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Ein Fonds und seine Tücken

Finanzierung von Bahn 2000, NEAT, HGV-Anschlüsse und Lärmsanierung


litra. Mit der Botschaft über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs will die Politik die Grundlagen für eine gesicherte Finanzierung legen. Bauprogramm und Finanzierung sollen zu Beginn in ein Gleichgewicht gebracht werden. Teil dieses Pakets ist die Schaffung eines ausgegliederten Fonds zur Finanzierung der Grossprojekte. Das Fondsreglement wird jedoch den Anforderungen der Langfristprojekte nicht gerecht. Wenn es vom Parlament nicht korrigiert wird, kann die langfristige Finanzierung der Grossprojekte nicht effizient sichergestellt werden.

Mit der Vorlage über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs soll die Finanzierung der Grossprojekte Bahn 2000, Neue Eisenbahnalpentransversale (NEAT) am Gotthard und am Lötschberg, Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz und die Lärmsanierung des bestehenden Netzes langfristig sichergestellt werden. Zurzeit befindet sich die Vorlage in der Differenzbereinigung der beiden Kammern der Eidgenössischen Räte. Mit der Vorlage will die Politik die Grundlagen für eine gesicherte Finanzierung legen. Bauprogramm und Finanzierung sollen zu Beginn in ein Gleichgewicht gebracht werden.

Teil dieses Pakets ist die Schaffung eines ausgegliederten Fonds zur Finanzierung der Grossprojekte (FinöV-Fonds). Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament eine Botschaft zur Handhabung des neuzuschaffenden Fonds. Der Nationalrat wird diese Vorlage als Erstrat voraussichtlich in der Frühjahrs-Session behandeln, seine vorberatende Kommission bereits anfangs Jahr.

(Kosten-)optimal und schnell bauen
Für die Finanzierung der Grossprojekte wurde der Weg über die Spezialfinanzierung gewählt. Auich bei einer Spezialfinanzierung laufen sämtliche Einnahmen und Ausgaben über die politisch bedeutsame Finanzrechnung des Bundes. Jede Veränderung der Ausgaben für die Eisenbahngrossprojekte schlägt sich somit im Defizit der Finanzrechnung nieder. Die Grossprojekte mit Realisierungszeiten von 10 bis 15 Jahren bleiben damit trotz zugeordneten Finanzierungsquellen der jährlichen Budgetsteuerung unterworfen. Ein finanzpolitisch bedingtes Hin und Her bei der Bereitstellung der finanziellen Mittel - wofür es in den letzten Jahren genügend Beispiele gibt - läuft dadurch einer (kosten-)optimalen Realisierung der Projekte entgegen. Nach dem Grundsatzentscheid durch Volk und Parlament und der entsprechenden Kreditfreigaben sollten aber Bauten möglichst schnell realisiert werden, weil mit jeder Verzögerung zusätzliche Kosten entstehen und die Anlage später genutzt werden kann. Das ist leider mit der Vorlage des Bundesrates zur Handhabung des neuzuschaffenden Fonds nicht gewährleistet.

Interventionistische Regelungen
Zwar erfüllt der FinöV-Fonds formell die Anforderungen des Parlaments an ein langfristig ausgerichtetes Finanzierungsinstrument. Doch blockiert der Bundesrat das neue Instrument durch interventionistische Regelungen, wie aus einer Uebersicht der LITRA zur Sachlage hervorgeht. Es scheint, dass der Bundesrat nicht daran glauben mag, dass das Parlament konsistent entscheidet. Der Bundesrat macht den FinöV-Fonds zu einem ausgegliederten Teil der Finanzrechnung, was ihm und der Verwaltung die jährliche Eingriffsnahme erlaubt.

Anpassungen notwendig
Um das Ziel einer effizienten Realisierung der Grossprojekte sicherzustellen, muss deshalb das Fonds-Reglement in wesentlichen Punkten angepasst werden:

