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Ja zu sicheren Arbeitsplätzen und attraktiven Bahnhöfen

Volksabstimmung über revidiertes Arbeitsgesetz

Erhalt der Sonntagsverkäufe in Bahnhöfen und Flughäfen


litra. Laut einem Bundesgerichtsentscheid dürften künftig rund 150 Ladengeschäfte in den Bahnhöfen und Flughäfen sonntags nicht mehr öffnen. Deshalb haben National- und Ständerat das Arbeitsgesetz revidiert. Das revidierte Arbeitsgesetz sichert die bisherigen bewährten Öffnungszeiten der Ladengeschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen. Wie bereits heute soll dort sonntags Personal beschäftigt werden können. Die gängige Praxis wird mit der Revision des Arbeitsgesetzes also ins ordentliche Recht übergeführt. Für den öffentlichen Verkehr und den Tourismus ist diese Abstimmung wichtig.


Ein Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes ist ein Ja zu attraktiven Bahnhöfen und Flughäfen. Dies ist wichtig für den öffentlichen Verkehr. Zu einem attraktiven Bahnbetrieb gehören offene und belebte Bahnhöfe – an 7 Tagen in der Woche. Aber auch Velofahrer und Fussgänger schätzen die Angebote in Bahnhöfen, weil diese meist zentral gelegen und deshalb gut erreichbar sind. Auch an den Flughäfen ist es wichtig, dass die Passagiere und Touristen gute Einkaufsmöglichkeiten haben. Kundinnen und Kunden der Luftverkehrsgesellschaften reisen auch an Sonntagen. Somit sollen sie auch an Sonntagen an den Flughäfen einkaufen können.


Die Revision des Arbeitsgesetzes liegt im Interesse der Städte und Agglomerationen, aber auch des Tourismus im ganzen Land. Denn gerade unsere ausländischen Gäste bzw. Touristen schätzen gute Einkaufsmöglichkeiten. Geschlossene Ladentüren sind keine schöne Visitenkarte für die Schweiz, weder an Sonntagen noch an Werktagen. Deshalb können in den Tourismusorten bereits heute und dies seit vielen Jahren die Läden sonntags geöffnet werden. Ein Ja zum revidierten Arbeitsgesetz liegt deshalb auch im Interesse der Berggebiete: Der Tourismus-Sonderstatus würde bei einem Nein ernsthaft in Frage gestellt.


Arbeitsplätze sichern

In den RailCity-Bahnhöfen mit Sonntagsverkäufen arbeiten heute 1'950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Sonntagen in Ladengeschäften und Gastrounternehmen. Rund ein Drittel dieser Beschäftigten arbeitet in Betrieben, die von einer Ablehnung der Vorlage betroffen wären. Diese Arbeitsplätze sind gefährdet, wenn die Vorlage abgelehnt wird. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben durch das Arbeitsgesetz geschützt: Arbeiten sie am Sonntag, so muss ihnen ein Ersatzruhetag gewährt werden. Die Beschäftigten erhalten überdies einen Lohnzuschlag, wenn sie sonntags arbeiten. Das generelle Sonntagsarbeitsverbot wird also nicht aufgeweicht.


Offene Bahnhöfe sind sichere und attraktive Bahnhöfe

Bahnhöfe mit ausgestorbenen und geschlossene Läden ziehen vielerlei Gestalten an. Verwaiste und verwahrloste Anlagen sind vorab in den Randstunden ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Offene Läden führen zu belebten Bahnhöfe. Belebte Bahnhöfe sind sichere und attraktive Bahnhöfe. Zudem werten attraktive Bahnhöfe die Innenstädte auf. Die Bahnhofs- und Flughafenläden sind raumplanerisch, städtebaulich und umweltpolitisch sinnvoll. Sicherheit und Attraktivität der Bahnhöfe werden durch ein grösseres Publikumsaufkommen dank offenen Läden erhöht.


Ländliche Regionen erhalten ein Mitspracherecht

Von der Arbeitsgesetz-Revision profitieren auch ländliche Regionen. Neben den grössten Bahnhöfen (Personenverkehrsumsatz von mind. 20 Mio. Fr. pro Jahr) können Bahnhöfe von wichtiger regionaler Bedeutung (z.B. Rapperswil) der Kategorie «Zentren des öffentlichen Verkehrs» zugeteilt werden. Das entsprechende Gesuch müssen die Standortkantone in Absprache mit der SBB an das seco stellen. Diese regionalpolitische Ergänzung wurde vom Ständerat erwirkt. Mit dieser föderalistischen Lösung erhalten die Kantone künftig ein Mitspracherecht.


Artikel des täglichen Bedarfs

In Bahnhöfen und Flughäfen wird eingekauft, was in eine Tragtasche passt – also keine Kühlschränke oder Hochdruckreiniger. Die Bahnhof- und Flughafenshops haben eine relativ geringe Sortimentsbreite und –tiefe: Vor allem Artikel des täglichen Bedarfs sind erhältlich. Bahnhöfe sind nicht für schwere Güter und für Grosseinkäufe geeignet. Es fehlen geeignete Einrichtungen für den Abtransport schwerer Konsumgüter mittels Auto.


Keine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten

Es geht bei dieser Abstimmung nicht um einen generellen Sonntagsverkauf oder eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Es geht nur darum, dass es keine Verschlechterung der Situation an den Bahnhöfen gegenüber heute gibt. Betroffen sind einzig und allein die «Zentren des öffentlichen Verkehrs», also die grossen Bahnhöfe und die Flughäfen. Mit einem Ja zur Revision des Arbeitsgesetzes kann der Status quo gesichert werden – dass es so bleiben kann, wie es heute ist.


Die Folgen eines Neins: Rund 150 Geschäfte müssten schliessen!

Würde die Revision des Arbeitsgesetzes abgelehnt, müssten rund 150 Geschäfte an Bahnhöfen und Flughäfen schliessen (siehe auch LITRA-Mediendienst vom 20.10.05). In Bern, Basel SBB und in Genf-Flughafen müsste z.B. die Migros einzelne Sortimentsbereiche sonntags absperren, das gleiche gilt für Coop in Zürich Stadelhofen und für Aperto in Genf. Aus diesem Grund sagen die Unternehmen und die Verantwortlichen des öffentlichen Verkehrs, die Konferenz der Kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs KöV, die Tourismus-Organisationen, die Berg- und Randgebiete und die meisten Parteien Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes.

 

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