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September 2002

2.9.02
Die ChemOil Logistics AG, Basel, hat im Geschäftsjahr 2001 bei einem Umsatz von 106 Millionen Franken mehr als 6 Millionen Tonnen Gefahrgut auf der Schiene befördert. Im ersten Halbjahr 2002 nahm der Umsatz um 3,5 Prozent zu. Die aktuelle Verkehrssituation in Europa und die bevorstehende Einführung von Mautsystemen im Strassengüterverkehr eröffnet schienenorientierten Unternehmen die Möglichkeit, mit innovativen Systemen wie dem «Mobiler» beziehungsweise Cargo Domino neue Märkte zu erschliessen. Das gemeinsame Unternehmen der SBB Cargo AG (51 Prozent) und der Transpetrol GmbH Hamburg, (49 Prozent), hat seine Tätigkeit am 1. September 1999 aufgenommen. In der ersten Phase übernahm ChemOil sämtliche Mineralölkunden und einen Teil der Chemiekunden von SBB Cargo. Auf diesem Fundament wurde die Leistungspalette kontinuierlich auf- und ausgebaut. ChemOil Logistics AG entwickelte sich von der «klassischen» Frachtagentur mit Grosseinkauf von Frachten und Verkauf an Kunden des Mineralöl- und Chemiesegments zum prozessorientierten, europaweit tätigen Logistikunternehmen.

2.9.02
Die Tessiner Bauern, deren Land an das Trassee der Neat grenzt, fühlen sich von der Eidgenossenschaft benachteiligt. Sie werfen Bern vor, die Versprechen zur Zahlung von Schadenersatz nicht einzuhalten. Um der Alptransit AG den Bau des neuen Trassees zu ermöglichen, hatte der Bund den Bauern grosse Flächen von Weideland «enteignet». Als Besitzer des Landes kündigte er 1995/96 die Mietverträge der Bauern, um der Alptransit die nötigen Landstücke zu überlassen. Die betroffenen Bauern werfen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nun vor, das Gesetz über die Erhaltung der landwirtschaftlichen Fläche zu missachten. Unterstützt vom Tessiner Bauernverband und vom Tessiner Milchproduzenten-Verband, beschuldigten sie in Pollegio TI Verkehrsminister Moritz Leuenberger, er halte sein Versprechen nicht ein, für den Verlust des Bodens Schadenersatz zu bezahlen. Zwei Bauern, die einen grossen Teil ihres Landes verloren haben, beschrieben ihre Situation: «Die Kündigung unseres Vertrags wurde uns vor den Neat-Arbeiten bekannt gegeben. Wir haben uns nicht dagegen gewehrt, wie es uns das Gesetz erlaubt hätte, weil wir die Versprechen des Bundes glaubten», sagte Ivo Fogliani, einer der betroffenen Bauern. Die von Bern angekündigten Entschädigungen wurden bisher nicht ausbezahlt, um den Verlust seiner 190'000 Quadratmeter Weideland zu entschädigen. In den kommenden zwei Jahren würden insgesamt 310'000 Quadratmeter an Alptransit übergegangen sein, sagte Fogliani. «Unsere Zukunft ist gefährdet, da wir Gefahr laufen, zu wenig Futter für unser Vieh zu haben.» Fogliani und seine Familie könnten in den nächsten Jahren etwa 100’000 der 190'000 Quadratmeter zurückbekommen. «Aber das ist zu spät für einen Neubeginn, wenn wir gezwungen sind, die Viehhaltung aufzugeben», erklärte der Landwirt. Die Bauern verlangen zudem eine Klärung der zukünftigen Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen, die den SBB oder der Eidgenossenschaft gehören.

3.9.02
Die Kantone Aargau und Zürich planen beim Rangierbahnhof Limmattal in Dietikon ZH eine moderne und leistungsfähige Anlage für den kombinierten Güterverkehr, einen so genannten Gateway. Sie soll 2008 in Betrieb genommen werden. Die Anlage wird den Umschlagsterminal des Güterbahnhofs Zürich ersetzen, der seine Kapazitätsgrenze erreicht hat, wie die Zürcher Bau- und die Volkswirtschaftsdirektion in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben. Der neue Gateway soll vor allem dem Umschlag Schiene/Schiene im Import- und Exportverkehr sowie im nationalen Schienenverkehr dienen. Er soll aber auch die regionale Güterversorgung ermöglichen. Das Verkehrsaufkommen wird sich von heute 100 Containern pro Tag bis im Jahr 2015 auf etwa 300 Container verdreifachen, wie Christian Schärli, Chef des Zürcher Amtes für Verkehr, auf Anfrage sagte. Der Anteil des Umschlags zwischen Schiene und Strasse wird auf 15 Prozent geschätzt. Durch die moderne Infrastruktur werde der kombinierte Güterverkehr im Wirtschaftsraum Zürich sehr gute Voraussetzungen erhalten. Es wird damit laut Mitteilung ein «wichtiger Beitrag zur umweltgerechten Abwicklung des Güterverkehrs» geleistet. Die kantonalen Stellen verlangen verschiedene flankierende Massnahmen zum Schutz der Umgebung, zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Strassensystems sowie des Regionalzugverkehrs im Limmattal. Der Kanton Zürich wird zu dem Vorhaben ein Richtplanverfahren durchführen, bei dem auch Aargauer Gemeinden und die Bevölkerung mitwirken können. Die Kantone fordern von den SBB, dass der Gateway hauptsächlich für den Umschlag von Schiene zu Schiene eingesetzt wird. Die Zustellung der Güter soll nach Möglichkeit auf der Bahn bis an die Anschlussgleise der Empfänger erfolgen. Dies sei heute für rund 90 Prozent der Container der Fall. Der Umschlag zwischen Schiene und Strasse soll gemäss Mitteilung auch in Zukunft minimiert und auf dezentrale Umschlagstellen möglichst nahe bei den Empfängern verlagert werden. Um den Auswirkungen auf das Strassennetz zu begegnen, verlangen die Kantone vom Bund den Bau des Halbanschlusses Spreitenbach an die Autobahn A1 bis 2005 sowie den Ausbau des Gubristtunnels.

3.9.02
Ein dichteres ÖV-Angebot und eine neue Aarebrücke im Norden bis spätestens 2012 können die Verkehrsprobleme von Thun entschärfen. Der Bau eines neuen Übergangs im Süden soll als Option offen gehalten, aber frühestens in 20 Jahren realisiert werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Gesamtverkehrsstudie für die Agglomeration Thun, die von den Behörden des Kantons und der Stadt Thun den Medien vorgestellt wurde. Mit der Siedlungsentwicklung werden die Belastungen laut der Studie durch den motorisierten Verkehr vor allem im Norden der Stadt zunehmen. Rund die Hälfte des Verkehrs möchte die Aare nördlich der Innenstadt queren. Abhilfe schaffen deshalb der Bau einer neuen Aarebrücke im Norden der Innenstadt und der entsprechenden Zufahrtsstrassen vom Autobahnzubringer und von Steffisburg her. Ergänzend dazu soll auf der Achse Kuhbrücke und in der Freienhofgasse ein Einbahnregime für den motorisierten Individualverkehr eingeführt werden. Mit den Massnahmen kann der Verkehr auf diesen beiden Achsen laut der Studie auf je 10'000 Fahrzeuge oder um rund 45 Prozent reduziert werden. Die Kosten dieses Pakets betragen rund 40 Millionen Franken, realisiert werden kann es laut Behörden innert fünf bis zehn Jahren. Erst nach dem Bau der Nordquerung realisiert werden soll dagegen die neue Aarequerung südlich des Zentrums. Die Studie kommt zum Schluss, die Südquerung alleine könne die Verkehrsprobleme der Stadt nicht lösen. Der Kanton will sich diese Massnahme jedoch als Option offen halten und geht von einem Realisierungshorizont von 20 Jahren aus. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 135 Millionen Franken für die Tunnelvariante beziehungsweise 40 Millionen für eine Brücke. Als erster Schritt zur Lösung der Verkehrsprobleme schlägt die Studie jedoch Massnahmen zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs vor. Bereits mit der Einführung eines Halbstundentakts durch einen zusätzlichen dritten Schnellzug werde das Bahnangebot ab 2005 um etwa einen Drittel gesteigert werden. Zusätzlich soll auch das Liniennetz der städtischen Verkehrsbetriebe ausgebaut und der Fahrplan mindestens auf einen Viertelstundentakt verdichtet werden.

5.9.02
Die SBB kaufen bei Bombardier Transportation 40 neue Lokomotiven des Typs Re 482. Sie sollen im Güterverkehr über die Landesgrenzen hinweg eingesetzt werden. Insgesamt kosten die Loks 181 Millionen Franken, wie die SBB mitteilten. Zehn Re-482-Lokomotiven sind bereits seit Mitte Juni dieses Jahres bei SBB Cargo im Einsatz. Die Mehrsystemloks sind für den grenzüberschreitenden Verkehr geeignet und kommen vorwiegend auf der Linie Köln- Basel- Erstfeld (-Chiasso) zum Einsatz. Die Re 482 ist eine typische Güterverkehrslokomotive mit einer Höchstgeschwindigkeit von 140 Stundenkilometern. Sie erneuert und ergänzt die Flotte der älteren Lokomotiven der Typen Ae 6/6, Re 6/6 und Re 4/4. Gleichzeitig mit dem Kauf der neuen Loks übernimmt der SBB-Personenverkehr 40 bisher von SBB Cargo benützte Loks des Typs Re 460. Diese sollen spätestens mit der ersten Etappe von Bahn 2000 im Personenverkehr eingesetzt werden. Dadurch könnten die SBB sowohl Güter- wie auch Personentransporte wirtschaftlicher und effizienter erbringen, schreiben die SBB.

