiedene Projekte, die durch Road Pricing ganz oder teilweise hätten finanziert werden sollen. Konkret waren Vorhaben in Bern (Schanzentunnel) und Genf (Brücke über das Seebecken). Der Bundesrat stand den Projekten gutgesinnt gegenüber, sie scheiterten aber in kommunalen Abstimmungen. Im Jahr 2002 schlug der Bundesrat in der Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) vor, Road Pricing in Städten und Agglomerationen zu ermöglichen. Das Parlament winkte ab. Es wollte Road Pricing nicht im Rahmen der NFA-Vorlage diskutieren.
8.12.07 Mit dem Fahrplanwechsel fährt die Zürcher S-Bahn regelmässig ins Herz des Thurgaus. Die Verlängerung der S8 wurde in Frauenfeld im Beisein von Politikern beider Kantone gefeiert. Der Thurgauer Regierungsrat Kaspar Schläpfer, Stadtammann Carlo Parolari und die Zürcher Regierungsrätin Rita Fuhrer empfingen im Bahnhof Frauenfeld eine S8. Dies bedeutet den Anschluss des Thurgaus ans Zürcher S-Bahn-Netz, wie die SBB und der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) in einer Mitteilung schreiben. Die S8 fährt künftig Montag bis Freitag jeweils zwischen 6 und 20 Uhr von Winterthur bis Weinfelden. Diese S-Bahnlinie verkehrt damit neu von Pfäffikon SZ entlang des linken Zürichseeufers nach Zürich, Winterthur, Frauenfeld und Weinfelden. Mit den Feierlichkeiten im Thurtal findet das Projekt der 3. Teilergänzung S-Bahn Zürich seinen Abschluss, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Mit punktuellen Ausbauten sei die Mobilität in den letzten Jahren verbessert worden.
8.12.07 Im Beisein von Verkehrsminster Moritz Leuenberger hat Genf seine neue Tramlinie Cornavin- Avanchets eingeweiht. Die Linie verbindet den Bahnhof Cornavin mit der Vorortsiedlung Avanchets in Vernier. Der Abschnitt ist der längste seit Genf damit begonnen hat, das Tramnetz zu erneuern, wie die kantonalen Behörden mitteilten. Die Strecke bedient auf einer Länge von 3,6 Kilometern acht Haltestellen. Die Erstellung dauerte zwei Jahre und kostete 150 Millionen Franken. Bis ins Jahr 2009 soll die Strecke bis Meyrin und bis 2010 bis zur Europäischen Organisation für Kernforschung CERN erweitert werden.
9.12.07 65 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer lehnen die Einführung eines Strassenzolls in den Städten ab. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Berner Forschungsinstituts CBC. Das Institut befragte zwischen dem 3. und 5. Dezember telefonisch 600 Personen in allen Landesteilen. 49 Prozent der Befragten glauben, dass Road Pricing den Verkehr reduzieren würde, 43 Prozent sind gegenteiliger Meinung. Kürzlich gab Umweltminister Moritz Leuenberger bekannt, dass er Versuche mit Road Pricing zulassen will. In einem auf zehn Jahre befristeten Gesetz soll das Parlament die Bedingungen für solche Versuche festlegen. In einem Referendum wird es Leuenbergers Vorschlag schwer haben, wie die Umfrage zeigt.
10.12.07 Im Kanton Aargau müssen ab dem nächsten Jahr Töffli vor einem Handwechsel geprüft werden. Damit soll der Handel mit nicht betriebssicheren Fahrzeugen unterbunden werden. Töffli in nicht betriebssicherem und nicht vorschriftsgemässem Zustand seien eine Gefahr im Strassenverkehr und belasteten unnötig die Umwelt, teilte das Strassenverkehrsamt mit. Häufig würden frisierte Motorfahrräder mit falschen Auspuffanlagen unter Jugendlichen gehandelt. Mit der Kontrolle von Motorfahrrädern erfülle der Kanton eine Bundesaufgabe, hiess es in der Mitteilung. Der Bundesrat hatte es mit der Anpassung der technischen Verkehrsvorschriften an die EU-Standards den Kantonen jedoch freigestellt, eine Kontrollpflicht für Motorfahrräder einzuführen. Dem Strassenverkehrsamt sei es ein Anliegen, dass im Aargau kein Handel mit nicht vorschriftsgemässen Motorfahrrädern stattfinde. Deshalb werde ab dem 1. Januar 2008 für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde und einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimeter eine Kontrollpflicht eingeführt.
10.12.07 Auf dem vorderen Teil des einen Perrons im RBS-Tiefbahnhof Bern ist es seit dem Fahrplanwechsel verboten, auf den Zug zu warten. Der Regionalverkehr Bern-Solothurn will mit diesem Verbot die Fahrgastströme im zu kleinen Bahnhof verbessern. Der RBS-Tiefbahnhof sei in den Siebzigerjahren für 16'000 Personen gebaut worden. Heute benutzten ihn aber bis zu 50'000 Menschen pro Tag, sagte Ulrich Reinert, Verkehrsingenieur des RBS, vor den Medien. Auf dem vorderen Teil des linken Perrons im RBS-Tiefbahnhof sind nun orange-weisse «Anhalten verboten»-Signale aufgemalt worden. Dazwischen ziehen sich orange-weisse Spruchbänder mit dem Text «Keine Wartezone» über die ganze Breite des Perrons. Sicherheitspersonal überwacht in den Hauptverkehrszeiten die Einhaltung des Verbots. Als Warteraum für Reisende steht wie bisher die Fläche vor den Schranken zur Verfügung, die zum Perron führen.
