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NISV-Verordnung schadet dem öffentlichen Verkehr

(Bern, 15.5.99). Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) enthält zuviele Widersprüchlichkeiten, Zielkonflikte, Ungleichbehandlungen, Wettbewerbsverzerrungen und zu wenig wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, als dass sie sofort in Kraft gesetzt werden könnte. In seiner Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung fordert der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA vorgängig einer schnellschussartigen Inkraftsetzung die Einberufung einer Expertenkommission mit Vertretern der Bahnen, der Wissenschaft, des Bundesamtes für Verkehr und des BUWAL, welche den vorgelegten Verordnungsentwurf überarbeitet und mit Blick auf den Vollzug verbessert. Vor allem müssen die Bestimmungen auf ihre Umsetzungsmöglichkeit in die Praxis geprüft und ihre Auswirkungen auf alle anderen Ziele und Bereiche der Politik untersucht und aufgezeigt werden.

So werden beispielsweise als „Orte mit empfindlicher Nutzung" (und auch hier stark hindernde Bestimmungen erlassen) wohl Bahnhofareale bezeichnet, nicht aber die Heimelektronik oder die Mobiltelefone. Letztere sollen gemäss dem Entwurf des Bundesrates nicht miteinbezogen werden, weil sie international gehandelt würden und der EU keine Handelshemmnisse in den Weg gelegt werden dürften. Auch die Elektrizität ist indessen ein Gut, das international gehandelt und transportiert wird, nur nicht in Lastwagen, sondern über Leitungen. Im Vorsorgebereich werden im Entwurf der Verordnung Bestimmungen aufgestellt, welche bei Fahrleitungen und Uebertragungsleitungen bewirken würden, dass in überbauten Gebieten für praktisch alle Anlagenänderungen Ausnahmebewilligungen verlangt werden müssten, andernfalls der Aus- oder Neubau von Eisenbahnstrecken in bebauten Gebieten verunmöglicht wird. Es kann indessen nicht die Meinung des Gesetzgebers sein, die Bahn im bewohnten Gebiet in ihrer Entwicklung, ihrem Ausbau und ihrer Attraktivität zu behindern und zurückzunehmen, nachdem er seit Jahren aus Gründen der Luftreinhaltung, des haushälterischen Umgangs mit öffentlichen Geldern, des Raumsparens und einer ausgewogenen Siedlungspolitik den öffentlichen Verkehr gefördert hat und dies auch in Zukunft beibehalten will.

 

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