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1.9.98
Die Bus Halter AG in Wil und Kreuzlingen (bisheriger Postautohalter) verliert vier Buslinien im öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerb an den Postautodienst: Weinfelden–Mattstetten–Kreuzlingen, Kreuzlingen–Hugelshofen–Weinfelden, Kreuzlingen–Sulgen, Kreuzlingen–Altnau. Nachdem die Bus Halter AG Wil 1997 an den Auftraggeber (Kt. Thurgau) gelangt ist und ihm als KTU eine Offerte für die von ihm bisher als PAH betriebenen Linien unterbreitet hat, wurde das Angebot vom Kanton öffentlich ausgeschrieben. Das Regionale Postautozentrum (RPZ) in Frauenfeld hat darauf vorsorglich den Vertrag mit dem PAH im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt. Am 1. September hat das RPZ Frauenfeld den Zuschlag für den Betrieb aller Linien erhalten. Die Infrastruktur und das Personal der Bus Halter AG Will werden vom Postautodienst übernommen.
1.9.98
Am 1. September haben Vertreter der SBB und der Post über mögliche Kooperationsformen zwischen den beiden national tätigen Transportunternehmen diskutiert. Nachstehend das gemeinsame Statement über die getroffenen Abmachungen: Die Delegationen der Post und der SBB wollen die Zusammenarbeit weiterentwickeln. Im Vordergrund steht der konzeptionelle, planerische Bereich.Zu diesem Zweck nehmen die Post und die SBB in Aussicht, eine Planungsgemeinschaft PAD / SBB zu bilden. Diese wird in einem ersten Arbeitsschritt: – das Erschliessungskonzept für den Personentransport EXPO.01 und – die regionale Erschliessung des Jurabogens (Arc Jurassienne) erarbeiten. Die Planungsgemeinschaft kann externe Planungskapazitäten beanspruchen. Ein weiterer Schritt in Richtung eines Zusammenschlusses PAD / SBB (z.B. das Zusammenlegen von Infrastrukturen) wird zur Zeit nicht verfolgt.
1.9.98
Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz fordern eine drastische Senkung der Feinstaubbelastung in der Luft. Zum Auftakt ihrer Aktion «Luft ist Leben – Stopp dem Feinstaub» haben sie vor den Medien in Bern ihre Forderungen vorgestellt. Feinstaub, dessen Partikel einen Durchmesser von weniger als zehn Mikrometer (PM10) haben, gelant über Luftröhre und Atemwege bis in die Lungenbläschen. Sie rufen eine Abwehrreaktion hervor, was zu örtlichen Entzündungen führen kann. Dadurch würden Infektionskrankheiten der Atemwege begünstigt, erläuterte Regula Rapp vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Basel aus. Seit März dieses Jahres gelten in der Schweiz für Feinstaub Grenzwerte: 20 Mikrogramm pro KubikmeterLuft (ug/m) als Jahresmittel, 50 ug/m für den Tagesmittelwert. Dieser Wert darf nur an einem Tag pro Jahr überschritten werden. Messungen ergaben, dass er aber in dicht besiedelten und stark mit Verkehr belasteten Gebieten dauernd überschritten wird.
2.9.98
Die Schweizerischen Bundesbahnen und die Genossenschaft Mobility, die an rund 700 Standorten in der Schweiz eine Autoflotte von über 1000 Fahrzeugen für den Gemeinschaftsgebrauch (Car Sharing) unterhält, arbeiten seit dem 1. September zusammen: Inhaber von Generalabonnements, Halbtaxabonnements und Jahres-Streckenabonnements können zu einem verbilligten Preis Kunden von Mobility werden und deren Fahrzeuge in der ganzen Schweiz benützen. In Hinblick auf diese Partnerschaft baut Mobility die Standorte an Bahnhöfen stark aus: Gegenwärtig sind es 250; bis in einem Jahr sollen es 350 sein. Heute sind es rund 20 000 Mobility-Kunden, denen in der Schweiz 1000 Fahrzeuge – vom Kleinwagen bis zum Kombi und zum Kastenwagen – zur Verfügung stehen. Die Gemeinschaftsautos der Mobility werden stundenweise zur Verfügung gestellt zu einem Tarif, der sich aus einem Stunden- und einem Kilometerpreis zusammensetzt, wobei zwischen 23 Uhr und 7 Uhr kein Stundenpreis berechnet wird. Die Fahrzeuge können telefonisch oder über Internet reserviert werden; darauf kann der bereitstehende Wagen ohne weitere Formalität am Standort abgeholt werden; jedes Mobility-Mitglied hat dafür einen persönlichen Schlüssel, der Zugang zu allen Fahrzeugen der Flotte ermöglicht. Gegenwärtig wird die Ausrüstung der Wagen mit einem Bordcomputer erprobt, der über Natel mit der Reservationszentrale in Verbindung ist und auf eine elektronische Karte reagiert, mit der Berechtigte das Fahrzeug öffnen und starten können; zudem leitet der Computer nach Ende der Fahrt alle für die Abrechnung nötigen Daten an die Zentrale weiter. Mobility-Nutzer, die nicht Genossenschafter sind, bezahlen jährlich eine Grundgebühr von 250 Franken. Für SBB-Generalabonnenten oder Inhaber eines Zweijahres-Halbtaxabonnements reduziert sich diese Gebühr auf 111 Franken im Jahr, Inhaber von Jahres-Halbtaxabonnements oder Jahres-Streckenabonnements können für 150 Franken Kunde von Mobility werden.
