Pressemitteilung zum LITRA-Jahresbericht 2006/07
(Bern, 13.9.07). Die Einführung des Taktfahrplans, die 1. Etappe von Bahn 2000, das Infrastrukturfonds-Gesetz und demnächst die Botschaft des Bundesrates zur 2. Etappe von Bahn 2000 sind gemäss dem soeben erschienenen Jahresbericht der LITRA die wichtigsten Meilensteine bei der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs. Es gilt nun aber, diese Errungenschaften nicht zu schmälern. Dies ist zum Beispiel der Fall mit der nicht konformen Vorsteuerkürzung bei der Mehrwertsteuer und dem Verbot des Preisüberwachers, auf bestimmten stark frequentierten Paradestrecken der Schweizer Bahnen Distanzzuschläge zu erheben.
Wie aus dem soeben erschienenen Jahresbericht der LITRA hervorgeht, feiert unser Land im laufenden Jahr eine der grössten Errungenschaften in der Geschichte des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz. Vor 25 Jahren, im Frühjahr 1982 wurde auf fast allen Bahnlinien in der Schweiz der Taktfahrplan eingeführt, mindestens jede Stunde ein Zug. In den 70er Jahren von Berner Vorortsbahnen und schon früher von den städtischen Trambahnen und Bussen praktiziert, traten damals drei SBB-Ingenieure den Beweis an, dass ein landesweiter Taktfahrplan auch bei Bahnen möglich ist. Heute ist der stündliche, halb- und auch schon viertelstündliche Taktfahrplan eine Selbstverständlichkeit. Er brachte dem öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse einen Quantensprung, Goodwill in der Bevölkerung, Attraktivität und vor allem eine Leistungsfähigkeit, die unschätzbar ist.
2004 setzten die Schweizer Bahnen mit der Inbetriebnahme der 1. Etappe von Bahn 2000 und der Umstellung von 90 Prozent des Schweizer Fahrplans einen weiteren Meilenstein in der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs. 2006 haben Bundesrat und Parlament das neue Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für das Nationalstrassennetz, den Agglomerationsverkehr und die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen die Finanzierung weiter Teile unseres Verkehrsnetzes auf eine finanziell sichere Basis gestellt. Als nächster Meilenstein in der Förderung des öffentlichen Verkehrs kann die Botschaft des Bundesrates zur Entwicklung der Bahninfrastruktur ZEB oder Bahn 2000 2. Etappe bezeichnet werden, welche diesen Herbst erwartet wird. Bei diesem weiteren wichtigen Entwicklungsschritt unseres Verkehrssystems unterstützt die LITRA gemäss Jahresbericht die Motion Pfisterer (FDP/AG), mit der 37 Mitglieder des Ständerates vom Bundesrat verlangen – zusätzlich zur raschmöglichsten Realisierung des ZEB-Kernangebotes (2. Etappe Bahn 2000) – eine Zusatzvorlage mit einer NEAT-Nachfinanzierung und Ergänzung von Bahn 2000 bis ca. 2010 vorzulegen. Sowohl die 2. Etappe von Bahn 2000 wie die dringendsten Erweiterungsoptionen basieren auf einem abgestimmten Fahrplankonzept.
