30. 04. 2020

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30. 04. 2020

Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr macht Reisen möglichst sicher

Medienmitteilung von SBB, Postauto und Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Am 11. Mai 2020 bauen die Schweizer Transportunternehmen ihr Angebot deutlich aus. SBB und Postauto haben als Systemführerinnen öV in Absprache mit den Bundesämtern für Verkehr (BAV) und Gesundheit (BAG) ein Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr entwickelt: Kundinnen und Kunden des öV wird dringend das Tragen von Hygienemasken empfohlen, falls der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Pendlerzeiten morgens und abends sollen, wenn möglich, umgangen und schwächer frequentierte Verbindungen genutzt werden. Billette sind möglichst online, in Apps oder am Automaten zu kaufen sowie an Schaltern kontaktlos zu bezahlen. Auf touristische Reisen ist gemäss Empfehlung des BAG weiterhin zu verzichten. Das Schutzkonzept des öV setzt auf Eigenverantwortung und Solidarität der Kunden. Die Transportunternehmen verstärken Reinigung und Desinfektion und informieren zu den Verhaltensregeln. Der Schutz der Mitarbeitenden hat für die Unternehmungen im öffentlichen Verkehr ebenfalls höchste Priorität.

Parallel zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben in der Schweiz nimmt auch der öffentliche Verkehr wieder Fahrt auf: Am Montag, 11. Mai, wird eine deutliche Erhöhung des Fahrplanangebots umgesetzt; dieser weitere Angebotsschritt kommt insbesondere Pendlerinnen und Pendlern auf vielbefahrenen Strecken entgegen. Seit Montag, 27. April, wird das Angebot schrittweise von einigen Schweizer Transportunternehmen wieder hochgefahren (siehe Box). Mit diesen Schritten trägt der Schweizer öV der Tatsache Rechnung, dass aufgrund der Lockerung der Massnahmen des Bundes in Sachen Coronavirus wieder mehr Menschen unterwegs sind.

Dringend empfohlen: Hygienemasken und Vermeiden von Stosszeiten.

Das öV-Schutzkonzept basiert auf den Empfehlungen des Bundes zum Schutz der Gesundheit und macht das Reisen möglichst sicher. Wer pendeln muss, soll die Stosszeiten wenn möglich vermeiden und auf schwächer frequentierte Verbindungen ausweichen. Die Transportunternehmen bitten Reisende, aufeinander Rücksicht zu nehmen und Distanz zu halten bei Haltestellen, vor Schaltern und an Billettautomaten, auf eine gute Verteilung in den Fahrzeugen zu achten sowie Platz für Aussteigende zu lassen und eine Gasse zu bilden. Falls die Abstandsregel von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, wird gemäss den Vorgaben des BAG das Tragen einer Hygienemaske dringend empfohlen. Informationen zur korrekten Verwendung von Hygienemasken sind auf der Internetseite des BAG auffindbar.

Eigenverantwortung und Solidarität, unterstützt von Transportunternehmen.

Der öV ist ein offenes System und soll dies auch bleiben. Das Schutzkonzept setzt deshalb auf Eigenverantwortung und Solidarität. So versorgen sich Kundinnen und Kunden selbst mit Hygieneartikeln. Wo immer möglich unterstützen die Transportunternehmen Reisende, so bei der guten Verteilung in Fahrzeugen oder durch ein möglichst grosses Platzangebot. Auf touristische Reisen ist gemäss Empfehlung des BAG weiterhin zu verzichten.

Die Transportunternehmen verstärken die Reinigung, insbesondere von Kontaktflächen. Haltestangen, Haltegriffe und Tasten werden mehrmals täglich gereinigt und wo möglich auch die Reinigung während der Reise intensiviert. Bestehen bleiben bereits getroffene Massnahmen der öV-Unternehmen wie die Öffnung aller Türen an Haltestellen (sofern dies technisch möglich ist) oder die Schliessung der vordersten Türe und der vordersten Sitzreihe in Bussen. Neben den Fahrzeugen werden auch Reisezentren und weitere Kontaktpunkte intensiver gereinigt. Dazu gehören die Billettautomaten, die Geldausgabeautomaten und die Schliessfächer.

Kunden haben die Möglichkeit, sich in den WC der Transportmittel, sofern vorhanden, und in den WC-Anlagen der Bahnhöfe die Hände entsprechend der Vorgaben zu waschen. Die kostenpflichtigen Hygienecenter resp. WC-Anlagen der SBB in den Bahnhöfen Basel SBB, Bellinzona, Bern, Genève, Lausanne, Locarno, Luzern und Zürich HB können von den Reisenden ab dem 11. Mai bis auf Weiteres kostenlos benützt werden. An den Eingängen zu den grössten Bahnhöfen werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Beim Eingang / Ausgang von Reisezentren sind Dispenser verfügbar. Um die Einhaltung der Hygienevorschriften des BAG sicherzustellen, werden in Grossbahnhöfen Anstehzonen bei Geschäften eingerichtet und die Benutzung von Liften auf eine Person beschränkt. Die Warteräume in den SBB Bahnhöfen bleiben bis auf Weiteres zu; diejenigen, die heute noch offen sind, werden bis zum 11. Mai geschlossen.

Schutz der Mitarbeitenden hat ebenfalls höchste Priorität.

Höchste Priorität hat auch der Schutz der Mitarbeitenden: Neu tragen diese beim Kundenkontakt Hygienemasken, falls der Zwei-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Mitarbeitende im Kundenkontakt werden daher mit Hygienemasken und Desinfektionsmitteln für den Selbstschutz ausgestattet. Für die Kunden gilt die Billettpflicht weiterhin, Kundenbegleiterinnen und -begleiter werden bei der Kontrolle den SwissPass und Billette bis auf Weiteres nicht in die Hand nehmen. Im Verkauf an Schaltern kommen Plexiglasscheiben zum Einsatz. Mitarbeitende werden auf Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln sensibilisiert.

Basis des öV-Schutzkonzepts sind die gesundheitlichen Vorgaben des Bundesrates. Es wurde erarbeitet von SBB und Postauto als Systemführerinnen öV-Schiene und Strasse, Schifffahrt und Seilbahnen, in Absprache mit den Bundesämtern für Verkehr (BAV) und Gesundheit (BAG). Das Schutzkonzept tritt am 11. Mai in Kraft. Es wird angepasst, wenn die Strategie des Bundesrats dies erfordert oder wenn es während der Umsetzung nötig wird.