Finanzierung regionaler Personenverkehr: Höherer Verpflichtungskredit für den Regionalverkehr

Die LITRA hat mit dem VöV die Finanzierungsströme des Betriebs des öffentlichen Verkehrs analysiert (Steuermittel). Knapp 2 Milliarden Franken der öffentlichen Hand fliessen jährlich in den regionalen Personenverkehr (RPV). Kantone und Bund teilen sich diese Kosten hälftig. Mit den Abgeltungen wird unter anderem das Rollmaterial finanziert.

Die LITRA setzt sich für genügend Mittel für den öV ein. Beim RPV tat sie dies beispielsweise beim ersten vierjährigen Verpflichtungskredit, wie nachfolgendes Beispiel zeigt:

Der Bundesrat verbschiedete im November 2016 die Botschaft zur Abgeltung von Leistungen im RPV zu Handen des Parlaments. Darin schlug er die Einführung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 3970 Millionen Franken für die Jahre 2018 bis 2021 vor.

Die LITRA unterstützte zwar den 4-jährigen Verpflichtungskredit, forderte aber mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten, um damit neue Tariferhöhungen zu vermeiden: Die Mehrkosten sollten die regionalen Verkehrsunternehmen, der Bund und die Kantone zu je einem Drittel tragen. Die Transportunternehmen sollten demnach etwa 294 Millionen Franken übernehmen und der Verpflichtungskredit des Bundes sollte um 134 Millionen auf 4104 Millionen Franken erhöht werden. Mit diesem Vorschlag wandten sich LITRA und VöV zunächst an die Verkehrskommissionen von National- und Ständerat und später an das Plenum der Räte.

LITRA und VöV waren und sind der Überzeugung, dass auch die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs ihren Beitrag an die Mehrkosten leisten sollen. Aber: Der Kostendeckungsgrad im RPV verbesserte sich damals dank massiver Effizienzsteigerungen. Die Besteller des RPV (Bund und Kantone) forderten zugleich signifikante Angebotsausbauten, deren Folgekosten nicht alle durch Effizienzsteigerungen finanziert werden konnten. Dies hätte zwangsläufig zu einer teilweisen Abwälzung der Kosten auf die Kundschaft geführt, sprich: zu Tariferhöhungen. Dies galt es zu vermeiden: Die Schere zwischen den Preisen des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Verkehrs war bereits zu gross.

Im Februar 2017 stimmte zunächst der Ständerat, im Mai 2017 auch der Nationalrat einer stärkeren Beteiligung des Bundes zu. Somit übernahmen beide Kammern des Parlaments den Vorschlag der öV-Branche und der Kantone und erhöhten den Verpflichtungskredit des Bundes um 144 Millionen auf 4104 Millionen Franken.

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