  • Das Parlament soll innerhalb des FinöV-Fonds Zahlungskredite für die einzelnen Grossprojekte sprechen, bei der NEAT getrennt nach Achse. Dieses Eingriffsrecht kann aber das Parlament gar nicht nutzen. In der Budgetdebatte im Dezember lassen sich die Zahlungskredite des Folgejahres bei langjährigen Infrastrukturprojekten kaum mehr beeinflussen. Die Zahlungen der Bahnen an die Unternehmungen sind vertraglich an Zahlungspläne oder den Baufortschritt (z.B. nach gebohrten Tunnelkilometern) gebunden. Die Freigabe der jährlichen Zahlungskredite sollte deshalb durch den Bundesrat oder eine Kommission des Parlamentes erfolgen, wobei der kostenoptimalen Realisierung der Projekte grosses Gewicht einzuräumen ist.
  • Sollten sich einzelne Projekte zeitlich verzögern (z.B. Anschluss an das Hochgeschwindigkeitsnetz), kann der Bundesrat die Einlagen in den Fonds reduzieren und mit den zweckgebundenen Einnahmen den übrigen Bundeshaushalt entlasten. Eine jederzeit mögliche Umwidmung der zweckgebundenen Einnahmen entspricht aber nicht dem Sinn des Spezialfonds.
  • Der FinöV-Fonds wird mit einem maximalen Verschuldungsplafond versehen. Zudem soll der Bundesrat das Recht erhalten, auf Antrag des Eidg. Finanzdepartementes den Plafond anpassen zu können. Es wird eine unselige Verknüpfung zwischen kurzfristigem Haushaltausgleich und langfristiger Projektrealisierung in den FinöV-Fonds eingebracht. Der Fonds muss über die FinöV-Beschlüsse in Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben bei verantwortbarer Bevorschussung gebracht werden. Allfällige Anpassungen müssen nicht über die Verschuldungshöhe, sondern über die zweckgebundenen Einnahmen bzw. die FinöV-Projekte gesteuert werden. Aus diesen Gründen sollte auf eine Verschuldungsgrenze mit Interventionsmöglichkeit des Bundesrates verzichtet werden.
  • Von entscheidender Bedeutung ist, dass der FinöV-Fonds langfristig die Finanzierung der Grossprojekte sicherstellen kann. Es sollte deshalb eine Finanzplanung über die gesamte Dauer des FinöV-Fonds erstellt werden, die dem Parlament regelmässig (z.B. alle vier Jahre) zur Genehmigung unterbreitet werden muss.

Neue Wege bei der Projektdurchführung und -finanzierung
Die aktuelle Beratung des Fonds-Reglementes würde ebenfalls Gelegenheit bieten, neue Anreizstrukturen bei der Kosteneinhaltung der Grossprojekte sowie den Beizug von Privatkapital zu prüfen. Auf internationaler Ebene werden bei der Projektdurchführung und -finanzierung neue Wege beschritten, welche in unserem Land noch kaum beachtet werden. Unter dem Stichwort "Public-Private-Partnership" werden Konzepte umgesetzt, welche die Vorzüge einer privatwirtschaftlichen Finanzierung mit der Notwendigkeit von öffentlichen Zuschüssen verbinden.
Unter den verschiedenen Modellen sticht jenes hervor, welches finanzielle Anreize zur Kosteneinhaltung bringt und zum Teil die kostspielige Aufsicht der Verwaltung ersetzen kann. Eine private Gesellschaft baut ein Bauwerk und verkauft es der öffentlichen Hand oder einer Bahn zu einem vereinbarten Preis. Sie trägt damit die Baurisiken.

NEAT zum Festpreis
Diese sogenannte Festpreislösung könnte so umrissen werden, dass beim Bau der NEAT Gotthard und Lötschberg zu einem vertraglich festgelegten Preis erstellt werden. Der Preis beinhaltet ein begrenztes Kostenrisiko, das zwischen Bund und den Bahnen auszuhandeln ist, sowie die Teuerung. Die Tochtergesellschaften übernehmen gegenüber dem Bund und den Bahnen (als zukünftige Betreiberinnen) die Verantwortung für die kosten-, zeit und qualitätsgerechte Erstellung der Anlage. Die Gesellschaft deckt das Baukostenrisiko für den rückzahlbaren Teil der Investitionen (=25 Prozent der Projektkosten) durch Aktienkapital. Wird der vereinbarte Preis unterschritten, macht die Gesellschaft Gewinn, wird der Preis überschritten, verliert sie einen Teil oder das gesamte Aktienkapital. Der Bund trägt das Baukostenrisiko auf dem gemeinwirtschaftlichen Teil (=75 Prozent). Für den rückzahlbaren Teil der Darlehen soll geprüft werden, ob privates Kapital zugezogen werden kann.

Dieses Modell ist kein neuer Finanzierungsvorschlag für die NEAT. Es hält an der in der FinöV-Vorlage vorgesehenen Finanzierung fest. Einzig im Bereich der rückzahlbaren Darlehen werden Alternativen zur Gewährung von Bundesdarlehen geprüft.

Fazit
Gegenwärtig halten die finanziellen Steuerungsinstrumente mit der hohen Komplexität der Eisenbahngrossprojekte nicht Schritt. Sie sind deshalb auf verschiedenen Stufen anzupassen:
  • Das FinöV-Reglement ist so zu korrigieren, dass die langfristige Finanzierung vor der kurzfristigen Einflussnahme durch Verwaltung und Politik Priorität erhält.
  • Die Aufsicht durch die Verwaltung ist auf wesentliche Aspekte zur Kosten-, Termin- und Qualitätssicherung zu beschränken.
  • Es sind neue finanzielle Anreizmechanismen zu prüfen, welche zur Kosteneinhaltung beitragen und die administrative Aufsicht begrenzen.

 

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