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NFA: Bereich Verkehr muss nachgebessert werden

(Bern, 3.5.00). Wie die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Neuen Finanzausgleich (NFA) zeigen, ist der NFA politisch noch nicht tragfähig. Dies trifft namentlich auf den Bereich Verkehr zu. So führten der vom Bundesrat geplante vollständige Rückzug aus dem Stadt- und Agglomerationsverkehr, die Herabsetzung des Bundesanteils von 68 auf unter 50 Prozent im Regionalverkehr sowie die nicht mehr gesicherten Bundesmittel im Bereich „Hauptstrassen" zu starker Kritik und werden von den Kantonen und interessierten Kreisen aus dem ganzen Verkehrsbereich zu einem grossen Teil abgelehnt. Das vom Bundesrat eingesetzte Politische Steuerungsorgan muss deshalb in diesem Bereich eine NFA-Vorlage gezielt und deutlich nachbessern. Beim besonders umstrittenen geplanten Rückzug des Bundes aus dem privaten und öffentlichen Stadt- und Agglomerationsverkehr hat eine vom UVEK eingesetzte Kommission Agglomerationsverkehr unter der Leitung von Ständerat Peter Bieri den Auftrag, bis Sommer 2001 politisch tragfähige und umsetzbare Vorschläge zur Lösung der gesamten Agglomerationsverkehrsproblematik zu erarbeiten. Bundesrat und Politisches Steuerungsorgan sollten deshalb ihren NFA-Fahrplan mit dieser Kommission abstimmen oder mindestens den Bereich Stadt- und Agglomerationsverkehr aus dem NFA ausklammern. Damit nimmt die Akzeptanz der NFA-Vorlage im Parlament zu.

Die Vorschläge der Kommission Agglomerationsverkehr, der Vertreter des privaten, des öffentlichen Verkehrs, der Kantone und des Städteverbandes angehören, sollen konkrete Massnahmen für die wichtigsten Verkehrsarten (Langsamverkehr, motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr) enthalten, welche auch Fragen der Finanzierung sowie eines allfälligen rechtlichen Handlungsbedarfs aufzeigen. Dabei sind speziell das Subsidiaritätsprinzip und der neue Artikel 50 Abs. 3 der Bundesverfassung zu beachten. Es sind auch ausländische Lösungsansätze mit zu berücksichtigen. Bericht und Vorschläge der Kommission werden den Kantonen und interessierten Kreisen noch zur Vernehmlassung unterbreitet.

 

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