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Wagenführer ohne Gurtentragpflicht

(Bern, 16.7.04). Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision von Verordnungsbestimmungen im Bereich des Strassenverkehrs ist die LITRA als Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr mit der Ausdehnung der Gurtentragpflicht auf alle mit Gurten versehenen Fahrzeugen, wie es die revidierte Verkehrsregelnverordnung vorsieht, nicht einverstanden. Auch will der Bundesrat unter anderem den Wagenführern keine Ausnahme von der Gurtentragpflicht zugestehen. Die Wagenführer im Linienverkehr sind zunehmend Aggressionen ausgesetzt. Ein angeschnallter Wagenführer kann in solchen Fällen weniger rasch reagieren als ein nicht angeschnallter. Ein rasches und richtiges Reagieren ist für die Wagenführer sehr wichtig. Das Aufstehen gehört zum richtigen Reagieren. Wenn ein Wagenführer eingreifen muss (Selbstverteidigung zum Beispiel), kann das rasche, blitzartige Aufstehen unter Umständen lebensrettend sein. Die LITRA schätzt das Risiko für die Wagenführer durch Aggressionen in ihrer physischen und psychischen Integrität beeinträchtigt oder verletzt zu werden höher ein als jenes bezüglich einer Verletzung durch einen Verkehrsunfall. Die Wagenführer im Linienverkehr sind deshalb von der Pflicht zum Tragen der Sicherheitsgurten zu befreien und in die entsprechende Ausnahmeregelung aufzunehmen.

 

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