6.9.02
Die in finanziellen Schwierigkeiten befindliche Mittelthurgaubahn (MThB) hat Liquiditätsengpässe nicht nur durch Gelder der Frauenfeld Wil Bahn (FW) überbrückt; sie bezog dafür auch Gelder, die den SBB aus Billettverkäufen zugestanden hätten. Eine MThB-Sprecherin bestätigte entsprechende Angaben von MThB-Verwaltungsratspräsident Hermann Lei gegenüber der Thurgauer Zeitung (TZ). «Eine Zeit lang wurde das ausgeglichen, am Schluss nicht mehr». Angaben über die Höhe der Ausstände wurden nicht gemacht. Lei wiederum zeigte sich im Interview mit der TZ überzeugt davon, dass es der MThB gelingen werde, alle Schulden zurück zu zahlen. Es seien schliesslich noch Werte vorhanden, beispielsweise die Infrastruktur. Zu dem ohne Bewilligung des Verwaltungsrates bezogenen Kredit von über 5 Millionen Franken von der FW bestätigte Lei, dass dieser «hinter dem Rücken beider Verwaltungsräte ablief». Zwischen den beiden juristisch voneinander unabhängigen Bahnen hätte ein Managementvertrag in der Höhe von 800'000 Franken bestanden. Dieser habe es «relativ einfach» gemacht, Engpässe bei der MThB mit Geldern der FW auszugleichen. Bis Anfang 2001 habe zwischen Verwaltungsrat und Direktion der MThB ein «tiefes Vertrauensverhältnis» bestanden, sagte der wegen der MThB-Probleme als Regierungsrat zurück getretene Hermann Lei. Dies ermöglichte es, «die Seelinie als Modellversuch quasi ausserhalb der Gesetze» führen zu können. Man hätte zwar mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) deshalb wiederholt Probleme gehabt, sich aber dann immer wieder einigen können. Allerdings sei das BAV mit seinen Zahlungen oft im Rückstand gewesen, was bei der MThB zu Liquiditätsengpässen geführt habe. Es gab auch unterschiedliche Meinungen darüber, wieviel Geld der MThB vom BAV zustehe: «Da hatte man sich mit dem Bund zu wenig gut abgesprochen».

6.9.02
Das Aargauer untere Rheintal erhält mehr Zug- und Busverbindungen. Schnellzüge sollen in Frick und Stein halten, und in Rheinfelden-Augarten wird eine neue Haltestelle projektiert. Und die Bahnhöfe an der «Grünen Linie» werden neu gestaltet. Zahlreiche Buslinien und -fahrpläne werden an die ab 2005 vorgesehenen Bahnverbindungen angepasst. Das Aargauer Baudepartement und die SBB haben in Stein AG die Regionalplanungsverbände im Fricktal über die Auswirkungen des Konzepts «Regio-S-Bahn Basel 2005» für den Kanton Aargau informiert. Der Bau der Rheinfelder Station «Augarten» und Anpassungen der Stationen der Bahnlinie von Frick und Laufenburg über Stein nach Basel kosten den Aargau und seine Gemeinden voraussichtlich rund 7,7 Millionen Franken, so Andreas Fuchs von der Abteilung Verkehr des Aargauer Baudepartements auf Anfrage. Die Bruttokosten lägen bei rund 16,3 Millionen Franken. Unter dem Titel «Neues Erscheinungsbild der Bahnhöfe» steuerten die SBB an diesen Betrag zirka 5 Millionen Franken bei. Rund 3,6 Millionen Franken leisteten die Bundesbahnen an weitere bauliche Anpassungen. Wegen der knappen Finanzen könnten die Umbauten vermutlich erst bis 2007 anstatt bis 2005 beendet werden, sagte Baudirektor Peter C. Beyeler laut Communiqué vor den Planungsverbänden. Voraussichtlich werde auch das neue Rollmaterial auf der «Grünen Linie» ab 2007 eingesetzt. Ab 2005 sollen Schnellzüge durch das Fricktal eine verbesserte Taktfolge erhalten. Der Zug von Basel nach Zürich wird neu in Stein-Säckingen halten und der «Flugzug» zusätzlich in Frick. Zwischen Stein-Säckingen und Basel verkehren die Züge der «Grünen Linie» ab 2005 im Halbstundentakt. «Regio-S-Bahn Basel 2005» ist ein gemeinsames Projekt der Kantone Aargau, beider Basel, Solothurn, Jura, der französischen Région Alsace und den SBB. Die Regio-S-Bahn Basel ist laut SBB eines von sieben Schweizer S-Bahn-Systemen. Das ganze Basler Netz soll in den nächsten Jahren für Passagiere attraktiver werden.

6.9.02
Die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) sollen von einer kantonalen Dienststelle in eine öffentlich-rechtliche Unternehmung umgewandelt werden. Der Kanton soll die BVB-Leistungen künftig als Besteller beziehen, wie die Basler Regierung in Gesetzesentwürfen vorsieht. Der Kanton werde auch mit dem neuen BVB-Organisationsgesetz (BVB-OG) alleiniger Eigentümer der BVB bleiben, sagte Regierungsrat Ralph Lewin vor den Medien. Das geltende BVB-OG aus dem Jahr 1971 ist für Lewin veraltet: «Die heutigen Strukturen sind an der Grenze der Führbarkeit.» Der Gesetzesentwurf über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) sieht vor, dass die BVB vom Kanton mittels einer Leistungsvereinbarung abgegolten wird. Bisher waren die Defizite der BVB nachträglich vom Kanton abgedeckt worden. Nach einer Übergangsfrist von 10 Jahren kann der von der BVB erbrachte Ortsverkehr laut Gesetzesentwurf auch öffentlich ausgeschrieben werden. Dazu braucht es aber einen entsprechenden Beschluss des Grossen Rats. Das Gesetz könnte frühestens auf den 1.1.2004 in Kraft treten. Laut dem revidierten BVB-OG soll die BVB-Eigentümerin der Betriebsmittel auch Eigentümerin der Schieneninfrastruktur werden. Grössere Investitionen sollen durch Kredite des Kantons finanziert werden, über die der Grosse Rat entscheiden muss; für die rund 1'000 Mitarbeitenden der BVB sollen die Anstellungsbedingungen nicht ändern; für sie soll weiterhin das kantonale Personalrecht gelten.

9.9.02
Ein integraler Halbstundentakt im Fernverkehr zwischen Luzern und Zürich bis in die Randstunden, mehr Busleistungen in den Zuger Berggemeinden sowie ein verbessertes Nachtangebot im öffentlichen Regionalverkehr an Wochenenden: Dies sind die wichtigsten Angebotsverbesserungen, von denen die Benützerinnen und Benützer des öffentlichen Verkehrs im kommenden Jahr profitieren können. Aufgrund des Angebotsausbaus hat der Regierungsrat beschlossen, die Tarife im Gebiet des Tarifverbunds Zug anzupassen.

10.9.02
Mi einem Spatenstich beginnen die SBB in diesen Tagen in Oftringen den Bau einer 850 Meter langen, einspurigen Verbindungslinie zwischen Rothrist und Zofingen. Die neue Strecke ist Teil des Konzepts Bahn 2000, 1. Etappe, und ermöglicht das direkte Führen der Züge von Bern nach Luzern über die Neubaustrecke Mattstetten- Rothrist. Die neue Verbindungslinie, im Fachjargon «Kriegsschlaufe» genannt, ermöglicht den SBB einen Quantensprung im Fahrplanangebot. Mit der Inbetriebnahme der Bahn-2000-Neubaustrecke Mattstetten- Rothrist verkürzen sich die Reisezeiten auf der Ost-West-Achse (zum Beispiel Bern- Zürich und Bern- Basel) um rund eine Viertelstunde. Mit dem Bahn-2000-Fahrplan im Dezember 2004 benutzen auch die Interregio-Züge Bern- Luzern die schnelle Neubaustrecke und können dann ohne zeitraubenden Richtungswechsel in Olten über die neue Verbindungslinie direkt Richtung Zofingen- Sempach nach Luzern verkehren. Die Fahrzeit Bern- Luzern sinkt von heute 80 bis 86 auf rund 60 Minuten. Die militärisch strategische Bedeutung einer solchen Verbindungslinie war schon vor 62 Jahren klar: Während des 2. Weltkriegs bewilligte die damalige SBB-Bauabteilung in Luzern einen Kredit von 197'000 Franken für den Bau der «Kriegsschlaufe», um im Notfall Olten umfahren zu können. Das Werk wurde im Herbst 1940 zwar ausgeführt, der mit gebrauchtem Material erstellte Schienenstrang aber nie in Betrieb genommen; das Gleis konnte jedoch als Notverbindung innert weniger Stunden komplett an das Bahnnetz angeschlossen werden. Die «Kriegsschlaufe» diente in den Zwischenjahren als Abstellgleis.

10.9.02
Stehen ausreichende öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, gehört das Auto auch dann nicht zum Existenzminimum, wenn es für die Stellensuche beansprucht wird. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Solothurners abgewiesen. Der Mann hatte geltend gemacht, für die Stellensuche auf ein Fahrzeug angewiesen zu sein. Bei der Pfändung seiner Arbeitslosenentschädigung seien ihm deshalb monatlich 1'600 Franken für die Autobetriebskosen zu belassen. Zugestanden wurden ihm schliesslich 250 Franken für Bus und Bahn. Das Bundesgericht hat seine dagegen erhobene Beschwerde nun abgewiesen. Es bestätigte dabei den Grundsatz, dass die Autokosten bei der Berechnung des Existenzminimums nur berücksichtigt werden dürfen, soweit das Fahrzeug für den Schuldner oder seine Familie «unentbehrlich» oder «notwendig» ist. Das sei praxisgemäss nicht der Fall, wenn wie hier ausreichende öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stünden. Vom Wohnort Kienberg aus seien grössere Ortschaften wie Basel, Zürich oder Olten mit Bus und Bahn in weniger als 100 Minuten zu erreichen. Erste Busse würden bereits vor sechs Uhr in der Früh verkehren. Der Betroffene könne damit auch Vorstellungstermine am Morgen wahrnehmen. Die klimatischen Verhältnisse in den Randstunden seien zudem derart, dass er frisch und gut gekleidet bei den Firmen eintreffen werde. Sonstige Unannehmlichkeiten des öffentlichen Verkehrs habe er hinzunehmen wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

10.9.02
Seit Mitte August werden die Bahnhöfe Morges VD, Rheinfelden AG und Schlieren ZH von Lehrlingen geführt. Login, der Ausbildungsverbund von SBB und BLS Lötschbergbahn AG setzen mit dem Projekt «Junior Station» auf Eigenverantwortung. Bei der Auswahl sei darauf geachtet worden, dass jede Schweizer Region über einen Lehrlings-Bahnhof verfüge. Die Lehrlinge werden ein halbes oder ein Jahr in der «Junior Station» lernen und danach ihre Plätze an Kolleginnen und Kollegen abtreten. Ob später noch weitere «Junior Stations» eingerichtet werden, ist laut SBB-Sprecher Ruedi Estermann derzeit noch offen. Fünf Lehrlinge und Lehrtöchter vom ersten bis zum dritten Lehrjahr sind derzeit in Rheinfelden am Ruder. Ihr Lehrmeister und Coach hält sich als Ansprechpartner im Hintergrund. Login stellte das neue Projekt in Rheinfelden den Medien vor. Billette verkaufen, Geld wechseln, Gepäck von Bahnreisenden und Fluggepäck einchecken, Pauschalreisen verkaufen, Plätze reservieren - all dies erledigen am Bahnhof von Rheinfelden die fünf Lehrlinge und Lehrtöchter weitgehend selbstständig. Sie sind im ersten bis dritten Lehrjahr. Vier von ihnen sind angehende Kaufmänner und Kauffrauen öffentlicher Verkehr, eines der Mädchen lässt sich zur Kauffrau Reisebüro ausbilden. In Rheinfelden werden im Jahr 120'000 Reisende bedient, 72'000 Fahrkarten und Abonnemente verkauft und 4,5 Millionen Franken umgesetzt, wie die SBB mitteilten. Für das Projekt wurde der Ort ausgewählt, weil er ein regionaler Knoten ist, an dem auch Interregio-Züge halten.

