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(Bern, 19.10.04). Die Standardisierungsbemühungen auf europäischer Ebene im Rahmen der Interoperabilität der Bahnen werden vom Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA unterstützt. Wie die LITRA in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Revision des Eisenbahngesetzes (Interoperabilität) schreibt, müssen aber die hohen Einführungskosten von den Leistungsvereinbarungen bzw. den entsprechenden Zahlungsrahmen übernommen werden. Denn die Mehrkosten stehen in keinem Verhältnis zum Fahrgastnutzen. Aus den gleichen Gründen dürfen die Richtlinien auch nur auf jenen Strecken angewendet werden, auf denen grenzüberschreitender Verkehr, d.h. europäischer Verkehr, stattfindet. Dazu gehört die Nord-Süd-Achse von Basel über die Neubaustrecke und den Lötschbergbasistunnel nach Brig sowie die Nord-Süd-Achse durch den Gotthard- und den Ceneribasistunnel nach Chiasso inkl. Giubiasco – Luino. Auch für die Erneuerungsmassnahmen (Infrastrukturunterhalt) müssen gemäss den Interoperabilitäts-Richtlinien wegen den hohen Mehrkosten z.B. bei den Tunnelprofilen Finanzierungslösungen geschaffen werden.
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