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(Bern, 19.9.2005) Gemäss geltendem Recht müssen Betriebe, welche Subventionen erhalten, einen Teil dieser Subventionen über die Mehrwertsteuer wieder dem Bund abliefern. Es entsteht ein administrativer Leerlauf von Bundesgeldern, welcher jährlich ein Volumen von rund 400 Millionen Franken ausmacht. Der Informationsdienst des öffentlichen Verkehrs (LITRA) und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) fordern deshalb die Abschaffung dieses Systems.
Leerlauf von 400 Millionen Franken Unternehmen wie Bahnen, Seilbahnen, Landwirtschaftsbetriebe u.a., welche Subventionen erhalten, müssen einen Teil dieser Subventionen wieder an den Bund abliefern. Man spricht von der Vorsteuerkürzung. Diese Regelung der Vorsteuerkürzung führt zu einem Leerlauf: Die öffentliche Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) spricht auf der einen Seite Subventionen, die eidgenössische Steuerverwaltung zieht einen Teil dieses Geld auf der anderen Seite in der Form von Vorsteuerkürzungen wieder ein. Gemäss einer Studie der LITRA und der SAB macht dieser Leerlauf jährlich rund 400 Millionen Franken aus. Mit 182 Millionen Franken ist der öffentliche Verkehr mit Abstand am stärksten betroffen. Ebenfalls betroffen sind auch mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Bildung und Gesundheit usw.
Abschaffung gefordert Die LITRA und die SAB fordern die Abschaffung dieses un¬sinnigen Systems. Durch die Abschaffung könnte das Subven¬tionsvolumen reduziert und damit die Staatsquote gesenkt werden. Gleichzeitig könnte der administrative Aufwand für die betroffenen Unternehmungen und die Verwaltung massiv verringert werden. Da die Berechnung der Vorsteuerkürzungen immer wieder zu Unsicherheiten Anlass gab und im schlimmsten Fall zu entsprechenden Nachforderungen seitens der eidgenössischen Steuerverwaltung führte, könnte auch eine grössere Rechtssicherheit geschaffen werden.
Mehrwertsteuer mit Fehlern Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eigentlich als eine Verbrauchs¬steuer konzipiert. Die Verbraucher bezahlen die Mehrwertsteuer beispielsweise beim Kauf eines Bieres, beim Kauf eines Billets für den öffentlichen Verkehr usw. Die MWST wird also nicht direkt vom Staat sondern quasi stellvertretend von den Unter¬nehmungen erhoben. Damit keine Belastung der Unternehmungen entsteht, können diese die MWST in Form der Vorsteuer vom Bund zurückfordern. So einfach wäre das System in der Theorie. Doch die Praxis sieht anders aus. In Tat und Wahrheit werden zahlreiche Unternehmen doch belastet. Besonders betroffen sind jene Unternehmen, welche gleich¬zeitig Subventionen erhalten. Denn gemäss Artikel 38 des Mehrwertsteuergesetzes können die betroffenen Unternehmun-gen nur einen Teil der MWST geltend machen. Der Erhalt von Subventionen führt zu einer Kürzung der Vorsteuer und damit zu einer Belastung der Unternehmen. Diese Belastung oder Schattensteuer (taxe occulte) macht jährlich einen Umfang von rund 400 Millionen Franken aus.
Die vollständige Studie mit ausführlichen Informationen und konkreten Beispielen ist im Downloadberich (s. unten) und auf dem Internet unter www.sab.ch verfügbar. Zur Illustration und zum besseren Verständnis der Vorsteuerkürzung verweisen wir zudem auf das beiliegende Beispiel aus dem Bereich des öffentlichen Verkehrs.
Weitere Informationen: Thomas Egger, Direktor SAB, Tel 031 382 10 10 Tony Lüchinger, Geschäftsführer LITRA. Tel. 031 328 32 32
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