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(Bern, 4.7.97). Die heute veröffentliche Ecoplan-Studie über eine allfällige Ablösung der 28-Tonnen-Limite durch eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zeigt nach Ansicht des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr LITRA mit aller Deutlichkeit, dass eine Aufgabe der 28-Tonnen-Limite ohne genügende LSVA verkehrs- und umweltpolitisch verheerende Folgen für die Bahnen (Verlust des Kostenträgers Güterverkehr) und die Autofahrer (noch mehr Staus auf unseren Strassen) hätte. Leider unterschätzt aber die Studie den Produktivitätseffekt im Strassengüterverkehr. Ecoplan rechnet mit einem durchschnittlichen Produktivitätseffekt über alle Gewichtskategorien im Binnenverkehr von 29 Prozent. Die Nutzlasterhöhung von 28-Tonnen (Nutzlast 15 Tonnen) auf 40-Tonnen (Nutzlast 24 Tonnen) beträgt jedoch 60 Prozent. Da die LSVA die Transporte bei über 28 Tonnen schweren Fahrzeugen nur um 34 Prozent verteuert (über alle Gewichtskategorien: 20 Prozent), verliert die Bahn bei den bahngerechten schweren Gütern, wo der Produktivitätseffekt überdurchschnittlich hoch ist, an Wettbewerbsfähigkeit. Die LSVA muss deshalb mindestens 3 Rappen pro Tonnenkilometer betragen, um die Verluste der Bahnen in Grenzen halten zu können. Eine eigentliche Lenkungswirkung kann aber nur mit einer LSVA zwischen 3 Rappen und 6 Rappen pro Tonnenkilometer erreicht werden. Unter 3 Rappen ist die ganze Uebung ein klassisches Nullsummenspiel.
Die LITRA bedauert im übrigen, dass in diesem Zusammenhang wesentliche Fragen zum alpenquerenden Verkehr unbeantwortet bleiben. Der Förderung des höhere Deckungsbeiträge abwerfenden Wagenladungsverkehrs (EWLV) und des unbegleiteten Kombiverkehrs (UKV) muss mindestens der gleiche Stellenwert eingeräumt werden wie der politisch hochstilisierten Rollenden Autobahn. Die offenen Fragen zur Rollenden Autobahn müssen vor Abschluss eines bilateralen Abkommens abschliessend beantwortet werden. Dazu gehören unter anderem die zulässige Eckhöhe, Verhältnis von Investitionsaufwand und Kapazitäten, Bau von Verladeterminals, Aufrechterhaltung des Personenverkehrs.
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