2.9.98
Unter dem Stichwort «Switch» haben die SBB ihren Cargo-Bereich in den vergangenen Monaten komplett umgebaut. Eine flache Hierarchie, aufgestellt in support- und prozessorientierte Einheiten, prägt die seit sechs Monaten vom Dänen Ken Bloch Sörensen geleitete Organisation, die als erste ihres Fachs in Europa das ISO-Zertifikat 9001 trägt. Die Gütermenge der SBB sollte in diesem Jahr erstmals seit 1991 wieder die Grenze von 50 Millionen Tonnen überschreiten. Vor einem Jahr haben die SBB ihre Wachstumsstrategie im Güterverkehr eingeleitet. Heute prägt eine flache, elf Organisationseinheiten umfassende Hierarchie SBB-Cargo. Im Aufbau befinden sich acht Teilprojekte, unter anderem ein Kunden-Service-Center, das künftig zentral 7 x 24 Stunden die Woche sämtliche Kundenanliegen von der Offertanfrage bis zur Rechnungstellung übernimmt. Bereits weit fortgeschritten sind auch das Branchenmarketing sowie die SBB-eigenen Aktivitäten im kombinierten Verkehr. Seit Anfang Juli verbindet erstmals ein SBB-eigener Kombi-Shuttle zwei Mal pro Woche das belgische Bressoux mit Mailand. Weitere Shuttle-Verbindungen sind im Aufbau.
2.9.98
Das Nadelöhr der A 1, der Bareggtunnel, wird im Frühjahr 1999 zum Versuchsfeld für ein sozialpsychologisches Experiment. Dabei soll eine grosse Anzahl von Einzelpersonen mit einer Selbstverpflichtung dazu motiviert werden, die Autofahrt ausserhalb der Hauptverkehrszeiten zu unternehmen, Fahrgemeinschaften zu bilden oder andere Verkehrsmittel zu benützen. Dieser persönliche Beitrag zur Stauvermeidung kann auf einer Antwortkarte deklariert werden.
2.9.98
Im März hat das Parlament im Rahmen der Bahnreform das Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen verabschiedet. Es wird auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt. Die SBB erhalten die Rechtsform einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft. Damit soll der Rahmen geschaffen werden, dass sich die Bahnen im liberalisierten Verkehrsmarkt behaupten können. Mit mehr operativer Selbständigkeit und unternehmerischer Freiheit sollen sie ihre Verkehrsangebote den Marktbedürfnissen entsprechend und kostengünstiger erbringen können. Für die SBB bedeutet dies den Übergang vom Regiebetrieb zum Unternehmen in Bundesbesitz. Finanziell nimmt der Bund Abstand von der praktisch automatischen Defizitdeckung. Statt dessen wird für jeweils vier Jahre ein Zahlungsrahmen vorgegeben, der die finanziellen Beiträge des Bundes an die SBB für diese Periode abschliessend regelt. Gleichzeitig wird eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen Bund und SBB. Festgeschrieben werden darin die Leistungen, welche die SBB im Gegenzug zu den Zahlungen des Bundes zu erbringen haben. Der Vertrag muss vom Parlament noch genehmigt werden. Die Leistungsvereinbarung ist in drei Bereiche gegliedert: die Grundzüge der strategischen Orientierung und das Leistungsangebot im Verkehrs- und im Infrastrukturbereich. Im Zentrum steht die Forderung, dass trotz konsequenter Ausrichtung auf den Markt die Grundversorgung des Landes mit öffentlichem Verkehr sichergestellt werden muss. Im Verkehrsbereich müssen die SBB einen Gewinn erzielen. Wo die Grundversorgung nicht kostendeckend angeboten werden kann, bestellen Bund und Kantone die erforderlichen Verkehrsleistungen und gelten diese zusätzlich ab. Wie bis anhin betrifft dies den Regional- und den Kombiverkehr. Diese Aufwendungen von jährlich 500 Millionen Franken fallen im Bestellverfahren gemäss Eisenbahngesetz an und sind nicht Bestandteil des Zahlungsrahmens. Im Infrastrukturbereich müssen die Kosten gesenkt, die Auslastung des Schienennetzes erhöht und die Produktivität gesteigert werden. Die Steuerung der Investitionen für den Grundbedarf und die Abgeltungen im Infrastrukturbereich wurden gemeinsam in einem Investitionskonzept vereinbart. Als Zahlungsrahmen für die vier Jahre ab 1999 hat der Bundesrat insgesamt 5,8 Milliarden Franken, also 1,45 Milliarden Franken pro Jahr, vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein Kostendach für die Abgeltungen und Investitionen der Infrastruktur der SBB AG. Zusätzlich und bereits anderweitig finanziell geregelt sind die Projekte Lärmsanierung, Neat, Bahn 2000 sowie Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Hochleistungsnetz. Hinzu kommen die erwähnten Bundesbeiträge an den regionalen Personenverkehr und an den Kombiverkehr. Der Betrieb der nationalen SBB-Linien und der Güterverkehr hingegen sollen kostendeckend sein. Die gesamte jährliche Beanspruchung der Bundeskasse durch den Schienenverkehr dürfte somit rund zwei Milliarden Franken erreichen.
3.9.98
Auch Lastwagen und Reisecars müssen in Zukunft mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, Traktoren dürfen mit 40 statt 30 km/h fahren. Mit diesen und andern Änderungen hat der Bundesrat die Vorschriften für Strassenfahrzeuge weiter dem EU-Recht angepasst. Neu wird die Ausrüstung mit Gurten auch für Lastwagen und schwere Sattelschlepper sowie – auf allen Sitzen wie beim PW – für Kleinbusse und Reisecars verlangt. Eine Gurtentragpflicht besteht für die betreffenden Fahrzeugkategorien im übrigen noch nicht. Mit der Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit von landwirtschaftlichen Traktoren sind auch höhere Anforderungen an die Fahrzeugführer verbunden. Wer heute nur den Fahrausweis für einen 30er-Traktor besitzt, muss neben der theoretischen Prüfung auch einen Traktorführerkurs bestehen.
