Verkehrstrennungs-Verordnung reaktivieren
(Bern, 23.3.01). Mit einer Motion, die von 101 Nationalrätinnen und Nationalräten aus allen Fraktionen mitunterzeichnet ist, will Nationalrat Peter Spuhler (SVP/TG) den Bundesrat beauftragen, die im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 verordnete Sistierung der finanziellen Mittel für dieVerkehrstrennung aufzuheben und der verfassungs- und gesetzmässigen Aufgabe zur Trennung von Strasse und Schiene (Verkehrssicherheit) sowie zur Förderung der Verkehrsverlagerung von Strasse zu Schiene wieder nachzukommen.
Die grösstmögliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer sei eines der wichtigsten Ziele einer kohärenten Verkehrspolitik. Es müsse alles unternommen werden, damit die Verkehrssicherheit laufend verbessert und optimiert werde, hält mehr als die Hälfte des Nationalrates in ihrem Vorstoss fest. Die Kantone konnten die wegen der Sistierung der Verkehrstrennungs-Verordnung (VO) ausfallenden Bundesgeldern nicht übernehmen, so dass nun dringliche Sanierungs- und Sicherheitsprojekte nicht mehr realisiert werden könnten, dies obwohl die Sanierung bzw. Sicherung von Bahnübergängen an sich unbestritten sei und zu den vorrangigen Massnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit gehört. Die Sistierung der VO führte dazu, dass die Bundesbeiträge von ehemals 65 Millionen Franken (1998) auf 12 Millionen Franken (Budget 2001) heruntergefahren wurden. Noch 1996 gab es indessen 6 690 nicht sanierte Bahnübergänge in der Schweiz, welche für die Verkehrsteilnehmer, namentlich für den Autofahrer, die Velofahrer und die Fussgänger, eine erhebliche Gefahr darstellen. Die Bundeshilfe wird vom Autofahrer zweckgebunden über die Benzinzölle finanziert, welcher so auch für seine eigene Sicherheit einen wichtigen Beitrag leistet. Auch die Massnahmen zur Trennung von Schiene und Strasse, welche über die VO finanziell unterstützt werden, erhöhen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, weil der Verkehr flüssiger und ohne gegenseitige Behinderung und Gefährdung der Verkehrsträger bzw. der Verkehrsteilnehmer rollen kann.
|