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(Bern, 14.4.98). Im Falle einer Aufhebung der 28-Tonnen-Limite und ohne gleichzeitige Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) können die Bahnen unsere Strassen nicht mehr in dem Masse vom Schwerverkehr entlasten, wie sie es heute im Interesse des Autofahrers tun. Im Gegenteil: Sie wären gezwungen, ihren Güterverkehr auf der Schiene massiv zu reduzieren und längerfristig sogar ganz aufzugeben, heisst es in der Stellungnahme des Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA zur heutigen Einreichung des Referendums gegen die LSVA. Bei der zwangsläufigen Aufgabe des Bahngüterverkehrs würden je nach Nutzlast 6 - 10'000* zusätzliche Lastwagen pro Tag unsere Strassen belasten. Dies würde bildlich gesprochen einer kompakten Lastwagenkolonne von 3 - 400 Kilometern Länge oder etwa der Strecke von Basel bis weit über Chiasso hinaus entsprechen. Generell wäre infolge der Einstellung des Bahngüterverkehrs die rechte Spur auf unseren Autobahnen noch mehr von in- und namentlich ausländischen Lastwagen verstopft und die Autofahrer würden permanent auf die Ueberholspur abgedrängt, die bereits heute auch von überholenden Lastwagen belegt ist. Die LSVA ist deshalb in erster Linie eine willkommene Strassenentlastungsmassnahme im Interesse der Autofahrer. Sie liegt aber auch im Interesse der verladenden Wirtschaft, welche sonst bei einer Einstellung des Bahngüterverkehrs über ihre Anschlussgeleise ihr zweites Standbein verlieren würde.
*heutiges Güterverkehrsvolumen auf der Schiene: 35 Mio Tonnen (ohne Transit mit 15 Mio) = 160'000 Tonnen pro Tag.
Nutzlast 26,5 Tonnen (40 t-LkW) = 6'000 LKW. Nutzlast 16 Tonnen (28 t-LkW) = 10'000 LkW.
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