13. 05. 2020

Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2022 bis 2025

Der regionale Personenverkehr stellt in vielen Regionen das Rückgrat der öV-Erschliessung dar.

Die LITRA begrüsst es, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) einen Verpflichtungskredit für eine weitere Vierjahresperiode vorsieht. Der regionale Personenverkehr (RPV) ist für das Schweizer Verkehrssystem von zentraler Bedeutung. Der RPV stellt nämlich die Versorgung der ganzen Schweiz mit dem öffentlichen Verkehr (öV) sicher. Die Linien des RPV stellen in vielen Regionen das Rückgrat der öV-Erschliessung dar. Täglich nutzen 2,5 Millionen Reisende den RPV. Die Meisten sind in Zügen und Bussen unterwegs, teilweise auch in Schiffen, Trams und Seilbahnen.

Trotz der grossen Nachfrage reichen die Verkehrserlöse nicht aus, um die Kosten des RPV zu decken. Deshalb übernehmen Bund und Kantone die ungedeckten Kosten des RPV: Im Durchschnitt finanzieren die Passagiere rund die Hälfte der Kosten. Im Jahr 2019 belief sich der Kostendeckungsgrad, d. h. der Anteil an den Gesamtkosten der RPV-Leistungen, der durch die Verkehrserlöse gedeckt wird, auf 52,1 %. Diese Rate steigt seit Jahren kontinuierlich an (durchschnittliches Wachstum von 1,1 % seit 2008). Der vorgesehene Verpflichtungskredit von 4'402 Millionen Franken für die Jahre 2022 - 2025 bringt für alle Beteiligten im RPV weitere Sicherheit und Verbindlichkeit.