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LITRA wider die Wettbewerbsverzerrung im Güterverkehr


(Bern, 18.08.08). Am kommenden Mittwoch berät der Bundesrat, ob er das Lastwagengewerbe bei der LSVA entlasten soll. Der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA fordert vom Bund, dass er die durch die Entlastung entstehende finanzielle Lücke im FinöV-Fonds vollumfänglich ausgleicht. Die Schweizer Bevölkerung hat mehrmals die Verlagerung des Tranistverkehrs durch die Alpen an der Urne bestätigt. Ein kurzfristiges Abrücken von diesem Weg infolge ausserstehender Einflüsse, die übrigens verschiedenste Bevölkerungs- und Wirtschaftskreise betreffen, wiegt schwer und sollte gut überlegt sein.


Das Lastwagengewerbe weist auf die starke Erhöhung des Dieselpreises hin und fordert vom Bundesrat deshalb eine Entlastung bei der LSVA. Dem Vernehmen nach wird der Bundesrat nächste Woche über dieses Begehren entscheiden. Vorerst nimmt die LITRA mit Erstaunen zur Kenntnis, dass möglicherweise eine einzelne Branche wegen der jüngsten Verteuerung der Erdölprodukte steuerlich entlastet werden soll. Andere Teile der Bevölkerung – zum Beispiel Hauseigentümer und Mieterinnen und Mieter – sind ebenfalls von diesen Preiserhöhungen betroffen. Wenn der Bundesrat dem Begehren des Lastwagengewerbes dennoch entspricht, führt dies zu einem Einnahmenausfall von über 100 bis 130 Mio. Franken pro Jahr. Davon entfallen zwei Drittel auf den FinöV-Fonds und ein Drittel auf die Kantone*.

Wenn der Bund den Einnahmenausfall nicht kompensiert, würden diese Gelder im FinöV-Fonds fehlen und zu gravierenden Problemen bei der Finanzierung und Realisierung der Grossprojekte des öffentlichen Verkehrs führen. Dazu gehören neben der NEAT vor allem auch die Ausbauten von ZEB. Die LITRA fordert deshalb vom Bundesrat im Falle einer Entlastung des Lastwagengewerbes bei der LSVA eine vollumfängliche Kompensation der Ausfälle zu Gunsten von FinöV.

Im Gleichschritt mit der Erhöhung der LSVA reduziert der Bund die Beiträge zur die Verbilligung des Güterverkehrs auf der Schiene.

Wenn nun das Lastwagengewerbe einseitig entlastet wird und die Beiträge an den Schienengüterverkehr wie vorgesehen reduziert werden, verschlechtern sich die Chancen der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene erheblich. Damit wird das Ziel der Bundesverfassung, die Zahl der Transitfahrten auf 650‘000 (ursprünglich bis 2009 geplant, im Verlagerungsgesetz auf 2019 geplant) zu beschränken, einmal mehr auf die lange Bank verwiesen. Während gleichzeitig die Alpenkantone mit Standesinitiativen (z.B Uri und Tessin) ein schnelleres Erreichen des Verlagerungszieles fordern, würde der Bundesrat mit einem solchen Entscheid genau in die gegenteilige Richtung steuern.

Das Verschieben der vollumfänglichen Erhöhung der LSVA führt zu gewichtigen Nachteilen: Der Modalsplit zwischen Schiene und Strasse verschiebt sich zulasten der Schiene. Die Konkurrenzfähigkeit des Bahngüterverkehrs verschlechtert sich. Durch die Streichung der öffentlichen Beiträge an den Güterverkehr wird dieser Nachteil nochmals verstärkt. Die fehlenden Einnahmen aus der LSVA erschweren die Finanzierung der dringenden Investitionen in den Ausbau eines leistungsfähigen Bahnnetzes im Güter- und Personenverkehr. Diese gewichtigen Überlegungen sollte der Bundesrat bei seinem Entscheid bedenken.

(*die Kantone sind Mitglied der LITRA)

 

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