4.9.98
Angesichts der absehbaren finanziellen und ökologischen Grenzen für neue Verkehrs-Grossprojekte regte der Präsident des Deutschen Verkehrsforums, Heinz Dürr, eine Überprüfung der entsprechenden Planungen an. Auf einer Gemeinschaftsveranstaltung des Deutschen Verkehrsforums und des Verbands der Automobilindustrie in Hannover forderte Dürr: «Die vorhandenen Verkehrswege müssen besser genutzt werden; dort muss in Kapazitätserhöhungen investiert werden.» Dürr plädierte für die Entwicklung einer Infrastruktur, in der sich die jeweiligen Systemstärken der einzelnen Verkehrsträger ergänzen: «Die Mobilitätsbedürfnisse der Zukunft können nur mit integrierten Verkehrssystemen effizient befriedigt werden.» Für eine derartige kundenorientierte Vernetzung der Verkehrsträger müsse durch umfassenden Einsatz der Informations-Technologie eine intelligente Infrastruktur aufgebaut werden. Denn entscheidend für das Funktionieren sei das reibungslose Überwinden der Schnittstellen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern. Deshalb sei es von zentraler Bedeutung, darauf zu achten, dass die Kompatibillität dieser Systeme sichergestellt werde. Von gleichrangiger Bedeutung für das Funktionieren einer intelligenten Infrastruktur sind nach Dürrs Worten faire Wettbewerbsbedingungen auf euroäischer Ebene. Er selbst habe als Vertreter der deutschen Verkehrswirtschaft einer sechsköpfigen High-Level-Group angehört, die im Auftrag von EU-Verkehrskommissar Neil Kinnock Grundsätze zu diesem Thema erarbeitet habe. Dürr: «Die Preise für die Benutzung der Infrastruktur müssen bei allen Verkehrsträgern in allen EU-Staaten nach den gleichen Kriterien berechnet werden. Sie sollten auf dem Prinzip basieren, dass die Nutzer die von ihnen verursachten Kosten zu zahlen haben.»
4.9.98
Wie die SBB-Kreisdirektion 3 mitteilt, wird das Projekt «3./4. Gleis Zürich–Wipkingen» öffentlich aufgelegt. Im Plangenehmigungsverfahren kann das Dossier vom 7. September bis am 7. Oktober beim Tiefbauamt der Stadt Zürich eingesehen werden. Das Projekt umfasst einen neuen Doppelspurviadukt, die Sanierung der Wipkinger Linie, den Ersatz der Limmatbrücken und den Umbau der Station Wipkingen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 206 Millionen Franken. Die von mehreren Seiten angekündigten Einsprachen werden durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beurteilt. Mit der Plangenehmigungsverfügung rechnen die SBB frühestens Ende 1999. Im Beschwerdeverfahren kann der Entscheid anschliessend ans Bundesgericht weitergezogen werden, womit die von den SBB gewünschte Inbetriebnahme im Jahr 2005 fraglich wird. Der auch mit einer überparteilichen Initiative angestrebte unterirdische S-Bahn-Durchgangsbahnhof Löwenstrasse mit einem Tunnel nach Oerlikon würde gemäss SBB den umstrittenen Ausbau des Wipkinger Viadukts und den Bau des abgelegenen Flügelbahnhofs erübrigen.
7.9.98
Der Gemeinderat von Knonau kann sich weiterhin für die Verbesserung des N-4-Projektes einsetzen. Heute hat eine von 159 Stimmberechtigten besuchte Gemeindeversammlung mit 133 Ja gegen 23 Nein einen Kredit von 80 000 Franken bewilligt. Derzeit ist beim kantonalen Verwaltungsgericht eine Beschwerde der Gemeinde gegen das vom Regierungsrat genehmigte N-4-Ausführungsprojekt hängig. Verlangt wird zur Hauptsache, dass die Autobahn auf Gemeindegebiet von Knonau und damit auf einer Länge von 1800 Metern überdeckt wird. Die bereits im Rahmen des Auflageverfahrens von zahlreichen Knonauerinnen und Knonauern erhobene Forderung hatte bei der Bereinigung des Projektes keine Berücksichtigung gefunden; das genehmigte Ausführungsprojekt sieht als flankierende Massnahme für die Ämtler Gemeinde lediglich die Erstellung von Lärmschutzwänden vor. Der Kredit von 80 000 Franken soll unter anderem für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
9.9.98
Wenn die Winterthurer Verkehrsbetriebe (WV) nicht effizienter werden, sind die Transportaufträge für den Betrieb der städtischen Buslinien gefährdet. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) kann die Transportleistungen im Kanton im Zehnjahresrhytmus zur Konkurrenz ausschreiben. Der Stadtrat von Winterthur hat das Departement Technische Betriebe beauftragt, bis zum nächsten Sommer ein Detailkonzept zur Umwandlung der WV in ein selbständiges und nach marktwirtschaftlichen Prinzipien arbeitendes Dientsleistungsunternehmen auszuarbeiten. Bis zum Jahr 2003 müssen die WV einen marktorientierten Leistungsstandard erreichen, das heisst vor allem ihre Kosten senken. Mit dem ZVV werden dafür entsprechende Zielvereinbarungen ausgearbeitet. Die Winterthurer Verkehrsbetriebe haben in den letzten anderthalb Jahren bereits betriebsinterne Programme zur Effizienzsteigerung lanciert, die, wie es in einer Medienmitteilung heisst, allerdings nicht ausreichen, um mit privaten Transportunternehmen gleichzuziehen. Der Handlungsspielraum sei sowohl beim Personal- wie auch beim Sachaufwand stark eingeschränkt, und die WV hätten nur ungenügende betriebliche Möglichkeiten, auf die Erfordernisse des Marktes zu reagieren. Mit der Verselbständigung soll nun der unternehmerische Handlungsspielraum für die nötige Produktivitätssteigerung geschaffen werden. Dabei sollen die WV aber im Besitz der Stadt bleiben; eine Privatisierung ist nicht vorgesehen. Über die Organisationsform der neuen selbständigen Verkehrsbetriebe wird der Stadtrat im Sommer 1999 entscheiden.
