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Öffentlichen Verkehr nicht benachteiligen

(Bern, 16.1.02). In ihrer Vernehmlassungsantwort zum Entwurf einer neuen Finanzordnung hält die LITRA, der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr, fest, dass sie die Vorlage nur unterstützen könnte, wenn die rechtliche Möglichkeit zur Beibehaltung des heutigen Mehrwertsteuersatzes für den öffentlichen Verkehr geschaffen wird. Damit wäre der öffentliche Verkehr den meisten anderen europäischen Ländern in etwa gleichgestellt, die den öffentlichen Verkehr mit einem Sondersatz von rund 8 Prozent belasten, oder ihn sogar ganz befreien von der Mehrwertsteuer. Höhere Sätze bei uns würden die öffentlichen Verkehrsmittel in unserem Land finanziell und damit im Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz benachteiligen. Um eine Gleichbehandlung zu erreichen, muss der Bundesrat heute im massgebenden Verfassungstext mit entsprechender Formulierung dem Gesetzgeber ermöglichen, – allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt – den Satz für den öffentlichen Verkehr innerhalb einer Bandbreite flexibel festzulegen.

 

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