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3.11.98
Eine knappe Mehrheit der Verkehrskommission des Nationalrates will nicht, dass Chauffeure mit Führerausweisentzug ihren Beruf weiter ausüben. Sie hat mit 12 zu 11 Stimmen eine parlamentarische Initiative von Walter Steinemann (St. Gallen, fp.) abgelehnt. Dieser forderte, dass ein erstmaliger Führerausweisentzug nur für das private Autolenken gelten soll. Die Kommission befürchtet, dass die präventive Wirkung des Führerausweisentzugs abgeschwächt werden könnte.
3.11.98
Die nationalrätliche Verkehrskommission ist wie der Ständerat gegen die Einführung einer eidgenössischen Motorfahrzeugsteuer. Sie empfiehlt dem Plenum mit 15 zu 8 Stimmen, eine Standesinitiative des Kantons Zürich abzulehnen. Der Kanton Zürich möchte, dass die Kompetenz zur Erhebung einer Motorfahrzeugsteuer dem Bund übertragen wird und die Motorfahrzeuge nach dem Verursacherprinzip auf der Basis des Treibstoffverbrauchs besteuert werden. Die Kommission ist der Meinung, dass diese Initiative nicht umsetzbar sei. Dabei wird auf die Eingriffe in die kantonale Steuerhoheit, auf das Problem des Verteilungsschlüssels und auf den Benzintourismus verwiesen.
3.11.98
Das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern soll eine auf fünf Jahre befristete Finanzhilfe des Bundes von 7,5 Millionen Franken erhalten. Die nationalrätliche Verkehrskommission hat sich mit 15 zu 4 Stimmen dem Beschluss des Ständerates angeschlossen.
3.11.98
Bei den 151 SBB-Mitarbeitern, die beim Bahntransport von abgebrannten Brennelementen nach Frankreich mit radioaktiven Substanzen konfrontiert wurden und sich anschliessend Ganzkörpermessungen am Paul-Scherrer-Institut unterzogen, konnte kein Hinweis auf eine Inkorporation (Aufnahme radioaktiver Stoffe durch den Körper) festgestellt werden. Eine Gefährdung des SBB-Betriebspersonals kann aufgrund dieser sehr gründlichen Abklärung verneint werden. Trotzdem sehen die SBB in Absprache mit der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) Massnahmen vor, die radioaktive Verunreinigungen an Bahnwagen und Behältnern inskünftig vermeiden sollen: Das dirkekt mit dem Transport von abgebrannten Brennelementen betroffene Personal wird zweimal pro Jahr durch das Paul-Scherrer-Institut mit Ganzkörpermessungen auf Inkorporation überprüft. - Während eines Jahres begleitet ein Strahlenschutzfachmann die Transporte. Er dokumentiert die Aufenthaltsorte und -zeiten und dient gleichzeitig als Ansprechpartner für das SBB-Personal. Der Strahlenschutzfachmann misst während des ganzen Transportes stichprobenweise die radioaktive Dosis. Nach einem Jahr werten die SBB gemeinsam mit der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen die Erfahrungen aus. Die Transporte abgebrannter Brennelemente werden voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres wieder aufgenommen, sobald alle Massnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen ergriffen wurden.