10.9.02
Im Zusammenhang mit der Genehmigung des City-Marathon Zürich sind in den Medien Unklarheiten darüber entstanden, wer bei Veranstaltungen darüber zu entscheiden habe, ob der öffentliche Verkehr beeinträchtigt werden darf. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) stellt für diesen Fall Folgendes klar: Gemäss der vom Bund erteilten Konzession und Art. 3 des Transportgesetzes sind Unternehmen des öffentlichen Verkehrs verpflichtet, ihren Verkehrsbetrieb gemäss Fahrplan zu führen. Von dieser Transportpflicht ist ein Verkehrsunternehmen gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. c dann befreit, wenn die Transporte «durch Umstände verhindert werden, welche die Unternehmung nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden kann». Im konkreten Fall des City-Marathon Zürich und einer allfälligen Beeinträchtigung des Fährbetriebs Meilen- Horgen liegt es demzufolge allein im Ermessen der zuständigen kantonalen oder kommunalen Stelle - und nicht des Bundes - zu entscheiden, ob mit Rücksicht auf eine Veranstaltung der öffentliche Verkehr vorübergehend eingeschränkt werden soll und muss. Kommt die zuständige Stelle zum Schluss, dass Einschränkungen des öffentlichen Verkehrs vorübergehend notwendig sind, so gehen diese der Transportpflicht des Verkehrsunternehmens in jedem Fall vor.

10.9.02
Die CVP-Fraktion des Aargauer Grossen Rates wünscht sich einen Tarifverbund für den öffentlichen Verkehr im Kanton. Dieser soll die Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen erleichtern und die Kosten für die Verkehrsmittel gleichmässig aufteilen. Die Zusammenarbeit mit Tarifverbünden anderer Kantone sei für den Aargau heute nur in Einzelfällen und mit Sonderregelungen möglich, begründete die CVP-Fraktion ihre heute eingereichte Motion. Nach Verbesserungen im öffentlichen Verkehr riefen auch die höheren Fahrgastzahlen und die täglichen Staus auf den Strassen. Mit einem Tarifverbund würden Kanton, Gemeinden und die Reisenden ausgewogen und gemäss der bezogenen Leistung finanziell belastet, so die CVP weiter. Denn die Benützerinnen und Benützer müssten sich an den Kosten des guten Angebotes an öffentlichen Verkehrsmitteln angemessen beteiligen.

11.9.02
In Emmenbrücke hat der Bau der ersten neuen Station des Luzerner Moduls der S-Bahn Zentralschweiz begonnen. Die Station Emmenbrücke Gersag soll auf den Fahrplanwechsel vom 15. Dezember in Betrieb genommen werden. An der Haltestelle in der Vorortsgemeinde Emmen werden alle Regionalzüge der Strecken Luzern- Sursee und Luzern- Hochdorf halten. Der Bau kostet 2,9 Millionen Franken. 69 Prozent zahlt der Kanton, 20 Prozent die Gemeinde, 11 Prozent die SBB AG. Die Haltestelle besteht aus zwei 150 Meter langen Perrons entlang der bestehenden Doppelspur. Die Perrons können auch mit Lifts erreicht werden und ermöglichen einen niveaufreien Einstieg. Dazu kommen Veloparkplätze und Kurzzeitparkplätze für Autos. Die Haltestelle liegt bei der Verbindungsstrasse Rüeggisinger-/Gersagstrasse, unweit des Sonnenplatzes. Im Umkreis der Station wohnen und arbeiten 7'000 Personen. Die Verantwortlichen von Kanton, Gemeinde und SBB zeigten sich überzeugt, dass mit der Haltestelle Gersag das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr erleichtert werde. In den nächsten Jahren werden im Kanton Luzern acht weitere S-Bahn-Stationen gebaut.

11.9.02
Die öffentlichen Verkehrsmittel des Kantons Tessin haben im Juli und August 43 Prozent mehr Monatsbillette verkauft als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Dies vor allem deshalb, weil die Tickets zum halben Preis erhältlich waren. Durch diesen Erfolg ermutigt, will der Kanton Tessin den öffentlichen Verkehr nun weiter fördern. Deshalb findet zwischen 15. und 22. September eine «Woche der öffentlichen Verkehrsmittel» statt. Ziel ist es, die Bevölkerung für die Umweltproblematik zu sensibilisieren und auf die Vorteile von Bahn, Bus, Postauto und Car-Sharing aufmerksam zu machen. Die Tessiner Grossräte werden aufgefordert, am kommenden Montag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur ersten Herbstsession ins Kantonsparlament nach Bellinzona zu fahren. Gleichzeitig wird in den Schulen für Bahn und Bus geworben. In einigen Gemeinden werden zudem autofreie Sonntage durchgeführt. Regierungsrat Marco Borradori (Lega) erinnerte in einer Medienkonferenz daran, dass das Tessin der stärkste motorisierte Kanton der Schweiz sei. Nur einer von fünf Pendlern fahre mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. In der Deutschschweiz betrage das Verhältnis zwischen den Automobilisten und den öV-Benutzern 60:40, in der Romandie 70:30. Borradori hofft, dass der teilweise bereits vorgenommene Ausbau des Bus- und Postautonetzes sowie der Neubau verschiedener Bahnlinien (Mendrisio-Varese; direkte Verbindung von Locarno nach Lugano) die Tessiner und Norditaliener vermehrt zur Benutzung des öV animiert.

11.9.02
Zwei Komitees «Gegen aufgezwungene Parkplatzgebühren» haben im Rheintal und im Linthgebiet in kurzer Zeit rund 23'000 Unterschriften gegen die von der St. Galler Regierung geplante Bewirtschaftung privater Parkplätze gesammelt. Die Vorlage der St. Galler Regierung befindet sich gegenwärtig in der Vernehmlassung. In Anpassung der Luftreinhalteverordnung will die Regierung private Parkplätze bei Freizeit- und Einkaufszentren mit einer obligatorischen Gebührenpflicht belegen. Der Widerstand gegen dieses Vorhaben ist im ganzen Kanton gross. Im Linthgebiet und im Rheintal wurden binnen zweier Wochen 23'000 Unterschriften gesammelt, die dem kantonalen Baudepartement mit der Post zugestellt worden sind. Nach Ansicht der Komitees würde der Wirtschaftsstandort durch die verordnete Parkplatz-Bewirtschaftung krass benachteiligt, da die Nachbarkantone und -länder auf solche Massnahmen verzichteten.

11.9.02
Entlang der Heitersberglinie werden im Kanton Aargau mehrere Linienführungen für die zweite Etappe von «Bahn 2000» geprüft. Resultate der Planungsstudien werden Ende Jahr erwartet. Zunächst sollen die Kosten für die Ausbauten eruiert werden. Die für die Achse Olten - Heitersberg geplanten Ausbauten betreffen im Aargau besonders den Raum Rupperswil – Lenzburg – Heitersberg, teilte das Aargauer Baudepartement mit. Östlich und westlich der Reussbrücke bei Mellingen würden mehrere Linienführungen geprüft. Für ein neues Trassee auf dem Streckenabschnitt Rupperswil via Kestenberg/Birrfeld ins Gruemet bei Mellingen werden drei Varianten untersucht. Gegenstand der Studie ist aber auch der Ausbau der bestehenden Strecke via Lenzburg von zwei auf vier Spuren. Östlich des Reussübergangs bei Mellingen werden zwei Varianten für eine neue S-Bahn- und Güterverkehrslinie von Mellingen nach Killwangen diskutiert, dies im Zusammenhang mit dem Bau eines zweiten Heitersbergtunnels. Ziel der Studien seien Kostenschätzungen, so die Mitteilung. Entscheide über die Varianten würden nicht gefällt. Baudirektor Peter C. Beyeler forderte bei der Planung Rücksicht auf Interessen des Kantons. Es könne nicht angehen, dass neue Bahnanlagen oberirdisch durch dicht überbaute Siedlungsräume geführt würden.

11.9.02
Damit die Agglomerationen nicht im Verkehr ersticken, müsse jetzt gehandelt werden, fordern TCS, Städteverband und Litra. Die neuralgischen Verkehrspunkte gehörten schnell ausgebaut - der Standortattraktivität der Schweiz und der Lebensqualität der Bevölkerung wegen. An ihrer Tagung in Bern begrüssten die drei Verbände – Touring Club der Schweiz (TCS), Schweizerischer Städteverband (SSV) und Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr (LITRA) - denn auch die diesbezüglichen Anstrengungen des Bundes. Gestützt auf die Vorschläge der Expertenkommission «Agglomerationsverkehr» hat der Bundesrat den eidg. Räten im Herbst 2001 eine Verfassungsänderung sowie ein Konzept für die Förderung des Agglomerationsverkehrs unterbreitet. So will der Bund künftig 300 bis 350 Millionen Franken pro Jahr in dessen Ausbau stecken. Geplant ist im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs eine Verfassungsnorm zur Lockerung der Treibstoffzoll-Zweckbindung zugunsten des Agglomerationsverkehrs. Doch die Verbände fordern mehr. Es müssten alle rund 50 Agglomerationen der Schweiz mit einbezogen werden, nicht nur die 9 wichtigsten. Bis im Jahr 2006 müssten die nötigen rechtlichen Grundlagen geschaffen und in Kraft gesetzt werden. Mit Genugtuung nahmen die drei Verbände zur Kenntnis, dass Bund und Parlament für die Förderung des öffentlichen Agglomerationsverkehrs eine Übergangslösung gefunden haben. So wurden die Bundesbeiträge für den Eisenbahn-Regionalverkehr auf dem Budgetweg um 40 Millionen auf 170 Millionen Franken pro Jahr aufgestockt. Das reiche aber nicht aus. Auch für den Individualverkehr müsse eine Übergangslösung gefunden werden, forderten die drei Verbände. Das Road-Pricing sei aber das falsche Mittel, befanden die meisten Tagungsteilnehmer. Einig war man sich auch darin, dass die Verkehrstrennungsverordnung wieder in Kraft gesetzt werden müsse. Zur Sicherstellung der Finanzierung müsse zudem ein Fonds für den Agglomerationsverkehr geschaffen werden. Der Handlungsbedarf sei akut. «Wenn wir nicht wollen, dass die Städte und Agglomerationen im Verkehr ersticken, müssen wir jetzt etwas tun», sagte Hans-Rudolf Kamber, Direktor BERNMOBIL/Städtische Verkehrsbetriebe Bern. Gemäss Studien des internationalen Verbandes für öffentliches Verkehrswesen nehme der Verkehr bis ins Jahr 2020 um 50 Prozent zu. Der Agglomerationsverkehr sei mengenmässig der wichtigste Teil des Schweizerischen Verkehrssystems, stellte Hans Werder, Generalsekretär des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), fest. In der Schweiz wohnten zwei Drittel der Bevölkerung in Städten und Agglomerationen.