9.9.98
In Erfüllung eines Parlamentsauftrages schlägt der Bundesrat vor, seine Beiträge an die Kantone zur Finanzierung des Nationalstrassenunterhaltes zu erhöhen. Diese neuen Beitragssätze sollen als Übergangslösung bis zum Systemwechsel im Rahmen des neuen Finanzausgleichs gelten. Dann wird der Unterhalt der Nationalstrassen zu einer allein vom Bund zu tragenden Aufgabe. Um die Substanz des Netzes zu erhalten, müssen jährlich 450 bis 600 Millionen Franken reinvestiert werden. Die Unterhaltskosten seien in der Schweiz tendenziell hoch, weil diese Strassen stark benutzt werden, aber auch wegen der erheblichen Winterschäden und der vielen exponierten und dadurch besonders schadenanfälligen Kunstbauten. Längerfristig sieht der neue Finanzausgleich die Finanzierung der Unterhaltsarbeiten an den Nationalstrassen allein durch den Bund vor. Weil die Lastenneuverteilung aber frühestens im Jahr 2004 in Kraft treten wird, verlangte eine Motion der Verkehrskommission im Ständerat, die Befristung der höheren Beitragssätze bis Ende 2000 aufzugeben und diese so lange anzuwenden, bis ein nahtloser Übergang zum neuen Regime gewährleistet sei.
9.9.98
Das Waadtländer Departement für Infrastruktur hat einen negativen Entscheid des Bundesamts für Verkehr (BAV) zur Verlängerung der Aigle–Leysin–Bahn bis zum Drehrestaurant La Berneuse veröffentlicht. Der Entscheid sei aus Umweltschutzgründen gefallen, teilte der Kanton mit. Die Planauflage zu Beginn des Jahres führte zu vielen Einsprachen seitens der Umweltorganisationen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung habe zahlreiche Konsequenzen für die Natur aufgezeigt. Besonders der obere Teil, der eine sensible und noch unberührte Bergzone durchqueren sollte, wiege schwer, teilte das Waadtländer Departement mit. Deshalb habe eine Güterabwägung stattfinden müssen: Ohne die Nützlichkeit eines besser ausgebauten Skigebiets zu bestreiten, müsse das Interesse der Umwelt schwerer gewichtet werden, um so mehr, als die Eingriffe nicht kompensiert werden könnten. Im weiteren sei La Berneuse bereits durch eine Seilbahn erschlossen.
9.9.98
Mit dem Bau einer zweiten Doppelspur auf der Strecke Zürich–Thalwil soll die linksufrige Zürichseelinie der SBB entlastet werden. Kernstück der Neubaustrecke, die im Jahre 2003 dem Verkehr übergeben werden soll, bildet ein 9,4 Kilometer langer Tunnel, der bei der Stadtzürcher Überbauung Lochergut beginnt und kurz vor dem Bahnhof Thalwil in die bestehende oberirdische SBB-Linie mündet. Nach rund einjährigen Vorbereitungsarbeiten in Thalwil, wo die ersten gut 200 Meter der unterirdischen Verbindung im Tagbau erstellt werden, steht nun der bergmännische Bau des Tunnels unmittelbar bevor.
10.9.98
An der Generalversammlung des Verbandes öffentlicher Verkehr VöV in Baden setzte sich der Präsident der Generaldirektion der SBB, Benedikt Weibel, mit der Transformation in der Bahnwelt auseinander. Die Schweiz besitzt das weltweit beste öffentliche Verkehrsnetz. Dies sichert der Schweiz einen Spitzenplatz im internationalen Standortwettbewerb. Die Wettbewerbspolitik der EU und der Spardruck der öffentlichen Hand verlangen eine noch stärkere Kundenorientierung, dauerhaftes Wachstum im Personenverkehr, die Ausschöpfung aller Produktivitätssteigerungspotentiale und eine Neupositionierung im Güterverkehr. VöV-Präsident Christoph Stucki, Generaldirektor der Genfer Verkehrsbetriebe TPG, formulierte Leitplanken für den Wettbewerb im öffentlichen Verkehr. Der öffentliche Verkehr ist von zwei Seiten unter Druck: den öffentlichen Finanzen und dem Wettbewerb. Die öffentliche Hand greift vermehrt zum Instrument der öffentlichen Ausschreibung, um die Höhe der Abgeltungen einfrieren oder sogar abbauen zu können. Der Wettbewerb dreht sich dabei vor allem um die Personalkosten. Dieser Wettbewerb ist ruinös. Er führt zu einem Verdrängungswettbewerb, unter dem die Qualität der Leistung leidet. Die Besteller müssen Minimalstandards für Lohn, Arbeitszeit, Sozialleistungen, Fahrzeuge sowie für Ausbildung und Kenntnisse des Personals festlegen. Die Mitglieder des VöV müssen dabei ihr Know How im öffentlichen Verkehr einbringen und als Wettbewerbsvorteil ausspielen. Verbandsdirektor Carl Pfund befasste sich mit drei grundlegenden Weichenstellungen im öffentlichen Verkehr. Der Bund will sich über die Reform des Finanzausgleichs aus dem Regionalverkehr zurückziehen. Die landesweite Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr ist aber eine Bundesaufgabe. Dieser darf sich der Bund nicht einfach entledigen. Kontinuität und Qualität des öffentlichen Verkehrs sind auch mit dem Schutzcharakter der Konzession verbunden. Neu soll die Konzession aus wirtschaftlichen Überlegungen widerrufen werden können. Die Folgekosten dafür in Form von Entschädigungen und hängenbleibenden Kosten sind nicht absehbar. Einen Quantensprung im öffentlichen Verkehr löst dagegen das Zukunftsprojekt EasyRide aus. Einsteigen und fahren! Eine Chipkarte soll ein kontaktloses Ein- und Aussteigen ermöglichen. Der Kunde erhält nachträglich eine monatliche Abrechnung.