4.11.98
Nicht europäische Beweggründe oder die Finanzbeschaffung für die Bahngrossprojekte, sondern der Wunsch nach einer ökologischen Verkehrspolitik verhalfen am 27. September der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zum unerwartet hohen Ja-Stimmen-Anteil von über 57 Prozent. Die soeben publizierte Vox-Analyse belegt ferner, dass vorab ältere Personen, Stadtbewohner und Menschen ohne Auto der Vorlage zustimmten. Das Europa-Argument, das in der Pro-Kampagne und auch von Bundesrat Leuenberger an vorderster Front angeführt worden war, wirkte erstaunlicherweise bei deutlich weniger Zustimmenden. In der Deutschschweiz jedenfalls war die Integration der Schweiz in Europa laut Vox für lediglich 11 Prozent der Befragten ein Ja-Argument, während immerhin für 56 Prozent die Chance auf eine ökologischere Verkehrspolitik entscheidend war. Selbst in der eher EU-freundlichen Westschweiz stach das Europa-Argument nur bei 24 Prozent, während für 47 Prozent die Verkehrspolitik klar im Vordergrund stand. In erstaunlich geringem Masse zählte offenbar auch die an sich zentrale Frage der Finanzierung der Bahngrossprojekte. Dafür gab generell das Vertrauen in den verkehrspolitischen Kurs der Regierung bei überdurchschnittlich vielen Bürgerinen und Bürgern den Ausschlag für ein Ja. Nicht unwichtig ist auch das Ergebnis, dass in der Reihe der Argumentationsmuster das Ja zur LSVA-Vorlage laut den Analytikern nicht mit einem Ja zur Aufhebung der 28-Tonnen-Limite gleichgesetzt werden könne. Was das Persönlichkeitsprofil der Abstimmenden betrifft, halten die Autoren der Befragung fest, dass vor allem Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre und solche, die kein Motorfahrzeug besitzen, zu den stärksten Befürwortern zählten. Besonders viel Zustimmung erhielt die Lastwagensteuer auch in den Städten, während sie in ländlichen Gebieten deutlich mehr durchfiel. Wer die LSVA ablehnte, tat dies gemäss Vox-Analyse vor allem wegen der befürchteten zusätzlichen Belastung der einzelnen Haushaltbudgets. Als weitere Gründe für ein Nein folgten befürchtete negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, die generelle Ablehnung einer neuen Steuer sowie die Skepsis gegenüber der bundesrätlichen Verkehrspolitik. Sowohl bei Befürwortern wie bei Gegnern war für einmal kein Röstigraben auszumachen.
4.11.98
Die Freiburger Bahn- und Busgesellschaft GFM, die 1942 aus der Fusion mehrerer Bahnen und einer Busgesellschaft hervorgegangen ist, soll mit einer Kapitalaufstockung des Kantons Freiburg und der Eidgenossenschaft saniert werden. Dies schlägt die Kantonsregierung in einer Botschaft dem Kantonsparlament vor. 1993 wurde bekannt, dass die finanzielle Schieflage der GFM bedrohliche Ausmasse angenommen hatte, nachdem die bereits 1991 festgestellte Verschuldung des Unternehmens in der Höhe von fast 60 Millionen Franken wegen einer massiven Kostenüberschreitung beim Neubau des Bahnhofs Bulle von 9,5 Millionen Franken nochmals angestiegen war. Die in der Folge eingeleiteten Untersuchungen zeigten schnell, dass die GFM in der Verkehrswachstumseuphorie der achtziger Jahre in Liegenschaften investiert hatte, die sie nicht benötigten, oder die in der Zwischenzeit an Wert verloren. Nun scheint sich die Situation der GFM zum Besseren zu wenden. So werden die Nebentätigkeiten wie Carbetrieb und Transporte verkauft oder liquidiert. Beim Bauvorhaben Busbahnhof Freiburg, das sich gegenwärtig in der Endphase befindet, konnten dank rigoros angesetztem Rotstift rund 14 Millionen Franken eingespart werden. In der Jahresrechnung 1997 konnte erstmals seit mehreren Jahren ein Betriebsgewinn von über 0,5 Millionen Franken erwirtschaftet werden. Schliesslich zeigte es sich, dass die Rückstellungen von 1996 für die Pensionskasse mangels Bedarf aufgelöst werden konnten. So wurde es möglich, den anfänglich errechneten Verlust von 24,9 Millionen Franken auf 16,2 Millionen Franken abzubauen. Von diesem Fehlbetrag übernimmt der Kanton zwei und der Bund einen Drittel. Im Grossen Rat hat die Vorlage gute Chancen, wie Armin Haymoz (cvp.), Mitglied der vorberatenden Kommission erklärte. Für ihn sei es undenkbar, dass das Üchtland die GFM in Konkurs gehen lasse. Sie seien für Freiburg von grosser wirtschaftlicher Bedeutung.
5.11.98
Der Bund soll neu die Genehmigungskompetenz für Ausführungsprojekte der Nationalstrassen erhalten. Das soll zu einer Verfahrensstraffung führen. Der Bundesrat hat die entsprechende Ergänzungsbotschaft zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren gutgeheissen. Das Parlament kann nun die Änderungen des Nationalstrassengesetzes und die daraus resultierenden Anpassungen des Bundesgesetzes zu den Plangenehmigungsverfahren zusammen behandeln. Der Ständerat hat in der Herbstsession diesem Bundesgesetz im Grundsatz bereits zugestimmt. Erarbeitet werden die Ausführungsprojekte nach wie vor von den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen. Zudem sollen alle Spezialverfahren im Hauptverfahren zusammengelegt werden. Im gleichen Verfahren wird damit über die Plangenehmigung an sich, aber auch über allfällige weitere Bewilligungen, beispielsweise für Rodungen, entschieden.
