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(Bern, 1.11.99). In ihrer Vernehmlassungsantwort zur Verordnung über die Mehrwertsteuer (MWSTV) fordert der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA, dass der Bundesrat die gegenüber dem Luftverkehr diskriminierende Behandlung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs beseitigt wird. Heute ist es so, dass der internationale Luftverkehr keine Mehrwertsteuer bezahlen muss, wohl aber der internationale Personenverkehr der Schweizer Bahnen. Der Bundesrat fordert von den Bahnen im Rahmen der Bahnreform mehr Wettbewerb und eine höhere Produktivität für bessere Leistungen. Wenn nun der Bundesrat seine eigenen Ziele, die er den Bahnen vorgibt, nicht gefährden will, sollte er gemäss der LITRA dafür sorgen, dass seine Verordnungen zumindest wettbewerbsneutral sind und für gleiche lange Spiesse im Wettbewerb sorgen. Das Eidg. Parlament hat vorausblickend in Artikel 18, Abs. 2 bis des Mehrwertsteuergesetzes festgelegt, dass der Bundesrat zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität Beförderungen im grenzüberschreitenden Luft- und Eisenbahnverkehr von der Steuer befreien kann. Nun sollte der Bundesrat in der Verordnung dem Willen des Gesetzgebers nachkommen und die bis heute andauernde Diskriminierung des Bahnverkehrs endlich beseitigen. Personenbeförderungen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr sind von der Steuer zu befreien, sobald der Abgangs- oder Ankunftsbahnhof im Ausland liegt. Inländische Anschlussstrecken sind von der Steuer nicht befreit. Personenbeförderungen auf inländischen Eisenbahnstrecken, welche im Transit benutzt werden, um zwei ausländische Städte zu verbinden, sind von der Steuer ebenfalls zu befreien.
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