07. 12. 2018

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07. 12. 2018

Multimodale Mobilitätsdienstleistungen: Vernehmlassung eröffnet

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu den Multimodalen Mobilitätsdienstleistungen eröffnet. Mit einer Gesetzesänderung sollen Drittanbieter Zugang zum Fahrausweis-Vertrieb des öV erhalten. Damit sollen innovative Anbieter unterschiedliche Verkehrsmittel einfacher kombinieren und zu massgeschneiderten Angeboten schnüren können. So sollen multimodale Angebote mit dem öffentlichen Verkehr als Rückgrat etabliert werden.
Medienmitteilung Bundesrat

Die Kundinnen und Kunden sollen künftig über Internetplattformen oder Apps massgeschneiderte Einzelreisen und Mobilitäts-Abonnemente kaufen können, die mehrere Verkehrsmittel umfassen. Heute gibt es für die Schaffung entsprechender Angebote noch verschiedene Hindernisse: Grundlagendaten über die Verkehrsnetze, die Verkehrsmittel und Vertriebssysteme sind in vielen Bereichen noch nicht zugänglich. Mit einer Gesetzesänderung will der Bundesrat den Zugang zu den Daten und Vertriebssystemen des öffentlichen Verkehrs verbessern. Mit der vorgesehenen Regelung soll der schweizerische öV die Chance erhalten, bei der Entwicklung multimodaler Angebote eine zentrale Rolle zu spielen und damit zusätzliche Kundinnen und Kunden zu gewinnen.
Der Bundesrat schlägt konkret vor, dass neu auch Mobilitätsvermittler ausserhalb der öV-Branche das Recht erhalten sollen, öV-Tickets zu verkaufen. Sie müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in der Schweiz haben und sich in einem öffentlichen Register eintragen lassen. Die Vermittler bezahlen den öV-Unternehmen den regulären Preis, haben aber die Möglichkeit, den Preis ihren Kunden gegenüber selbst zu bestimmen. Damit können sie kombiniert mit anderen Dienstleistungen attraktive Angebote schnüren. Die Grundsätze zu Rechten und Pflichten werden im Personenbeförderungsgesetz festgelegt. Welche konkreten Bedingungen die Vermittler erfüllen müssen, wird die öV-Branche festlegen. Diese Bedingungen müssen transparent und diskriminierungsfrei sein und vom Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigt werden.
Mehr zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie hier:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73269.htm