10.12.07 Seit dem Fahrplanwechsel verkehren zwischen Bern und Olten fast alle Güterzüge nachts über die Neubaustrecke. Die SBB löst damit ein Versprechen ein, das sie beim Bau der neuen Strecke den Gemeinden entlang der SBB-Stammlinie abgaben. Zwischen 23.30 und 6 Uhr verkehrten seit dem Fahrplanwechsel auf der SBB-Stammlinie zwischen Bern und Olten keine Güterzüge mehr, teilte die SBB mit. Ausgenommen sind Zubringerfahrten. Bisher waren es durchschnittlich 40 durchgehende Züge. Zwischen 22 und 23.30 Uhr werde die Zahl der Güterzüge von durchschnittlich 16 auf voraussichtlich durchschnittlich acht reduziert, schreibt die SBB weiter. Auch diese durchschnittlich acht Güterzüge will die SBB ab Frühling 2008 auf die Neubaustrecke leiten. Voraussetzung dafür sei, dass die Güterzüge zwischen Mattstetten und Rothrist mit 100 Stundenkilometern verkehren könnten. So werde der Fahrplan der Personenzüge nicht durcheinandergebracht. Ein entsprechendes Gesuch müsse vom Bundesamt für Verkehr noch bewilligt werden. Liegt diese Bewilligung vor, werden zwischen 22 und 6 Uhr auf der SBB-Stammlinie Bern- Olten nur noch bei Störungen, Unterhaltsarbeiten auf der Neubaustrecke oder für Zubringerfahrten Güterzüge verkehren.
10.12.07 Die Fusion der in der Schweiz ansässigen Crossrail AG und der belgischen Dillen & Le Jeune (DLC) soll bis Frühling 2008 abgeschlossen sein. Vertreter des entstehenden privaten Güterbahnunternehmens sprechen bereits von Flotten-Aufstockung. Hauptsitz des privaten grenzüberschreitenden Güterbahnunternehmens bleibt Wiler im Kanton Bern. Niederlassungen gibt es in Antwerpen und Mailand. Über die Transit-Strecken Lötschberg/Simplon und Gotthard bedient Crossrail die Nord-Süd-Achse zwischen Deutschland, Belgien und Holland nach Italien, auf der West-Ost-Achse zudem Polen. Ziel müsse die Schaffung eines einheitlichen europäischen Bahnnetzes unter einer Verantwortung sein, das einen EU-Fracht-Markt mit hoher Qualität gewährleistet, sagte Jeroen Le Jeune von DLC vor den Medien in Zürich. Crossrail betreibt 37 Lokomotiven, die zum Teil in mehreren Ländern zugelassen sind. Bis Ende 2009 soll die Flotte auf über 70 Loks aufgestockt werden. Heute ist die Crossrail AG - zu der auch die Crossrail Italia gehört - das drittgrösste Güterbahnunternehmen in der Schweiz hinter SBB Cargo und BLS Cargo. Sie beschäftigt nach eigenen Angaben 60 Mitarbeitende. Mit 16 Lokomotiven fuhr sie im ablaufenden Jahr über 1'200 Züge. Die DLC beschäftigt 104 Mitarbeitende und betreibt 21 Loks. Besitzerin der heutigen Crossrail AG ist die australische Investmentgesellschaft Babcock & Brown. An der neuen Crossrail werden sie und DLC je 50 Prozent halten, wie Paolo Alemanni von Babcock & Brown sagte. Im Verwaltungsrat der künftigen neuen Crossrail sitzen neben Alemanni die beiden DLC-Gründer Le Jeune und Ronny Dillen, die firmenunabhängigen Vincent Puttemans und der Schweizer Walter Finkbohner, der zudem Verwaltungsratspräsident von Crossrail Italia ist. Verwaltungsratspräsident ist Tim Duncan von Babcock & Brown.
11.12.07 Die im Frühling veröffentlichten provisorischen Zahlen haben sich bestätigt: Die Infrastrukturkosten des motorisierten Privatverkehrs wurden im Jahr 2005 - wie schon im Vorjahr - zu 115 Prozent von den Verkehrsteilnehmenden gedeckt. Dies geht aus der vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichten definitiven Strassenrechnung 2005 hervor. Sie ergibt Bruttoausgaben von 7,4 Milliarden Franken; das sind 2,6 Prozent mehr als im Jahr 2004. Die Einnahmen stiegen um 1,8 Prozent auf 8 Milliarden. Auf der Ausgabenseite nahmen die Investitionen um 1,6 Prozent zu und betragen 4,3 Milliarden. Die Betriebsausgaben stiegen um 3,9 Prozent auf knapp 3,1 Milliarden Franken. Bei den Einnahmen haben vor allem die Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschlag und die kantonalen Motorfahrzeugsteuern zu den Mehreinnahmen beigetragen. Bei den Fahrzeugkategorien erreicht der Personenverkehr einen Deckungsüberschuss von 483 Millionen Franken (109 Prozent). Der Güterverkehr schliesst mit einem Plus von 562 Millionen (142 Prozent) ab. Der Anteil des Schwerverkehrs weist einen Überschuss von 473 Millionen (154 Prozent) aus. Bei der Strassenrechnung handelt es sich in erster Linie um eine Infrastrukturrechnung, die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit dem motorisierten Strassenverkehr vergleicht. Die externen Kosten, die Unfallkosten und die Aufwendungen für die Fahrzeuge (Anschaffung, Betrieb, Unterhalt) werden nicht berücksichtigt.
