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LITRA sagt Ja zum Erhalt der Sonntagsverkäufe an Bahnhöfen und Flughäfen

(Bern, 29.8.05). Der Vorstand des Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr, LITRA, hat nach einer breiten vorstandsinternen Konsultation mit grosser Mehrheit die Ja-Parole zum revidierten Arbeitsgesetz beschlossen. Über die Revision des Arbeitsgesetzes wird das Volk am 27. November 2005 abstimmen. Die LITRA hat ihren Entscheid im Interesse ihrer Mitglieder und den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs gefällt. Mit ihrem Ja spricht sich die LITRA dafür aus, dass auch in Zukunft an sieben Tagen pro Woche in grösseren Bahnhöfen und an den Flughäfen eingekauft werden kann. Die Revision des Arbeitsgesetzes sichert nach dem Entscheid des Bundesgerichts primär den Status quo. Die gängige Praxis wird damit ins ordentliche Recht überführt. Sonntagsverkäufe an Flughäfen und in den grösseren Bahnhöfen entsprechen den Bedürfnissen der Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs. Die Vorlage liegt im Interesse des öffentlichen Verkehrs und des Service Public. Die Sicherheit in den Bahnhofanlagen wird erhöht. Die Wirtschaftlichkeit der von der öffentlichen Hand getragenen und mitfinanzierten Bahnunternehmen wird dank der Mieterträge erhöht. Im Weiteren verweist die LITRA auf die Tatsache, dass auch die Geschäfte in Tourismusorten, Bäckereien, Tankstellenshops und Autobahnläden am Sonntag geöffnet sind.

Der Einsatz der LITRA für die Revision des Arbeitsgesetzes betrifft nur die Situation in den Bahnhöfen und an den Flughäfen. Die Diskussion um eine weitergehende Öffnung der Einkaufsläden an anderen Standorten ist nicht Teil der Vorlage vom 27. November und gehört auch nicht zum direkten Interessensbereich der Mitglieder der LITRA. Hier wird sich die LITRA nicht engagieren.

 

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