6.11.98
Der Bundesrat hat grünes Licht für die 350 Meter lange Neuenburger Standseilbahn gegeben, die eine Verbindung vom Bahnhof zur örtlichen Arteplage schaffen soll. Die Organisatoren trafen derweil eine Vorselektion zur Vergabe der Arteplage-Bauarbeiten. Im Rennen sind nebst dem französischen Baugiganten Bouygues auch noch die Basler Batigroupe und die Zürcher Halter AG. Im Februar sollen die definitiven Offerten vorliegen.
6.11.98
Der Energieabgabebeschluss in der Form des Nationalrates ist im Ständerat chancenlos. Die zuständige Kommission habe diese «Seifenblase» platzen lassen, sagte Gian-Reto Plattner (Basel-Stadt, sp) vor der Presse. Sie sei aber grundsätzlich dafür, die erneuerbaren Energien rasch zu fördern. Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) hat sich unter Zeitdruck gesetzt: Für die Märzsession 1999 will sie dem Plenum eine verfeinerte Grundnorm für eine staatsquotenneutrale ökologische Steuerreform als Gegenvorschlag zur Energie-Umwelt-Initiative und einen Förderartikel mit ökologischen Anreizen als Gegenvorschlag zur Solar-Initiative unterbreiten. Die von der Urek ausgearbeitete Grundnorm habe in der Vernehmlassung eine «überwältigende» Zustimmung gefunden, sagte Plattner. Eine Abstimmung im Sommer 2000 und ein Inkrafttreten 2004 könnten möglich sein. Auch der Bundesrat unterstütze diese Verfassungsbasis für eine ökologische Steuerreform. Die ständerätliche Urek stellt sich damit gegen den Nationalrat, der seine Energieabgabe auf Erdöl, Gas, Kohle und Uran mit einem Ertrag von einer Milliarde jährlich während 25 Jahren in der Form eines referendumspflichtigen Bundesbeschlusses fasste. Die Kommission hat sich auf eine Übergangsbestimmung in der Verfassung geeinigt, auf Grund derer die erneuerbaren Energien während zehn Jahren mit jährlich 300 Millionen gefördert werden sollen. Gleichzeitig mit diesem Gegenvorschlag zur Solar-Initiative will die Urek aber als Ausführungsgesetzgebung «eine Art» Energieabgabebeschluss erarbeiten, der einen mehrheitsfähigen Kompromiss in Höhe und Dauer der Abgabe enthalten soll. Die Arbeiten sollen so vorangetrieben werden, dass die Abgabe ab 2001 – statt wie ursprünglich geplant 2004 – erhoben werden kann, sagte Plattner. Was die Förderung der Wasserkraft betrifft, entschied die Urek, das Bilanzberichtigungen von Investitionsruinen – die sogenannten nichtamortisierbaren Investitionen (NAI) – nicht abgegolten werden sollen. Die Erhaltung und Erneuerung der Wasserkraft soll aber gefördert werden.
7.11.98
Die nationale Fussgängerorganisation ARF will dafür sorgen, dass auch in der Schweiz Mischverkehrszonen mit Fussgängervortritt möglich werden. Sie hat sich an einer Tagung in Zürich von der Verkehrsberuhigung in der französischen Fussgängerstadt Chambéry inspirieren lassen. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Recht für Fussgänger (ARF) sollte eine Signalisation geschaffen werden, die Fussgängerinnen und Fussgängern bei Bedarf auf gewissen Plätzen, Strassenzügen oder Zonen eine sichere und freie Bewegung erlaubt, ohne den motorisierten Verkehr auszuschliessen. Das Erreichen solcher Zonen soll einfach und kostengünstig sein. Die ARF arbeitet daran, die rechtlichen Voraussetzungen für solche Lösungen zu schaffen.