11.12.07 Der Aargauer Grosse Rat hat sich für die Erneuerung des Rollmaterials bei der Wynen- und Suhrentalbahn (WSB) und der Bremgarten-Dietikon-Bahn (BDWM) ausgesprochen. An die Folgekosten zahlt der Aargau 4,07 Millionen Franken pro Jahr. Der Entscheid fiel mit 105 gegen 0 Stimmen. Bei der Beschaffung des Rollmaterials gehen die beiden Privatbahnen neue Wege. Die BDWM erhält 14 fabrikneue Fahrzeuge, während die WSB 5 Triebzüge der bestehenden BDWM-Flotte übernimmt. Gemäss Entscheid des Parlamentes sollen die 5 Fahrzeuge aus der gemeinsamen Beschaffung im Jahre 1993 von der BDWM zur WSB transferiert werden. Bei der BDWM werden gleichzeitig 9 dreiteilige Gelenktriebwagen aus dem Jahre 1969 ausrangiert und die gesamte Flotte durch den Kauf von 14 neuen Fahrzeugen vereinheitlicht. Bei der WSB wird der Flottenmix von bisher 3 auf 2 Typen reduziert. Je 5 Trieb- und Steuerwagen aus dem Jahre 1965 sowie 2 Triebwagen aus dem Jahre 1979 werden ausrangiert. Bei 10 Trieb- und Steuerwagen mit Jahrgang 1965 und 1979 werden die Drehgestelle weiter verwendet und der Wagenkasten wird in Niederflurbauweise neu erstellt. Damit können sie gemäss Regierungsrat für weitere 15 Jahre eingesetzt werden. Die Investitionen für das Rollmaterial betragen insgesamt 108 Millionen Franken. Die 14 neuen Triebwagen kosten 80 Millionen. Die Abschreibung und Verzinsung der Erneuerung des Rollmaterials führen zu Mehrkosten von 8 Millionen pro Jahr. Davon übernimmt der Kanton höchstens 4,07 Millionen pro Jahr. Auf die Gemeinden entfällt ein Anteil von 40 Prozent. Der Kanton Zürich zahlt an die Mehrkosten der BDWM 1,2 Millionen Franken pro Jahr.
11.12.07 Keine Benachteiligung von Schweizer Carunternehmen: Anders als ursprünglich geplant passt Bern die Ruhezeiten für Berufs-Chauffeure vorerst nicht den neuen EU-Bestimmungen an. Die «innerhalb der Europäischen Union umstrittene» Vorschrift wolle die Schweiz erst umsetzen, wenn klar sei, dass die EU bei dieser Regelung bleibe, teilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) nach dem Gemischten Landverkehrsausschuss in Brüssel mit. Nach den seit April gültigen Bestimmungen der EU dürfen Car-Chauffeure nur noch sechs statt bisher zwölf Tage am Stück arbeiten. Würde die Schweiz dies - wie vom BAV angekündigt - auf kommenden Frühling umsetzen während andere Regierungen noch abwarten, entstünde für Schweizer Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil, erklärte BAV-Sprecher Gregor Saladin. Eine Diskriminierung solle verhindert werden, fügte er an. Hingegen will der Bundesrat die beiden ersten Eisenbahnpakete der EU übernehmen, mit welchen der Güterverkehr weiter liberalisiert und Sicherheitsstandards vereinheitlicht werden sollen. Die Botschaft dazu soll laut Saladin bis Mitte kommenden Jahres als Teil der Bahnreform 2 dem Parlament unterbreitet werden.
11.12.07 Der Flughafen Basel-Mülhausen kann am 20. Dezember sein Instrumentenladesystem für die Hauptpiste (ILS 34) in Betrieb nehmen. Der Generaldirektor der französischen Zivilluftfahrtbehörde habe den Termin abgesegnet, teilte der Flughafen mit. Die Anwendung des ILS 34-Verfahrens hänge indes von den Wetter- und Windverhältnissen im Nordsektor ab. Normalerweise wird der «EuroAirport» von Norden her über dünn besiedeltes Elsässer Gebiet angeflogen. Je nach Wind wird auf Südanflug via Piste 34 umgestellt, was den Stadtrand von Basel sowie Nachbargemeinden tangiert. Die Bedingungen für die Nutzung des ILS 34 hatten die Behörden von Frankreich und der Schweiz 2006 vertraglich geregelt. Darin ist auch die Kontrolle von Korrekturmassnahmen festgeschrieben. Das BAZL stellte eine Bedingung: Das System darf nur benutzt werden, wenn die Stärke des Nordwindes keine Landungen von Norden zulässt. Das automatisierte ILS 34 löst den manuellen Anflug ab, bei dem die Flugzeuge am Schluss in einem Manöver nach Sicht landen müssen. Dies soll mehr Sicherheit bringen, kanalisiert aber auch die Anflüge und so den Lärm und das Risiko. Betroffene - auch Gemeinden - hatten protestiert, blitzten aber ab, dies auch vor Gericht. In den letzten Jahren betrug der Anteil der Südlandungen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen zwischen 4 und 8 Prozent. Anflüge auf ein ILS beinhalten einen 15 bis 20 Kilometer langen, geraden Endanflug. Die Anzahl der Starts und Landungen in Basel auf der Haupt- und der kleineren Querpiste werden laut Flughafen im Internet publiziert.