10.9.98
Die Genfer Fluggesellschaft Swiss World Airways (SWA) hat vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) eine Konzession für den Linienflugbetrieb zwischen Genf und Newark im US-Bundesstaat New Jersey erhalten. Die Konzession ist vorerst auf ein Jahr beschränkt. Mit der Konzession erhält die SWA die Möglichkeit, die Linienflüge auf der bewilligten Strecke wie geplant am 10. September dieses Jahres aufzunehmen, wie das Uvek mitteilte.
17.9.98
Das zwischen 1993 und 1998 für 460 Millionen Franken komplett erneuerte Wasserkraftwerk Amsteg hat den Betrieb aufgenommen. 45 000 Liter Wasser pro Sekunde treiben drei Peltonturbinen an, deren Generatoren bis zu 120 Megawatt leisten und pro Jahr 560 kWh 16 2/3-Hertz-Bahnenergie produzieren. Den Ersatz des alten SBB-Kraftwerks Amsteg, das während mehr als 70 Jahren Strom für die Gotthardstrecke produzierte, ermöglichte eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Uri und den SBB. Der Kanton als Wasserkonzessionsgeber und die SBB als Strombenützer gründeten 1992 die «Kraftwerk Amsteg AG», welche mit einem Aktienkapital von 80 Millionen Franken (90 Prozent SBB, 10 Prozent Kanton Uri) das Kraftwerk gebaut hat und die neue Anlage nun betreibt. Das Personal bleibt bei den SBB angestellt. Das neue Kraftwerk ist speziell auf hohe Leistungsspitzen ausgelegt, wie sie beim gleichzeitigen Anfahren von mehreren Zügen auftreten. Der Trend zu solchen Energiebedarfsspitzen wird mit dem verdichteten Bahn-2000-Fahrplan in den kommenden Jahren noch verstärkt. Mit dem Ausgleichsbecken Pfaffensprung lassen sich diese Strombedarfsspitzen optimal abdecken. Über einen 1,3 km langen Unterwasser-Reservoirstollen fliesst das verarbeitete Wasser kontrolliert in die Reuss.
21.9.98
Die Einheitsnamenaktie der BLS Lötschbergbahn AG wird ab heute wieder an der Telefonischen Börse Bern kotiert. Dadurch vereinfacht sich der Handel mit dem Wertpapier wesentlich. Mit dem Gang an die Börse ist keine Neuausgabe von Aktien verbunden. Die BLS Lötschbergbahn AG ist per 1. Januar 1997 entstanden aus der Fusion der Berner Alpenbahn-Gesellschaft Bern–Lötschberg–Simplon (BLS), der Bern–Neuenburg–Bahn (BN), der Gürbetal–Bern–Schwarzenburg–Bahn (GBS) und der Simmentalbahn (SEZ). Anlässlich des fusionsbedingten Aktientausches wurden die drei alten Aktienkategorien der BLS kurzzeitig dekotiert. Das (fusionierte) Aktienkapital beträgt 72 614 110 Schweizer Franken. Es ist eingeteilt in 7 261 411 Einheitsnamenaktien zu nominell 10 Schweizer Franken. Die Aktien sind voll liberiert. Mit der Kotierung an der Telefonischen Börse Bern ist weder eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals noch die Ausgaben neuer Aktien verbunden. Als eine der bedeutendsten schweizerischen Privatbahnen verfügt die BLS Lötschbergbahn AG über Bahninfrastruktur mit rund 245 Kilometer Länge. Darunter befindet sich die Lötschbergstrecke als eine der vier leistungsfähigsten alpenquerenden Eisenbahnachsen Europas. Die BLS Lötschbergbahn AG erbringt ihre Verkehrsleistungen im Transitgüterverkehr auf der Nord-Süd-Achse, im nationalen und internationalen Personenfernverkehr sowie im Regionalverkehr im Rahmen der S-Bahn Bern bzw. im Berner Oberland und Wallis. Auf Thuner- und Brienzersee betreibt die Unternehmung eine Flotte mit 17 Passagierschiffen. Die BLS Lötschbergbahn AG beschäftigt rund 1700 Personen. Die Rechnung 1997 schloss – bei einem Betriebsertrag von rund 360 Millionen Schweizer Franken – mit einem Unternehmenserfolg von 1,11 Millionen Schweizer Franken ab.
18.9.98
Der SBB-Verwaltungsrat genehmigte das Projekt für den Ausba des 13,5 km langen Bahn-2000-Abschnitts Genf-Coppet. Das zusätzliche dritte Gleis schafft die Voraussetzungen, um den mit Bahn 2000 verbundenen Fahrplanausbau auf diesem Streckenabschnitt abwickeln zu können. Die Regionalzüge werden künftig separat auf dem dritten Gleis verkehren. Vor einem Jahr hatte der Rat bereits einen Vorkredit von 79 Millionen Franken für besonders terminkritische Bauwerke (Brücken, Passerellen) gesprochen. Der Vorkredit war nötig, damit bereits ab dem Jahr 2001 Intercity-Doppelstockwagen bis nach Genf verkehren können.