12.9.02
Der Ständeratsbeschluss, Dieselöl als Treibstoff zu fördern, ruft Gegner auf den Plan. Im Vorfeld der Nationalratsdebatte haben in Bern zunächst mehrere Umweltverbände ihre Gegenargumente auf den Tisch gelegt. Neuer Dieseltourismus in der Schweiz, mehr Atemwegserkrankungen und Krebs wegen Feinstäuben sowie eine zusätzliche Förderung der Klimaerwärmung: Das befürchten der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), WWF, Greenpeace, Alpeninitiative, aber auch die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz ob einer allfälligen Senkung des Dieselpreises. Just diese will der Ständerat. Im März überwies er eine Motion seiner Umweltkommission. Der Vorstoss fordert fiskalische Massnahmen, um den CO2-Ausstoss des Verkehrsbereiches zu mindern. Die Besteuerung des Dieselöls als Treibstoff soll um mindestens 25 Rappen pro Liter, jene des Erdgases um 50 Rappen gesenkt werden. Aus Sicht der Umweltverbände macht man so den Bock zum Gärtner. Diesel sei - je nach Untersuchung - anderthalbmal bis doppelt so schädlich wie Benzin, sagte Elena Hauser-Strozzi vom VCS. Ein Dieselfahrzeug hinterlasse bis zu 1’000 Mal mehr Feinstäube und drei- bis sechsmal mehr Stickoxid als ein «Benziner». Dass die CO2-Bilanz von Diesel- im Vergleich zu Benzinmotoren besser ausfällt, relativierte Hauser-Strozzi. Verbraucher würden bei günstigeren Dieselpreisen auf leistungsstärkere Fahrzeuge umsteigen und mehr Kilometer zurücklegen. Am Ende bleibe keine Spur von CO2-Ersparnis, sagte sie. Je billiger der Dieseltreibstoff, desto billiger sei der Güterverkehr auf der Strasse, rechnete Alf Arnold, Geschäftsführer der Alpeninitiative, vor. Die Folge seien mehr Schwerverkehr, mehr Abgase und mehr Lärm. Günstige Preise würden die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene zusätzlich erschweren. Voraussichtlich am 23. September kommt das Geschäft in die grosse Kammer. Deren Umweltkommission sprach sich gegen eine Dieselpreisreduktion aus. Sie kontert den Ständerat mit einer eigenen Motion: Die Steuern auf dem als Treibstoff verwendeten Erd-, Flüssig- und Biogas sollen um mindestens 40 Rappen pro Liter gesenkt werden. Als Ausgleich sei das Benzin höher zu besteuern.

12.9.02
Der Schwyzer Regierungsrat will bis 2004 wissen, wo die Neat-Zufahrt im Kanton durchführt. Vorab die Anbindung von Arth-Goldau und die Querung des Felderbodens sollen geklärt sein, um den Bau der Autobahn A4 im Axen planen zu können. Der Schwyzer Regierungsrat hat deshalb laut einer Mitteilung ein erstes Gespräch mit Bundesrat Moritz Leuenberger vereinbart. Die Verkehrsdelegation des Regierungsrates wird die Bundesbehörden um einen Auftrag für die Koordination der weiteren Planungsarbeiten ersuchen. In den 1999 vom Bund zurückgestellten Plänen für die Zufahrt war die Anbindung von Arth-Goldau nicht vorgesehen, und die ober- oder unterirdische Querung des Felderbodens im Schwyzer Talkessel blieb offen. Inzwischen liess die Schwyzer Regierung laut der Mitteilung alternative Möglichkeiten für die Linienführung untersuchen. Damit soll einerseits die Anbindung von Arth-Goldau sichergestellt werden. Andererseits will die Regierung die unterirdische Querung des Felderbodens mit einer möglichst geringen Beeinträchtigung des dortigen Grundwasserstroms ermöglichen. Diese Alternativen seien allerdings nur durchführbar, wenn vorgängig die Linienführung der Autobahn A4 und der Neat-Zufahrt im Raum Felderboden und Axen mit dem Bund geklärt würden. Wegen der Autobahnplanung müssten diese Abklärungen bis 2004 abgeschlossen sein. Die Autobahn soll bis 2015 fertigerstellt sein.

12.9.02
An den ausserordentlichen Generalversammlungen der BVZ Zermatt-Bahn AG und der Furka Oberalp Bahn AG wurde dem Zusammenschluss der beiden Bahnen zugestimmt. Die formellen Beschlüsse werden im zweiten Quartal 2003 erfolgen, rückwirkend auf den 1. Januar 2003. Im weiteren wurde die «Management AG» gegründet, welche die einheitliche Führung der künftigen BVZ/FO-Bahngruppe und ihrer operativen Gesellschaft («Verkehrs AG» und «Infrastruktur AG») gewährleistet. Dieser zukunftsweisende Schritt sichert langfristig ein attraktives Bahnangebot.

13.9.02
Der Bund soll nicht mehr subsidiär für Organisationen haften müssen, in die er öffentlich-rechtliche Aufgaben ausgelagert hat. Diese Neuerung wurde in Bern an der Jubiläumstagung der eidgenössischen Finanzaufsicht von SBB, Post, ETH, Skyguide, Swissmedic u.a.m zur Diskussion gestellt. Der Bund hat weit über 200 Unternehmungen und halbstaatliche Organisationen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben betraut. Damit läuft er ein grosses und kaum bekanntes Risiko, wie Vizedirektorin Barbara Schaerer von der Eidgenössischen Finanzverwaltung feststellte. Nach Artikel 19 des Verantwortlichkeitsgesetzes (VG) haftet der Bund nämlich für den ungedeckten Schaden, wenn durch widerrechtliches Verhalten Dritte geschädigt werden. Schaerer wurde deshalb von einem Swissmedic-Verantwortlichen angefragt, ob seine Organisation nicht auf eine Versicherung verzichten könne. Besonders mulmig wird es Schaerer, wenn sie an die vielen «harmlosen» landwirtschaftlichen Organisationen denkt. Hier sei gar nicht erst bekannt, wofür der Bund eigentlich haftet. Von Genversuchen könnten so unter Umständen für den Bund «relativ grosse Risiken» ausgehen. Es sei nicht einzusehen, weshalb die öffentliche Hand gestützt auf eine «black box» haften sollte, so Schaerer. Sie regte an, Artikel 19 VG aufzuheben und für jeden Einzelfall die richtige Lösung zu suchen. Hinterfragt werden müssten anschliessend auch Staatsgarantien und alle übrigen Bestimmungen, die eine Haftung des Bundes auslösen.

14.9.02
Die TCS-Sektion St. Gallen-Appenzell Innerrhoden will keine staatlich verordneten Parkgebühren. Sie verlangt von der St. Galler Regierung, auf die vorgeschlagene Pflicht zur Parkplatzbewirtschaftung zu verzichten. Wie die TCS-Sektion in einer Mitteilung schreibt, hat sie im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Teilanpassung des St. Galler Massnahmenplans Luftreinhaltung den Parkgebührenzwang abgelehnt. Zudem sei gefordert worden, die Pflicht zur Parkplatzbewirtschaftung auf privaten Grundstücken ganz zu streichen. Es geht dabei um die von der Regierung vorgeschlagene Vorschrift, Parkieranlagen mit über 150 Plätzen bei Einkaufszentren, Freizeit- und Sportanlagen obligatorisch mit bis zu zwei Franken pro Stunde zu bewirtschaften. Damit sollen Einsprachen von Umweltverbänden verhindert und Baubewilligungsverfahren beschleunigt werden. Laut TCS besteht Handlungsspielraum auch in Bezug auf die Rechtssprechung. Das Bundesgericht schütze die Gebührenpflicht nämlich nur dann, wenn sie im jeweiligen kantonalen Massnahmenplan vorgeschrieben sei. Wolle die St. Galler Regierung Baubewilligungsverfahren beschleunigen, müsse sie den umgekehrten Weg gehen. Wenn im Massnahmenplan die zwangsweise Bewirtschaftung von Parkplätzen entfalle, werde den «professionellen Verhinderern» die Grundlage für Einsprachen im Rahmen des Verbandsbeschwerderechts entzogen. Der Parkgebührenzwang leiste keinen Beitrag zur Verbesserung der Luft, argumentiert der TCS. Heute werde weniger oft, dafür aber mengenmässig mehr eingekauft. Daraus ergebe sich die Wahl des Verkehrsmittels. Weil deswegen keine einzige Fahrt entfalle, würden Zwangsgebühren als staatliche Schikane verstanden. Erst vor wenigen Tagen hatten zwei Komitees «Gegen aufgezwungene Parkplatzgebühren» aus dem Rheintal und dem Linthgebiet der Regierung 23'000 Unterschriften gegen den Parkgebührenzwang eingereicht. Sie befürchten eine Abwanderung der Kundschaft in nahe Kantone ohne Gebührenpflicht beziehungsweise nach Vorarlberg.