12.12.07 Der Kanton Uri soll mit einer Standesinitiative erreichen, dass die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene bis spätestens 2012 umgesetzt ist. 44 der 64 Urner Landräte haben eine entsprechende Motion unterzeichnet. Die Bundesversammlung würde mit der Initiative aufgefordert, die Bundesgesetzgebung, insbesondere das Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GWG), entsprechend auszugestalten. Namentlich erwarten die Urner Kantonsparlamentarier die Einführung einer Alpentransitbörse, die spätestens zwei Jahre nach Rechtskraft der bundesgesetzlichen Ordnung wirksam sein soll. «Die Alpentransitbörse ist so auszugestalten, dass keine Neuverhandlungen des Landverkehrsabkommens nötig sind», heisst es im Motionstext. Mit zusätzlichen Infrastrukturbeiträgen sei dafür zu sorgen, dass allfällige Engpässe auf den Zulaufstrecken zu den Basistunnels rechtzeitig ausgebaut werden könnten. Gemäss Bundesverfassung hätte die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs zehn Jahre nach der Volksabstimmung über die Alpen-Initiative, das heisst 2004, abgeschlossen sein müssen. 1999 beschloss das eidgenössische Parlament das heute noch gültige, auf zehn Jahre befristete Verkehrsverlagerungsgesetz (VVG). In diesem Rahmen wurde das Verlagerungsziel mit 650'000 auf der Strasse verbleibenden Lastwagen definiert. Gleichzeitig wurde aber die Umsetzungsfrist auf 2009 hinausgeschoben. Und neuerdings soll das Verlagerungsziel gemäss GWG erst zwei Jahre nach Inbetriebnahme der NEAT am Gotthard erreicht werden, was 2019 oder später bedeuten würde. Gemäss Bundesverfassung steht jedem Kanton das Recht zu, der Bundesversammlung Initiativen zu unterbreiten. In Uri kann die Einreichung einer Standesinitiative zuhanden des eidgenössischen Parlaments laut Kantonsverfassung entweder mit einer kantonalen Volksinitiative oder mit einem Vorstoss im Parlament verlangt werden.
12.12.07 Uri zahlt an die Investitionen für Infrastrukturen und die Substanzerhaltung der Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) in den nächsten drei Jahren total 2,9 Millionen Franken. Der Urner Landrat hat den entsprechenden Kredit gutgeheissen. Der gesamte Investitionsbedarf der MGB beläuft sich für 2008 bis 2010 auf rund 91,6 Millionen Franken. Er wird auch durch den Bund (65,1 Millionen) sowie die Kantone Wallis (21,5 Millionen) und Graubünden (2,0 Millionen) mitfinanziert. Die Urner Summe entspricht einem Anteil von 3,09 Prozent (bisher: 4,64) an den gemäss Eisenbahngesetz zu leistenden Beiträgen. Die 91,6 Millionen Franken sollen für Projekte, Sanierungen und den Erhalt von Strecken, Stationen, Fahrbahnen, Fahrleitungen sowie Sicherheitseinrichtungen verwendet werden. Bis 2007 wurden die Beiträge der öffentlichen Hand objektbezogen gewährt. Neu stellen Bund und Kantone Investitionsbeiträge in Form eines Rahmenkredits zur Verfügung. Die Mittel sind für die bewilligten Projekte einzusetzen. Die MGB legt die Prioritäten der einzelnen Projekte im Voraus fest und hat den Bund sowie die Kantone Graubünden, Wallis und Uri über die jährlich umzusetzenden Projekte in Kenntnis zu setzen. Als Regionalverkehrsanbieterin mit Grundversorgungsfunktionen wird die MGB mit den künftigen Entwicklungen in Andermatt zusätzliche Funktionen übernehmen. Dabei steht vor allem das Resort-Projekt von Samih Sawiris im Vordergrund. Die MGB hat dazu bereits entsprechende Planungskredite von 312'000 Franken reserviert. Sie wird im Rahmen der vorhandenen Mittel einen Ausbau des Bahnhofs Andermatt zu Lasten anderer Projekte prüfen und nach Möglichkeit im Umsetzungsprogramm bis 2010 vorziehen.