11.11.98
Die SBB treiben die Divisionalisierung voran und vereinfachen die Flächenorganisation. Die Kreisdirektionen werden aufgehoben, die Dezentralisierung gleichzeitig ausgebaut. Am 14. Oktobr hat der VR die neue Struktur der SBB mit drei ergebnisverantwortlichen Divisionen beschlossen. Die Geschäftsleitung der künftigen SBB AG hat nun den Grundsatzentscheid weiterentwickelt. Insbesondere wurde die regionale Organisation in ihren Grundzügen festgelegt. Die Bereiche Traktion (Lokführer, Lokomotiven), Werkstätten (Rollmaterialunterhalt) und Dienste werden vorübergehend in einer Einheit (TWD) zusammengefasst. Der spätere Transfer der Traktion in die kommerziellen Divisionen sowie die endgültige Ansiedlung von Hauptwerkstätten, Sicherheit/Qualitätsmanagement und Geschäftsbereich Brünig erfordert eine vertiefte Planung. Der Leiter der temporären Einheit TWD ist dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung unterstellt. Die 1997 eingeleitete Dezentralisierung wird konsequent weitergeführt und die Präsenz der SBB in den regionalen Wirtschaftszentren verstärkt. Die neuen dezentralen Einheiten werden künftig direkt den Divisionen unterstellt. Dies bedeutet kürzere und direktere Informations- und Entscheidungswege. Die Koordination zwischen den dezentralen Einheiten ist noch zu präzisieren. Durch die Aufhebung der drei Kreisdirektionen Lausanne, Luzern und Zürich entfällt eine Hierarchiestufe. Die Funktionen der Kreise werden neu teils von den regionalen Einheiten, teils von den Divisionen übernommen. Die Reorganisation hat auch Verschiebungen von Arbeitsplätzen zur Folge. Lösungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Personalverbänden ausgearbeitet. Die Umsetzung der Neuorganisation wird mehrere Monate dauern. Mit der neuen Führungsstruktur wird die Bahnreform konsequent umgesetzt. Die SBB werden zur modernen, kundenorientierten und wettbewerbsfähigen Bahn und bilden damit das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz.
11.11.98
Ab sofort kann der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV) Warnstreiks bei den SBB und den öffentlichen Verkehrsunternehmungen durchführen. Mit der Neufassung des «Reglements über Arbeitskonflikte» hat der Verbandsvorstand SEV an seiner heutigen Sitzung das bisherige, umständliche und de facto Warnstreiks ausschliessende Verfahren angepasst. Mit der Neufassung des Reglements über Massnahmen bei Arbeitskonflikten kommt der SEV einem Auftrag des ausserordentlichen Kongresses 1996 im Zuge der Lohnkürzungen beim SBB-Personal nach. Inskünftig braucht es für Warnstreiks nicht mehr eine Urabstimmung mit einer für eine schlagkräftige Gewerkschaft unbrauchbar langen Verfahrensdauer von über drei Monaten. In Zukunft werden Beschlüsse über Warnstreiks von der Geschäftsleitung mit Zweidrittelmehrheit gefällt.
13.11.98
Der letzte Zahnstangenabschnitt auf dem Netz der Appenzeller Bahnen, jener zwischen St. Gallen und der knapp 80 Meter höher gelegenen Haltestelle Riethüsli an der Strecke Richtung Teufen—Gais—Appenzell, bleibt einstweilen bestehen. Ein aus Behörden- und Bahnvertretern zusammengesetzter Lenkungsausschuss ist nach Abklärungen zum Schluss gekommen, den Entscheid über allfällige Alternativen (Adhäsionsbetrieb in einem Tunnel oder mit offener Linienführung) bis spätestens 2008 aufzuschieben. Grundsätzlich soll jedoch auch längerfristig an der Bahnverbindung festgehalten, also nicht auf Busbetrieb umgestellt werden.
17.11.98
Die SBB sollen mit klaren Zielen in die unternehmerische Freiheit entlassen werden. Oppositionslos hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates die Leistungsvereinbarung 1999—2002 des Bundes mit der SBB AG genehmigt und den Zahlungsrahmen von 5,8 Milliarden Franken für die Infrastruktur gutgeheissen. Die Vorlage wird in der Wintersession von beiden Räten behandelt, damit sie zusammen mit der Bahnreform am 1. Januar 1999 in Kraft treten kann. Die Leistungsvereinbarung löst die bisher einseitig vom Bund erteilten Leistungsaufträge ab. Trotz einer konsequenten Ausrichtung der SBB AG auf den Markt soll die Grundversorgung des Landes mit öffentlichem Verkehr (Service public) sichergestellt werden. Einstimmig hiess die Kommission auch eine Erhöhung der Bundesbeiträge an den Unterhalt der Nationalstrassen auf 80 bis 90 Prozent gut. Diese Beiträge aus der Mineralölsteuer waren 1996 um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt worden. Für 1998 und 1999 setzte das Parlament sie mit dem Impulsprogramm wieder auf den alten Stand hinauf.