17.9.02
Die Werkstätte Meiringen von SBB Brünig bleibt erhalten. Der Personalbestand muss bis zum Jahr 2006 allerdings verringert werden, von heute 42 auf neu rund 22 Mitarbeitende. Zur Modernisierung der veralteten Anlagen werden in den kommenden Jahren rund fünf Millionen Franken investiert. Die Neuausrichtung der Werkstätte Meiringen von SBB Brünig ist Teil des Projektes «Turnaround Brünigbahn», das gegenwärtig umgesetzt wird. Der Personalabbau in der Werkstätte Meiringen geschieht ohne Entlassungen.

17.9.02
Die Iris-Katamarane werden nach der Expo nicht auf dem Genfersee verkehren. Die Schifffahrtsgesellschaft des Genfersees (CGN) ist beim Kanton Waadt abgeblitzt. Sie wollte eines der Schnellbote auf der Strecke zwischen Lausanne und Evian (F) einsetzen. Mit einer grossen Iris hätte man die Fahrzeit von derzeit 35 Minuten auf 15 Minuten verkürzen können, sagte CGN-Direktor Luc-Antoine Baehni gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte einen Artikel der Westschweizer Tageszeitung «Le Matin», wonach sich die Waadtländer Regierung gegen das Projekt ausgesprochen hat. Laut Baehni ist das Schiff «Léman», das die Strecke derzeit fährt, erst vor zehn Jahren instand gestellt worden und noch lange nicht amortisiert. Zudem habe momentan die Renovation der Dampfschiffe der CGN Priorität. Die Expo.02 hat die Iris-Katamarane lediglich gemietet. Finanziell spielt es für sie also keine Rolle, ob die Schnellbote in der Schweiz bleiben oder nicht.

18.9.02
Eine Umsteigepasserelle mit geschwungenen Perrondächern: Dieses Projekt wollen die SBB in Bern bis Ende 2004 über den Gleisen bei der westlichen Bahnhofeinfahrt realisieren, nachdem sie die Planung für die Plattform West eingestellt haben. Die Passerelle muss nicht erst geplant werden, denn sie liegt bereits öffentlich auf, wie SBB-Sprecher Roland Binz zu einem Bericht der Tageszeitung «Der Bund» sagte. Weil man mit dem Scheitern des Plattform-Projekts habe rechnen müssen, sei parallel dazu die Planung der Passerelle vorangetrieben worden. Das Projekt «Welle für Bern» von Smarch - Mathys&Stücheli Architekten Bern & CBG Ingenieure Chur - sieht eine 110 Meter lange und 15 Meter breite Passerelle vor, über der sich sechs Perrondächer wellenförmig wölben. Mit den Dächern soll die Bewegung der Passantenströme als architektonische Form erlebbar werden. Wäre die Plattform West realisiert worden, hätte die Passerelle West darin integriert werden können, so Binz. Für die SBB kommt der Alleingang jedoch nicht teurer zu stehen. Auch mit dem Ersatzprojekt bleibe der Zeitplan eng. Die Passerelle müsse Ende 2004 zur Verfügung stehen. Dann sollen im Bahnhof Bern pro Tag rund 1'500 Züge ein- und ausfahren, rund ein Viertel mehr als heute. Die Leistungssteigerung des Knotens Bern im Rahmen von Bahn 2000 kostet insgesamt rund 70 Millionen Franken.

18.9.02
Es sei derzeit politisch nicht durchsetzbar, Einkaufs- und Freizeitzentren zur Bewirtschaftung ihrer Parkplätze zu verpflichten: Die St. Galler Regierung bricht die heftig kritisierte Anpassung des Massnahmenplans Luftreinhaltung ab. Baudirektor Willi Haag sagte vor den Medien, die Pläne der Regierung hätten «gewaltig beschäftigt». Die Pflicht, Parkplätze zu bewirtschaften, hätte für Einkaufs- und Freizeitanlagen mit mehr als 150 Parkplätzen gelten sollen; es war eine Gebühr von zwei Franken für die erste Stunde vorgesehen. Im Rheintal und im Linthgebiet wurden gegen die Pläne der Regierung rund 23'000 Unterschriften gesammelt. Die SVP verabschiedete eine Resolution gegen die Parkplatz-Bewirtschaftung. Verbände befürchteten einen Standortnachteil für die Wirtschaft. Der Touring-Club der Schweiz (TCS) opponierte ebenfalls dagegen.

18.9.02
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den SBB und dem Kanton Zug die Baubewilligung für die Stadtbahn Zug erteilt. Bereits Ende September wird mit ersten Vorbereitungsarbeiten begonnen. Im Dezember 2004 soll die Bahn in Betrieb sein. Laut einer Mitteilung der Zuger Volkswirtschaftsdirektion kam die Bewilligung aus Bern zum frühest möglichen Zeitpunkt. Die Beschwerdefrist sei ungenutzt abgelaufen. Im Frühling 2003 soll nun der erste Spatenstich für die Stadtbahn erfolgen. Neun Haltestellen werden neu gebaut, fünf bestehende erweitert. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2004 soll die Zuger Stadtbahn laut der Mitteilung ihren Betrieb aufnehmen. Der Bau der 67 Millionen Franken teuren Bahn mit zwei Strecken war vom Volk im März 2001 genehmigt worden. Die SBB schaffen dafür neue Züge für rund 84 Millionen Franken an.

19.9.02
Rechtsüberholen auf der Autobahn ist auch dann eine schwere Verkehrsgefährdung, wenn dazu die Einspurstrecke benutzt wird. Laut Bundesgericht ist ein solches Manöver beim Führerausweisentzug gleich streng zu behandeln wie «normales» Rechtsüberholen. Ein Aargauer Autofahrer hatte im September 1999 auf der A1 Richtung Zürich von der mittleren auf die rechte Spur gewechselt und mehrere Fahrzeuge überholt. Die rechte Spur dient dort zum Abzweigen auf die A4 und ist entsprechend gekennzeichnet. Kurz vor dem Limmattaler-Kreuz wechselte er wieder auf die Mittelspur. Das Aargauer Strassenverkehrsamt entzog ihm in der Folge den Fahrausweis für zwei Monate. In seiner Beschwerde ans Bundesgericht beantragte der Verkehrssünder aus zwei Gründen eine Reduktion um einen Monat. Zunächst argumentierte er, auf Einspurstrecken müsse immer mit beidseitigem Überholen und Spurwechseln gerechnet werden. Der Beschwerdeführer habe rechts ausgeschwenkt, überholt und wieder eingeschwenkt und damit die Voraussetzungen für verbotenes Rechtsüberholen erfüllt. Dass er dabei auf der Einspurstrecke gefahren sei, spiele keine Rolle. Diese diene zum Einspuren, allenfalls zum Rechtsvorbeifahren, aber keinesfalls zum Überholen.

19.9.02
Nach über 100 Jahren fährt erstmals wieder ein dampfbetriebenes Tram durch die Berner Innenstadt. Das «Glettyse», wie das Dampftram früher liebevoll genannt wurde, verkehrt zwischen dem Hirschengraben und der Heiliggeistkirche. Danach verkehrt das Tram bis Mitte Oktober an ausgewählten Tagen auf zwei verschiedenen Routen. Die Fanny Loeb-Route führt vom Hirschengraben via Zytglogge zum Guisanplatz. Von dort geht es retour zum Zytglogge und weiter zur Brunnadernstrasse und zurück zum Hirschengraben, wie die Verantwortlichen mitteilten. Die Albert Einstein-Route führt vom Hirschengraben via Weissenbühl und Gurtenbahn nach Wabern und zurück. Ab Saisonbeginn 2003 kann das Tram auch für Extrafahrten gemietet werden. Das historische Verkehrsmittel, das einst die ersten Pendler von der Länggasse bis nach Wabern brachte, wurde von Mitgliedern der Berner Tramway Gesellschaft und des Tramvereins Bern in den vergangenen acht Jahren restauriert. Das «Glettyse» stand von 1894 bis 1902 im Linieneinsatz bei der Berner Tramway-Gesellschaft. Damals wurde beispielsweise gerade mit dem Bau des Bundeshauses begonnen, Albert Einstein arbeitete beim Patentamt, Theodor Tobler erfand die Toblerone und die Gebrüder Loeb gründeten ihr Warenhaus. Automobile waren dazumal eine Seltenheit. Die ersten Berner Trams fuhren allerdings nicht mit Dampf, sondern mit Druckluft. Von diesen Fahrzeugen ist jedoch keines erhalten geblieben. Eine Fahrt kostete damals zwischen 10 und 20 Centimes, was für damalige Verhältnisse ein stolzer Preis war. An den Endpunkten wurden die Trams auf Drehscheiben gewendet. Diese dienten den Jugendlichen mitunter als gratis Karussell – sehr zum Ärger der damaligen Betriebsleitung, wie aus verschiedenen Aktennotizen hervorgeht.

19.9.02
Der Verdacht gegen einen Asylsuchenden aus Nigeria ist aufgrund einer DNA-Analyse zur Gewissheit geworden: Der 19-Jährige hat am Abend des 14. Juli in einer Toilette der S3 bei Effretikon ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt. Der junge Mann befinde sich in Untersuchungshaft, teilte die Kantonspolizei mit. Die Bezirksanwaltschaft Pfäffikon ZH ist für die weiteren Ermittlungen zuständig. Aufgrund von Zeugenaussagen stellte sich im Übrigen heraus, dass sich der Vorfall in der S3 und nicht, wie vom Opfer anfangs ausgesagt, in der S5 zugetragen hatte. Das Mädchen hatte auf der Heimfahrt von Zürich nach Uster in der Zugstoilette eine Zigarette rauchen wollen, hatte aber die Tür nicht abgeschlossen. Der junge Mann folgte ihr und attackierte sie. Als Folge des Übergriffs setzen die SBB seit Ende Juli auf der S5 ab 19.25 Uhr jeweils einen von Sicherheitskräften begleiteten so genannten Treffpunktwagen ein. Der Versuch gehe im bisherigen Rahmen weiter, sagte SBB-Pressesprecher Roger Baumann auf Anfrage. Man werde den Wagen jetzt nicht von der S5 auf die S3 umlegen. Es gehe um den Einsatz auf einer langen Strecke, da seien beide Linien etwa gleichwertig. Man wolle möglichst viele Daten, Fakten und Kundenwünsche sammeln. Die bisherigen Erfahrungen seien sehr positiv. Als nächstes seien nun die Politiker am Zug: Sie müssten bestimmen, wie es künftig weiter gehe.