13.12.07 Der Kanton Bern will ab 2011 Bundesgelder für wichtige Verkehrsprojekte erhalten. Der Regierungsrat hat die dazu nötigen Agglomerationsprogramme verabschiedet und die Projekte priorisiert. In der Agglomeration Bern stehen für den Regierungsrat unter anderem Projekte wie der neue Tiefbahnhof RBS, die Bahnentflechtung Wylerfeld oder Verkehrsbeeinflussungssysteme auf den Autobahnen rund um Bern im Zentrum. In der Region Biel sind es unter anderem die flankierenden Massnahmen zur A5-Umfahrung und im Emmental der Umbau der Ortsdurchfahrt Burgdorf. In Thun wiederum ist unter anderem der sogenannte Bypass-Nord prioritär, wie das kantonale Amt für Information mitteilte. Weil die Verkehrsinfrastrukturen in den Schweizer Agglomerationen an ihre Grenzen stossen, will der Bund Projekte zur Beseitigung der wichtigsten Engpässe mit Mitteln aus dem Infrastrukturfonds unterstützen. Insgesamt stellt der Bund 3,5 Milliarden Franken in Aussicht. Bereits in einer ersten Phase hatte der Bund Mittel für dringende Projekte bewilligt. Im Kanton Bern kommen das Tram Bern West und die Sanierung des Wankdorfplatzes in den Genuss von Bundesmitteln.
13.12.07 Der Verwaltungsrat der SBB hat an seiner letzten Sitzung grünes Licht gegeben zum Ausbau der SBB-Strecke zwischen Bülach und Schaffhausen: Die bestehende Verbindung soll zwischen Hüntwangen und Rafz sowie zwischen Jestetten und Neuhausen auf Doppelspur ausgebaut werden. Dieser Infrastrukturausbau ermöglicht ab 2012 mehr Fernverkehrs- und S-Bahn-Züge zwischen Zürich und Schaffhausen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 149 Millionen Franken. Die Finanzierung des Grossteils dieser Kosten – nämlich rund 146 Millionen – erfolgt über den HGV-Kredit im Rahmen des FinöV-Fonds. Die restlichen Investitionen werden durch Gelder für Fahrbahnerneuerungen und das Umbau-Projekt für Regionalbahnhöfe getragen.
13.12.07 Das Luzerner Stadtparlament hat die Tieflegung der Zentralbahn (ZB) in Luzern genehmigt. Die Stadt beteiligt sich mit rund 24 Millionen Franken an dem Projekt, das insgesamt 250 Millionen kostet. Der Entscheid fiel mit 35 zu 6 Stimmen und einer Enthaltung. Dagegen war lediglich die SVP. Das letzte Wort zum Beitrag der Stadt haben am 24. Februar 2008 die Stimmberechtigten. Die ZB wird auf Doppelspur ausgebaut und in Tunnels verlegt. Bei der Allmend entsteht eine unterirdische Haltestelle. Das Ausbauprojekt beinhaltet weitere Verbesserungen an anderen Streckenabschnitten. Neben Stadt und Kanton Luzern beteiligen sich auch die Kantone Ob- und Nidwalden.
14.12.07 Für die dritte Röhre des A2-Belchentunnels hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Plangenehmigung erteilt. Die weitere Umsetzung des 270-Millionen-Projekts liegt nun beim Bund. Erteilt wurde die Plangenehmigung am 6. Dezember, rechtskräftig wird sie nach Ende einer 30-tägigen Beschwerdefrist, wie die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion mitteilte. 2008 übernimmt mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA) indes der Bund die Verantwortung für das Nationalstrassennetz. Für die Detailprojektierung der dritten Röhre ist daher die Filiale Zofingen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zuständig. Bisher lag die Führung bei der Belchenkommission aus Vertretern von Baselland und Solothurn sowie des Bundes. Mit Vorarbeiten wird gemäss der Mitteilung 2011 und mit dem Baubeginn selbst für 2012 gerechnet. Die dritte Tunnelröhre soll als «Sanierungstunnel» Ausweichkapazitäten schaffen, wenn ab 2018 die zwei bestehenden Tunnelröhren wegen einer Totalsanierung nacheinander für bis zu zwei Jahre geschlossen werden. Ohne die dritte Röhre befürchten die Verantwortlichen Engpässe und Staus. Der 3,2 Kilometer lange Belchentunnel der A2 quert den Jura an der Kantonsgrenze von Baselland und Solothurn. Er wurde 1970 erbaut, steht aber unter hohem Bergdruck, da der in den Gesteinsformationen vorherrschende Gipskeuper bei Kontakt mit Wasser aufquillt. Zuletzt war 2003 eine Sanierung für 86 Millionen Franken erfolgt. Genehmigt hat das UVEK laut der Mitteilung auch ein 46-Millionen-Projekt zur Sicherheitsnachrüstung im Belchentunnel. Das Projekt ist die Folge neuer Vorschriften des Bundes nach den Tunnelbränden an Mont Blanc, Tauern und Gotthard von 2000 und 2001 und sieht den Einbau eines neuen Lüftungskonzepts vor.
