08. 09. 2020

Stellungnahme der LITRA zum Bundesgesetz über Velowege

Die LITRA begrüsst die Schaffung der vorgeschlagenen schlanken Grundsatzgesetzgebung in Form eines Veloweg-Gesetzes. Damit erhält das Velo als Verkehrsträger eine höhere Beachtung und wird in Zukunft bei den Planungen besser berücksichtigt. Der Veloverkehr wird zudem dem Fuss- und Wanderverkehr gleichgestellt und kann gezielt koordiniert und adäquat gefördert werden. Der Bund soll sich in den kommenden Jahren gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden verstärkt für den Veloverkehr engagieren.

Die Stärke des Veloverkehrs liegt bekanntlich im Kurzstreckenbereich, bei Distanzen bis zu fünf Kilometern. In diesen Perimeter fallen die Hälfte aller Autofahrten und die Mehrheit aller Bus- und Tramfahrten. Mit Velos, Elektrovelos (eBikes) und Lastenrädern (Cargobikes) können viele Personen- und Gütertransporte platzsparend, speditiv und umweltfreundlich abgewickelt werden. Das Velo ist nicht nur bei jungen Menschen im Schul- oder Freizeitverkehr beliebt, sondern ebenso bei Pendlern und Gewerbetreibenden im Alltagsverkehr oder insbesondere auch bei der älteren Generation.

Der Bund schafft mit dem Bundesgesetz über Velowege die notwendigen Voraussetzungen, um den Veloverkehr und kombinierte Mobilitätslösungen gezielter zu fördern. Dies ist zum Beispiel für Regionen wichtig, wo der öV tendenziell schlecht ausgebaut ist. Verkehrsspitzen können gebrochen werden, indem der Veloverkehr auf der letzten Meile mit Unterstützung des Bundes besser gefördert wird. Der vorliegende Gesetzesentwurf bietet eine gute Grundlage für die Ausarbeitung eines nationalen Masterplans Veloverkehr Schweiz, ähnlich wie es ihn bereits in Holland oder Deutschland gibt. Er ermöglicht dem Bund, die kombinierte Mobilität besser zu fördern und in der Bevölkerung zu verankern, indem er Sensibilisierungs- und Motivationskampagnen im Bereich Fuss- und Veloverkehr - wie ebenfalls im Bereich des öV - durchführen kann.