Vernehmlassung Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur (FABI)
05|07|2011|litra. Die LITRA begrüsst die Vorlage Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur (FABI). Sie bringt dem Schienennetz mit dem unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) die dringend notwendige langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit. Damit der neue Fonds über genügend Mittel verfügt, muss sich, nebst den Transportunternehmen, den öV-Kunden und den Kantonen, auch der Bund mit einem massgeblichen Beitrag an den zusätzlichen Kosten der Schieneninfrastruktur beteiligen.Wenn der öffentliche Verkehr weiterhin seinen Beitrag an die Mobilität und die wirtschaftlichen Prosperität unseres Landes leisten soll, muss das Schweizer Verkehrsnetz der Nachfrage entsprechend unterhalten und ausgebaut werden. Bereits der Ende 2010 veröffentlichte Bericht des UVEK zur «Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz» hatte den Handlungsbedarf deutlich aufgezeigt. Mit der Vorlage Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) hat sich der Bundesrat diesem Ziel angenommen. Die LITRA unterstützt den Ansatz der FABI-Vorlage. Das Schweizer Schienennetz muss den Bedürfnissen von Personen- und Güterverkehr genauso Rechnung tragen wie denjenigen von Städten, Agglomerationen und Randregionen. Eine Ergänzung ist allerdings nötig: Eine umfassende Mobilitätsbetrachtung muss auch die Strasse einbeziehen. Deshalb müssen in der FABI-Vorlage verbindliche Zielsetzungen und Aussagen zur Strasseninfrastruktur und zu den regionalen Verkehrsnetzen ergänzt werden. Für den öffentlichen Verkehr ist entscheidend, dass das Schienennetz eine langfristige Finanzierungsgrundlage erhält. Mit dem neu zu schaffenden Bahninfrastrukturfonds ist dies der Fall. Er ermöglicht nicht nur einen nachfragegerechten Ausbau der Personen- und Güterverkehrsleistungen auf der Schiene, sondern auch eine Balance von Betrieb, Substanzunterhalt und Ausbau des Schienennetzes. Damit der Bahninfrastrukturfonds seine hochgesteckten Ziele erreichen kann, muss er über genügend Mittel verfügen. Hierzu hat sich auch der Bund an den zusätzlichen Kosten der Infrastruktur zu beteiligen:
- Die Überführung der befristeten FinöV-Gelder aus LSVA-, Mineröl- und Mehrwertsteuer in den Bahninfrastrukturfonds ist aus einer Gesamtverkehrsperspektive notwendig und sinnvoll. Allerdings ist zu prüfen, ob alle FinöV-Verpflichtungen übernommen werden (Rüchzahlungsfrist, Verzinsung).
- Auch die bisherigen 2.2 Mia. CHF ordentlichen Bundesmittel der Leistungsvereinbarung Bund-SBB und des Rahmenkredits Privatbahnen sollen dem neuen Fonds zu Gute kommen. Die Mittel sind gleichzeitig mit einer der realen Entwicklung angepassten Wachstumsrate von 4% zu hinterlegen.
- Die LITRA befürwortet den Grundsatz, dass die Finanzierungslücke in erster Linie durch die Nutzniesser des Verkehrssystems geschlossen werden soll. Wenn jedoch Transportunternehmen, öV-Kunden und die Kantone mehr an für die Verkehrsinfrastruktur zahlen sollen, darf der Bund nicht Aussen vor stehen. Auch er ist ein Nutzniesser eines wettbewerbsfähigen Schienennetzes. Ein funktionierender öffentlicher Verkehr ist das Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft, die dem Bund seine Steuereinnahmen generiert. Der Bund muss sich deshalb massgeblich mit allgemeinen Mitteln, d.h. mit einem Beitrag von mindestens 600 Mio./Jahr, an den zusätzlichen Fondsmitteln beteiligen.
- Eine Kostenbeteiligung der öV-Nutzer an den Infrastrukturkosten ist legitim. Allerdings sind die Vorschläge der Trassenpreiserhöhung und der Pauschalisierung des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundssteuer so zu korrigieren, dass sowohl das heute notwendige Pendeln weiterhin erschwinglich ist, wie auch der öffentliche Verkehr als Ganzes wettbewerbsfähig bleibt.
Überblick Fondsmittel:
Mit dem im FABI integrierten strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur ist die LITRA einverstanden. Auch der Übergang zu einzelnen Ausbauschritten wird begrüsst. Allerdings kann diese Konzeptänderung das Hauptproblem der Infrastrukturumsetzung in der Schweiz nicht lösen: Die Realisierung neuer Infrastrukturen dauert zu lange.
In der Ausgestaltung des ersten Ausbauschrittes 2025 zeigte sich einmal mehr, dass die Finanzen und nicht die Mobilitätsbedürfnisse den Finanzrahmen bestimmten. Wenn der erste Ausbauschritt 2025 das prognostizierte Verkehrswachstum nur einigermassen bewältigen will, muss sein Investitionsvolumen anstelle von 3.5 Mia mindestens 5-6 Mia. Franken betragen.
Für weitere Informationen: Dr. Peter Bieri, Ständerat und Präsident LITRA, 079 738 84 23 Matthias Dietrich, Geschäftsführer LITRA, 079 252 10 34
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