19.12.07 Im Kanton St. Gallen sollen umweltschonende Autos in den ersten drei Jahren von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden. Besitzer von «Benzinfressern» mit über 1'800 Kilo Gewicht sollen hingegen mehr bezahlen. Dies schlägt die Regierung vor. Ein Bericht über eine Änderung des kantonalen Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben geht bis Ende Januar 2008 in die Vernehmlassung, wie der Kanton mitteilte. Der Kantonsrat hatte die Regierung beauftragt, umweltschonende Fahrzeuge steuerlich zu begünstigen. Massgebend für den Erlass der Motorfahrzeugsteuer soll die Energie-Etikette sein, die seit 2003 bei Neuwagen vorgeschrieben ist. Fahrzeuge der Kategorie A sollen für die ersten drei Jahre von der Steuer befreit werden. Dies bedeutet eine durchschnittliche Entlastung von 1'200 Franken pro Fahrzeug. Der Öko-Bonus kostet den Kanton voraussichtlich 4,3 Millionen Franken pro Jahr, wie es heisst. Da die Erträge der Motorfahrzeugsteuern zum grössten Teil zweckgebunden in den Bau und den Unterhalt von Strassen fliessen, sind dort finanzielle Abstriche zu erwarten. Für eine allfällige Kompensation will die Regierung Autos mit einem Gewicht von über 1'800 Kilos stärker besteuern. Dies sei ein zusätzlicher Kaufanreiz für leichtere - und damit oftmals umweltfreundlichere - Fahrzeuge. Mit dem Öko-Bonus bei der Motorfahrzeugsteuer soll der Kanton einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine Vorlage wird die Regierung voraussichtlich im April 2008 dem Kantonsrat unterbreiten.
19.12.07 Der Ansturm auf Bundesbeiträge an die Verkehrsinfrastruktur in Gemeinden und Regionen ist gross. In der Westschweiz wurden im Rahmen des sogenannten Agglomerationsprogramms gleich drei Gesuche vorgestellt. In Freiburg werden 40 Projekte für die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung aufgelistet. 360 Millionen Franken soll der Bund an die aufgelisteten Vorhaben beisteuern. Der präsentierte Richtplan soll in den nächsten Tagen dem Bundesamt für Raumentwicklung übergeben werden. Zehn Gemeinden rund um die Stadt Freiburg wollen sich zur sogenannten Agglomeration Freiburg zusammenschliessen, einer Art regionaler Verwaltungsebene. Von den beiden deutschsprachigen Gemeinden der Region hat sich Düdingen für die Agglomeration ausgesprochen, Tafers ist dagegen. Ein zweites Gesuch stammt aus dem Raum Lausanne- Morges. Ziel ist laut dem zuständigen Ausschuss, bis 2020 den öffentlichen Verkehr (öV) für rund 70'000 neue Einwohner und Arbeitsstellen zu rüsten. Weiter ist ein Konzept für den Zweiradverkehr geplant. Der Bund soll insgesamt knapp 780 Millionen Franken beisteuern. Ein drittes Projekt hat der Bund aus Delsberg erhalten. Absender sind zehn Gemeinden und der Kanton Jura. Ziel des Projektes ist es, mit raumplanerischen Massnahmen den öV und die sanfte Mobilität zu fördern. Zwischen 2011 und 2019 sollen mit Beteiligung des Bundes insgesamt 82 Millionen Franken investiert werden. Das Agglomerationsprogramm ist ein neues Instrument und wird vom Bund für die Gewährung von Subventionen vorausgesetzt. Aus dem Infrastrukturfonds des Bundes sind 6 Milliarden Franken für den Agglomerationsverkehr vorgesehen, davon 2,5 Milliarden für dringliche Vorhaben. Die dem Bund bereits gemeldeten Projekte haben einen Umfang von rund 25 Milliarden Franken. Die Konkurrenz ist also rege. «Darum wollten wir so rasch wie möglich bereit sein», sagte der Freiburger Staatsrat Georges Godel. Agglomerationsprojekte sind in zahlreichen Regionen in Vorbereitung oder bereits beim Bund eingereicht worden. Betroffen sind etwa Gebiete in den Kantonen Zürich und Bern, der Grossraum St. Gallen, die Zentralschweiz sowie Gebiete in den Kantonen Aargau und Solothurn.
19.12.07 Für 44,2 Millionen Franken kauft die SBB 21 elektrische Rangierlokomotiven. Diese sollen für die Zugvorbereitung im Personenverkehr eingesetzt werden, wie das Bahnunternehmen mitteilte. Die SBB bestellte die Fahrzeuge bei der Stadler Winterthur AG. Die Auslieferung soll ab Juli 2009 erfolgen und 2010 abgeschlossen sein. Die Loks mit der Typenbezeichnung Ee 922 werden in Basel, Bern, Biel, Brig, Chur, Luzern, St. Gallen und Zürich eingesetzt.
