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(Bern, 28.4.99). Die heute vom Bundesrat vorgestellten Beschlüsse zur Verlagerung des Strassen-Güterverkehrs auf die Schiene enthalten nach wie vor gewichtige Mängel, die nach Ansicht des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr LITRA in den kommenden Beratungen der Eidg. Räte noch behoben werden müssen. Nötigenfalls müssen entsprechend neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Andernfalls wird das Ziel einer Eindämmung und späteren Reduktion der zu Recht befürchteten Lastwagenflut nicht erreicht. Gewichtige Mängel sind gemäss LITRA die Absicht des Bundesrates, den Wagenladungsverkehr (WLV) als Kerngeschäft der Bahnen nicht im gleichen Masse wie den unbegleiteten Kombiverkehr (UKV) finanziell zu unterstützen (z.B. Betriebsbeiträge, Trassenpreisreduktionen). Der WLV muss genau gleich wie der UKV behandelt werden, andernfalls erfolgt nur eine Verlagerung des Verkehrs innerhalb der Schiene (Kannibalisierung des WLV) und nicht eine Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene. Der Wagenladungsverkehr (WLV) ist mit einem wertmässigen und mengenmässigen Anteil von über 70 Prozent das Kerngeschäft der Bahnen. Sogar im Transitverkehr hat der WLV einen leicht grösseren Anteil als der UKV. Sodann wird der verladenden Wirtschaft nach wie vor zugemutet, den Bahnen Zustellgebühren für die Bedienung der Anschlussgleise zu bezahlen, währenddessen der Vor- und Nachlauf auf der Strasse bei Terminals ganz von der LSVA befreit wird. Die LITRA findet es grundsätzlich falsch, die Binnenterminals zu fördern, weil diese für den alpenquerenden Verkehr keine Bedeutung haben. Schliesslich vermisst die LITRA in den vorgestellten gesetzlichen Grundlagen die "Verpflichtung", dass die inländischen Transporteure und Spediteure sowie die Nachbarbahnen [Italienische Staatsbahnen (FS) und Deutsche Bahn (DB)] die von der Schweiz beschlossenen Trassenpreisreduktionen der verladenden Wirtschaft als Endkunde auch weitergeben und nicht für sich behalten.
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