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Hauptstrassen-Finanzierung auch für den Stadt- und Agglomerationsverkehr

(Bern, 30.11.99). Vom Entwurf des Bundesrates für einen Neuen Finanzausgleich (NFA) ist der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA nicht befriedigt. Die LITRA fordert wichtige Nachbesserungen, damit sie ihn unterstützen kann. Sie ist zwar damit einverstanden, dass die Leistungen des Bundes für den öffentlichen Verkehr über die Globalsubventionen inskünftig den Kantonen statt wie bis anhin den Unternehmungen ausgerichtet werden. Es braucht aber nach Ansicht der LITRA mittels einer formellen Verankerung eine zusätzliche Bestimmung in den Grundzügen des neuen Finanzausgleichs, dass die Bundesleistungen bzw. der Anteil des Bundes von neu 50 Prozent für den öffentlichen Regionalverkehr den Kantonen zweckgebunden ausgerichtet werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass der Bund seinen Anteil nicht noch mehr kürzt und sich damit noch mehr aus dem Regionalverkehr zurückzieht. Wenn der neue Finanzausgleich im Parlament und vor Volk und Ständen Bestand haben soll, muss auf der Basis der Verkehrstrennungsverordnung oder eines anderen gleichwertigen Instrumentes der Bund sein finanzielles Engagement im Stadt- und Agglomerationsverkehr, wo zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung wohnen, weiterführen und verstärken. Mittelfristig ist der öffentliche Stadt- und Agglomerationsverkehr (auch Ortsverkehr genannt) investitionsmässig mit dem öffentlichen Regionalverkehr gleichzustellen. Es ist nach Ansicht der LITRA zu prüfen, inwieweit für die Finanzierung von Investitionen des gesamten Stadt- und Agglomerationsverkehrs (privater und öffentlicher Verkehr) zusätzlich zur Weiterführung einer ausgebauten Verkehrstrennungsverordnung das bewährte System der Teilentflechtung der Aufgaben bei den Hauptstrassen übernommen und für diesen Zweck angepasst werden kann. Für entsprechende Projekte könnten analoge Kriterien wie für die Grossprojekte bei den Hauptstrassen entwickelt werden. Die Verwendung eines grösseren Anteils aus den Treibstoffzöllen für den gesamten Stadt- und Agglomerationsverkehr ist zusammen mit den Strassenverkehrsverbänden zu prüfen.

 

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