Erhalt der Sonntagsverkäufe in den grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen
litra. Für offene Läden am Sonntag in den Tourismusorten besteht seit Jahren ein ausgewiesenes Bedürfnis. Das Gleiche gilt für die Läden in den grösseren Bahnhöfen und in den Flughäfen. Dass dies so bleibt, braucht es am 27. November ein Ja des Stimmvolks zum revidierten Arbeitsgesetz. Ein Nein könnte als Signal verstanden werden, inskünftig auch die Läden in den Tourismusorten, die Autobahnläden und die Tankstellenshops an Sonntagen zu schliessen. Die Schweiz als klassisches Reise- und Touristenziel vieler in- und ausländischer Gäste, vor allem auch im Fussball-Europameisterschaftsjahr 2008, würde einen denkbar schlechten Eindruck hinterlassen.
Für offene Läden auch an Sonntagen besteht in grösseren Bahnhöfen und in den Flughäfen ein ausgewiesener Bedarf. Die bisherige Regelung ist jedoch widersprüchlich und auf Dauer unhaltbar. Kantone haben zwar die Kompetenz, Läden in Bahnhöfen und in den Flughäfen auch sonntags offen zu halten, doch verbietet das Bundesrecht den Ladenbesitzern gleichzeitig, das notwendige Personal ohne entsprechende Spezialbewilligung anzustellen, sofern ihr Sortiment nicht strikt auf den Reisebedarf limitiert ist. Es brauchte deshalb auf Gesetzesstufe eine Anpassung des geltenden Rechts.
Diese Anpassung hat das Parlament mit der Revision des Arbeitsgesetzes vorgenommen. Damit kann der Status quo erhalten bleiben, d.h. die Läden in den grösseren Bahnhöfen und in den Flughäfen können auch in Zukunft an Sonntagen offen halten und das notwendige Personal für den Verkauf anstellen.
Offene Läden in Bahnhöfen sind auch aus Sicht der Raumplanung und der Ökologie sinnvoll und verbessern überdies die schwierige Ertragslage des öffentlichen Verkehrs (Mieteinnahmen). Eine Ablehnung der Vorlage käme einer schädlichen Deregulierung der Dienstleistungen in den grossen Bahnhöfen und in den Flughäfen gleich.
Mit dem revidierten Arbeitsgesetz können die grösseren Bahnhöfe und die Flughäfen mit den Läden in den Tourismusorten, den Autobahnläden und den Tankstellenshops gleichziehen. Alle diese Läden haben seit langem an Sonntagen geöffnet. Diese Tatsache ist mittlerweile so selbstverständlich geworden, dass es sich lohnt, sie in Erinnerung zu rufen. Wie würden wohl unsere in- und ausländischen Touristen reagieren, wenn sie auf diese Dienstleistung verzichten müssten und an Sonntagen vor geschlossen Läden und Geschäften stünden?
Bahnhöfe und Flughäfen als wichtiger Teil des Tourismusangebotes der Schweiz
Auch die Läden in den grösseren Bahnhöfen und in den Flughäfen gehören zu diesem touristischen Gesamtangebot der Schweiz. Wer in die Ferien verreist, einen Ausflug macht oder beruflich unterwegs ist, hat oft keine Zeit, vor der Abreise oder noch mehr bei der Rückkehr seine Einkäufe zu erledigen. Er oder sie ist darauf angewiesen, dass am Ort der Abreise oder der Ankunft die Läden auch an Sonntagen offen sind.
Fussball-Europameisterschaft 2008
Man stelle sich den Eindruck vor, den die Schweiz als klassisches Reise- und Touristenziel bei unseren in- und vor allem ausländischen Gästen hinterlassen würde, wenn im Fussball-Europameisterschaftsjahr 2008 aus allen Ländern Europas Fussballbegeisterte anreisen und in den grösseren Bahnhöfen und in den Flughäfen vor geschlossenen Läden stehen würden. Allein das unterirdische Shop-Ville des Zürcher Hauptbahnhofes wäre zur Hälfte dunkel. Ähnliche Verhältnisse entstünden in den Flughäfen unseres Landes, wo bei einem Nein 30 bis 40 Läden geschlossen werden müssten.
Im Falle eines Neins zum revidierten Arbeitsgesetz stände darüber hinaus auch der Sonntagsverkauf in den Tourismusorten, in den Autobahnläden und den Tankstellenshops auf dem Spiel. Ein Nein zum revidierten Arbeitsgesetz würde von den Gegnern der Vorlage umgehend als Signal und Auftrag verstanden, nun auch dem Sonntagsverkauf in den Tourismusorten, den Autobahnläden und den Tankstellenshops den Garaus zu machen. Dies gilt es namentlich in den Berg- und Randgebieten vor Augen zu halten.
Die Bevölkerung in den Berg- und Randgebieten bzw. in den Tourismusorten hat mit der vorliegenden Revision des Arbeitsgesetzes kaum grosse und direkt spürbare Vorteile. Sie müsste aber mit Nachteilen rechnen, wenn ihnen das Recht zum Sonntagsverkauf aufgrund eines Neins zum Arbeitsgesetz ebenfalls weggenommen würde. In diesem Sinne geht es bei dieser Abstimmung auch um eine durchaus ebenbürtige Solidaritätskundgebung seitens der Berg- und Randgebiete mit den mittleren und grösseren Agglomerationen und Städte unseres Landes zugunsten des Ferien- und Tourismuslandes Schweiz
Der neue Passus im Arbeitsgesetz, wie ihn die Eidg. Räte bei der Revision des Arbeitsgesetzes beschlossen haben, lautet:
Art. 27 Abs. 1ter des Arbeitsgesetzes
In Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben in Bahnhöfen, welche auf Grund des grossen Reiseverkehrs Zentren des öffentlichen Verkehrs sind, sowie in Flughäfen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags beschäftigt werden.
Art. 26bis der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz
Das Bundesamt (seco) bezeichnet die Bahnhöfe, die als Zentren des öffentlichen Verkehrs i.S. des Gesetzes gelten:
- auf Antrag der Bahnunternehmungen sofern der Umsatz im Personenverkehr eines Bahnhofes jährlich mindestens 20 Mio. Franken beträgt oder
- auf gemeinsamen Antrag der Bahnunternehmungen und eines Kantons bei Bahnhöfen mit grosser regionaler Bedeutung.
Kasten
Die 25 grössten Bahnhöfe
1. Zürich HB; 2. Bern; 3. Basel; 4. Genf; 5. Luzern;
6. Lausanne; 7. Winterthur; 8. Zürich-Flughafen; 9. St. Gallen; 10. Biel;
11. Baden; 12. Thun; 13. Zürich Stadelhofen; 14. Zürich Oerlikon;
15. Freiburg; 16. Zug; 17. Neuenburg; 18. Aarau; 19. Genf-Flughafen; 20. Olten;
21. Lugano; 22. Chur; 23. Schaffhausen; 24. Solothurn; 25. Brig
Zitat von Bundesrat Joseph Deiss:
«…. Der Sonntag als Ruhetag wird durch diese Vorlage (revidiertes Arbeitsgesetz) nicht in Frage gestellt. Es geht hier nur um den Erhalt des Status quo in den grösseren Bahnhöfen und in den Flughäfen. Es muss bereits heute in den verschiedensten Bereichen am Sonntag gearbeitet werden, etwa im Verkehrswesen, im Gastgewrbe und Gesundheitswesen und auch in den Medien. Das sind rund 360 000 Leute.» (Zitat von Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes, 6.10.2005).