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MWST: Kürzung des Vorsteuerabzugs beim öffentlichen Verkehr verfassungswidrig!

(Bern, 5.3.99). Die subventionierten Unternehmungen und Organisationen müssen gemäss heute geltender Verordnung bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer ihren Vorsteuerabzug in dem Verhältnis kürzen, wie Bund, Kantone und Gemeinden diese Unternehmungen unterstützen. Davon betroffen sind auch die öffentlichen Verkehrbetriebe vom kleinen Gemeindebus bis zur grossen SBB. In einem Musterverfahren hat nun die Eidgenössische Steuerrekurskommission jenen Verkehrsunternehmungen Recht gegeben, welche die Rechtmässigkeit dieser Praxis der Steuerverwaltung bestritten haben. Trotzdem hat die Eidgenössische Steuerverwaltung das Verfahren an das Bundesgericht weitergezogen, wie soeben bekannt wurde.


Die Steuerrekurskommission stellt fest, dass die Kürzung des Vorsteuerabzugs bei den subventionierten Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs verfassungswidrig ist. In der ausführlichen Begründung wird dargelegt, dass es ausgeschlossen sei, dass ein Vorgang, der ausserhalb des mehrwertsteuerlichen Geltungsbereichs liegt, eine Kürzung des Vorsteuerabzugs und damit eine Steuerbelastung zur Folge haben könne. Das Urteil dürfte über den öffentlichen Verkehr hinaus von grosser Tragweite sein, z.B. bei Sportorganisationen oder Kulturinstitutionen.


Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) hat bei der Beratung des neuen Mehrwertsteuergesetzes in den parlamentarischen Kommissionen und im Parlament diese Art der Besteuerung der Subventionen federführend bekämpft. Das vorliegende Urteil hat keine direkte Wirkung auf das Gesetz. Der öffentliche Verkehr erwartet jedoch, dass das Parlament dieses Signal der Justiz aufnimmt und diese verfassungswidrigen Bestimmungen im zukünftigen Bundesgesetz korrigiert. Sonst wäre die Schweiz das einzige Land, in dem Bahn- und Busbillette mit der Mehrwertsteuer zum Normalsatz belastet werden und gleichzeitig die bezahlten Vorsteuern nicht voll abgezogen werden können.


Ansprechpersonen:
BLS Lötschbergbahn AG, Bern: Hr. Hans Flury; Tel. 031/327.27.27
RBS Regionalverkehr Bern-Solothurn, Worblaufen: Hr. Hans-Jakob Stricker; Tel. 031/925.55.55
ZVV Zürcher Verkehrsverbund, Zürich: Hr. André Imhof; Tel. 01/311.39.39
TPG Transports publics genevois, Grand-Lancy: Hr. Christoph Stucki, Präsident VöV, Tel. 022/308.33.11.

 

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