Vernehmlassung Güterverkehrsvorlage
Das Verlagerungsgesetz war ursprünglich dazu gedacht, den Übergang zur 40-Tonnenlimite im Strassenverkehr für den Schienengüterverkehr abzufedern. Die LITRA als Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr ist deshalb im Grundsatz damit einverstanden, die Instrumente des Verlagerungsgesetzes und die finanzielle Unterstützung für die nächsten 10 Jahre im bisherigen Rahmen weiterzuführen. Unter Beizug aller finanz- und verkehrspolitischen Massnahmen sollte das ehrgeizige Ziel von 650'000 Fahrten zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels erreichbar bleiben. Ein Ausbau der Rollenden Landstrasse ist für die LITRA kein Thema, weil sie längerfristig kaum wirtschaftlich betrieben werden kann, falsche Signale setzt und die notwendigen Terminals finanziell wie bewilligungspolitisch kaum durchsetzbar sind. Stattdessen sind die marktwirtschaftlichen Kräfte und Entwicklungen (UKV, Wagenladungsverkehr usw.) zu fördern und zu unterstützen. Mit Blick auf die immer knapper werdenden finanziellen Mittel und die wachsende Mittelkonkurrenz unter den verschiedenen Aufgabenbereichen (Aufgabenüberprüfung), schenkt die LITRA ihre Aufmerksamkeit längerfristig auch einer wesensgerechten und gezielten Verwendung der Mittel für nachhaltige Investitionen zur Verbesserung des Angebots (inkl. Rollmaterial), der Infrastruktur und der Leistungsfähigkeit des Verkehrsträgers Schienengüterverkehr unter Einbezug der Marktkräfte.
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