20.9.02
Ab 1. Januar 2004 soll auf schwefelhaltigen Treibstoffen eine Lenkungsabgabe erhoben werden. Nach dem positiven Echo in der Vernehmlassung hat der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung sieht in der Förderung der schwefelfreien Treibstoffe ein wirksames Mittel zur Luftreinhaltung und dazu, das C02-Reduktionsziel im Klimaschutz zu erreichen. Der Maximalsatz der Lenkungsabgabe auf schwefelhaltigen Treibstoffen soll 5 Rappen pro Liter betragen. Beim Benzin wird die Abgabe voraussichtlich 2 bis 4 Rappen betragen, beim Diesel 4 bis 5 Rappen. Dies dürfte laut Bundesrat ausreichen, um schwefelhaltigen Treibstoff innert kurzer Zeit vom Markt zu verdrängen. Für den Schwefelgehalt von Benzin beziehungsweise Diesel gelten heute noch Grenzwerte von 150 beziehungsweise 350 ppm (parts per million). Damit Fahrzeuge mit neuester Motorentechnologie optimal funktionieren, müssen sie aber mit schwefelfreiem Treibstoff - das heisst mit einem Schwefelgehalt von maximal 10 ppm - betrieben werden. Bei der jüngsten Generation der Benzinmotoren beispielsweise verringert sich der Treibstoffverbrauch im Vergleich zu herkömmlichen Motoren um bis zu 15 Prozent. Bei neuen Dieselfahrzeugen können Filter eingebaut werden, die den Ausstoss krebserregender Feinstaub-Partikel um über 95 Prozent senken. Auch Fahrzeuge, die heute schon verkehren, können problemlos schwefelfrei betankt werden. Benzinmotoren stossen dann 13 bis 20 Prozent weniger Stickoxide und Kohlenwasserstoff aus. Bei Dieselmotoren gehen die Stickoxid- und Partikelemissionen um bis zu 7 Prozent zurück. Der Aufpreis, der wegen der Mehrkosten zur Entschwefelung entsteht, liegt beim Benzin zwischen 1 bis 3 Rappen und beim Dieselöl zwischen 2 bis 4 Rappen. Laut Bundesrat wird er aber durch den geringeren Verbrauch dank effizienterer Technologien rasch wieder wettgemacht. Die inländischen Raffinerien können ihre Produktion ab Mitte 2003 auf die neue Qualität umstellen. Rund zwei Drittel des Treibstoffs kommen aus dem Ausland, vorab aus Deutschland, Frankreich, Holland und Belgien. Die deutschen Raffinerien sollten ab 1. Januar 2004 schwefelfreien Treibstoff liefern können, da diese Treibstoffe in Deutschland bereits ab 2003 gefördert werden. Weil der Markt vollständig auf schwefelfreie Treibstoffe umstellen dürfte, bringt die Lenkungsabgabe kaum Einnahmen. Allfällige Einnahmen aus der Übergangsphase würden an die Bevölkerung rückerstattet.

20.9.02
Die SBB übernehmen mit den jetzigen Rahmenbedingungen alle Aktiven und gemeinsam mit der Thurbo AG das gesamte Personal der überschuldeten Mittelthurgaubahn (MThB). Anschliessend wird die MThB liquidiert. Die SBB bezahlen rund 130 Millionen Franken für das Rollmaterial. Die verschuldete Regionalbahn kann ihren finanziellen Verpflichtungen schon seit Monaten nicht nachkommen. Nun hat sie einen Rahmenvertrag mit den SBB abgeschlossen, dem die Generalversammlung der MThB und der Verwaltungsrat der SBB noch zustimmen müssen, wurde in Weinfelden vor den Medien bekannt gegeben. Die verzinslichen Schulden belaufen sich insgesamt auf 153 Millionen Franken. Allein gegenüber den SBB haben sich Schulden von 23 Millionen Franken angehäuft. Die Bankverbindlichkeiten sind so hoch, dass das gesamte Rollmaterial zu 100 Prozent fremdfinanziert ist. Eine Analyse zur finanziellen Lage der MThB kam zum Schluss, dass die 40 Millionen Franken, die zur Liquidität notwendig wären, nicht aufgebracht werden könnten. Bei Gesprächen mit den SBB hatten diese es wegen unkalkulierbarer Risiken abgelehnt, die Aktienmehrheit der MThB gegen die Verrechnung ausstehender Forderungen zu übernehmen. Auch ohne die finanziellen Probleme der MThB hätte ab Fahrplanwechsel im Dezember die Thurbo AG den Personenverkehr übernommen. Die Thurbo AG übernimmt nun rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen Teil des Rollmaterials. Anstelle der MThB übernimmt der Kanton Thurgau zehn Prozent des Aktienkapitals der Thurbo AG. Die restlichen 90 Prozent liegen bei den SBB. Der Kanton erhält einen Sitz im Verwaltungsrat der Thurbo AG. Diese übernimmt von der MThB die Stammlinie Kreuzlingen- Wil und das Depot Weinfelden. Der Bund verzichtet auf Forderungen von 23 Millionen Franken; damit wird ein Eigenkapitalanteil zur Verrechnung der SBB-Forderungen in derselben Höhe gebildet. Die Seelinie Schaffhausen-Romanshorn ist Eigentum der SBB, die diese seit 1997 für zehn Jahre an die MThB verpachtet hatten. Für diese Linie erhielt die MThB vom Bund einen zweckgebundenen Beitrag von 11,5 Millionen Franken, die jedoch nicht für die vereinbarten Investitionen verwendet wurden. Die SBB übernehmen diese Verbindlichkeiten. Die notwendige Rückstellung wird über einen Forderungsverzicht des Bundes gebildet. Die SBB tragen die Zinskosten zur Finanzierung der 11,5 Millionen Franken. Die Güterverkehrsgesellschaft Lokoop AG mit einem Jahresumsatz von 15 Millionen Franken gehört zu 100 Prozent der MThB. Die Bankverbindlichkeiten belaufen sich auf 9,2 Millionen Franken. Das gesamte Rollmaterial, zu dem unter anderem der «Churchill Pfeil» und 18 DDR-Loks gehören, kaufen die SBB für 130 Millionen Franken. Da bei der MThB das gesamte Rollmaterial beliehen ist, wird der Erlös zur Kreditamortisation verwendet.

20.9.02
Dieter Meile, Geschäftsführer a.i. der MThB nannte als Ursache dafür, dass es überhaupt so weit gekommen sei mit der MThB «schwere Managementfehler» und «schwerwiegende Fehler im Unternehmen». Unter anderem habe es keine saubere Abgrenzung zwischen den einzelnen Sparten gegeben. In den Jahren 1996, 1997, 1998 und 2000 habe man die Fristen versäumt, um Gelder aus Baden-Württemberg einzuholen. Dies mache insgesamt einen Betrag von 3,1 Millionen Mark aus. Ausserdem wurde der Verwaltungsrat in wesentlichen Fragen nicht informiert. Beispielsweise wurden vom Konto der Frauenfeld-Wil-Bahn 5,6 Millionen Franken auf das Konto der MThB überwiesen, um die Liquidität zu sichern.

20.9.02
Im Raum Luzern werden mindestens bis 2016 die Trolleybusse nicht durch Dieselbusse ersetzt. Diesen Entscheid hat der Zweckverband öffentlicher Agglomerationsverkehr (ÖVL) gefällt. Ausschlaggebend waren ökologische und rechtliche Aspekte. Wie der ÖVL mitteilte, sollen die Trolleybusse grundsätzlich bis 2016 weiterfahren. Dann läuft die Konzession der VBL für diese Linien aus. Über die Aufhebung einzelner Linien soll aber im Rahmen von grösseren Planungen diskutiert werden können. Nötig wurde der Grundsatzentscheid über die Trolleybuslinien wegen des zunehmenden Kostendrucks. Der Betrieb der Trolleybusse ist nach Angaben des ÖVL rund 15 Prozent teurer als der von Dieselbussen. Der Nachteil von Dieselbussen sind Abgase und Lärm. Zudem müssen die VBL acht Gelenktrolleybusse ersetzen. Neue Trolleybusse lohnen sich für die VBL aber nur, wenn sie auch bis 2016 eingesetzt werden können. Die VBL erwarteten deshalb eine entsprechende Zusicherung. Eine Umstellung auf Diesel nur aus ökonomischen Gründen lehnte der ÖVL ab. Die ökologischen Aspekte seien auch zu berücksichtigen, heisst es in der Mitteilung. Der Trolley-Entscheid hat aber auch rechtliche Gründe. Die VBL haben als Konzessionärin eine starke rechtliche Stellung. Würde der ÖVL ihr die Konzession entziehen, ginge er ein grosses finanzielles und juristisches Risiko ein. Wichtig für den Entscheid war aber auch die Haltung der Stadt, denn 75 Prozent der Trolleybus-Kilometer werden auf ihrem Gebiet gefahren. Sie sprach sich, auch wegen der Beliebtheit der Trolleybusse beim Publikum, gegen einen Wechsel aus.

22.9.02
Nach zweieinhalbjähriger Bauzeit fährt heute um 6.35 Uhr der erste Zug von Langenthal nach Herzogenbuchsee nicht mehr durch Bützberg, sondern um Bützberg herum. Kernstücke der neuen Umfahrungsstrecke sind ein Tunnel und eine Wildquerung. Die 3,5 Kilometer lange, über 100 Millionen Franken teure Bahnstrecke verläuft parallel zur Bahn 2000-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist. Mit der Verlegung der Stammlinie wird der Bahnverkehr gebündelt und das täglich von 400 Zügen durchfahrene Bützberg nach 145 Jahren wieder «bahnfrei». Der Bahnhof Bützberg ist schon vor 19 Jahren geschlossen worden. Während den Bauarbeiten wurden 1,2 Millionen Kubikmeter Erdmaterial ausgehoben, verschoben oder abtransportiert. Bei Thunstetten ist ein 890 Meter langer Tunnel entstanden und im Badwald eine 80 Meter breite Wildquerung. Das «gewaltige Bauwerk» ist nach strengsten Umweltvorgaben erstellt worden, heisst es in der Mitteilung weiter. Mit dem Rückbau und der Rekultivierung der alten Stammlinie beginnen die SBB im Frühling 2003 und beenden sie voraussichtlich in einem Jahr. Wie das zurückgewonnene Land genutzt werden soll, ist den Landeigentümern, den Gemeinden, überlassen.

