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Zuerst das Kernangebot und dann Bahn 2000 3. Etappe

Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB)

litra. (7.6.2007) Mit der Botschaft FINIS von 2004 wurde der Bundesrat beauftragt, dem Parlament per 2007 eine «Gesamtschau FinöV» vorzulegen. Derzeit läuft die Vernehmlassung des Bundesrates zu einem neuen Bundesgesetz über die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur, einen entsprechenden Finanzierungsbeschluss im Umfang von ca. 5 Mia. Franken, die Anpassung des NEAT-Gesamtkredites, sowie die Anpassung der Finanzierung der Lärmsanierung und die Aenderung des Reglements für den FinöV-Fonds.

Die in die Vernehmlassung geschickte Botschaft des Bundesrates enthält zwei Teile: Im ersten werden das Kernangebot (Bahn 2000 2. Etappe) und die Erweiterungsoptionen (Bahn 2000 3. Etappe) der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur ZEB vorgestellt. Es wird aufgezeigt, wie sich das Angebot (Fern- und Güterverkehr) und die Infrastruktur des Bahnnetzes während der nächsten Jahrzehnte entwickeln werden. Im zweiten Teil schafft der Bund Transparenz über die Kostenentwicklung der FinöV-Projekte NEAT, Bahn 2000, HGV und Lärmsanierung.

Das Kernangebot ZEB (Bahn 2000 2. Etappe) mit geplanten Investitionen von rund CHF 5 Mia. vervollständigt das ursprüngliche Knotenprinzip von Bahn 2000 mit den ausstehenden Bahnknoten Lausanne, Biel, Interlaken und St. Gallen und ergänzt die NEAT mit den notwendigen Zufahrten. Mit ZEB können Personenverkehr und Güterverkehr gemeinsam wachsen, was einen hohen Nutzen für die ganze Schweiz generiert. ZEB wird als Basis für die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs der Schweiz dringend benötigt. Es ist eine Teilantwort auf das prognostizierte Nachfragewachstum der Gesamtmobilität bis 2030. Ohne die im Kernangebot ZEB vorgesehenen Angebotserweiterungen würde die Entwicklung des Bahnangebots in der Schweiz im nächsten Jahrzehnt stagnieren – und zwar in einer Zeit, in welcher aufgrund des wachsenden Umweltbewusstseins die Erwartung an die Bahn als leistungsfähiges System stark wachsen wird.

Die zeitliche Verfügbarkeit der Mittel für das Kernangebot ist entscheidend, da sowohl die NEAT-Zufahrten als auch der Fernverkehrsanteil der Durchmesserlinie Zürich (DML) über ZEB finanziert werden. Gemäss der Botschaft stehen die Mittel ab 2014/15 zur Verfügung. Dies aber nur, wenn die NEAT ihre Risiko-Reserven nicht ausschöpft.

Verschiedene Erweiterungsoptionen (Bahn 2000 3. Etappe) bieten die Möglichkeit, das Kernangebot ZEB regional zu ergänzen. Sie erlauben dem Bund, flexibel auf den unsicheren Kostenrahmen für ZEB zu reagieren. Die Erweiterungsoptionen wurden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen erarbeitet. Gemäss Botschaft ist aber deren Finanzierung nicht gesichert, falls die NEAT ihre Risikoreserven voll ausschöpft.

Die Botschaft sieht vor, die in der Bundesverfassung und in Bundesbeschlüssen verankerten Projekte NEAT, Bahn 2000, Lärmsanierung und HGV in einem neuen ZEB-Gesetz zusammenzufassen und Projekte wie Wisenberg oder Zimmerberg 2 aus den Gesetzen zu streichen. Die Kosten für die NEAT-Zufahrten werden von der NEAT zu ZEB transferiert. Die neue Gesetzesstruktur vermindert die Kostentransparenz. Zudem macht sie die ZEB-Finanzierung von der Kostenentwicklung der NEAT abhängig.

Aus Sicht des öffentlichen Verkehrs kann aufgrund des heutigen Wissensstandes folgendes festgehalten werden:

  1. Das vorgelegte Kernangebot (Bahn 2000 2. Etappe) wird klar befürwortet und unterstützt. Es stellt die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Schweizer Bahnangebotes längerfristig sicher. Die ganze Schweiz kann davon profitieren. Das Kernangebot ZEB darf gegenüber dem Angebot Bahn 2000 1. Etappe zu keinen Verschlechterungen führen.
  2. Die Finanzierung des Kernangebots ist unabhängig von der Kostenentwicklung der NEAT sicherzustellen. Die Mittel für DML, NEAT-Zufahrten und weitere dringende Ausbauten müssen zudem zeitgerecht zur Verfügung stehen.
  3. Die Realisierung von Erweiterungsoptionen (Bahn 2000 3. Etappe) wird begrüsst. Diese dürfen jedoch weder Inhalt noch Finanzierung des Kernangebots in Frage stellen. Nötigenfalls ist eine Spezialfinanzierung zu prüfen. Die Ausarbeitung einer Gesamtschau für weitere Phasen und deren Finanzierung ist unverzüglich an die Hand zu nehmen.
  4. Die bestehende Gesetzesstruktur mit NEAT, Bahn 2000, Lärmsanierung und HGV ist beizubehalten.

Download


Zukümftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB)
Basis für die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz
(Mai 2007)

GS_ZEB_d.pdf (1227.6 kB)

 

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