19.12.07 Die Fahrt durch den Grossen St. Bernhard soll nach Süden und nach Norden gleich viel kosten. Der Nationalrat hat als erste Kammer ein Abkommen mit Italien genehmigt, das die Tunnelgebühren von der Mehrwertsteuer (MwSt) befreit. Die Schweiz hat schon immer auf die Erhebung der MwSt bei den Tunnelgebühren verzichtet. Italien hingegen musste die Steuerbefreiung Anfang 2003 aufgeben, um neues EU-Recht nicht zu verletzen. Seither ist eine Fahrt durch den Tunnel Richtung Schweiz rund 20 Prozent teurer als Richtung Italien. Italien machte nun Gebrauch von der Möglichkeit, dass EU-Mitgliedstaaten mit Drittstaaten ein Abkommen abschliessen, um von der Brüsseler Richtlinie abzuweichen. Dieses Vertragswerk wurde vom Nationalrat bei schwacher Präsenz mit 89 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
19.12.07 Die Opfer von Bahnunfällen sollen nicht schlechter gestellt sein als die Opfer des Strassenverkehrs. Der Ständerat hat mit 32 zu 0 Stimmen das Eisenbahnhaftpflichtrecht von 1905 modernisiert. Heute sind die Bahnen nur bei einem Verschulden zur Genugtuung für Schmerzen und seelische Leiden verpflichtet. Gleiches gilt für einen Grossteil der Sachschäden. Neu wollen Bundesrat und Ständerat im Eisenbahngesetz die Gefährdungshaftung einführen, damit Unfallopfer nicht länger ungleich behandelt werden. Anders als der Bundesrat entschied der Ständerat bei der Solidarhaftung für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur. In erster Linie soll der Netzzugänger haften, dabei aber Rückgriff nehmen können. Ist der schädigende Netzzugänger nicht bekannt, kann der Geschädigte auf den Infrastrukturbetreiber zurückgreifen. Die Modernisierung des Eisenbahnhaftpflichtrechts drängt sich vor allem wegen der Bahnliberalisierung auf. Sie wurde den Räten zusammen mit der Güterverkehrsvorlage unterbreitet, von der Ständeratskommission dann aber in Erwartung eines Mitberichts der Rechtskommission zurückgestellt.
20.12.07 Die Glarner Ortschaften, Näfels, Netstal und Glarus sollen künftig via Tunnel umfahren werden. Dies sieht der kantonale Verkehrsrichtplan vor, den die Regierung verabschiedet hat. Gemäss Richtplan sollen die genannten Ortschaften im Westen umfahren werden, wie es an einer Medienkonferenz in Glarus hiess. Die geplanten Umfahrungen sollen ins nationale Strassennetz aufgenommen werden. Damit wäre der Bund für den Unterhalt der Strassen verantwortlich. Die Regierung begründet dies damit, dass Glarus als einer von ganz wenigen Kantonshauptorten keinen direkten Autobahnanschluss hat. Die Gesamtkosten dürften bei rund einer Milliarde Franken liegen, wie Baudirektor Pankraz Freitag erklärte. Als realistischen Zeithorizont für die Umsetzung nannte er 15 bis 20 Jahre. Der Richtplan Sachbereich Verkehr hält ferner fest, dass die Bahnlinie von Ziegelbrücke bis nach Linthal das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs bleiben soll. Die Verknüpfung mit dem Busnetz sei an den wichtigen Bahnhöfen sichergestellt. Der Verkehrsrichtplan muss nun zunächst vom Landrat und anschliessend vom Bundesrat genehmigt werden. Einige Varianten im Richtplan sehen eine Stichstrasse nach Mollis oder einen Halbanschluss zwischen den Umfahrungen von Netstal und Glarus vor. Sobald die Kosten eine Million Franken übersteigen, muss auch die Landsgemeinde darüber befinden. Der von der Glarner Regierung verabschiedete Richtplan Sachbereich Verkehr beruht auf den Ergebnissen eines breit abgestützten Mobilitätskonzeptes. Dessen Erarbeitung war im September 2001 beschlossen worden, nachdem die Landsgemeinde den Bau einer Entlastungsstrasse abgelehnt hatte.
21.12.07 Sechs Buslinien im Amtsbezirk Laupen gehen an PostAuto. Sechs Transportunternehmen beteiligten sich an der Ausschreibung. Ausschlaggebend für den Zuschlag waren «das bessere Angebot und die höhere Qualität». Der Kanton Bern hatte die sechs Buslinien zusammen mit dem Kanton Freiburg und dem Bundesamt für Verkehr im Mai öffentlich ausgeschrieben. Drei Linien, die PostAuto heute schon betreibt, bleiben der Gesellschaft erhalten. Neu dazu kommen ab 14. Dezember 2008 Gümmenen- Laupen, Neuenegg- Thörishaus Dorf und Kerzers- Golaten- Wileroltigen. Die drei letztgenannten Linien werden zurzeit noch von der Sensetalbahn betrieben, wie das kantonale Amt für Information meldete. PostAuto hat bei der Ausschreibung unter anderem mit Verdichtungen im Fahrplan, besseren Anschlüssen oder der Fahrgastinformation gepunktet. Die Ausschreibungsstrategie des Kantons Bern bewähre sich, heisst es weiter in der Meldung. Bisher sei die Qualität des Angebots bei jeder Ausschreibung gesteigert worden. Zudem seien die Kosten gesenkt worden.