23.9.02
Die boomende Region rund um den Flughafen Zürich erhält eine neue Bahn. Der Zürcher Kantonsrat hat mit 108 gegen 52 Stimmen der SVP einen Kredit von 652 Millionen Franken für die Glatttalbahn genehmigt. Der bewilligte Kredit setzt sich zusammen aus 555 Millionen Franken für den Bau der Bahn sowie 97 Millionen für begleitende Massnahmen im Strassenverkehr. Keine Chance hatte ein Minderheitsantrag aus den Reihen von FDP, CVP, EVP und der Grünen, die Glatttalbahn der Volksabstimmung zu unterstellen. Ebenfalls klar abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag der SVP, dem Kantonsrat künftig die Möglichkeit zu geben, die Kredite für die zweite und dritte Bauetappe festzulegen. Die Mehrheit im Parlament war der Meinung, dass das Paket nicht aufgeschnürt werden dürfe und dass die operative Etappierung in der Kompetenz der Regierung bleiben soll. Bereits die vor einer Woche abgebrochene Diskussion hatte gezeigt, dass ausser der SVP die Mehrheit im Parlament die neue Bahn wünscht. Dies vor allem, weil es das Glatttal als Boomregion sieht, die eine Lösung für zunehmende Mobilität braucht. Die vorberatende Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (Kevu) geht davon aus, dass die Zahl der Arbeitsplätze im Glatttal in den nächsten 25 Jahren um 80 Prozent wachsen wird. Dies werde selbst bei stagnierender Bevölkerung der Fall sein. Lediglich die SVP stellte sich quer und argumentierte, dass bei der Planung einerseits dem motorisierten Privatverkehr zu wenig Rechnung getragen werde. Anderseits seien die Wachstumsprognosen für das Glatttal angesichts der aktuellen Rezession zu hoch. Nach den Vorstellungen der Regierung und des Parlaments wird nächstes Jahr mit dem Bau der Glatttalbahn begonnen. Läuft alles nach Plan, wäre die erste Etappe 2006 fertig, die zweite 2008 und die dritte 2010.

23.9.02
Im Kanton Luzern wird auf 2003 das Angebot des öffentlichen Verkehrs (öV) verbessert. Unter anderem wird ab 15. Dezember 2002 im Seetal zwischen Luzern und Hochdorf der durchgehende Halbstundentakt eingeführt. Laut Medienmitteilung hat der Regierungsrat die vom Verkehrs- und Baudepartement beantragten Angebote genehmigt. Es seien zahlreiche der insgesamt 150 Begehren erfüllt worden, heisst es. Zusammen mit den Gemeinden bezahlt der Kanton 21 Millionen Franken für das bestellte Angebot. Wesentlichste Neuerung ist der Halbstundentakt auf der Seetalbahnlinie zwischen Luzern und Hochdorf unter der Woche. Auf den Fahrplanwechsel hin wird auch die neue S-Bahn-Haltestelle Emmenbrücke-Gersag in Betrieb genommen. Mit ihr kann die Erschliessung von 4'300 Einwohnern und 1'900 Arbeitsplätzen spürbar verbessert werden. Die Angebotsverbesserung auf der Seetalbahnlinie führt übrigens nicht zu einer höheren Abgeltung durch die öffentliche Hand. Grund dafür sind die tieferen Betriebskosten des neuen Rollmaterials. Eine Verbesserung gibt es auch auf der Linie Luzern- Zug. Die heute in den Hauptverkehrszeiten angebotene Shuttle-Verbindung Rotkreuz- Ebikon wird bis nach Luzern verlängert und von morgens bis abends alle zwei Stunden angeboten. Zudem wird die von der Suva finanzierte S-Bahn-Haltestelle Root-Längenbold in Betrieb genommen. Auf der Linie Luzern- Olten sollen die heutigen Halte der RX-Züge beibehalten werden. Die erfreuliche Entwicklung der Frequenzen auf dieser Strecke spreche dafür, heisst es in der Medienmitteilung. Neu wird schliesslich die Erschliessung des Spitals Wolhusen durch die Rottal Auto AG sichergestellt. Das Konzept sieht vor, die beiden Buslinien Sursee- Wolhusen und Wolhusen- Spital zu verbinden. Damit entsteht zwischen den Spitälern Sursee und Wolhusen eine direkte Busverbindung.

24.9.02
Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) will sein Angebot mittelfristig verbessern und ausbauen. Das Mehrangebot hat aber auch Tariferhöhungen per Anfang 2005 zur Folge. Bis 2008 wird sich das Defizit des ZVV von 300 auf 380 Millionen Franken erhöhen. Für die Erhöhung der Tarife geht die Planung von fünf Prozent aus, wie ZVV-Direktor Franz Kagerbauer an einem Mediengespräch in Zürich erklärte. Die Details der Tariferhöhungen dürften erst 2004 feststehen. Der ZVV hatte die Fahrpreise letztmals 1996 angehoben. Insbesondere mit höheren Tarifen will der ZVV bis 2008 seinen Verkehrsertrag um 90 Millionen Franken erhöhen. Die mittelfristige Strategie rechnet weiter mit zusätzlichen Mitteln aus Subventionen von Kanton und Gemeinden (85 Millionen) sowie aus Nebenerträgen (20 Millionen) und Produktivitätssteigerungen (30 Millionen). Mehr Geld ist nötig, weil neue Ausgaben anstehen. Allein zur Bereitstellung des Mehrangebots benötigt der ZVV laut Kagerbauer zusätzliche finanzielle Mittel von 100 Millionen Franken. Weitere Gelder sind erforderlich wegen Qualitätsverbesserungen (20 Millionen) und des Rollmaterials (25 Millionen) und wegen der Teuerung (80 Millionen). In den nächsten sechs Jahren will der ZVV die Nachfrage im Orts- und Regionalverkehr um 15 Prozent steigern. Insbesondere sollen durch Angebotsausbauten auf der S-Bahn (3. Teilergänzung) und auf ihren Zubringerlinien Kapazitätsengpässe abgebaut werden. Geplant ist weiter eine Verbesserung der Fahrgastinformation. Ein weiteres Ziel ist die Inbetriebnahme der ersten Etappe der Glatttalbahn. Zu den Verbesserungen gehört auch das Nachtnetz-Angebot an Wochenenden ab dem 15. Dezember 2002. Dank eines Zuschlags von fünf Franken pro Nacht soll das neue Angebot selbsttragend sein, wie Dominik Brühwiler, Leiter Verkehrsplanung, vor den Medien erklärte. Jugendliche mit einem Konto bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) müssten keinen Zuschlag bezahlen. Diesen Betrag übernehme die Bank. In den S-Bahnen, die nachts verkehren, werden Zugsbegleiter im Einsatz stehen. Dabei handelt es sich um eine Art Pilotprojekt für die Wiedereinführung von Kondukteuren, wie die ZVV-Verantwortlichen beim Mediengespräch erklärten. Zur aktuellen Diskussion um die Sicherheit auf dem S-Bahn-Netz erklärte ZVV-Direktor Kagerbauer, dass diese in Zukunft am Abend generell verbessert werden soll. Der Strategiebericht des ZVV für die Jahre 2005 bis 2008 ist vor rund einem Monat durch den Zürcher Regierungsrat genehmigt worden. Gleichzeitig beantragte er dem Kantonsrat für die Fahrplanperiode 2003/04 einen Rahmenkredit von 610 Millionen Franken. Gemäss der ZVV-Planung dürfte der Kredit für 2007/08 751 Millionen betragen. Da im Zusammenhang mit der Attraktivitätssteigerung die Kosten mittelfristig stark ansteigen werden, sind - trotz positiver Entwicklung von Nachfrage und Verkehrsertrag - wieder höhere Defizite zu erwarten. Laut Kagerbauer wird die Kostenunterdeckung von heute 300 auf 380 Millionen Franken im Jahr 2008 ansteigen.

24.9.02
Die Frauenfeld-Wil-Bahn (FW) bekommt die 5,6 Millionen Franken zurück, die ohne Zustimmung des Verwaltungsrats durch die Mittelthurgaubahn bezogen worden sind. Dies sei durch der Übernahme der MThB durch die SBB möglich, teilt der FW-Verwaltungsrat mit. Dieser hat sich nach Angaben intensiv darum bemüht, die finanziellen Forderungen der zwischen Frauenfeld und Wil SG verkehrenden Schmalspurbahn gegenüber der MThB zu sichern. Die gemeinsame Geschäftsleitung - der rechtlich voneinander unabhängigen Bahngesellschaften - hatte aus der FW-Kasse 5,6 Millionen Franken entnommen, um MThB-Finanzlöcher zu stopfen. Dieser Kredit war von keinem der beiden Verwaltungsräte genehmigt gewesen. Die MThB hat nach eigenen, früheren Angaben auch Billetteinnahmen, die den SBB zustanden, genutzt, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die MThB hat vergangene Woche mitgeteilt, dass die SBB die Privatbahn übernehmen und der von ihr betriebene Personenverkehr von der neuen Thurbo AG betrieben werden wird. Die SBB kaufen dabei die MThB-Anlagen und das Rollmaterial. Damit können die Verbindlichkeiten der MThB gedeckt werden – auch jene gegenüber der FW. Diese muss sich eine neue Betriebsleitung suchen. Bis diese bestimmt ist, stellen die SBB Verwaltung und Unterhalt sicher. Der FW-Verwaltungsrat will in den nächsten Wochen Entscheidungsgrundlagen für die Ausschreibung der Betriebsführung erarbeiten. Danach soll die Betriebsleitung öffentlich ausgeschrieben werden.

