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Zu tiefe Transitgebühr schadet nicht nur dem öffentlichem Verkehr

(Bern, 24.1.98). Ein bilateraler Vertrag mit einer derart tiefen Strassentransitgebühr von knapp 330 Franken für EU-Lastwagen durch die Schweiz schadet dem gesamten öffentlichen Verkehr, seinen Kunden, dem Autofahrer und dem Steuerzahler gleich mehrfach.

So muss ein zusätzlicher und immer grösser werdender Subventionstatbestand für die Rollende Autobahn geschaffen werden, gleichzeitig werden aber dem öffentlichen Regionalverkehr auf Schiene und Strasse massiv Gelder gekürzt, demzufolge Leistungen und Stellen abgebaut und die Einstellung ganzer Linien in Betracht gezogen. Sollte dieses für die neue Subvention notwendige Geld von den Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) abgezweigt werden, wird es für die Finanzierung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), der Bahn 2000, der Anschlüsse an das HGV-Netz und für die Lärmsanierungen fehlen. Schliesslich vergrössert die viel zu tiefe Strassentransitgebühr die Gefahr, dass unsere Strassen und Autobahnen bzw. die Autofahrer und die Bevölkerung nicht wirksam vor einer Überschwemmung mit EU-Lastwagen geschützt werden können. Die Abnützung der Strassen, die daraus resultierenden Kosten sowie die Umweltschäden nehmen weiter zu. Allein im Jahre 1996 hat die Zahl der Lastwagen, welche unsere Alpen durchqueren, um 75' 000 (300 pro Werktag) massiv zugenommen. Die LSVA hat keine zusätzliche Lenkungswirkung. Sie soll lediglich den Produktivitätsgewinn von 60 Prozent als Folge der Erhöhung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen kompensieren. Wie das Beispiel Oesterreich zeigt, nimmt die EU auch bei einem Vollmitglied keine Rücksicht auf die besondere Situation eines Alpenlandes. So darf Oesterreich den Strassengüterverkehr ebenfalls nicht mit verkehrslenkenden Abgaben belasten, welche eine wirksame Verlagerung auf die Schiene erwirken. Innerhalb der EU gibt es keinen Transitverkehr mehr, sondern nur noch Binnenverkehr.

 

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