18.9.98
Für den Bau des Abschnitt Burgdorf–Wanzwil als Teil der zweiten Mittelland-Übertragungsleitung zwischen den Umformerwerken in Kerzers und Rupperswil bewilligte der Verwaltungsrat der SBB einen Kredit von 22 Millionen Franken. Die neue Verbindung entlastet eine aus dem Jahr 1927 stammende Übertragungsleitung, welche bezüglich Leistungsvermögen und Betriebssicherheit den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Mit dieser Übertragungsleitung erhalten die SBB eine zusätzliche Versorgungsader zwischen ihren Kraftwerkgruppen im Wallis und in der Gotthardregion. Das 25 km lange letzte Teilstück zwischen Burgdorf und Wanzwil wird zu 90 Prozent als Gemeinschaftsleitung mit anderen Elektrizitätsgesellschaften gebaut. Die neue 132-kV-Übertragungsleitung wird auch das geplante Unterwerk in Wanzwil speisen, das die Bahn–2000–Neubaustrecke Mattstetten–Rothrist mit Energie versorgt. Einen Kredit von 25 Millionen Franken hat der Rat ferner für die Überbauung «Winterthur Stadttor» gesprochen. Das fünfgeschossige Gebäude als Hauptzugang zur Bahn entsteht am Ausgang der Personenunterführung Süd des Bahnhofs Winterthur. Das rund 8000 m2 Verkaufs- und Büroflächen umfassende, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt geplante Gebäude soll im Herbst 2000 eröffnet werden.
23.9.98
Das Postauto Regionalzentrum Berner Oberland hat vom Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Bern (AöV) den Zuschlag für das Management und den Betrieb des Busregionalverkehrs in der Region Brienz–Meiringen–Hasliberg erhalten. Der Postautodienst will sich künftig auf die Planung und die Führung des regionalen Busverkehrs konzentrieren und den Fahrbetrieb, wie bei allen anderen Postautolinien im Berner Oberland, auf private Postautohalter übertragen.
24.9.98
Tunnel Murgenthal – in 359 Tagen durch den Berg. Mit der Ausfahrt der Tunnelbohrmaschine ist der bergmännische Vortrieb und somit auch der Tunnelrohbau heute beendet. Die Arbeiten im geologisch anspruchsvollen Berg verliefen unfallfrei und konnten im Termin- und Kostenrahmen abgeschlossen werden. Der Tunnel Murgenthal ist ein wichtiger Abschnitt der Bahn 2000 Neubaustrecke zwischen Mattstetten und Rothrist. Diese Hochgeschwindigkeitsstrecke bringt für die Bahnreisenden wesentliche Verbesserungen: von Bern werden die Zentren Zürich, Basel und Luzern in weniger als 60 Eisenbahnminuten erreichbar sein. Auf dem Weg durch Molasse und Sandstein erreichte die 170 Meter lange und 2050 Tonnen schwere Maschine eine durchschnittliche Vortriebsleistung von über 18 Metern pro Tag. Dabei wurde 930 000 Kubikmeter Ausbruchmaterial abgebaut. Das entspricht rund 20 000 Eisenbahn- oder 70 000 Lastwagen. Die Arbeiten verliefen unfallfrei und wurden rund drei Monate vor dem geplanten Termin abgeschlossen. Der Kostenrahmen von 130 Millionen Franken wurde eingehalten.
24.9.98
«Der Konkurrenzkampf auf dem Freizeit- und Ferienmarkt wird immer härter», erklärte Verbandspräsident Peter Feuz an der 28. SVS-Generalversammlung. Die Seilbahnbranche habe sich dieser Herausforderung zu stellen, indem sie qualitatives Denken stärker in den Vordergrund rücke und ihre Angebote noch mehr auf die Bedürfnisse der Gäste ausrichte. Feuz bezeichnete die wirtschaftliche Situation der Branche als bedingt zufriedenstellend. Zwar haben die Schweizer Seilbahnen im letzten Geschäftsjahr Rekordumsätze erzielt. Andere Kennzahlen, insbesondere die Entwicklung der Cash-Flow-Zahlen, deuten jedoch auf eine weniger günstige Entwicklung. Über die künftige Entwicklung der technischen Beschneiung informierte Verbandsdirektor Carl Pfund. Die Schweizer Seilbahnen zeigen in diesem Bereich einen gewaltigen Nachholbedarf. Der Investitionsrückstand gegenüber dem Hauptkonkurrenten Österreich beläuft sich auf rund eine Milliarde Franken. Weil die Schneesicherheit immer mehr einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor darstellt, sind die Schweizer Seilbahnen zu einem markanten Nachrüsten gezwungen. In seinem Referat ging SVS-Direktor Carl Pfund auch auf das Thema Zusätze zum Beschneiungswasser ein. Vor Jahresfrist hat das Bundesamt für Wald und Landschaft dem Produkt «Snomax» ökologische Unbedenklichkeit attestiert. Snomax besteht aus abgetöteten, natürlich vorkommenden Mikroorganismen. Weil das Produkt nicht steril verpackt ist, enthält es in geringer Zahl auch weitere Mikroorganismen, die vermehrungsfähig sind und ebenfalls in der freien Natur vorkommen. Diese vermehrungsfähigen Mikroorganismen sind im Beschneiungswasser in einer 190 000-mal kleineren Menge vorhanden, als es die Hygieneverordnung für Trinkwasser zulässt.