24.9.02
Künftig gilt als fahrunfähig, wer mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat. Der Ständerat hat den Grenzwert mit 29 zu 13 Stimmen gesenkt. «Qualifiziert angetrunken» sind Verkehrsteilnehmer mit 0,8 Promille oder mehr. Bei der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes hatte sich das Parlament vorbehalten, die Blutalkoholgrenzwerte zu bestimmen. Der Ständerat stimmte nun als Erstrat einer Senkung von 0,8 auf 0,5 Promille für die «einfache Angetrunkenheit» zu. Diese wird weniger hart bestraft als die qualifizierte Angetrunkenheit. Mit der Senkung auf 0,5 Promille begibt sich die Schweiz auf Europakurs. Die meisten Staaten der Europäischen Union kennen diesen Grenzwert. In Österreich und Deutschland habe die Senkung die Zahl der alkoholbedingten Unfälle um 10 bis 15 Prozent reduziert, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger. Laut dem Verkehrsminister gehen mindestens fünf Prozent der alkoholbedingten Verkehrsunfälle von einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,5 und 0,8 Promille aus. Allein diese Zahlen würden ihm ausreichen, um die Verantwortung wahrzunehmen und Massnahmen zu ergreifen, sagte Leuenberger. Der Bundesrat reagierte damit auf die Debatte, die sich in der kleinen Kammer entfacht hatte. Eine Minderheit der Verkehrskommission wollte den Grenzwert für die einfache Angetrunkenheit nicht auf 0,5, sondern nur auf 0,7 Promille senken. Skeptisch nahm sie den erwarteten Rückgang der Verkehrsopfer auf. Verlässliche statistische Zahlen würden fehlen, sagte Hans Hess (FDP/OW), der mit seinem Antrag jedoch «nicht dem Alkohol am Steuer das Wort reden» wollte. Die Zahl der Verkehrstoten nehme in der Schweiz ab, es bestehe daher kein Handlungsbedarf. Mit der Senkung sehe er eine Massnahme der «Vision Zero» vorweggenommen. Die beantragte Senkung auf 0,7 Promille begründete Hess mit den beiden Grenzwerten, die das Gesetz vorsieht. Just diese Regelung verkäme mit dem Minderheitsantrag «zur Farce», konterte Peter Bieri (CVP/ZG). Der Gesetzgeber sieht je nach Grad der Angetrunkenheit unterschiedliche Sanktionen vor. Sollte der Nationalrat der kleinen Kammer folgen, gilt eine Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 0,79 Promille als nicht qualifiziert. Wer mit weniger als 0,8 Promille erstmals ertappt wird, kann mit einer Verwarnung und allenfalls einem Führerscheinentzug von mindestens einem Monat davonkommen. Ab 0,8 Promille beträgt der Entzug mindestens drei Monate. Auch auf die strafrechtliche Beurteilung wirkt sich die Differenzierung aus.

25.9.02
Der Kanton Schwyz beharrt nicht mehr auf einer unterirdischen Neat-Strecke im Schwyzer Talkessel. Die Linienführung soll aber möglichst ebenerdig und nicht wie ursprünglich geplant auf einem hohen Damm verlaufen. Wie das Justizdepartement mitteilte, wurden die Pläne des Kantons Schwyz bezüglich Neat und Autobahn A4 bei einem Gespräch mit Bundesrat Moritz Leuenberger wohlwollend aufgenommen. Schwyz will nun ein Gesuch um ein Planungsmandat einreichen. Bei der Neat geht es um die Anbindung von Arth-Goldau an das künftige Hochleistungsschienennetz und die Linienführung im Talkessel von Schwyz. Neu ist der Regierungsrat bereit, auf eine unterirdische Linienführung zu verzichten. Das Vorprojekt von 1994 sah vor, die Züge über einen rund zehn Meter hohen Viadukt oder Damm fahren zu lassen. Diese «Hochbahn» wurde von der Schwyzer Regierung abgelehnt. Gefordert wurde noch vor einem Jahr eine Unterquerung. Die Regierung sei nun aber bereit, eine oberirdische Linienführung zu prüfen, sagte Robert von Rotz, Leiter des Amts für Raumplanung, auf Anfrage. Dabei gehe es um eine möglichst ebenerdige und höchstens autobahnhohe Linienführung. Diese neue Variante wird jetzt mit einer möglichen unterirdischen Linienführung verglichen. Dabei geht es um die Kosten, die Auswirkungen auf das Grundwasser und den Lärm. Hintergrund des Meinungsumschwungs ist laut von Rotz die Linienführung in Uri. Wird dort neben dem Basistunnel eine Zufahrtslinie im Berg verwirklicht, stehen die Chancen für eine Unterquerung des Schwyzer Talkessels schlecht. Die Tunnelstrecke wäre dann schlicht zu lang.

26.9.02
Die Obwaldner Regierung will den öffentlichen Verkehr fördern und hat deshalb zuhanden des Kantonsrates ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Es soll gewährleisten, dass alle Ortschaften an den öffentlichen Verkehr angeschlossen sind. Zudem sollen laut einer Mitteilung der Staatskanzlei Anreize geschaffen werden, den öffentlichen Verkehr vermehrt zu nutzen. Dazu sieht das Gesetz unter anderem Beiträge an Investitionen mit und ohne Bundeshilfe vor, die Beteiligung an Tarifverbunden oder Beiträge an die Aufhebung von Niveauübergängen. Zudem will die Regierung mit dem neuen Gesetz den Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr erhöhen. Das soll vor allem in jenen Bereichen geschehen, in denen die eingesetzten Mittel eine möglichst grosse Entlastung der Strassenkapazitäten und der Umweltbelastungen bewirken.

26.9.02
Die Schweizer Seilbahnen sollen ihre Kräfte bündeln und mit Kooperationen konkurrenzfähig bleiben. Dazu hat Louis Moix, Präsident des Verbandes Seilbahnen Schweiz (SBS), an der Generalversammlung in Brunnen SZ aufgerufen. Rentabilität, Cash flow und Eigenfinanzierungsgrad der Unternehmen müssten dringend verbessert werden, sagte Moix laut einer Mitteilung des SBS. Nur mit vermehrter Zusammenarbeit könnten die Seilbahnen ihre Wirtschaftlichkeit verbessern und die Marketingaktivitäten intensivieren. Um auf dem hart umkämpften Tourismusmarkt konkurrenzfähig zu bleiben, muss die Seilbahnbranche laut Moix jedes Jahr 200 Millionen Franken investieren können. Kreditgeber würden aber nur in gesunde und langfristig erfolgreiche Unternehmen investieren; deshalb seien weitere Kooperationen unerlässlich. Immer grössere Bedeutung hat laut SBS die künstliche Beschneiung in Wintersportgebieten. In der Schweiz könnten derzeit neun Prozent der gesamten Pistenfläche beschneit werden; in Österreich seien es 30 Prozent. Schneesicherheit werde immer mehr gewünscht, die Bahnen kämen nicht darum herum, die künstliche Beschneiung zu forcieren. Laut SBS-Direktor Peter Vollmer könne die Branche auch von den unlängst beschlossenen Tourismus-Unterstützung des Bundes profitieren, wenn auch nicht in grossem Mass. Wichtig sei ferner die Aus- und Weiterbildung des Personals. Vollmer sprach laut Redetext auch den Konflikt zwischen den Bündner Bergbahnen und den SBB um das Halbtax-Abo an. Die Verhandlungen waren im Sommer dieses Jahres ohne Ergebnis abgebrochen worden. Was in den Unternehmungen beschlossen werde, müsse der Verband akzeptieren, sagte Vollmer. Die Schlagzeilen seien jedoch unvorteilhaft gewesen. Interne Schwierigkeiten, Preiskriege und ein gegenseitiges Ausspielen schadeten der ganzen Branche und sollten deshalb vermieden werden. Der Verzicht auf das Halbtax-Abo habe den Bündner Bergbahnen im Sommer keinen Einbruch beschert, sagte SBS-Mediensprecher Felix Maurhofer auf Anfrage. Allerdings sei der Sommer des schlechten Wetters wegen nicht repräsentativ gewesen. An der GV sei der Halbtax-Konflikt kein Thema, da der Verband nicht eingreifen könne.

27.9.02
Die Stadler AG in Bussnang TG wird für die SBB 42 Niederflurpendelzüge des Typs «Flirt» bauen. Wie die Firma Stadler und die SBB mitteilten, erhielt die Stadler AG den Zuschlag für den Auftrag im Umfang von 330 Millionen Franken. Die Thurgauer Firma setzte sich damit gegen die Bombardier Transportation durch, wie es im SBB-Communiqué heisst. In der Endauswahl standen der «Flirt» und Bombardiers «Remo». Auf Grund des besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses hätten sich die SBB schliesslich für den «Flirt» entschieden. «Flirt» steht für «Flinker Leichter Innovativer Regional-Triebzug». Im Vertrag seien mehrere Optionen für bis zu weiteren 100 Fahrzeugen vorgesehen. Die SBB beabsichtigen laut Stadler, mittelfristig bis 140 solcher Triebzüge zu beschaffen. Sie sollen die Nahverkehrspendelzüge (NPZ) ersetzen. Die Lieferung der neuen Triebzüge ist ab Herbst 2004 für die Stadtbahn Zug und ab Mitte 2005 für die S-Bahn Basel vorgesehen. Die Fertigung des neuen Rollmaterials erfolgt zu rund 90 Prozent in der Schweiz. Die Stadler Rail Group umfasst neben der Stadler Bussnang AG die Stadler Altenrhein AG und die Stadler Pankow GmbH in Berlin. Gruppenweit werden insgesamt etwa 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

30.9.02
Bei der nicht operativ gewordenen liechtensteinisch-schweizerischen Fluggesellschaft Air Switzerland kracht es gewaltig im Gebälk: 58 Kündigungen wurden ausgesprochen, wovon 47 den Standort Bern-Belp tangieren. Die übrigen elf Kündigungen betreffen Leute von Verwaltung und Bodenorganisation am Hauptsitz in Glattbrugg, wie aus einer firmeninternen Mitteilung hervorgeht. Das Papier, das von einer «Redimensionierung» spricht, ist von CEO Mario Ritter unterzeichnet, der für eine ergänzende Stellungnahme nicht erreichbar war. Für die Gesellschaft, die ursprünglich Mitte Juli den Betrieb ab Bern und Zürich hatte aufnehmen wollen, verzögerte sich der Start immer wieder. Laut Bundesamt für Zivilluftfahrt wurden die erforderlichen Dokumente nicht eingereicht, weshalb die Betriebsbewilligung nicht erteilt wurde. Der Direktor des Flughafens Bern-Belp, Charles Riesen, sagte auf Anfrage, er müsse davon ausgehen, dass die Regionalflugpläne von Air Switzerland ab Bern-Belp gescheitert seien. Die Kündigungen beträfen alle Angestellten von Air Switzerland. Es handle sich praktisch ausnahmslos um ehemalige Angestellte von Swisswings, die damit zum zweiten Mal in diesem Jahr auf der Strasse stünden. Deutliche Worte brauchte vor drei Wochen Markus Seiler, Leiter des Regionalflugbereichs Bern-Belp, bei seinem Abgang; er trete mit sofortiger Wirkung zurück, weil es eine Geschäftsleitung, «die diesen Namen verdient», nicht gebe. Auch erachte er die Kapitalisierung und Finanzierung des Unternehmens als nicht gegeben.

 

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