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(Bern, 25.2.05). Aus Sicht der Schweizer Bahnen ist die Einführung des digitalen Fahrtschreibers bei Lastwagen zu begrüssen. Die Einführung einer neuen Kontrollgerätkartenverordnung bezieht sich zwar in erster Linie auf den Waren- und Personentransport auf der Strasse. Die Bahnen sind davon aber indirekt betroffen.
Aus Sicht der LITRA kann die Einführung des digitalen Fahrtschreibers Sozial- und Sicherheitsdumping im Strassenberufsverkehr vermeiden helfen. Während sich im Eisenbahnverkehr eine effektive wöchentliche „Lenkzeit“ von gut 20 Stunden eingependelt hat, werden immer wieder Lastwagenfahrer mit täglichen Lenkzeiten in dieser Grössenordnung angehalten. Hier kann der digitale Fahrtschreiber aufgrund seiner im Vergleich zur Tachomatscheibe verbesserten Speicherkapazität und Fälschungssicherheit gute Dienste leisten, schreibt die LITRA in ihrer Vernehmlassungsantwort. Die real gelebten Sicherheitsstandards im Strassenverkehr werden sich dabei umso mehr verbessern, je länger die auf dem digitalen Fahrtenschreiber gespeicherte Kontrollperiode gewählt wird. Bei einer Kontrollperiode von mindestens 30 Tagen kann der digitale Fahrtschreiber erheblich dazu beitragen, die heute zu Ungunsten des Schienenverkehrs wirkenden Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren. Dieser positive Effekt darf aber keinesfalls durch eine gleichzeitige Abschwächung sicherheitsrelevanter Bestimmungen im bestehenden Strassenverkehrsrecht zugunsten unsicherer Vorgaben der EU gefährdet werden. Daher hält es die LITRA für angezeigt, auf die vorgeschlagene Erhöhung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Strassenverkehr auf 48 Stunden (in Ausnahmefällen sogar 60 Stunden) im Zuge dieser Rechtsanpassung zu verzichten.
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