24.9.98
Postauto Zentralschweiz wird weiterhin die Regionalbuslinien Menznau–Menzberg und Wilihof–Triengen–Kulmerau betreiben. Dies hat der Regierungsrat im Zusammenhang mit der ersten Ausschreibung von Transportleistungen des öffentlichen Regionalverkehrs im Kanton Luzern entschieden. Der Zuschlag der Luzerner Regierung erfolgte in beiden Fällen für vier Jahre mit Beginn am Fahrplanwechsel vom 30. Mai 1999. Für den Betrieb der Buslinie Menznau–Menzberg sind dem Kanton Luzern drei Angebote eingereicht worden. Die Offerte von Postauto Zentralschweiz, das die Transportleistungen auf dieser Linie schon bisher im Auftrag von Bund und Kanton Luzern erbracht hat, wurde vom Regierungsrat als wirtschaftlich günstigstes Angebot beurteilt. Im Fall der Linie Wilihof–Triengen–Kulmerau ist nur das Angebot des bisherigen Betreibers Postauto Zentralschweiz eingegangen. Die Ausschreibung der beiden Linien erfolgte auf der Grundlage des kantonalen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr und den schienengebundenen Güterverkehr, das vorschreibt, dass Transportleistungen mindestens alle zehn Jahre zur freien Konkurrenz ausgeschrieben werden müssen. Gemäss dieser gesetzlichen Grundlage werden sämtliche Linien des öffentlichen Regionalverkehrs im Kanton Luzern im Verlauf der kommenden zehn Jahre schrittweise zur Ausschreibung gebracht. Mit einer Verstärkung der Konkurrenzsituation will der Kanton Luzern die Effizienz im öffentlichen Verkehr erhöhen und dadurch einen optimalen Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sicherstellen.
25.9.98
Ab heute verkehren in 48 Intercity- und Interregiozügen Wagen mit Ruheabteil. Die Ruhewagen kommen ab 27. September auf den Strecken St. Gallen–Zürich–Bern–Interlaken Ost, St. Gallen–Zürich–Bern–Lausanne–Genf und Chur–Zürich–Basel SBB zum Einsatz. In diesen Wagen empfehlen die SBB den Reisenden, keine Natel-Telefongeräte sowie laute Laptop-Computer und Gameboys zu benützen. Die Reisenden werden ebenfalls gebeten, von lauten Gesprächen abzusehen. Pro Zug ist je ein Wagen erster und zweiter Klasse als Ruhewagen vorgesehen. Bei den einstöckigen Intercity-Zügen befindet sich der Erstklass-Ruhewagen neben dem Gepäckwagen; der Zweitklass-Ruhewagen ist neben dem Steuerwagen am Anfang oder am Schluss des Zuges eingereiht. Im Doppelstockwagen ist die Ruhezone in den beiden Wagen jeweils auf das Untergeschoss konzentriert. Die entsprechenden Wagen sind aussen in vier Sprachen auf Tafeln mit «Ruhewagen» beschildert. Sämtliche Abteile erhalten am Fenster ein doppelseitig lesbares Piktogramm mit gleichen Sujet: Eine Hand mit gestrecktem Zeigefinger auf die Lippe. In der Einführungsphase machen zudem Infoblätter auf die Ruhezonen aufmerksam. Bei den Ruhewagen handelt es sich um einen Versuch, den die SBB mit Umfragen begleiten werden. Definitiv entschieden wird auf den Fahrplanwechsel 1999.
25.9.98
Der Herbstfahrplanwechsel vom 27. September bringt keine oder nur geringe Änderungen im Fern- und im Regionalverkehr. Wesentlich erweitert wird allerdings das Angebot der Cisalpino AG. Ihre Neigezüge fahren neu über Mailand hinaus bis nach Florenz und Venedig. Der CIS 153 verlässt Zürich um 7.04 Uhr erreicht Florenz um 14.01 Uhr. die Rückfahrt findet als CIS 150 am späten Nachmittag statt (Florenz ab: 16.05, Zürich an: 22.53 Uhr). CIS 35 fährt in Genf um 9.05 ab und trifft um 15.55 Uhr in Venedig ein (Rückfahrt mit CIS 36: 11.58 / 19.04). Stuttgart wird ab Zürich neu zwei Mal pro Tag mit Neigezügen bedient. Die Ausdehnung der Cisalpino-Züge auf internationale Strecken hat zur Folge, dass auf der Achse Basel–Bern–Mailand ein statt zwei und zwischen Genf und Mailand zwei statt drei Neigezugspaare verkehren. Dies führt zu kleineren Veränderungen bei den Fahrzeiten der anderen Züge auf der Lötschberg–Simplon–Achse.
25.9.98
Die Schweizer Autobranche hat 1997 den Umsatz auf 65,52 Milliarden Franken gesteigert. Das waren rund 3,5 Prozent mehr als 1996. Im vergangenen Jahr waren in der Schweiz in 21 087 (i.V. 21 457) Betrieben insgesamt 255 226 (250 049) Mitarbeiter tätig, wie die Vereinigung schweizerischer Automobil-Importeure (VSAI) bekanntgab. Rund 6,7 Prozent aller Erwerbstätigen waren damit direkt oder indirekt rund um das Auto beschäftigt. Ein Viertel des Jahresumsatzes oder 17,1 Milliarden Franken entfallen laut dem VSAI auf das Transportgewerbe. Weitere 15 Prozent (10,13 Milliarden Franken) gehen auf das Konto der Verkäufe von neuen Personenwagen und Nutzfahrzeugen. 8 Prozent oder 5 Milliarden Franken werden durch die schweizerischen Zulieferer der Autoindustrie generiert. Ein Blick in die Detailstatistik zeigt, dass vor allem die Verkäufe von neuen Personenwagen zulegten; der Umsatz stieg hier auf 8,85 (8,35) Milliarden Franken. Eine leichte Zunahme verzeichnete auch das Garagengewerbe, das insgesamt einen Umsatz von 15,56 (15,54) Milliarden Franken aufweist. Während die Umsätze in der Werkstattarbeit auf 3,3 (3,31) Milliarden Franken und im Handel mit Ersatzteilen auf 1,6 (1,67) Milliarden Franken leicht zurückgingen, konnten im Occasionenhandel mit 6,7 (6,61) Milliarden Franken höhere Verkaufszahlen erzielt werden. Die Verkäufe von Treibstoffen lagen mit 8,0 Milliarden Franken auf Vorjahreshöhe. Die Auto-Versicherungen erzielten höhere Umsätze, wobei das Schwergewicht mit 3,04 (2,88) Milliarden Franken auf den Haftpflicht- und Kasko-Versicherungen lag.
