Pressemitteilung zum LITRA-Jahresbericht 2007/08
(Bern, 12.9.08). Obwohl die Bevölkerung immer mobiler wird, die Ansprüche an eine leistungsfähige und moderne Verkehrsinfrastruktur steigen, eine attraktive Infrastruktur der Motor unserer Volkswirtschaft und zugleich ein Standortfaktor ist, setzt der Bundesrat im Rahmen der Aufgabenüberprüfung im Bereich Verkehr zu einem der grössten Sparprogramme in der Geschichte unseres Landes an. Dies geht aus dem soeben erschienenen LITRA-Jahresbericht 2007/08 hervor. Währenddem gewisse Aufgabenbereiche überdurchschnittlich wachsen dürfen, soll der Verkehr mit einem Nullwachstum bzw. je nach Teuerung einer Rückbildung rechnen müssen.
Gemäss dem neusten Mikrozensus Verkehr haben 81 Prozent aller Haushalte ein Auto. Vor 20 Jahren waren es erst 69 Prozent. 31 Prozent haben sogar mehrere Autos. 1984 waren es lediglich 17 Prozent. Die Distanzen, die mit dem Auto zurückgelegt werden, sind zwischen 2000 und 2005 erstmals konstant geblieben. Hingegen nahmen die Bahndistanzen um 19 Prozent zu. Wer in der Schweiz wohnt, ist im Schnitt täglich 88 Minuten unterwegs und legt dabei 37 Kilometer zurück. Es gibt keine Anzeichen, die darauf hindeuten würden, dass sich der Wunsch nach Mobilität in Zukunft zurückbilden würde und die Staus auf der Strasse abnehmen würden. Im Gegenteil: Die Schweizer Bevölkerung wird immer mobiler und die Ansprüche an eine leistungsfähige und moderne Verkehrsinfrastruktur als wichtiger Standortfaktor steigen. Gleichzeitig setzt der Bund mit der Aufgabenüberprüfung im Bereich Verkehr zu einem der grössten Sparprogramme in der Geschichte unseres Landes an. Allein im Bereich Verkehr (Schiene und Strasse) sollen ab 2015 rund eine Milliarde Franken eingespart bzw. die Investitionen in die Infrastruktur und die finanziellen Beiträge um diesen Betrag zurückgefahren werden. Dies geht aus dem soeben erschienenen Jahresbericht 2007/08 des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr LITRA hervor.
So sollen im Rahmen der Aufgabenüberprüfung bzw. des Sparprogramms zum Beispiel Bahnlinien still gelegt werden, Angebote im öffentlichen Regionalverkehr ausgedünnt, die Beiträge an das ebenso wichtige Hauptstrassennetz reduziert werden und die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes weiter hinausgeschoben werden. Diese Konsequenz ergibt sich zwar aus der Tatsache, dass der Bundeshaushalt bis 2015 gemäss Bundesrat eine durchschnittliche Wachstumsrate von 3 Prozent nicht übersteigen soll. Diese setzen sich hälftig zum Ausgleich der Teuerung und hälftig zur Steigerung des realen Wachstums aus. Doch überdurchschnittliche Wachstumsraten sieht der Bundesrat bei der Bildung und Forschung, bei der sozialen Wohlfahrt und bei der Entwicklungshilfe vor. Umgekehrt gibt es somit Aufgabenbereiche, die unterdurchschnittlich wachsen sollen. Dazu gehört mit ca. 2 Prozent der Verkehr, der nach Abzug einer Teuerung von z.B. 1,5 Prozent dann bloss noch um 0,5 Prozent zunehmen würde. Dies kommt de facto einem Nullwachstum gleich. Wie aus dem Jahresbericht hervorgeht, wird sich eine breit abgestützte Allianz aus Kantonen, Städten, Gemeinden, Berggebieten und Verkehrsorganisationen gegen diese Abbaupläne zu wehren wissen. Der Verkehr ist eine wichtige Grundlage für die Standortattraktivität aller Landesteile und eine unerlässliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes.
