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Noch fehlende Zahlen zur Kostenwahrheit

(Bern, 28.3.00). In ihrer Vernehmlassungsantwort zur Kostenwahrheit unterstützt der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr (Litra) grundsätzlich das Prinzip der Kostenwahrheit. Es müssen indessen noch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, bevor ein entsprechender Verfassungsartikel eingeführt werden kann. Die Litra erwähnt insbesondere die noch fehlenden Berechnungen und Zahlen über die externen Kosten der Luftfahrt. Sodann soll im Verkehr nicht nur der Grundsatz der Kostenwahrheit gelten, sondern auch derjenige der Nachhaltigkeit. Für die Verwendung der Mehreinnahmen sei ein politisch gut abgestütztes System (wie beispielsweise bei der FinöV-Vorlage) zu erarbeiten. Zu weiteren geschätzten Schadensbereichen (Klimawechsel usw.) sollten nach Möglichkeit ebenfalls Zahlen vorgelegt werden, auch wenn die Anlastung weiterer Kosten als der bis heute berechneten externen Kosten durch das Landverkehrsabkommen mit der EU leider ausgeschlossen wird. Sodann müsse die Methodik zur Berechnung der Prozentzahlen betreffend Kostendeckungsgrade im Strassengüterverkehr und im Strassenpersonenverkehr überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Schliesslich sei die explizite Erwähnung eines externen Nutzens in der Verfassung nicht gerechtfertigt. Die Erwähnung eines solchen würde in der Praxis nur dazu dienen, jede Massnahme zur Internalisierung der externen Kosten zu unterlaufen.

 

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