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Mehrwertsteuer: Taxe occulte vollständig abschaffen

(Bern, 30.10.2006) LITRA und SAB weisen seit Jahren* auf die problematische Kürzung des Rechts auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer hin, wenn Dritte (v.a. Bund, Kantone und Gemeinden) Beiträge an Investitionsprojekte des öffentlichen Verkehrs bzw. subventionierte Betriebe leisten. Ein Urteil des Bundesgerichtes hat diese Haltung im Grundsatz gestützt und festgestellt, dass auch diese Form der Taxe occulte zu eliminieren sei. Die LITRA und die SAB fordern in Hinblick auf die laufende Revision des Mehrwertsteuergesetzes gemeinsam die Abschaffung dieses unsinnigen Leerlaufs.

Das Bundesgericht hat in diesem Zusammenhang am 9. August 2006 einen bemerkenswerten Entscheid gefällt: Eine ausserordentliche Finanzierung ist kein Grund für die Kürzung der bei Investitionen entstehenden Vorsteuerguthaben. Hintergrund des Urteils war die Renovation eines Hotels, die grösstenteils über zinslose Darlehen von Holdinggesellschaften finanziert wurden, welche später mit einem Darlehensverzicht erlassen wurden. Gestützt auf den Darlehensverzicht hat die Eidg. Steuerverwaltung die Darlehen als Zuschüsse (à-fonds-perdu-Beiträge) qualifiziert und die Vorsteuer anteilig gekürzt.

Die Argumentation des Bundesgerichtes lässt den Schluss zu, dass die gewählte Finanzierungsform keinen Einfluss auf den Vorsteuerabzug haben darf. Dieser richtet sich nur nach der effektiven Geschäftstätigkeit: Unterliegen die Aktivitäten eines Unternehmens der Mehrwertsteuer, kann auf den dafür eingesetzten Aufwändungen und Investitionen der Vorsteuerabzug sofort und ungekürzt vorgenommen werden.

Der Entscheid des Bundesgerichtes deckt sich mit dem Bericht Spori, welcher zuhanden von Bundesrat Merz Vorschläge für die Reform der Mehrwertsteuer unterbreitet. Der Bericht vom 12. Mai 2006 kommt zum Schluss, dass Subventionen und Beiträge Dritter an Betrieb oder Investitionsprojekte den Entgelten gleich zu stellen sind und zu keiner Vorsteuerkürzung führen dürfen.

Mit dieser Massnahme kann auch diese Form der Taxe occulte, welche bisher durch Bund, Kantone und Gemeinden zu zahlen war, eliminiert werden. Der öffentliche Verkehr wird damit massgeblich von einer unnötigen Steuerzahllast befreit, welche im Endeffekt nur zu einer Erhöhung der Staatsquote führte.

Aufgrund des jüngsten Bundesgerichtsentscheides erwarten LITRA und SAB, dass die Eidg. Steuerverwaltung umgehend eine Beurteilung der Situation vornimmt und die rechtliche Zulässigkeit der Vorsteuerkürzung bei Investitionen im öffentlichen Verkehr überprüft. Gemäss der erwähnten Studie (SwissVAT-Studie von Juni 2005) erhöhen sich durch die Vorsteuerkürzung, welche beim Erhalt von Subventionen vorzunehmen ist (Art. 38 VIII Mwst-G), die Subventionen von Bund, Kantonen und Gemeinden um jährlich 400 Mio. Franken. Mit 182 Mio. Franken ist der öffentliche Verkehr mit Abstand am stärksten betroffen. Die Vorsteuerkürzung führt zu Umverteilungen innerhalb der Bundesverwaltung (215 Mio. Franken) sowie zwischen Kantonen (124 Mio. Franken) und den Gemeinden (58 Mio. Franken) an den Bund.

LITRA und SAB erwarten, dass die Beseitigung auch dieser Form der Taxe occulte (Vorsteuerkürzung) noch vor Eröffnung der Vernehmlassung angegangen wird.

Weitere Informationen:
Thomas Egger, Direktor SAB, Tel 031 382 10 10
Tony Lüchinger, Geschäftsführer LITRA. Tel. 031 328 32 32

* (siehe z.B. VAT-Studie von 2005, LITRA-Broschüre: Mehrwertsteuer und öffentlicher Verkehr vom November 2003)

 

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