Wie aus dem LITRA-Jahresbericht ferner hervorgeht, betrachtet die LITRA Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge steuersystematisch als Nicht-Entgelte. Sie sieht sich in dieser Haltung durch Bundesgerichtsurteile gestützt. Bei dieser Betrachtungsweise ist demnach eine Vorsteuerkürzung infolge Erhalts von Subventionen und anderen öffentlich-rechtlichen Beiträgen nicht statthaft. Auch die vom Bundesrat eingesetzte «Arbeitsgruppe Spori» war der Auffassung, dass Subventionen künftig kein Anlass für eine Vorsteuerkürzung sein können, sofern der Konnex zwischen Vorleistungen und einer steuerbaren unternehmerischen Tätigkeit gegeben ist. Eine Besteuerung von Subventionen resp. entsprechende Vorsteuerkürzungen wurde von der Arbeitsgruppe als «steuersystematischer Sündenfall» bezeichnet (mit stossenden finanziellen Folgen für den öffentlichen Verkehr). Die LITRA ist gemäss Jahresbericht der Meinung, dass der Bund vollständig von einer Kürzung des Vorsteuerabzuges beim Erhalt von Subventionen und anderen öffentlich-rechtlichen Beiträgen absieht. Solche Beiträge sind entweder als Nicht-Entgelte nicht steuerbare Leistungen oder als echt befreite Leistungen, d.h. mit Anspruch auf Vorsteuerabzug, zu betrachten. Mit der bis anhin vom Bund praktizierten Vorsteuerkürzung wird eine Verlagerung von Gemeinde- und Kantonsmittel in die Bundeskasse in Kauf genommen. Auf Bundesstufe gibt es eine Verschiebung von Mitteln des UVEK zum Finanzdepartement (im Prinzip haushaltsneutral). Dieses Vorgehen verursacht administrativen Mehraufwand und eine unnötige Erhöhung der Staatsquote. Gemäss Studie SwissVAT werden auf diese Weise ca. 400 Mio. Franken pro Jahr verschoben, allein im öffentlichen Verkehr 180 Mio. Franken.
Der Bundesrat hat das Ziel, eine ideale Mehrwertsteuer zu gestalten. Es ist deshalb für die LITRA in ihrem Jahresbericht aus Gründen der Subventionseffizienz überdies schwer verständlich, dass der subventionierte Betrieb des öffentlichen Verkehrs auch noch durch eine Konsumsteuer zum MwSt-Normalsatz von 7,6 Prozent verteuert wird. Im Sinne einer idealen MwSt sind deshalb die Umsätze des öffentlichen Verkehrs gemäss dem LITRA-Jahresbericht echt von einer Mehrwertsteuer zu befreien. In allen Ländern der EU ist der öffentliche Verkehr entweder von der MwSt ganz befreit oder dann nur einem reduzierten Satz unterstellt.
Die LITRA nimmt in ihrem Jahresbericht überdies Stellung zum Entscheid des Preisüberwachers, den Schweizer Bahnen die Erhebung von neuen Distanzzuschlägen auf bestimmten stark frequentierten Paradestrecken zu verbieten. Der Preisüberwacher stellt sich mit seinem Entscheid in Opposition zum Auftrag des Bundes an die SBB, unternehmerisch und gewinnbringend zu arbeiten. Nachfrage und Markt sind geschickt zu bearbeiten. Dazu gehört als entscheidender Faktor die Preisgestaltung bzw. das Mobility Pricing. Zwei Drittel der Fernverkehrsstrecken der SBB sind defizitär. Um nicht die Steuerzahler zu belasten, muss die SBB das Geld dort erwirtschaften, wo dies aufgrund der bestehenden Nachfrage möglich ist. Das sind die Paradestrecken. Ein Drittel der Fahrgäste im SBB-Regionalverkehr steigt auf den Fernverkehr um, ein Drittel der Fernverkehrskunden nutzt auch den Regionalverkehr. Das ist ein und dasselbe System. Im Regionalverkehr darf die SBB nach dem Willen von Bund und Kantonen keine Gewinne erwirtschaften. Deshalb bleibt nur der Personenfernverkehr, wo die Mittel erwirtschaftet werden können, welche die SBB braucht. Wer also den Fernverkehr schwächt, schwächt die ganze SBB.
Auch der neuste LITRA-Jahresbericht enthält wiederum eine Fülle von illustrierten und grafisch gestalteten Informationen zum aktuellen verkehrspolitischen Geschehen. Die LITRA führt die einzige Verkehrschronik in unserem Land mit den wichtigen verkehrspolitischen und verkehrswirtschaftlichen Ereignissen eines Jahres. Sie ist auf dieser Internetseite (Verkehrspolitische Chronik) abrufbar.
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