Stellungnahme zum Bericht des Bundesrates betreffend Neuer Finanzausgleich
(Bern, 15.4.99). Die vom Bundesrat vorgesehene Verschiebung der Anteile der Bundesfinanzierung von heute 75 Prozent auf zukünftig unter 50 Prozent, sowie der im Schlussbericht beabsichtigte de facto vollständige Rückzug des Bundes aus der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen würden zu einem massiven Abbau des Angebots von Bahnen und Bussen führen, das bis jetzt gut funktionierende und noch attraktive System des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz gefährden und um Jahre zurückwerfen sowie eine grosse Anzahl Arbeitsplätze in den öffentlichen Verkehrsunternehmungen und in der einheimischen Wirtschaft in Frage stellen. Die heute vorgestellten Massnahmen verstossen überdies gegen wesentliche Voraussetzungen für die Beschlüsse des Runden Tisches. Mit diesen Worten kritisiert der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA den heute vom Eidg. Finanzdepartement vorgestellten Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen.
Beim Regionalverkehr will der Bundesrat durch weitreichende Umschichtungen die Bundesfinanzen erneut auf Kosten der Kantone massiv entlasten. Angestrebt wird eine Verschiebung der Anteile der Bundesfinanzierung von heute 75 Prozent auf zukünftig unter 50 Prozent. Dabei lässt der Bundesrat ausser Acht, dass die Kantone am runden Tisch den Stabilisierungsmassnahmen 1998, für welche die Referendumsfrist derzeit noch läuft, nur unter der Bedingung zustimmten, dass keine weiteren Zusatzbelastungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs mehr erfolgen dürfen. Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bezeichnete diese Bedingungen als gerechtfertigt. Im Vertrauen darauf haben die betroffenen Hauptträger des öffentlichen Verkehrs, die Schweizerischen Bundesbahnen, die im Verband öffentlicher Verkehr zusammengeschlossenen konzessionierten Transportunternehmungen, Postauto Schweiz sowie die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) den Einsparungen des Bundes im Stabilisierungsprogramm von 150 Millionen Franken zugestimmt.
Falls die neu vorgesehenen 200 Millionen tatsächlich beim Bund eingespart werden sollten, werden die Kantone und die Verkehrsunternehmungen nicht mehr in der Lage sein, das bisherige Angebot im öffentlichen Regionalverkehr aufrecht zu erhalten. Kantone und Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs sind bereits mit der Erhöhung des Kantonsanteils auf 32 Prozent durch das Stabilisierungsprogramm am endgültigen Limit angelangt.
Ebenfalls im Schlussbericht vorgesehen ist ein de facto vollständiger Rückzug des Bundes aus der Mitfinanzierung des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen. Die bisherigen bescheidenen Beiträge für die Verkehrstrennung sollen den Agglomerationen nur nach Ermessen, subsidiär und in rudimentärem Ausmass zur Verfügung stehen. Auch hier haben Kantone und öffentlicher Verkehr entsprechenden Beschlüssen im Stabilisierungsprogramm am Runden Tisch nur zugestimmt, wenn es sich um vorübergehende Massnahmen oder ein Moratorium handelt. Nun will der Bundesrat mit dem Neuen Finanzausgleich noch die letzten Möglichkeiten einer Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs weiter einschränken. Dagegen wehrt sich der öffentliche Verkehr vehement. Der Bund darf sich nicht aus einem Bereich zurückziehen, in welchem sich mehr als zwei Drittel der Bevölkerung des Landes täglich bewegen und mittel- und langfristige Investitionsvorhaben von weit über 3 Milliarden Franken anstehen. Die neue Idee der Finanzierung über Zweckverbände ist kein Ersatz für die Bundesbeteiligung.
Für Rückfragen:
Robert Kaelin, Verband öffentlicher Verkehr VöV, Bern, Tel. 031/359.23.31
Tony Lüchinger, LITRA, Bern, Tel. 031/328.32.32
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