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(Bern,12.7.05). Der Dringlichkeitsfonds für Verkehrsinfrastrukturen und der Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und das Nationalstrassennetz (IANG) gemäss dem Vorschlag des Bundesrates sollen nach Ansicht der LITRA, Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr, in einen einzigen Infrastrukturfonds für den Verkehr zusammengeführt werden. Wie die LITRA in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, soll die Vorlage als Gesamtkonzept beschlossen und realisiert werden. Es ist nicht einzusehen, weshalb ein vorangehender so genannter Dringlichkeitsfonds schneller realisiert sein soll, als der vom Bundesrat erst für die zweite Phase vorgeschlagene Infrastrukturfonds. Im Gegenteil: Die Interessen aller von der Neuregelung der Infrastrukturfinanzierung betroffenen Kreise sind bei einem einzigen Infrastrukturfonds stärker gebündelt, als wenn sie sich auf zwei Gefässe verteilen. Gleichzeitig mit den gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung des Infrastrukturfonds mit Ersteinlage sollte der Bundesrat dem Parlament in seiner Botschaft einen ersten Verpflichtungskredit für baureife Projekte mit ihren komparativen, ökonomischen und ökologischen Vorteilen unterbreiten. Die Liste mit den dringlichen Projekten im Agglomerationsverkehr findet im Grundsatz die Zustimmung der LITRA. Sie ist jedoch mittels klar definierten Kriterien zusammen mit den Kantonen und mit Blick auf die Agglomerationsverkehrsprogramme bzw. der daraus folgenden Programmfinanzierung auf die tatsächlich baureifen und von Seiten der Kantone auch finanzierbaren Agglomerationsprojekte zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Erschliessung von Bern West ist in die Liste der dringlichen Projekte aufzunehmen. Sie wurde zwar in einer ersten Volksabstimmung abgelehnt, wird aber noch dieses Jahr, baureif und von Kanton und Stadt Bern finanziert, wieder auf den Schild gehoben. Die verbleibenden tatsächlich dringlichen Agglomerationsverkehrsprojekte sind als Übergangsbestimmung in den obgenannten Infrastrukturfonds für den Verkehr aufzunehmen. Der genaue Finanzbedarf geht – zusammen mit den bezifferten und terminierten Projekten – aus dem ersten Verpflichtungskredit hervor, der Teil des Bundesgesetzes ist.
Als Ersteinlage in den Infrastrukturfonds für den Verkehr sind ein genügend grosser Teil der Rückstellungen Spezialfinanzierung Strassenverkehr einzulegen, abgestimmt auf den Finanzierungsbedarf des ersten Verpflichtungskredites für die erste Serie baureifer Projekte. Mindestens ist eine Schwankungsreserve von max. 500 Mio. Franken zu belassen. Aufgrund von Art. 86 BV, Abs. 3 (…im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr) ist nach dem Dafürhalten der LITRA eine Finanzierung von S-Bahnen aus Treibstoffzollgeldern möglich, zweckmässig und anzustreben, insbesondere was den Teil Agglomerationsverkehr von S-Bahnen betrifft. Für den Teil Regionalverkehr von S-Bahnen ausserhalb der Agglomerationen stehen bewährte und eingespielte Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Die LITRA denkt in diesem Zusammenhang vor allem an die baureifen und auch von Seiten der Kantone finanzierbaren drei S-Bahn-Projekte der SBB, nämlich Durchmesserlinie Zürich, CEVA und Stabio – Arcisate, die nach Inkrafttreten der Vorlage unverzüglich gebaut bzw. durch den Bund mitfinanziert werden können. Dabei geht die LITRA davon aus, dass in der Dringlichkeitsphase der Infrastrukturfonds mit einem erheblichen Anteil belastet wird, in der zweiten Phase dann in einem geringeren. Diese Entwicklung wird zusätzlich unterstützt, wenn die neue Leistungsvereinbarung Bund/SBB einen Teil der Finanzierung übernimmt.
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