Der notwendige Substanzerhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in unserem Land geht gemäss der LITRA-Publikation auch aus den Vorlagen hervor, welche in den letzten Jahren und gegenwärtig von Volk und Ständen sowie dem Parlament beraten und beschlossen worden sind und noch werden. Dazu gehört beispielsweise das Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB 1), die per 2010 vorzulegende Anschlussbotschaft zur zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB 2 oder Bahn 2000 2. Etappe), und das per anfangs Jahr in Kraft getretene Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für das Nationalstrassennetz, den Agglomerationsverkehr und die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Allein im Agglomerationsverkehr wurden bis Ende 2007 beim Bund 30 Agglomerationsprogramme eingereicht. Diese würden Investitionen von insgesamt 17 Milliarden Franken auslösen. Der Bundesanteil hiervon würde 8,5 Milliarden Franken ausmachen. Der Bund will sich aber nur 3,5 Milliarden Franken übernehmen. Somit müssen schon auf der heutigen Gesetzesgrundlage notwendige Investitionen für Schiene und Strasse in den staugefährdeten Agglomerationen massiv zurückgefahren werden.
Wie aus dem LITRA-Jahresbericht weiter hervorgeht, sind Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge steuersystematisch und gemäss Bundesgericht so genannte Nicht-Entgelte. Dadurch ist eine Vorsteuerkürzung infolge Erhalts von Subventionen und anderen öffentlich-rechtlichen Beiträgen nicht statthaft. Auch die vom Bundesrat eingesetzte «Arbeitsgruppe Spori» war der Auffassung, dass Subventionen künftig kein Anlass für eine Vorsteuerkürzung sein können, sofern der Konnex zwischen Vorleistungen und einer steuerbaren unternehmerischen Tätigkeit gegeben ist. Eine Besteuerung von Subventionen resp. entsprechende Vorsteuerkürzungen wurde von der Arbeitsgruppe als «steuersystematischer Sündenfall» bezeichnet (mit stossenden finanziellen Folgen für den öffentlichen Verkehr). Die LITRA ist deshalb in ihrem Jahresbericht der Meinung, dass der Bund im Rahmen der Beratungen über das revidierte Mehrwertsteuer-Gesetz von einer Kürzung des Vorsteuerabzuges beim Erhalt von Subventionen und anderen öffentlich-rechtlichen Beiträgen vollständig absehen muss. Mit der bis anhin vom Bund praktizierten Vorsteuerkürzung wird nämlich eine Verlagerung von Gemeinde- und Kantonsmittel in die Bundeskasse in Kauf genommen. Auf Bundesstufe gibt es eine Verschiebung von Mitteln des UVEK zum Finanzdepartement (im Prinzip haushaltsneutral). Dieses Vorgehen verursacht administrativen Mehraufwand und eine unnötige Erhöhung der Staatsquote. Gemäss Studie SwissVAT werden auf diese Weise ca. 400 Mio. Franken pro Jahr verschoben, allein im öffentlichen Verkehr 180 Mio. Franken.
Der Bundesrat hat das Ziel, eine ideale Mehrwertsteuer zu gestalten. Es ist deshalb für die LITRA in ihrem Jahresbericht aus Gründen der Subventionseffizienz überdies schwer verständlich, dass der subventionierte Betrieb des öffentlichen Verkehrs auch noch durch eine Konsumsteuer zum MwSt-Normalsatz von 7,6 Prozent verteuert wird. Im Sinne einer idealen MwSt sind deshalb die Umsätze des öffentlichen Verkehrs gemäss dem LITRA-Jahresbericht echt von einer Mehrwertsteuer zu befreien. In allen Ländern der EU ist der öffentliche Verkehr entweder von der MwSt ganz befreit oder dann nur einem reduzierten Satz unterstellt.
Auch der neuste LITRA-Jahresbericht enthält wiederum eine Fülle von weiteren illustrierten und grafisch gestalteten Informationen zum aktuellen verkehrspolitischen Geschehen. Die LITRA führt zudem die einzige Verkehrschronik in unserem Land mit den wichtigen verkehrspolitischen und verkehrswirtschaftlichen Ereignissen eines Jahres. Sie ist auf dieser Internetseite (Verkehrspolitische Chronik) abrufbar.
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