18. 10. 2023

Stellungnahme der LITRA zur Finanzierung der Bahninfrastruktur

Das Schienen- und Strassennetz sind zentrale Pfeiler für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Ohne die regelmässige Gewährleistung des notwendigen Substanzerhalts werden die Qualität der Infrastrukturen infrage gestellt, der Nachholbedarf beim Substanzerhalt vergrössert und ebenfalls bereits beschlossene Infrastrukturausbauten verzögert. Die schweizerische Bahninfrastruktur muss ihre zentrale Drehscheibenfunktion im Verkehrssystem weiterhin mit hoher Qualität wahrnehmen können. Deshalb beantragt die LITRA den Zahlungsrahmen zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastrukturvon CHF 15.1 Mia. um CHF 1.5 Mia. auf CHF 16.6 Mia. zu erhöhen.

Die LITRA nimmt Stellung zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates betreffend Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028.

Die LITRA beantragt in ihrer Stellungnahme folgende Anpassungen:

  • Der Zahlungsrahmen ist von CHF 15.1 Mia. um CHF 1.5 Mia. auf CHF 16.6 Mia. zu erhöhen. Dafür sind von den im BIF verfügbaren Reserven rund CHF 1 Mia. zusätzlich für den Zahlungsrahmen 2025-2028 einzusetzen. Die restlichen notwendigen Mittel sind durch eine zeitlich erstreckte Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Ausbauschritte bereitzustellen.
  • Zudem ist eine Option von CHF 500 Mio. vorzusehen, welche aus Mitteln von in der Periode 2025-2028 verzögerten Projekten (Substanzerhalt und Ausbau) zu äufnen ist. Solche Verzögerungen werden sich gemäss bisheriger Erfahrung einstellen (u.a. wegen Einsprachen).
  • Auf weitere Kürzungsmassnahmen bei den Einlagen in den BIF (neben dem laufenden Sparpaket des Bundesrates) ist bis und mit 2028 zu verzichten.
  • Schliesslich sollen die Konsequenzen des nicht finanzierten Substanzerhalts in der Botschaft ans Parlament aufgezeigt werden. Da der Bedarf bezüglich Substanzerhalt auf Grund der Anlagenalterung und durch die Nutzung weiter fortschreitet, wird dies gegebenenfalls in der folgenden LV-Periode einen zusätzlichen Mittelbedarf auslösen.

Die vollständige LITRA-Stellungnahme steht zum Herunterladen zur Verfügung.