18.11.98
Die Arbeitszeit von Berufsfahrern soll nach dem Willen der EU-Kommission auf wöchentlich 48 Stunden begrenzt werden. Nachdem sich Arbeitgeber und Gewerkschaften Ende September nicht auf eine Arbeitszeitregelung für Lastwagen- und Buschauffeure hatten einigen können, legt die Kommission einen Vorschlag vor, gemäss dem die erwähnte Arbeitszeit nicht nur die reine Fahrtzeit, sondern auch die Wartung der Fahrzeuge, die Betreuung von Fahrgästen sowie Wartezeiten umfassen soll. Die Berufschauffeure sind eine der wenigen Berufsgruppen, die von der EU-Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahr 1993 nicht erfasst werden. Die Arbeitszeitregelung sieht mit Blick auf die Sicherheit im Verkehr neben einer Begrenzung der Wochenarbeitszeit auch regelmässige Pausen und Mindestruhezeiten vor. Verkehrskommissar Neil Kinnock betonte, dass mit einer EU-einheitlichen Regelung u.a. der Wettbewerb zwischen den Transportunternehmen fairer werde. Die Arbeitszeitregelung gilt nach Auskunft des Kommissars nicht nur für EU-Unternehmen, sondern auch für Chauffeure aus Drittländern.
18.11.98
Bis spätestens zum Jahr 2002 soll die streckenbezogene Strassenbenutzungsgebühr für schwere Lkw in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden. Das kündigte Franz Müntefering, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, bei der Präsentation seines Arbeitsprogramms für die 14. Legislaturperiode vor dem Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Deutschen Bundestag in Bonn an. Die Massnahme lässt sich nach Meinung des Ministers «im Rahmen des geltenden EU-Rechts» verwirklichen. Damit werde das Prinzip «Verkehr finanziert Verkehr» praxisgerecht umgesetzt.
20.11.98
Das Halbtax-Abonnement des öffentlichen Verkehrs schraubt sich aus dem Verkaufstief der letzten Jahre nach oben: Per Ende Oktober lag die Marke der sich im Umlauf befindenden Abonnemente erstmals seit Februar 1995 wieder über 1,75 Millionen. Dieses ursprügliche Ziel für 1998 wurde jetzt nach oben korrigiert — beim Jahreswechsel soll die 1,8-Millionen-Grenze passiert sein. Die Erfolgsstory, die 1987 dank des Bundesbeschlusses über die Tariferleichterungen für den öffentlichen Verkehr begann, hatte ihren bisherigen Höhepunkt Ende 1991, als über zwei Millionen Halbtax-Abos im Umlauf waren. Danach verloren die «Preishalbierer» kontinuierlich an Boden, nicht zuletzt infolge der sanften Preiserhöhungen, die wegen des Wegfalls der Bundessubventionen unumgänglich waren. Der Tiefpunkt wurde Mitte 1997 erreicht, als die Nachfrage beinahe auf 1,6 Millionen absank. Seit der Lancierung des zwei Jahre gültigen 222-Abos im August 1997 erlebt das Halbtax nun einen zweiten Frühling. Mit dem so zu realisierenden Jahrespreis von 111 Franken ist denn auch fast wieder das tiefe Preisniveau von 1987 erreicht, als ein «Borromini» für den Erwerb ausreichte. Damit verbunden war im ersten Halbjahr '98 eine Ertragseinbusse von rund 20 Millionen Franken, die jedoch dank den Mengensteigerungen kompensiert werden können. Per Ende Oktober 1998 befanden sich 1,3 Millionen Zweijahres- und fast 500 000 Einjahres-Halbtax-Abos im Umlauf. Das 222er Halbtax ist inflationsbereinigt sogar billiger als 1987 das 100er, obwohl diesmal der Bund keine speziellen Subventionen beisteuert. Der Borromini von 1987 würde heute etwa 132 Franken entsprechen.
26.11.98
Mit dem Erlass von zehn revidierten oder neuen Verordnungen sowie Entscheiden zu den Statuten der SBB AG hat der Bundesrat weitere Weichen für die Bahnreform auf Anfang 1999 gestellt. Als externe Revisionsstelle der neuen SBB bestimmte er die Atag, Ernst & Young AG, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) bekanntgab. Was den Verwaltungsrat betrifft, legte der Bundesrat dessen Grösse auf maximal neun Mitglieder fest; zwei davon sind Vertreter des Personals. Mit den Verordnungen werden die auf Gesetzesstufe vom Parlament beschlossenen Grundsätze der Bahnreform konkretisiert.