28.9.98
Die Schweizer Stimmberechtigten haben am Wochenende die Vorlage über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) mit 1 356 689 gegen 1 013 804 Stimmen angenommen. Das entspricht einem Ja-Anteil von 57,3 Prozent. Nachdem Volk und Stände im Jahr 1992 eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe in der Verfassung verankert hatten, ging es am Wochenende nun um die gesetzliche Ausgestaltung der Abgabe. Die Stimmberechtigten haben zum zweiten Mal zur LSVA Ja gesagt, ein Ständemehr war diesmal nicht notwendig. Das Volk hat damit auch der Verwendung von LSVA-Erträgen zur Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte zugestimmt. Der Bundesrat, der im Vorfeld der Abstimmung die europapolitischen Implikationen des LSVA-Entscheides betont hatte, sieht sich in seiner Argumentationslinie bestätigt. Die neue Abgabe – sie wird ab 2001 erhoben – ermöglicht unter anderem die von der EU verlangte diskriminierugsfreie Belastung des Transit-Schwerverkehrs durch die Schweiz.
28.9.98
Nach bis heute vorliegenden Erkenntnissen über die Ursachen der Flugzeugkatastrophe vor der kanadischen Küste gibt es keine Hinweise, dass die Aufsichtsfunktion des Bundesamtes für Zivilluftfahrt nicht richtig wahrgenommen worden ist, betont Bundesrat Moritz Leuenberger auf eine Frage von Johannes Randegger (fdp., Basel-Stadt) in der Fragestunde des Nationalrates. Es wird alles unternommen, um die Sicherheit der Passagiere und der Bevölkerung zu gewährleisten. Anderseits ist es richtig, dass die Aufgaben des Bundesamtes immer aufwendiger werden und – weil keine Stellenvermehrung möglich ist – nur mit einem Aufgabenverzicht an anderer Stelle erfüllt werden können. Das UVEK hat aber den Bereich Luftsicherheit gezielt verstärkt. Es wird ihm auch künftig Priorität geben. Das kann aber dazu führen, dass das Wachstum im Luftfahrtbereich allenfalls eingeschränkt werden muss. Die Sicherheit ist das wichtigste Gut der verschiedenen Aufgaben, die zu erfüllen sind.
29.9.98
Beim Transport von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken benötigen SBB-Angestellte keine Dosimeter für die Messung von radioaktiver Strahlung. Zu diesem Schluss kommt die Expertengruppe für Personendosimetrie der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz (EKS). Auf Grund zurzeit vorliegender Informationen über Strahlenfelder und Kontaminationen an Transportbehältern sei für das Bahnpersonal keine Überschreitung des Grenzwertes von 1 Millisievert pro Jahr zu erwarten. Bisher wurden von 176 betroffenen SBB-Angestellten über 124 am Paul-Scherrer-Institut (PSI) mit Ganzkörpermessungen untersucht. Dabei hatten sich keine Spuren einer Verstrahlung feststellen lassen. Laut SBB-Sprecher Christian Kräuchi sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen. Anfang Oktober soll das weitere Vorgehen besprochen werden. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) empfiehlt, den betroffenen SBB-Angestellten in den nächsten zwei Jahren Dosimeter abzugeben. HSK-Direktor Serge Prêtre sagte auf Anfrage, diese Empfehlung stehe nicht im Widerspruch zur Feststellung der EKS. Dank den Geräten könne das Personal selbst überprüfen, dass keine Gefahr vorliege.
29.9.98
Die Rhätische Bahn (RhB) glaubt an die Zukunft des Güterverkehrs auf der Schiene und investiert. Die Bündner Staatsbahn hat fünf Millionen Franken in neue Umschlagszentren und die Anschaffung von Rollmaterial gesteckt, wie die RhB-Leitung in Preda der Presse bekanntgab. Mit der Ablösung von zweiachsigen gedeckten Güterwagen durch vierachsige Tragwagen wird die Produktivität der RhB steigen. Schrittweise werden zehn neue Kesselwagen mit 52 000 Liter Volumen in Betrieb genommen. Für die Abwicklung des Verkehrs mit Wechselaufbauten werden 20 Tragwagen aus alten Untergestellen umgebaut. Zusätzlich wurden 15 neue Tragwagen für den Pakettransport bestellt. Diese Wagen werden ab dem Fahrplanwechsel 1999 im Einsatz stehen. Pro Jahr werden auf dem Schienennetz der RhB rund eine Millionen Tonnen Güter verschoben. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs sind drei Hauptumschlagszentren in Landquart, Samedan und Campocologno geplant. In Ilanz, Davos, Zernez und Scuol sind Nebenumschlagszentren vorgesehen. Bis zum Jahr 2000 wird die RhB insgesamt 20 Millionen Franken in den Güterverkehr investiert haben. Rund ein Fünftel des RhB-Gesamtverkehrsertrages von über 80 Millionen Franken stammt aus dem Transport von Gütern.
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