13. 01. 2026
Stellungnahme der LITRA zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen
Die LITRA hat sich zu der Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen, beziehungsweise zu der Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge geäussert. Die Vorlage greift eine zentrale Herausforderung der Verkehrspolitik auf: die langfristige Sicherstellung stabiler Finanzierungströme für die Verkehrsinfrastruktur von Strasse und Schiene.
Die LITRA unterstützt die Vorlage im Grundsatz. © VBS
Mit der fortschreitenden Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs gehen die Einnahmen aus der Mineralölsteuer absehbar zurück. Diese Erträge bilden heute eine wesentliche Grundlage für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und speisen insbesondere den Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF), von dem auch der öffentliche Verkehr profitiert. Aus Sicht der LITRA ist es deshalb wichtig, frühzeitig geeignete Massnahmen zu ergreifen, um diese Finanzierungslücke zu schliessen. Dass künftig auch Elektrofahrzeuge einen Beitrag an die Infrastrukturfinanzierung leisten sollen, entspricht dem Nutzerprinzip und ist sachgerecht. Deshalb unterstützen wir die Vorlage im Grundsatz. Zu den beiden Varianten - einer Abgabe auf der Fahrleistung oder einer Besteuerung des Ladestroms - äussern wir uns hingegen nicht. Beide Ansätze verfolgen dasselbe übergeordnete Ziel.
Die LITRA verfolgt bekanntlich einen gesamthaften Mobilitätsansatz. Sie bezieht ausdrücklich alle Verkehrsträger und Mobilitätsformen in ihre Überlegungen mit ein. Die Dekarbonisierung des Verkehrs ist eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele. Der öffentliche Verkehr leistet hierzu bereits heute einen wesentlichen Beitrag und treibt zudem die Elektrifizierung seiner Fahrzeugflotten aktiv voran. Aus Sicht der LITRA ist deshalb zwingend sicherzustellen, dass der konzessionierte öV von einer solchen Abgabe ausgenommen wird. Analog zur heutigen Rückerstattung der Mineralölsteuer ist der öV von zusätzlichen fiskalischen Belastungen freizustellen. Andernfalls würde er sich insbesondere auf der Strasse verteuern, was entweder höhere Preise für die Kundinnen und Kunden oder Mehrkosten für die öffentliche Hand zur Folge hätte. Beides wäre kontraproduktiv und stünde im Widerspruch zu den verkehrspolitischen Zielen des Bundes.