27.11.98
Die Internationale Strassentransport-Union (IRU) hat einen Appell an die EU lanciert, Korrekturen am Verkehrsabkommen mit der Schweiz vorzunehmen. Insbesondere die vereinbarten 325 Franken pro Transitfahrt seien zu hoch angesetzt, heisst es in einem Communiqué. Die Schwerverkehrsabgabe sei diskriminierend.
27.11.98
Die A–9–Umfahrung von Visp VS wird durch einen Süd-Tunnel realisiert. Die Baukosten werden auf 760 Millionen Franken geschätzt. Den Entscheid für die Südvariante fällten 25 Experten, nachdem sie die verschiedenen Linienführungen während 15 Monaten geprüft hatten.
27.11.98
Die Oberrheinkonferenz stellt sich hinter die Forderung nach dem Bau eines neuen Wisenbergtunnels der SBB zwischen Liestal und Olten/Aarau. Der neue Jura-Durchstich solle den Engpass an der «Bahn 2000»–Strecke in der Nordwestschweiz beheben. Der Bau des Wisenbergtunnels würde zum Anschluss der Nordwestschweiz ans europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz und zum Ausbau der Zulaufstrecken zur Neat beitragen, heisst es in einer Mitteilung.
27.11.98
Nationalrat Hanspeter Seiler konnte heute in Saanen rund 160 Interessierte an der GV der IG Golden Pass/3. Schiene begrüssen. Das gesamthaft rund 850 Kilometer umfassende Bahn-Meterspurnetz im schweizerischen Alpenraum könnte mit dem Einbau der 3. Schiene auf der Strecke Interlaken–Spiez–Zweisimmen noch effizienter genutzt werden. Die Entscheidungsgrundlagen liegen seit einem Jahr vor, die technische Machbarkeit ist nachgewiesen und dank des bereits bestehenden Produkts «Golden Pass» könnte der Betrieb rentabel gestaltet werden. Die eingesetzte Expertengruppe wird mit den beteiligten Eisenbahngesellschaften MOB, BLS und SBB Abkommen über den Betrieb des Golden Pass aushandeln. Parallel dazu soll im kommenden Jahr die Kapitalbeschaffung auf privatwirtschaftlicher Basis an die Hand genommen werden. Benötigt wird ein Eigenkapital von 15 bis 20 Millionen Franken als Grundlage für die Finanzierung der Investition von zirka 55 Millionen Franken.
30.11.98
Mit 1 104 235 Ja-Stimmen (63,6 Prozent) gegen 634 711 Nein-Stimmen (37,7 Prozent) nehmen die Schweizer Stimmberechtigten sowie 20,5 gegen 2,5 Stände die Vorlage über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs (Finöv) deutlich an. Der Ja-Anteil bei der Finöv-Vorlage (63,6 Prozent) ist identisch mit jenem zur Neat in der Abstimmung von 1992.
30.11.98
Der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel hat die Finöv-Entscheidung der Schweiz mit dem Bau zweier neuer Alpentunnel begrüsst. Der CDU-Politiker sagte in Stuttgart, sie erhöhe auch den Druck auf Bonn, den Ausbau der Verbindungen im Südwesten zur Schweiz voranzutreiben. «Es müssten jetzt schnell all die notwendigen Eisenbahnverbindungen von Deutschland geschaffen werden, um die noch bestehenden Lücken im Nord-Süd-Verkehr zu schliessen», verlangte Teufel. Der baden-württembergische Verkehrsminister Ulrich Müller erklärte: «Der konsequente Ausbau der Schienenzulaufstrecken im Rheintal, auf der Gäubahn und auf der Südbahn werde jetzt dringender denn je.» Die Wirtschaft im Südwesten brauche dringend ein leistungsfähiges Schienennetz über die Alpen. Der CDU-Politiker sagte, der Güterverkehr dürfe nicht erst an der Grenze auf die Schiene verlagert werden. Müller kritisierte die Deutsche Bahn AG, die immer noch an der Konzentration aller Schienengüterverkehre auf der Rheintalachse festhalte; der Südwesten brauche drei Zulaufstrecken. Der Verkehrsminister schlug den Ausbau der Rheintalstrecke vor. Ministerpräsident Teufel sagte, es müsse vor allem auf deutscher Seite die Strecke Ulm–Friedrichshafen–Lindau ausgebaut und elektrifiziert werden, damit das Land eine leistungsfähige Zulaufstrecke in die Ostschweiz bekomme.
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