21.12.07 Die BLS AG kann die Lötschbergachse weiterhin betreiben. Der Bundesrat hat die Konzession um zehn Jahre bis 2020 verlängert. Die Betriebskonzession der BLS für das ursprüngliche Netz von 280 Kilometern läuft 2010 ab. Wichtiger Bestandteil dieses Netzes ist die Lötschbergstrecke mit dem Scheitel- und dem kürzlich in Betrieb genommenen Basistunnel. Für die 156 Kilometer des seit 2006 mit der BLS fusionierten Regionalverkehrs Mittelland endet die Konzession 2019 beziehungsweise 2021. Nun hat der Bundesrat auch für die Lötschbergstrecke grünes Licht zur Konzessionsverlängerung bis 2020 gegeben. Vorausgesetzt wird, dass die BLS AG ihre Infrastruktur (inklusive Basisstrecke) auf den 1. Januar 2009 in eine separate, vom Bund beherrschte Gesellschaft (BLS Netz AG) ausgliedert. Damit will der an den Ausbauten finanziell stark engagierte Bund seinen Einfluss sichern. Der Entscheid sei kein Präjudiz für die künftige Organisation der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur, hält der Bundesrat fest. Der Bund behalte alle Möglichkeiten, mittel- bis längerfristig die Betreiber- und Eigentümerschaft zu regeln. Vor 2020 werde das Verkehrsdepartement dem Bundesrat dazu Antrag stellen. Die BLS nahm den Entscheid des Bundesrats «mit grosser Freude» zur Kenntnis, wie sie mitteilte. Sie erachte den Beschluss als Bestätigung ihrer erfolgreichen Tätigkeit als Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen. Der Entscheid, Anfang 2009 die Infrastruktur in die BLS Netz AG auszugliedern, werde nichts am Status der Mitarbeiter ändern: Sie bleiben Angestellte der BLS AG. Die Führung der BLS Netz AG übernehmen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der BLS AG. Der Kanton Bern werde sich an der neuen Gesellschaft beteiligen. Mit dem gleichen Beschluss sicherte der Bundesrat der SBB zu, den auf italienischem Gebiet liegenden Streckenabschnitt des Simplontunnels bis 2020 weiter betreiben zu können. Der schweizerische Teil gehört zur SBB-Infrastruktur.
21.12.07 Die Verwaltungsräte von Post, SBB, Skyguide, SRG und RUAG werden künftig nach einheitlichen Kriterien entschädigt. Dabei ist massgebend für die Honorare, neben dem unternehmerischen Risiko und der Grösse des Unternehmens auch die Art der Finanzierung. Der Bundesrat hat die neue Praxis gutgeheissen. In einzelnen Fällen sind die Honorare tiefer als heute, in anderen leicht höher. Dort, wo sie tiefer sind, werden die neuen Eckwerte erst bei personellen Wechseln angewendet. Weil die SRG nicht im Besitz des Bundes ist, gilt die Regelung für sie als Empfehlung. Nach der neuen Praxis ergeben sich für die Entschädigung der VR-Präsidenten und Verwaltungsräte der bundesnahen Betriebe die folgenden Eckwerte: Bei Post und SBB erhalten die VR-Präsidenten pro Jahr 225'000 Franken, bei der RUAG 140'000 sowie bei Skyguide und SRG 135'000 Franken. Verwaltungsräte von Post und SBB erhalten 70'000 Franken. Bei der RUAG sind es 60'000, bei Skyguide 50'000 und bei der SRG 40'000 Franken. Bei diesen Eckwerten handelt es sich um Honorarpauschalen inklusive der Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen. Auf eine besondere Regelung für die Entschädigung des Vizepräsidiums und für Sonderaufwendungen verzichtet der Bundesrat. Er überlässt dies den Verwaltungsräten. Nebenleistungen (Spesen) dürfen zehn Prozent der Honorarsumme nicht übersteigen. Die beiden Departemente UVEK und VBS sollen darauf achten, dass mit diesen zusätzlichen Entgelten nicht die Eckwerte für die Honorare unterlaufen werden. Die Festlegung der Honorare der VR-Präsidenten und der Verwaltungsräte der bundesnahen Unternehmen ist in der seit Februar 2004 geltenden Kaderlohnverordnung geregelt. Der Bundesrat hatte im Rahmen der regelmässigen Kaderlohnreportings festgestellt, dass die Kaderlohnverordnung in der Praxis nicht einheitlich umgesetzt wird. Dies betrifft die Höhe der Honorare und die Zusammensetzung der Gesamtentschädigung aus Honorar, Bonifikation und Nebenleistungen. Dementsprechend sind die Entschädigungen nur bedingt miteinander vergleichbar. Der Bundesrat hat nun eine Vereinheitlichung der Entschädigungspraxis gutgeheissen. Massgebend für die Festlegung der Honorare sind fünf Elemente: Erstens die Verantwortung für den Service public und besonders die Sicherheit. Zweitens das unternehmerische Risiko; hierbei werden die Wettbewerbsintensität sowie der im Ausland erzielte Umsatz und die internationale Verflechtung des Unternehmens berücksichtigt. Drittens die Grösse des Unternehmens, wie der Umsatz und die Zahl der Mitarbeitenden. Viertens die Art der Finanzierung des Unternehmens: Einbezogen wird der Anteil an Abgeltungen respektive öffentlichen Gebühren am Umsatz, weil beim Einsatz öffentlicher Gelder auch die politische Akzeptanz eine Rolle spielt. Fünftens spielt schliesslich die zeitliche Beanspruchung der VR-Präsidenten und Verwaltungsräte eine Rolle. Sie ist je nach Organisation der Unternehmensleitung, Grösse des Verwaltungsrates und unternehmerischem Risiko unterschiedlich.
28.12.07 Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, ist häufiger krank als andere, zeigt eine Studie der Universität Ulm (D). Pendler sind Infektionen fast schutzlos ausgeliefert. Erkältungsviren überleben dank begrenzter Luftzirkulation in Tram, Bus und Zug tagelang gut an Haltegriffen und Türklinken. Wer dann mit der Hand in den Augen oder der Nase reibt, ebnet ihnen den Weg in die Schleimhäute.
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