Jahresbericht 2005/2006 der LITRA
(Bern, 22.11.2006). Die problematische Kürzung des Rechts auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer führt dazu, dass allein der öffentliche Verkehr jährlich um über 180 Millionen Franken künstlich verteuert wird. Dies belastet sowohl den Bund als auch die Kantone, Gemeinden und die Transportunternehmungen. Eine Abschaffung auch dieser Form der Vorsteuerkürzung bzw. Taxe occulte ist angezeigt. Der Anteil der Verkehrsausgaben an den Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte für den Verkehr nahm in den letzten Jahren im Vergleich zu den Gesamtausgaben unterdurchschnittlich zu. Diese und weitere Informationen und Kommentare zur aktuellen Verkehrs- und Finanzpolitik gehen aus dem neusten Jahresbericht 2005/06 des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr LITRA hervor.
Wie aus dem neusten Jahresbericht der LITRA hervorgeht, hat das Bundesgericht im Zusammenhang mit der Vorsteuerkürzung bei der Mehrwertsteuer mit einem neuen Urteil einen bemerkenswerten Entscheid gefällt: Eine ausserordentliche Finanzierung ist kein Grund für die Kürzung der bei Investitionen entstehenden Vorsteuerguthaben, hält das Bundesgericht gemäss der LITRA-Publikation fest. Hintergrund des Urteils war die Renovation eines Hotels, die grösstenteils über zinslose Darlehen von Holdinggesellschaften finanziert wurden, welche später mit einem Darlehensverzicht erlassen wurden. Gestützt auf den Darlehensverzicht hat die Eidg. Steuerverwaltung die Darlehen als Zuschüsse (à-fonds-perdu-Beiträge) qualifiziert und die Vorsteuer anteilig gekürzt.
Die Argumentation des Bundesgerichtes lässt den Schluss zu, dass die gewählte Finanzierungsform keinen Einfluss auf den Vorsteuerabzug haben darf. Dieser richtet sich nur nach der effektiven Geschäftstätigkeit: Unterliegen die Aktivitäten eines Unternehmens der Mehrwertsteuer, kann auf den dafür eingesetzten Aufwändungen und Investitionen der Vorsteuerabzug sofort und ungekürzt vorgenommen werden.
Der Entscheid des Bundesgerichtes deckt sich mit dem Bericht Spori, welcher zuhanden von Bundesrat Merz Vorschläge für die Reform der Mehrwertsteuer unterbreitet. Der Bericht vom 12. Mai 2006 kommt zum Schluss, dass Subventionen und Beiträge Dritter an Betrieb oder Investitionsprojekte den Entgelten gleich zu stellen sind und zu keiner Vorsteuerkürzung führen dürfen. Mit dieser Massnahme kann auch diese Form der Taxe occulte, welche bisher durch Bund, Kantone und Gemeinden zu zahlen war, eliminiert werden. Der öffentliche Verkehr wird damit massgeblich von einer unnötigen Steuerzahllast befreit, welche im Endeffekt nur zu einer Erhöhung der Staatsquote führte.
Aufgrund des jüngsten Bundesgerichtsentscheides erwartet die LITRA, dass die Eidg. Steuerverwaltung eine Beurteilung der Situation vornimmt und die rechtliche Zulässigkeit der Vorsteuerkürzung bei Investitionen im öffentlichen Verkehr überprüft. Gemäss einer Studie von 2005 erhöhen sich durch die Vorsteuerkürzung, welche beim Erhalt von Subventionen vorzunehmen ist (Art. 38 VIII Mwst-G), die Subventionen von Bund, Kantonen und Gemeinden um jährlich 400 Mio. Franken. Mit 182 Mio. Franken ist der öffentliche Verkehr mit Abstand am stärksten betroffen. Die Vorsteuerkürzung führt zu Umverteilungen innerhalb der Bundesverwaltung (215 Mio. Franken) sowie zwischen Kantonen (124 Mio. Franken) und den Gemeinden (58 Mio. Franken) an den Bund. Die LITRA erwartet, dass die Beseitigung auch dieser Form der Taxe occulte (Vorsteuerkürzung) noch vor Eröffnung der Vernehmlassung angegangen wird.
Aus der LITRA-Publikation geht weiter hervor, dass die Ausgaben aller öffentlichen Haushalte (Bund, Kanton und Gemeinden) für den Verkehr insgesamt seit 1990 im Vergleich zu den Gesamtausgaben unterdurchschnittlich zugenommen haben. Mit Blick auf die vom Bund geplante neue Steuerungspolitik der Ausgaben hat diese Tatsache einen besonderen Stellenwert. Der Aufgabenbereich Verkehr darf nicht länger als Kompensation zugunsten der überdurchschnittlich wachsenden Aufgabenbereiche Bildung und Forschung sowie Soziales herangezogen werden, um das Gleichgewicht des Bundeshaushaltes zu gewährleisten. Gezielte und ausreichende Investitionen in leistungsfähige Verkehrsnetze (Ausbauten und Unterhalt) sind von zentraler Bedeutung für die künftige wirtschaftliche Entwicklung, die Erhaltung der Mobilität und den Wohlstand unseres Landes. Mit einem Null- oder gar Minus-Wachstum kann die Verkehrsinfrastruktur der nächsten Jahrzehnte in ihrer Substanz nicht erhalten und laufend modernisiert werden, auch wenn alle Rationalisierungspotenziale ausgeschöpft werden und bei den Neuinvestitionen strenge Prioritäten gesetzt werden.
Der neuste LITRA-Jahresbericht enthält im übrigen wiederum eine Fülle von illustrierten und grafisch gestalteten Informationen zum aktuellen verkehrspolitischen Geschehen. Die LITRA führt in der Schweiz die einzige Verkehrschronik mit den wichtigen verkehrspolitischen und verkehrswirtschaftlichen Ereignissen eines Jahres. Sie ist über die Homepage der LITRA www.litra.ch (Verkehrspolitische Chronik) abrufbar.
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