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(Bern, 2.11.99). Im Rahmen der Vernehmlassung zur Gleichstellung der Behinderten ist der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA der Meinung, dass allfällige Rechtsnormen eindeutig regeln müssten, wer die entstehenden Investitions- und Betriebskosten bezahlt. Die Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs sind im Zuge der Bahnreform und des revidierten Eisenbahngesetzes (EBG) verpflichtet, nach unternehmerischen, d.h. kommerziellen Grundsätzen und Zielen zu denken und zu handeln. Diese Schritte in Richtung Privatisierung, mehr Wettbewerb, höhere Produktivität und besseren Leistungen für alle werden weitergehen. Wenn nun aus sozialpolitischen Gründen eine Gleichstellung der Behinderten auch im Angebot der öffentlichen Transportunternehmungen erfolgen soll, dann muss auch die Sozialpolitik dafür sorgen, dass die für die Gleichstellung der Behinderten notwendigen zusätzlichen Finanzmittel aufgebracht und den Leistungserbringern, den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs, über die Angebotsbestellungen von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Die LITRA plädiert dafür, dass der Bundesrat zusammen mit den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs alle möglichen Mobilitätsformen für Behinderte (z.B. auch PubliCar) auslotet und Lösungen erarbeitet, welche den Behinderten eine optimale Mobilität ermöglicht, für Bund, Kantone und Gemeinden als Besteller von Angebotsleistungen kostengünstig ist und auch die Anforderungen bezüglich einer volks- und betriebswirtschaftlichen sowie unternehmerischen Ausrichtung und Optimierung miteinbezieht. Schliesslich darf nach Meinung der LITRA kein neues Spezialgesetz geschaffen werden, sondern die schon bestehenden Gesetze sollten mit entsprechenden Rechtsnormen ergänzt werden.
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