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(Bern, 11.6.97). Der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA nimmt den Entscheid des Ständerates, die Bandbreite für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) noch tiefer als der Bundesrat anzusetzen, mit Erstaunen und Besorgnis zur Kenntnis. Mit den deutlich tieferen Abgaben lässt sich die Absicht des Bundesrates, die 28-Tonnen-Limite für Lastwagen aufzugeben und sukzessive auf 40-Tonnen zu erhöhen, nicht mehr durchführen. Allein für den Ersatz der bewährten und tatsächlich verkehrslenkenden 28-Tonnen-Limite hätte es eine Abgabe von mindestens 2,5 Rappen pro Tonnenkilometer Gesamtgewicht gebraucht. Die vom Ständerat beschlossene tiefere Bandbreite liegt nicht im Interesse des Autofahrers und der Bahnen. Sie ermöglicht keine Entlastung der Strasse und Verlagerung des Güterschwerverkehrs auf die Schiene, es sei denn die 28-Tonnen-Limite werde beibehalten. Eine spürbare Entlastung der Strasse und Verlagerung auf die Schiene erfolgt erst mit einer Abgabe ab 2,5 bis 3 Rappen.
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